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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Stellungnahme Artenschutzprüfung B-Plan Nr. 136<br />

behörde sowie Auskünfte von Anwohnern herangezogen. Für die Prüfung wurde im Zweifelsfall<br />

das Vorkommen einer planungsrelevanten Art innerhalb des Entwicklungsbereichs unterstellt,<br />

somit also eine „worst case“-Betrachtung zugrunde gelegt.<br />

Der jetzt zur Genehmigung anstehende Bebauungsplan <strong>Geldern</strong> Nr. 136 „Wohngebiet Nierspark<br />

– Teil 1“ nimmt nur eine Teilfläche im Norden des Entwicklungsbereichs „Nierspark“ in Anspruch.<br />

Betroffen sind im Wesentlichen versiegelte und teilversiegelte Flächen, zwei kleinere<br />

Pappelbestände, wenig genutzte Gärten mit einzelnen Gehölzen/Gehölzgruppen und unterschiedliche<br />

Grünlandstrukturen, ein eutrophierter Lagerplatz mit dichter Hochstaudenflur sowie<br />

ca. 1,4 ha Ackerfläche. Für vier Vogelarten, nämlich Kiebitz, Rebhuhn, Turteltaube und Gartenrotschwanz,<br />

wurde im Falle eines Vorkommens – allerdings im gesamten Entwicklungsbereich<br />

„Nierspark“ - die Möglichkeit vorhabensbedingter erheblicher Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen.<br />

Entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Eingriffsfolgen werden<br />

vorgeschlagen. Für die vier vorgenannten Arten stellt sich die Situation, bezogen auf die<br />

Vorhabensfläche des B-Plans Nr. 136, wie folgt dar:<br />

Kiebitz: Ein Vorkommen des Kiebitzes im Bereich der B-Plans Nr. 136 kann als relativ unwahrscheinlich<br />

angesehen werden, da die für die Inanspruchnahme vorgesehene Teilfläche eines<br />

Ackers unmittelbar an hohe Strukturen (Pappelforst, Einzelbäume im Norden, Hoflage und Baumreihe<br />

im Süden) angrenzt. Derartige Strukturen werden von der Offenlandart Kiebitz weitgehend<br />

gemieden. Er bevorzugt die offene, einsehbare, aber möglichst kleinflächig gegliederte Feldflur.<br />

Von Siedlungen oder Wald oder ähnlichen hohen Strukturen umschlossene Freiflächen, die kleiner<br />

als ca. 5-10 ha sind, werden vom Kiebitz i.d.R. nicht besiedelt (z.B. GLUTZ VON BLOTZHEIM et<br />

al. 1999).<br />

Für den betreffenden Bereich wurden auch bislang noch keine Brutvorkommen des Kiebitzes<br />

nachgewiesen. Im Rahmen eines Projekts zur landesweiten Erfassung des Kiebitzes wurde die<br />

Art im Jahr 2004 auch im Kreis Kleve auf Minutenfeldbasis bearbeitet (MEYER &SUDMANN 2005).<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass die Art im Kreisgebiet nicht homogen verteilt ist, sondern bestimmte<br />

Vorzugsbereiche in der Offenlandschaft verstärkt besiedelt. Die Minutenfelder im Bereich des<br />

geplanten „Niersparks“ wurden im Rahmen der Kartierung zwar nicht bearbeitet, jedoch kann<br />

aufgrund der Siedlungsnähe und des Verbreitungsbildes im Kreisgebiet davon ausgegangen<br />

werden, dass hier keine Vorzugslebensräume des Kiebitzes existieren. Gleichwohl kann ein Vorkommen<br />

einzelner Brutpaare auch nicht ausgeschlossen werden. Folgerichtig wurde in der Artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung ein Kiebitzvorkommen für den gesamten Entwicklungsbereich unterstellt.<br />

Die Fläche des B-Plans Nr. 136 betreffend, muss dies allerdings aus den o.g. Gründen<br />

nicht angenommen werden. Insoweit sind erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Kiebitzpo-<br />

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