bebauungsplan - Stadt Geldern
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den des Plangebietes auf landwirtschaftlichen Flächen mit einem<br />
mittleren Bestandswert.<br />
Im nördlichen Teil des Plangebietes, der baurechtlich nach § 34<br />
BauGB beurteilt wird, ist durch die Planung mit einer geringfügigen<br />
Verringerung des Versiegelungsgrades zu rechnen.<br />
Der Bebauungsplan setzt zur Anlage des Gewässers Nord und<br />
der geplanten öffentlichen Grünflächen eine fast einen Hektar<br />
große MSPE-Fläche fest (Maßnahmenfläche zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). Hierfür werden weitgehend<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen mit einer mittleren Bodenwertigkeit<br />
überplant. Mit der Anlage des Gewässers ist ein Eingriff in<br />
das Schutzgut Boden verbunden. Langfristig gesehen kann sich<br />
in diesem Bereich die Bodenfunktion jedoch ohne Beeinträchtigungen<br />
durch intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung entwickeln.<br />
� Umwelterheblichkeit Schutzgut Boden/Relief/Geologie:<br />
- Keine im Bereich der Altstandorte<br />
- Gering im Bereich der MSPE-Fläche (Gewässer<br />
Nord)<br />
- Mittel im Bereich der Wohn- und Erschließungsflächen<br />
auf ehemals landwirtschaftlichen Freiflächen<br />
5.4.4 Schutzgut Wasser<br />
Beschreibung und Bewertung des Bestandes<br />
Der Landschaftsfaktor Wasser wird allgemein vom Grund- und<br />
Oberflächenwasser sowie der Sickerwasserdynamik bestimmt.<br />
5.4.4.1 Oberflächengewässer<br />
Niers Westlich des Plangebietes fließt die Niers, die in diesem Gewässerabschnitt<br />
begradigt und relativ schnell fließend ist. Die Ufer<br />
sind überwiegend mit Steinschüttungen befestigt.<br />
Bühlsche Leitgraben A Im 34-er Gebiet verläuft das Gewässer 1.05.2, der „Brühlsche<br />
Leitgraben A“, der bisher über den „Brühlschen Graben“ (Gewässer<br />
1.05) in südöstlicher Richtung in die <strong>Geldern</strong>er Fleuth<br />
entwässerte. Der Graben 1.05.2 soll zukünftig geschlossen werden.<br />
Im Bereich der Gewerbeflächen des Plangebietes erfüllt er<br />
durch Bauschuttauffüllungen bereits keine Gewässereigenschaften<br />
mehr.<br />
Anfallendes Dränwasser der landwirtschaftlichen Flächen wird<br />
zukünftig über den Graben 1.05 abgeführt, der jedoch in der<br />
Fließrichtung umgedreht und zukünftig über das neu zu erstellende<br />
„Gewässer Nord“ in die Niers entwässern soll. Die Arbeiten<br />
an den Gewässern 1.05 und sind Bestandteil des Konzeptes „Erschließung<br />
Bahnhofsumfeld“, die in gesonderten wasserrechtlichen<br />
Verfahren (Genehmigung gem. § 31 WHG) beantragt werden.<br />
5.4.4.2 Grundwasser<br />
Grundwasserflurabstand Der Grundwasserspiegel wird im Plangebiet von der Niers und<br />
der <strong>Geldern</strong>er Fleuth beeinflußt. Lt. Grundwassergleichenkarte<br />
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