25.01.2013 Aufrufe

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

der Bahn und dem Ruwel-Werk südwestlich des Plangebietes zu<br />

erwarten.<br />

Der aus dem Bahnbetrieb resultierende Verkehrslärm wurde hinsichtlich<br />

der Erheblichkeit für die geplanten Wohngebiete des<br />

Bebauungsplanes Nr. 136 vom Planungsamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

bewertet.<br />

Grundlage für die Bewertung sind die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(Stand 12. Juni 1990 mit den Änderungen<br />

vom 25. September 1990) in Verbindung mit dem jeweiligen<br />

Bahnbetrieb. Im Tagbetrieb liegt der Gesamtbeurteilungspegel<br />

für die Reinen Wohngebiete bei 46 Dezibel, in der Nacht bei maximal<br />

40 Dezibel. Somit werden sowohl im Tag- als auch im<br />

Nachtbetrieb die zulässigen Grenzwerte für Reine Wohngebiete<br />

(50 Db tags und 40 Db nachts) eingehalten. Für das näher an der<br />

Bahn gelegene Allgemeine Wohngebiet berechnet das Planungsamt<br />

Lärmbelastungen von 47 Dezibel tags und 41 Dezibel<br />

nachts. Die Werte liegen ebenfalls unterhalb der Grenzwerte für<br />

die vorgesehene Nutzung (55 Db tags und 45 Db nachts) 1 .<br />

Die Schallemissionen können als nicht erheblich bewertet werden.<br />

Vom Ruwel-Werk sind ebenfalls keine erheblichen Schallemissionen<br />

zu erwarten, da selbst für das unmittelbar angrenzende<br />

Baugebiet (Bebauungsplan Nr. 115) die vom Werk ausgehenden<br />

Emissionen unter den Grenzwerten liegen. Somit sind für die<br />

Wohngebiete in mehr als 250 Metern Entfernung negative Auswirkungen<br />

durch Schallemissionen durch das Ruwel-Werk auszuschließen.<br />

Eine Vorbelastung mit Gerüchen ist nicht bekannt.<br />

Aspekt Altlasten Weite Teile des städtebaulichen Entwicklungsbereiches<br />

Nierspark wurden in der Vergangenheit gewerblich und als<br />

Bahngelände genutzt. Der ganze nördliche Teil des Plangebietes<br />

mit den ehemals bebauten Gewerbeflächen sowie die südlich daran<br />

anschließende kleinstrukturierte Freiflächen mit überwiegend<br />

gärtnerischer Nutzung werden im Kataster des Kreises Kleve als<br />

Altstandort unter der Ziffer AKZ 848 geführt. Der südöstliche Teil<br />

des Plangebietes ragt in die Altlastenfläche AKZ 965.<br />

1 S. Anlage 8 zur Begründung<br />

Im Folgenden sollen nur die wesentlichen Belastungen beschrieben<br />

werden. Eine ausführliche Erläuterung enthält Teil A der Begründung<br />

in Kap. 7.<br />

AKZ 965: Ehem. Bahngelände<br />

Untersuchungen im ehemaligen Bahngelände belegen, dass das<br />

gesamte Gelände flächig in einer Stärke von 1,1 bis 3,6 Metern<br />

aufgefüllt ist. Die Auffüllungen sind diffus mit Schadstoffen wie<br />

PAK, Schermetallen und lokal mit Kohlenwasserstoffen verunreinigt.<br />

Grundwassergefährdungen, die von diesen Auffüllungen<br />

ausgehen, konnten nicht nachgewiesen werden. Im gesamten<br />

Plangebiet wurde jedoch eine Grundwasserbelastung durch<br />

LHKW nachgewiesen, deren Eintragsquelle außerhalb des Plangebietes<br />

liegt. Arbeiten zur Baufeldfreimachung zur Aufnahme<br />

der neuen Nutzung in dem geplanten Wohngebiet (Bereich Allgemeines<br />

Wohngebiet) werden daher unter Begleitung eines<br />

Gutachters und in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde<br />

durchgeführt.<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!