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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Stellungnahme Artenschutzprüfung B-Plan Nr. 136<br />

pulation durch dieses Teilvorhaben innerhalb des Entwicklungsbereichs „Nierspark“ nicht zu besorgen.<br />

Aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendige Maßnahmen sind für dieses Teilprojekt daher<br />

nicht erforderlich.<br />

Rebhuhn: Ähnlich wie der Kiebitz besiedelt auch das Rebhuhn offene, möglichst kleinflächig gegliederte<br />

Feld- und Ackerlandschaften mit Fruchtwechsel- oder Mehrfruchtwirtschaft, in denen<br />

Büsche, beweidete Triften, von Staudenfluren oder Trockenrasenstreifen begleitete Feld- und<br />

Wegränder das ganze Jahr über das geforderte Maß an Nahrung und Deckung bieten. Wesentliche<br />

Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte<br />

Feldwege. Größere Vertikalstrukturen wie Wälder und höhere Feldgehölze werden gemieden<br />

(BRÄSECKE 2002, GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1994, MUNLV 2007). Daten zum Vorkommen des<br />

Rebhuhns im beplanten Bereich sind nicht bekannt. Die für die Art notwendigen Habitatrequisiten<br />

sind innerhalb des Entwicklungsbereichs „Nierspark“ nur in pessimaler Form vorhanden. Dennoch<br />

kann ein mögliches Vorkommen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für den Bereich<br />

des B-Plans Nr. 136 ist ein Brutvorkommen aufgrund der unmittelbaren Nähe des Offenlandes zu<br />

hohen Strukturen allerdings eher unwahrscheinlich. Insofern sind auch hier aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht keine Maßnahmen notwendig.<br />

Turteltaube: Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube<br />

offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen.<br />

Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen<br />

Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Auch Siedlungsrandbereiche<br />

mit verwilderten Gärten, Parks und Friedhöfen werden besiedelt, jedoch kommt die Art hier deutlich<br />

seltener vor. Dennoch kann ein Vorkommen der Turteltaube auch im Gebiet des B-Plans Nr.<br />

136 wegen der hier vorhandenen kleinräumigen Gehölz- und Ruderalstrukturen nicht gänzlich<br />

ausgeschlossen werden. Insofern sind Maßnahmen zur Stützung der Population wie die Pflanzung<br />

von Gehölzgruppen und die Anlage von krautreichen Säumen und extensiv genutzten Wiesen<br />

durchzuführen. Maßnahmen dieser Art sind bereits im LBP festgelegt. So werden auf einer<br />

Maßnahmenfläche von rund 9.900 m 2 im Randbereich des geplanten Retentionsgewässers Einzelbäume<br />

und Strauchgruppen gepflanzt sowie extensiv genutzte Rasen- bzw. Wiesenflächen<br />

angelegt, die im Verbund mit den entstehenden Saumstrukturen neue Habitate für die Turteltaube<br />

entstehen lassen. Weitere Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung des B-Plans Nr. 136 ergeben,<br />

sind aus unserer Sicht nicht notwendig.<br />

Gartenrotschwanz: Der Gartenrotschwanz kam früher häufig in reich strukturierten Dorflandschaften<br />

mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten,<br />

alten Mischwäldern vor. Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen auf die Randbereiche von<br />

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