bebauungsplan - Stadt Geldern
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Wohngebiete und Ausbau der Verkehrsflächen<br />
Die geplanten Wohnbauflächen, die der Bebauungsplan im Wesentlichen<br />
als Reine Wohngebiete (WR) und ein Allgemeines<br />
Wohngebiet (WA) festsetzt, werden von der neuen Straße „Am<br />
Nierspark“ erschlossen. Das Straßennetz im Wohngebiet ist rasterförmig<br />
mit zwei in Ost-Westrichtung verlaufenden Wohnstraßen<br />
geplant, die in Nord-Südrichtung über untergeordnete Anliegerstraßen<br />
miteinander verbunden werden. Die südlichen Bauflächen<br />
sind über drei zusätzliche Stichwege erschlossen. Die<br />
Verkehrsflächen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung<br />
unterschiedlich ausgebaut: Die Hauptwohnstraßen erhalten einseitig<br />
neben der 5,0 Meter breiten Fahrbahn einen kombinierten<br />
Park-/Grünstreifen von 2,0 Metern Breite mit Parkplätzen und<br />
Baumbeeten und daran anschließend einen 2,0 Meter breiten<br />
Gehweg. Bei den Anliegerwegen, die insgesamt eine Breite von<br />
5,0 Metern aufweisen, erfolgt keine Separierung der Verkehrsarten.<br />
Die Hauptwohnstraßen sind im Westen trichterförmig als<br />
Platz bzw. Wendebereich aufgeweitet. Diese Platzsituationen<br />
werden über einen freistehenden Baum in etwas versetzter Stellung<br />
zu den Straßenbäumen in dem Park-/Grünstreifen betont.<br />
Über 3,5 und 2,5 Meter breite Fuß-Radwege in der Verlängerung<br />
der Straßenachsen wird im Westen und Süden eine Anbindung<br />
an den Grünzug geschaffen.<br />
Die GRZ (Grundflächenzahl) wird in allen Reinen Wohngebieten<br />
ausgenommen Wohngebiet WR3 mit 0,3 und einer Überschreitung<br />
bis auf 0,6 festgesetzt. Im WR3 wird den kleineren Grundstücksparzellen<br />
mit einer GRZ von 0,4 und Überschreitung bis<br />
auf 0,8 Rechnung getragen. Im Allgemeinen Wohngebiet ist die<br />
GRZ mit 0,4 und einer möglichen Überschreitung bis auf 0,6 vorgesehen.<br />
Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird jeweils<br />
der Wert der GRZ bis zur maximalen Überschreitung herangezogen.<br />
Grünplanerische Festsetzungen<br />
Die Vorgärten, im Bebauungsplan durch eine Schraffur gekennzeichnet,<br />
sind gärtnerisch zu gestalten. Der Versiegelungsgrad<br />
wird für diesen Bereich auf 50% beschränkt. Zur Neugestaltung<br />
des Ortsbildes dürfen Hecken und in Hecken eingeschlossene<br />
Zäune in den Vorgärten eine Höhe von 0,5 Metern nicht überschreiten.<br />
Entlang der Gartengrenzen zu den Grünflächen sieht<br />
der Bebauungsplan ein Pflanzgebot von Schnitthecken mit einer<br />
Mindesthöhe von 1,2 Metern vor. In die Hecken können Maschendraht<br />
oder Stabgitterzäune bis zu einer Höhe von 1,5 Metern<br />
integriert werden. Die beiden Wohnstraßen sind durch<br />
Pflanzung von 13 Laubbäumen zu begrünen.<br />
Topografie<br />
Die Höhenlage der Grundstücke ist dem Niveau der angrenzenden<br />
Verkehrsflächen anzupassen. Insgesamt ist mit einer Aufhöhung<br />
der gesamten Wohnbauflächen zu rechnen. Zu den festgesetzten<br />
öffentlichen Grünflächen ist ein Abstand von 1,5 Metern<br />
einzuhalten, in dem das vorhandene Niveau nicht verändert werden<br />
darf.<br />
Versickerung<br />
Eine dezentrale Versickerung der Niederschlagswässer ist aufgrund<br />
des hohen Grundwasserstandes und verschiedener Altlastenverdachtsflächen<br />
im Plangebiet nicht möglich. Zur Regenwasserentsorgung<br />
werden die befestigten Flächen des Allgemei-<br />
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