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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Stellungnahme Artenschutzprüfung B-Plan Nr. 136<br />

größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt der<br />

Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Auch für ihn sind die notwendigen<br />

Habitatrequisiten im Entwicklungsbereich „Nierspark“ nur sehr rudimentär vorhanden. Innerhalb<br />

des B-Plans Nr. 136 ist zwar eine lockere Gehölzstruktur vorhanden, jedoch fehlen geeignete<br />

Höhlenbäume zur Nestanlage. Zudem sind die Gartenflächen wie auch der größere Lagerplatz<br />

stark eutrophiert mit entsprechend dichtem Pflanzenbewuchs. Ein Brutvorkommen des Gartenrotschwanzes<br />

ist hier also nicht anzunehmen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind daher keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass für die Umsetzung des B-Plans Nr. 136 „Wohngebiet<br />

Nierspark – Teil 1“, entsprechend den vorgenannten Erläuterungen, sich aus der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung ergebende Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen zunächst nur für<br />

die Turteltaube durchzuführen sind.<br />

Der B-Plan Nr. 136 nimmt allerdings nur eine Teilfläche im Norden des gesamten Entwicklungsbereichs<br />

„Nierspark“ in Anspruch. Um auch bei den weiteren Planungen den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen zu genügen und ggfs. entsprechende Maßnahmen gezielt erarbeiten zu<br />

können, ist daher zu empfehlen, im kommenden Frühjahr / Frühsommer eine Erfassung planungsrelevanter<br />

Zielarten im übrigen Entwicklungsbereich „Nierspark“ durchzuführen. Hierbei<br />

sollten die Bestände solcher Vogelarten überprüft werden, für die im durchgeführten Artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag eine Betroffenheit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden konnte.<br />

Damit wäre sichergestellt, dass notwendige Maßnahmen nur für diejenigen Arten geplant und<br />

durchgeführt werden, die tatsächlich auch im Plangebiet bzw. dessen Auswirkungsbereich vorkommen.<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsbereichs und die Liste der zu erfassenden Arten<br />

sollten im Vorfeld mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises abgestimmt werden.<br />

Für evt. Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ralf Krechel<br />

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