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bebauungsplan - Stadt Geldern

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det die Grundlage der Planung. Die Planung der Wohnbauflächen<br />

erfolgt zu großen Teilen auf ehemaligen Bahn- und Gewerbeflächen,<br />

die großflächig überbaut und versiegelt und in Teilbereich<br />

auch durch Altlasten vorbelastet sind (s. Kap. 5.4.1).<br />

Naturschutz Gemäß § 1a BauGB sind umweltschützende Belange, so auch<br />

die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)<br />

in der Abwägung zu berücksichtigen. Detaillierte<br />

Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

werden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet und<br />

im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Umwelt erfolgt auf Grundlage<br />

der Auswertung der schutzgutbezogenen Daten aus den<br />

vorliegenden Gutachten:<br />

- Hydrogeologisches Gutachten GEOTECHNISCHES BÜRO<br />

DR. E.-H. MÜLLER Nachf. (s. Anlage 7 zur Begründung),<br />

- Orientierende Altlastenuntersuchung, Dipl.-Geol.VERONIKA<br />

STEINBERG, erstellt am 31.05.2007<br />

- Konzept zur Baufeldfreimachung, DR. STROTMAN UM-<br />

WELTBERATUNG GMBH, erstellt am 01.02.2010<br />

- Artenschutzfachbeitrag Büro IVÖR, November 2009 (s. Anlage<br />

10.1)<br />

- Inspektion und naturschutzfachliche Einschätzung von Gebäuden<br />

als Fledermausquartiere, Büro IVÖR, Februar 2010<br />

(s. Anlage 10.2)<br />

- Stellungnahme Artenschutzrechtliche Prüfung Teilbereich Bebauungsplan<br />

Nr. 136, Büro IVÖR, November 2010 (s. Anlage<br />

10.3)<br />

- Landschaftspflegerische Stellungnahme zum Bebauungsplan<br />

Nr. 136, Büro SEELING + KAPPERT, November 2010 (s. Anlage<br />

9)<br />

- Landschaftspflegerische Stellungnahme (Büro SEELING +<br />

KAPPERT) und Antrag zum wasserrechtlichen Verfahren zur<br />

„Erschließung Bahnhofsumfeld Gewässer 1.05.2 (Gewässer<br />

Nord)“ (INGENIEURBÜRO JANSEN, Wachtendonk)<br />

sowie aus Grundlagenkarten. Die Datengrundlage bzw. die technischen<br />

Verfahren werden in der Umweltprüfung jeweils für die<br />

einzelnen Schutzgüter genannt.<br />

Die Biotopfunktion wird nach der Bewertungsmethode „Bewertung<br />

von Eingriffen in Natur und Landschaft, Arbeitshilfe für die<br />

Bauleitplanung der Landesregierung NRW“ in der für den Kreis<br />

Kleve gültigen Fassung vom Juni 2001 bewertet. Die Bestandsbeschreibung<br />

und -bewertung ist auf die potentiellen Wirkfaktoren,<br />

die von der geplanten Nutzungsänderung ausgehen können,<br />

ausgerichtet. Grundlage für die Bestandsbewertung ist die Biotoptypenkartierung<br />

vom September 2009.<br />

Die Bewertung der Erheblichkeit der voraussichtlichen Auswirkungen<br />

auf die natürlichen Schutzgutfunktionen erfolgt in Anlehnung<br />

an die Ökologische Risikoanalyse. Dabei wird der Wert des<br />

Bestandes, der anhand einer vierstufigen Skala in gering, mittel,<br />

hoch und sehr hoch bewertet wird, mit dem Grad der Auswirkungen<br />

durch das Vorhaben – ebenfalls in vier Stufen bewertet –<br />

verknüpft. Das Ergebnis, das auch positive Auswirkungen beinhalten<br />

kann, zeigt die Umwelterheblichkeit für die einzelnen<br />

Schutzgutfunktionen.<br />

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