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bebauungsplan - Stadt Geldern

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den des Plangebietes auf landwirtschaftlichen Flächen mit einem<br />

mittleren Bestandswert.<br />

Im nördlichen Teil des Plangebietes, der baurechtlich nach § 34<br />

BauGB beurteilt wird, ist durch die Planung mit einer geringfügigen<br />

Verringerung des Versiegelungsgrades zu rechnen.<br />

Der Bebauungsplan setzt zur Anlage des Gewässers Nord und<br />

der geplanten öffentlichen Grünflächen eine fast einen Hektar<br />

große MSPE-Fläche fest (Maßnahmenfläche zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). Hierfür werden weitgehend<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen mit einer mittleren Bodenwertigkeit<br />

überplant. Mit der Anlage des Gewässers ist ein Eingriff in<br />

das Schutzgut Boden verbunden. Langfristig gesehen kann sich<br />

in diesem Bereich die Bodenfunktion jedoch ohne Beeinträchtigungen<br />

durch intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung entwickeln.<br />

� Umwelterheblichkeit Schutzgut Boden/Relief/Geologie:<br />

- Keine im Bereich der Altstandorte<br />

- Gering im Bereich der MSPE-Fläche (Gewässer<br />

Nord)<br />

- Mittel im Bereich der Wohn- und Erschließungsflächen<br />

auf ehemals landwirtschaftlichen Freiflächen<br />

5.4.4 Schutzgut Wasser<br />

Beschreibung und Bewertung des Bestandes<br />

Der Landschaftsfaktor Wasser wird allgemein vom Grund- und<br />

Oberflächenwasser sowie der Sickerwasserdynamik bestimmt.<br />

5.4.4.1 Oberflächengewässer<br />

Niers Westlich des Plangebietes fließt die Niers, die in diesem Gewässerabschnitt<br />

begradigt und relativ schnell fließend ist. Die Ufer<br />

sind überwiegend mit Steinschüttungen befestigt.<br />

Bühlsche Leitgraben A Im 34-er Gebiet verläuft das Gewässer 1.05.2, der „Brühlsche<br />

Leitgraben A“, der bisher über den „Brühlschen Graben“ (Gewässer<br />

1.05) in südöstlicher Richtung in die <strong>Geldern</strong>er Fleuth<br />

entwässerte. Der Graben 1.05.2 soll zukünftig geschlossen werden.<br />

Im Bereich der Gewerbeflächen des Plangebietes erfüllt er<br />

durch Bauschuttauffüllungen bereits keine Gewässereigenschaften<br />

mehr.<br />

Anfallendes Dränwasser der landwirtschaftlichen Flächen wird<br />

zukünftig über den Graben 1.05 abgeführt, der jedoch in der<br />

Fließrichtung umgedreht und zukünftig über das neu zu erstellende<br />

„Gewässer Nord“ in die Niers entwässern soll. Die Arbeiten<br />

an den Gewässern 1.05 und sind Bestandteil des Konzeptes „Erschließung<br />

Bahnhofsumfeld“, die in gesonderten wasserrechtlichen<br />

Verfahren (Genehmigung gem. § 31 WHG) beantragt werden.<br />

5.4.4.2 Grundwasser<br />

Grundwasserflurabstand Der Grundwasserspiegel wird im Plangebiet von der Niers und<br />

der <strong>Geldern</strong>er Fleuth beeinflußt. Lt. Grundwassergleichenkarte<br />

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