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bebauungsplan - Stadt Geldern

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12. Bodenordnung<br />

Sanierungsgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt zum Teil in<br />

einem Bereich, für den der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> mit Beschluss<br />

vom 14.10.2004 die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes<br />

nach § 142 Baugesetzbuch beschlossen<br />

hat. Auf dieser Grundlage erfolgt unter Zuhilfenahme von<br />

Städtebauförderungsmitteln die Neuordnung, Freilegung und<br />

Baureifmachung von Grundstücken. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> übernimmt<br />

zu diesem Zweck die entsprechenden Flächen in ihr<br />

Eigentum.<br />

13. Finanzielle Auswirkungen<br />

öffentliche Die Umsetzung der Planung, die Herstellung der öffentlichen<br />

Förderung Anlagen und Einrichtungen erfolgt z. T. unter Einsatz von<br />

Städtebauförderungsmitteln. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> wird ihren erforderlichen<br />

Anteil im Rahmen ihrer Haushaltsmittelbereitstellung<br />

bzw. im Rahmen der Wirtschaftsplanung des städtischen<br />

Eigenbetriebs - Immobilienbetrieb - zur Verfügung stellen<br />

und die Folgekosten übernehmen.<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Geldern</strong>, 18. November 2011<br />

Bau- und Planungsamt<br />

Planungsabteilung<br />

Im Auftrag<br />

Lambert<br />

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