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bebauungsplan - Stadt Geldern

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gesamt ungeeignet (s. Stellungnahme Artenschutzprüfung B-<br />

Plan 136, IVÖR, Anlage 10.3).<br />

Potentielle natürliche Vegetation<br />

Das Plangebiet wäre potentiell Standort für einen Flattergras-<br />

Buchenwald, stellenweise Perlgras-Buchenwald (Karte „Vegetation“,<br />

TRAUTMANN et al., 1976). Hauptbaumarten wären neben<br />

der Rot-Buche die Stiel-Eiche, Hainbuche, Espe und Salweide.<br />

Die derzeitige Nutzung hat keine Übereinstimmung mit der potentiellen<br />

natürlichen Vegetation.<br />

Schutzgebiete Freiflächen westlich der Straße (Niersaue) liegen im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb von FFH-<br />

und Vogelschutzgebieten und steht auch in keinem räumlichen<br />

und funktionalen Bezug zu diesen Schutzgebieten. Von der Planung<br />

sind keine Flächen mit besonderer Bedeutung i.S. § 21<br />

BNatSchG für den Biotopverbund und keine nach den §§ 28-30<br />

BNatSchG geschützten Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler<br />

oder geschützten Biotope betroffen.<br />

Biotopverbund Der Landschaftsplan enthält für diesen Bereich keine Angaben<br />

zum Biotopverbund. Insgesamt kann den Strukturen im Plangebiet<br />

eine nur geringe Bedeutung für diesen Aspekt beigemessen<br />

werden.<br />

� Vorbelastung: Starke anthropogene Überprägung<br />

durch Nutzung des nördlichen Teil des Plangebietes<br />

als Gewerbestandort und in kleinen Teilen für den<br />

Güterverkehr<br />

� Bestandswert: gering im Bereich der anthropogen<br />

überprägten Flächen im Norden, mittel für die kleinstrukturierten<br />

Wald- und Gartenflächen sowie für die<br />

Feldflur im Süden<br />

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei<br />

Durchführung der Planung<br />

Bei Realisierung der Vorhaben des Bebauungsplanes wird es zu<br />

einem Verlust von geringwertigen Gewerbeflächen sowie von<br />

Wald (Hybrid-Pappeln), Garten- und Agrarflächen mit einem mittleren<br />

Bestandswert kommen. In Verbindung mit der Neuanlage<br />

des Gewässers (Gewässer Nord) werden strukturreiche Grünflächen<br />

neu entstehen, für die umfangreiche Pflanzungen mit<br />

standortheimischen Laubgehölzen im Bebauungsplan festgesetzt<br />

werden. Hierdurch kann der Verlust von Gehölzstrukturen ausgeglichen<br />

und neue Habitatstrukturen, z.B. für die potentiell vom<br />

Vorhaben betroffene Turteltaube (s. Kap. 5.3), geschaffen werden.<br />

Zumindest zu einem geringen Prozentsatz werden auch in<br />

den neuen Privatgärten Gehölzstrukturen entstehen, die ebenfalls<br />

Lebensstätten bieten.<br />

Schutzgebiete oder Flächen für den Biotopverbund sind nicht betroffen.<br />

Durch die spätere Nutzung des Wohnquartiers sind optische<br />

(insbesondere Beleuchtung, Verkehr) und akustische Störungen<br />

(Lärm) zu erwarten, die jedoch keine erheblichen negativen Folgen<br />

für den Artenschutz erwarten lassen.<br />

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