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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Wohngebiete und Ausbau der Verkehrsflächen<br />

Die geplanten Wohnbauflächen, die der Bebauungsplan im Wesentlichen<br />

als Reine Wohngebiete (WR) und ein Allgemeines<br />

Wohngebiet (WA) festsetzt, werden von der neuen Straße „Am<br />

Nierspark“ erschlossen. Das Straßennetz im Wohngebiet ist rasterförmig<br />

mit zwei in Ost-Westrichtung verlaufenden Wohnstraßen<br />

geplant, die in Nord-Südrichtung über untergeordnete Anliegerstraßen<br />

miteinander verbunden werden. Die südlichen Bauflächen<br />

sind über drei zusätzliche Stichwege erschlossen. Die<br />

Verkehrsflächen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung<br />

unterschiedlich ausgebaut: Die Hauptwohnstraßen erhalten einseitig<br />

neben der 5,0 Meter breiten Fahrbahn einen kombinierten<br />

Park-/Grünstreifen von 2,0 Metern Breite mit Parkplätzen und<br />

Baumbeeten und daran anschließend einen 2,0 Meter breiten<br />

Gehweg. Bei den Anliegerwegen, die insgesamt eine Breite von<br />

5,0 Metern aufweisen, erfolgt keine Separierung der Verkehrsarten.<br />

Die Hauptwohnstraßen sind im Westen trichterförmig als<br />

Platz bzw. Wendebereich aufgeweitet. Diese Platzsituationen<br />

werden über einen freistehenden Baum in etwas versetzter Stellung<br />

zu den Straßenbäumen in dem Park-/Grünstreifen betont.<br />

Über 3,5 und 2,5 Meter breite Fuß-Radwege in der Verlängerung<br />

der Straßenachsen wird im Westen und Süden eine Anbindung<br />

an den Grünzug geschaffen.<br />

Die GRZ (Grundflächenzahl) wird in allen Reinen Wohngebieten<br />

ausgenommen Wohngebiet WR3 mit 0,3 und einer Überschreitung<br />

bis auf 0,6 festgesetzt. Im WR3 wird den kleineren Grundstücksparzellen<br />

mit einer GRZ von 0,4 und Überschreitung bis<br />

auf 0,8 Rechnung getragen. Im Allgemeinen Wohngebiet ist die<br />

GRZ mit 0,4 und einer möglichen Überschreitung bis auf 0,6 vorgesehen.<br />

Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird jeweils<br />

der Wert der GRZ bis zur maximalen Überschreitung herangezogen.<br />

Grünplanerische Festsetzungen<br />

Die Vorgärten, im Bebauungsplan durch eine Schraffur gekennzeichnet,<br />

sind gärtnerisch zu gestalten. Der Versiegelungsgrad<br />

wird für diesen Bereich auf 50% beschränkt. Zur Neugestaltung<br />

des Ortsbildes dürfen Hecken und in Hecken eingeschlossene<br />

Zäune in den Vorgärten eine Höhe von 0,5 Metern nicht überschreiten.<br />

Entlang der Gartengrenzen zu den Grünflächen sieht<br />

der Bebauungsplan ein Pflanzgebot von Schnitthecken mit einer<br />

Mindesthöhe von 1,2 Metern vor. In die Hecken können Maschendraht<br />

oder Stabgitterzäune bis zu einer Höhe von 1,5 Metern<br />

integriert werden. Die beiden Wohnstraßen sind durch<br />

Pflanzung von 13 Laubbäumen zu begrünen.<br />

Topografie<br />

Die Höhenlage der Grundstücke ist dem Niveau der angrenzenden<br />

Verkehrsflächen anzupassen. Insgesamt ist mit einer Aufhöhung<br />

der gesamten Wohnbauflächen zu rechnen. Zu den festgesetzten<br />

öffentlichen Grünflächen ist ein Abstand von 1,5 Metern<br />

einzuhalten, in dem das vorhandene Niveau nicht verändert werden<br />

darf.<br />

Versickerung<br />

Eine dezentrale Versickerung der Niederschlagswässer ist aufgrund<br />

des hohen Grundwasserstandes und verschiedener Altlastenverdachtsflächen<br />

im Plangebiet nicht möglich. Zur Regenwasserentsorgung<br />

werden die befestigten Flächen des Allgemei-<br />

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