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bebauungsplan - Stadt Geldern

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1. Einleitung<br />

Planungsanlass Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> ist damit befasst, ehemalige Bahnflächen<br />

westlich der Bahnlinie Nimwegen – Krefeld in Zusammenhang<br />

mit der Neustrukturierung bestehender Gewerbeflächen als<br />

Dienstleistungs- und Gewerbestandort zu entwickeln.<br />

Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 136 ist die<br />

bauleitplanerische Vorbereitung von Wohnbauflächen und Grün-<br />

flächen westlich der Bahnlinie. Nach der Realisierung von Finanzamt<br />

und Polizei sowie einer Haupterschließung des neuen<br />

<strong>Stadt</strong>quartiers bildet der Bebauungsplan Nr. 136 den dritten Baustein<br />

in der Umsetzung eines städtebaulichen Konzeptes. Der<br />

Bebauungsplan Nr. 136 wird im Norden und Osten von den Bauflächen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 135 und im Westen von der<br />

Straße „Am Güterbahnhof“ begrenzt. Im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplangebietes ist u.a. die Anlage eines Gewässers geplant<br />

(Gewässer „Nord“), das die Regenwässer aus den geplanten<br />

Wohngebieten aufnehmen soll. Für die Neuanlage dieses<br />

Gewässers wurden im Vorfeld wasserrechtliche Antragsunterlagen<br />

gemäß § 68 WHG (INGENIEURBÜRO JANSEN) in Verbindung<br />

mit einer Landschaftspflegerischen Stellungnahme (BÜRO<br />

SEELING + KAPPERT) erstellt. Die rechtlichen Grundlagen werden<br />

im nachfolgenden Kapitel beschrieben.<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

Umweltprüfung Gemäß § 2 (4) BauGB „Aufstellung der Bauleitpläne“ wird für die<br />

Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a<br />

BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Inhalte des<br />

Umweltberichtes entsprechen der Anlage zu § 2a BauGB. Der<br />

Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung,<br />

dessen Ergebnisse in der Abwägung zu berücksichtigen sind.<br />

Die in der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB mit<br />

Schreiben vom 07.09.2010 vorgebrachten Hinweise zu Umfang<br />

und Detaillierungsgrad (Scoping) werden in der Umweltprüfung<br />

berücksichtigt.<br />

Eingriffsregelung Zur Eingriffsbewertung und Planung der Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Kompensation i. S. der §§ 14 und 15 BNatSchG<br />

liegt eine Landschaftspflegerische Stellungnahme (Anlage 9 zur<br />

Begründung, Büro SEELING + KAPPERT, Weeze November<br />

2010) vor.<br />

Artenschutz Artenschutzrechtliche Belange gem. § 44 BNatSchG werden in<br />

der „Artenschutzrechtlichen Stellungnahme“ (Anlage 10.1 zur<br />

Begründung, INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE, ÖKOLO-<br />

GIE UND RAUMPLANUNG IVÖR, Düsseldorf, November 2009)<br />

und einer Nachkartierung von Fledermausquartieren vom Februar<br />

2010 (IVÖR, Anlage 10.2) überprüft. Der Artenschutzfachbeitrag<br />

bezieht sich auf den gesamten städtebaulichen Entwicklungsbereich<br />

„Nierspark“. In einer Stellungnahme vom November<br />

2010 (IVÖR, Anlage 10.3) wurden die artenschutzrechtlichen Be-<br />

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