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bebauungsplan - Stadt Geldern

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nen Wohngebietes und ca. 240 Quadratmeter Verkehrsfläche im<br />

Südosten des Plangebietes an den Regenwasserkanal in der<br />

Straße Am Nierspark angeschlossen. Für die Reinen Wohngebiete<br />

und alle weiteren Verkehrsflächen sieht die Erschließungsplanung<br />

vor, das oberflächig ablaufende Niederschlagswasser in<br />

offene, nicht abgedichtete Gräben (Gewässer Nord) einzuleiten,<br />

die der Retention, Versickerung und Ableitung des Niederschlagswasser<br />

in den erweiterten Auenbereich der Niers dienen.<br />

Gewässer Nord<br />

Die Ausführung der Gräben ist wie folgt geplant: Der Hauptarm<br />

des Gewässers Nord folgt dem Straßenverlauf der Straße Am<br />

Güterbahnhof, ein Seitenarm ragt ca. 150 Meter weit in östlicher<br />

Richtung in das geplante Wohngebiet hinein.<br />

Das Gewässer liegt in einem 15 bis 30 Meter breiten Grünzug.<br />

Die Breite der Gräben beträgt einschl. der Ufer zwischen 7 und<br />

11 Metern. Die Ufer werden mit wechselnder Neigung als Flach-<br />

und Steilufer mit Neigungswinkeln von mindestens 1 zu 1,5 bis 1<br />

zu 3,0 erstellt. Die Gewässersohle liegt ca. einen Meter unter Geländeoberkante.<br />

Das Gewässer erhält einen naturnahen, leicht<br />

mäandrierenden Verlauf.<br />

Zur Gewässerunterhaltung wird auf der Nordseite des Gewässerseitenarmes<br />

bis zur ersten Brücke ein Wirtschaftsweg erstellt.<br />

Am Hauptarm hingegen können die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen<br />

von der Straße Am Güterbahnhof durchgeführt<br />

werden. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt dem<br />

Niersverband.<br />

Entlang des Gewässers ist eine Bepflanzung mit standortheimischen<br />

Bäumen und Sträuchern, einzeln und in Gruppen vorgesehen.<br />

Diese dienen der Eingrünung des geplanten Wohngebietes<br />

und Schaffung eines landschaftsgerechten Übergangsbereiches<br />

zwischen Siedlungsrand und Landschaft. Der gewässerbegleitende<br />

Unterhaltungsweg ermöglicht weiterhin die Nutzung der<br />

Grünflächen für die Naherholung. Der Bebauungsplan setzt die<br />

Grünflächen mit den innenliegenden Gewässern als öffentliche<br />

Grünflächen Ö1 mit der Zweckbestimmung „Gliederungsgrün,<br />

Ortsrandeingrünung“ mit der überlagernden Darstellung einer<br />

„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft“ (MSPE-Fläche) fest.<br />

Spielplatz<br />

Ein ca. 1.000 Quadratmeter umfassender Abschnitt der Grünfläche<br />

im Osten des Plangebietes (Ö2) soll als öffentlicher Spielplatz<br />

Typ B/C hergestellt werden. Der Bebauungsplan setzt für<br />

diesen Bereich keine gesonderten Maßnahmen fest.<br />

4. Planungsvorgaben und Umweltziele<br />

GEP Der Regionalplan (GEP 99, Regierungsbezirk Düsseldorf, Blatt<br />

L 4502 <strong>Geldern</strong>, Stand 31.10.2009), der die Ziele für die kommunale<br />

Planung zeigt und den Landschaftsrahmenplan bildet, weist<br />

das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Die beabsichtigte<br />

städtebauliche Entwicklung ist somit konform mit den<br />

Zielen des Landschaftsrahmenplans.<br />

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