25.01.2013 Aufrufe

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

des Teilraums zu finden. Ein Feldweg kennzeichnet den Übergang<br />

zum agrarisch bewirtschafteten südlichen Teil des Plangebietes,<br />

der nachfolgend als dritter Teilraum beschrieben wird.<br />

Agrarflächen im südlichen Planungsraum<br />

Im südlichen Teil des Planungsraumes bilden eine Ackerfläche<br />

und ein kleiner Abschnitt einer Mähwiese, beide intensiv bewirtschaftet,<br />

die Hauptnutzungen. Die Flächen sind strukturarm ohne<br />

Gehölze und Saumstrukturen. Böschungen zu der etwas höher<br />

gelegenen Straße Am Güterbahnhof sind mit Grasfluren bewachsen.<br />

Daran schließt eine Bankette an. Die südliche Grenze<br />

des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes läuft geschwungen<br />

durch die Acker- und Wiesenfläche und orientiert sich an der<br />

Abgrenzung der Grünflächen des Bebauungsplanes.<br />

5.3 Ergebnis spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Im Rahmen der geplanten städtebaulichen Entwicklung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geldern</strong> im Bereich „Nierspark“ wurden die Artenschutzbelange<br />

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Die<br />

Einschätzung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten erfolgte<br />

auf der Grundlage der vom LANUV im FIS „Geschützte Arten in<br />

NRW“ zur Verfügung gestellten, nach Messtischblättern sortierten<br />

Artenlisten (im vorliegenden Fall: Messtischblatt 4403 <strong>Geldern</strong>).<br />

Kartierungen wurden nicht vorgenommen, eine darüber<br />

hinaus gehende Recherche ergab keine zusätzlichen Hinweise<br />

zu weiteren Vorkommen planungsrelevanter Arten.<br />

Zur Abschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten<br />

wurden die projektbezogenen Auswirkungen des Bauvorhabens<br />

formuliert und Maßnahmen zur Vermeidung und zur Minimierung<br />

der Beeinträchtigungen festgelegt. Diese wurden bei der Prognose<br />

der artenschutzrechtlichen Tatbestände unmittelbar berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen empfohlen,<br />

die zur Verbesserung der Habitatqualität für die betreffende Art<br />

geeignet sind.<br />

Aus der Gruppe der Fledermäuse sind vier Arten (Braunes und<br />

Graues Langohr, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus) potentiell<br />

betroffen. Die vom Gutachter vorgesehene Untersuchung der<br />

Gebäude auf Winterquartiere der Fledermäuse wurde im Februar<br />

2010 durchgeführt. Hierbei haben sich keine Hinweise auf potentielle<br />

Hangplätze oder das Vorkommen von Fledermäusen ergeben<br />

(Büro IVÖR „Inspektion und naturschutzfachliche Einschätzung<br />

von Gebäuden als Fledermausquartiere“, Düsseldorf, Februar<br />

2010, s. Anlage 10.2), so dass die Gebäude im März 2010<br />

abgerissen werden konnten.<br />

Für die Arten Kiebitz, Rebhuhn, Turteltaube und Gartenrotschwanz<br />

kann der Gutachter im Gesamtgutachten, das auch die<br />

südlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 136<br />

gelegenen Acker- und Wiesenflächen sowie Restbestände einer<br />

Streuobstwiese umfasst, eine potentielle Beeinträchtigung nicht<br />

ausschließen. Daher sollte nun die Betroffenheit dieser Arten für<br />

den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 136, der eine<br />

Bebauung auf weitgehend überbauten bzw. durch Siedlungsstrukturen<br />

vorbelasteten Flächen vorsieht, analysiert und notwendige<br />

Maßnahmen konkretisiert werden.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!