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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Vorhabens anhand der Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

ermittelt.<br />

Die nachfolgenden Maßnahmen dienen der Schaffung von Lebensräumen<br />

für Flora und Fauna in Verbindung mit dem neuen<br />

Gewässer unter Berücksichtigung der landschaftsästhetischen<br />

Erfordernisse eines neu definierten Siedlungsrandes. Hierzu<br />

werden im Bebauungsplan ca. 9.900 Quadratmeter Freifläche<br />

am Siedlungsrand als öffentliche Grünfläche mit der überlagernden<br />

Darstellung einer Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (MSPE-<br />

Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) festgesetzt. Der Landschaftspflegerische<br />

Fachbeitrag (s. Anlage 9 zur Begründung)<br />

beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen.<br />

Geplant ist, in dem Grünzug ein Gewässer mit naturnahem, leicht<br />

mäandrierendem Verlauf mit wechselnden Böschungsneigungen<br />

(Steil- und Flachufer mit Neigungswinkeln von 1 zu 1,5 bis 1 zu<br />

3) anzulegen. Zur Erhöhung der Strukturvielfalt und Schaffung<br />

landschaftsgerechter Strukturen sind im Randbereich des Gewässers<br />

Laubbäume 1. und 2. Ordnung sowie Sträucher in Einzelstellung<br />

und in Gruppen anzupflanzen. Für die Pflanzungen<br />

sind ausschließlich standortheimische Gehölzarten zu verwenden.<br />

Verbleibende Freiflächen und Böschungsbereiche sind einzusäen<br />

und extensiv zu pflegen. Der Anteil der Gehölzpflanzungen<br />

an der Grünfläche (ohne Gewässer) soll ca. 25% betragen.<br />

An zwei Stellen sind Brücken für Fußgänger und Radfahrer zur<br />

Anbindung des neuen Wohngebietes an die Straße Am Güterbahnhof<br />

geplant, um zusätzlich zu den neu geplanten Naherholungsflächen<br />

auch eine Anbindung an die Niersniederung zu<br />

schaffen.<br />

Weiterhin für die Wohnqualität und die Naherholung bedeutend<br />

ist die Anlage einer fast 1.000 Quadratmeter großen Spielplatzfläche<br />

im Südosten des Plangebietes.<br />

Zur Neugestaltung des Landschaftsbildes im neuen Wohnquartier<br />

werden entlang der beiden Wohnstraßen 13 hochstämmige<br />

Laubbäume angepflanzt. Die Baumscheiben sind mit mindestens<br />

vier Quadratmetern Grundfläche und einer Mindesttiefe von 1,50<br />

Metern ausreichend groß zu bemessen und mit geeignetem<br />

Baumsubstrat zu verfüllen.<br />

Als Ersatz für den Verlust von 2.890 Quadratmetern Wald wird<br />

planextern auf einer 4.697 Quadratmeter großen Teilfläche des<br />

Flurstücks 32, Flur 15, Gemarkung Walbeck standortheimischer<br />

Laubwald neu aufgeforstet. Die Fläche wurde bisher ackerbaulich<br />

genutzt. Der Kompensationsumfang errechnet sich in Abstimmung<br />

mit dem Forst über die Ökobilanz (s. Landschaftspflegerischer<br />

Fachbeitrag, Anlage 9 zur Begründung).<br />

Da mit den vorgenannten Maßnahmen noch kein vollständiger<br />

Ausgleich erbracht werden kann, wird der Punkteüberschuss in<br />

Höhe von 2.822 Punkten aus dem angrenzenden Bebauungsplan<br />

Nr. 135 (Haupterschließung Nierspark) für den vorliegenden<br />

Bebauungsplan Nr. 136 beansprucht. Das verbleibende Defizit<br />

von 4.064,80 Punkten wird über das städtische Ökokonto durch<br />

Umwandlung einer 1.016m² großen Ackerfläche (Flurstück 85,<br />

Flur 1, Gemarkung Vernum tlw.) in extensiv bewirtschaftetes, ar-<br />

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