bebauungsplan - Stadt Geldern
bebauungsplan - Stadt Geldern
bebauungsplan - Stadt Geldern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Flächennutzungsplan (FNP) Der geltende Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> stellt für<br />
den zur Bebauung vorgesehenen Bereich des Plangebietes<br />
Wohnbauflächen dar.<br />
Landschaftsplan Bereits bebaute Flächen im nördlichen Teil des Bebauungsplanes<br />
(34-er Gebiet) liegen außerhalb des Geltungsbereiches des<br />
Landschaftsplanes Kreis Kleve Nr. 12 „<strong>Geldern</strong> – Walbeck“, der<br />
größere südliche Teil liegt nach der aktuellen Darstellung noch<br />
im Geltungsbereich, hier im Bereich „Baesdonk“. Der Landschaftsplan<br />
formuliert für diese Flächen das Entwicklungsziel Nr.<br />
2 „Anreicherung“ mit der Spezifizierung: …“Anreicherung einer<br />
im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen<br />
mit gliedernden und belebenden Elementen gemäß<br />
§ 18 Abs. 1 Nr. 2 LG“ (s. LP Entwicklungsziel 2.4). Aufgrund der<br />
bereits erfolgten Änderung des Flächennutzungsplanes, der für<br />
das Plangebiet „Wohnbauflächen“ darstellt, ist jedoch im Rahmen<br />
der nächsten Änderung des Landschaftsplanes mit einer<br />
entsprechenden Plananpassung zu rechnen. Die Straße Am Güterbahnhof<br />
kennzeichnet die Grenze des Landschaftsschutzgebietes<br />
L 3.3.3 „Niersniederung/Nieukerker Bruch, das westlich an<br />
das Plangebiet anschließt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
liegen keine Landschaftsschutzgebiete. Naturschutzgebiete<br />
sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Schutzgebiete, Biotopkataster<br />
Unter der Ziffer 6.1.37 sieht der Landschaftsplan westlich der<br />
Straße Am Güterbahnhof in dem Abschnitt zwischen der Bahntrasse<br />
und einer vorhandenen Baumreihe die „Anpflanzung einer<br />
500 Meter langen Baumreihe“ vor.<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten<br />
und steht auch in keinem räumlichen und funktionalen Bezug<br />
zu diesen Schutzgebieten.<br />
Von der Planung sind keine Flächen mit besonderer Bedeutung<br />
i.S. § 21 BNatSchG für den Biotopverbund und keine nach den<br />
§§ 28-30 BNatSchG geschützten Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler<br />
oder geschützten Biotope betroffen.<br />
Überschwemmungsgebiet Die Niersniederung westlich des Plangebietes ist nach § 112<br />
Landeswassergesetz als Überschwemmungsgebiet der Niers<br />
festgesetzt. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes verläuft<br />
auf Höhe des Bebauungsplanes Nr. 136 im Bereich der Straße<br />
Am Güterbahnhof, so dass keine Überschwemmungsgebiete von<br />
der Planung betroffen sind.<br />
5. Ziele des Umweltschutzes, technische Verfahren und Methodik<br />
Die für den Plan bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes ergeben<br />
sich aus den einschlägigen Fachgesetzen (Baugesetzbuch,<br />
Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NW, Wasserhaushaltsgesetz,<br />
Landeswassergesetz, Bundes- und Landesbodenschutzgesetz,<br />
die Bodenschutzklausel und das Immissionsschutzrecht).<br />
Insbesondere werden folgende Ziele berücksichtigt:<br />
Sparsamer und schonender Umgang mit dem Boden<br />
Den Vorschriften des BauGB‘s in § 1a, Abs. 2 „mit Grund und<br />
Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden…“ bil-<br />
7