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bebauungsplan - Stadt Geldern

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C) Für den Bereich 3 (ehem. Bahngelände) gilt zusätzlich<br />

zu den unter A) genannten Punkten:<br />

1. Alle Erdarbeiten sind im Vorfeld mit der Unteren Bodenschutzbehörde<br />

abzustimmen und durch einen Gutachter<br />

zu begleiten.<br />

Kennzeichnungspflicht Eine Kennzeichnungspflicht von Altlasten im Bebauungsplan<br />

erscheint nicht notwendig, da sich keine Nutzungsbeschränkungen<br />

für die künftigen Baugrundstücke ergeben.<br />

8. Bergbau<br />

Bergbau Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes könnte<br />

zukünftig bergbaulichen Einwirkungen unterliegen und<br />

wird daher gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als „Flächen, unter<br />

denen der Bergbau umgeht oder für den Abbau von Mineralien<br />

bestimmt sind“ gekennzeichnet. Gegebenenfalls erforderliche<br />

Schutzmaßnahmen bei der Erstellung der Gebäude<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

9. Kampfmittel<br />

Kampfmittel Die Auswertung von Luftbildern durch den Staatlichen<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst anhand von Luftbildern des<br />

Zweiten Weltkrieges hat erbracht, dass das Plangebiet zum<br />

Kampfgebiet gehört hat. Nähere Einzelheiten hierzu können<br />

der Anlage 6 entnommen werden.<br />

Baugrundstücke müssen auch im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit<br />

für bauliche Anlagen geeignet sein (Nr. 16.122 VV<br />

BauO NRW).<br />

Dies ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf<br />

Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen<br />

Hauptkampfgebieten des II. Weltkriegs liegen und bei<br />

denen nicht unerhebliche Erdeingriffe (mehr als 80 cm unter<br />

GOK) vorgenommen werden.<br />

Eine Gefährdungsabschätzung (Lichtbildauswertung) liegt<br />

für den Bebauungsplan vor, wobei eine Auswertung im<br />

Gleisbereich nur zum Teil möglich war.<br />

Daher ist Folgendes zu beachten:<br />

„Mit den Bauarbeiten darf begonnen werden. Nach den bisherigen<br />

Erkenntnissen ist jedoch nicht auszuschließen, dass<br />

Kampfmittel (Munition, Granaten etc.) im Boden vorhanden<br />

sind. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen<br />

die Erdarbeiten einzustellen.<br />

In diesem Falle ist umgehend das Ordnungsamt der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geldern</strong>, während der Dienstzeit Tel.: 02831/398-207; außerhalb<br />

der Dienstzeit Tel.: 02831/398-290, zu benachrichtigen“.<br />

Vor Durchführung evtl. erforderlicher größerer Arbeiten (z. B.<br />

Pfahlgründungen; Ramm-Verbauarbeiten, Rüttel- und hydraulische<br />

Einpressarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten, bei<br />

denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt<br />

werden) empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Zwecks Festlegung<br />

der erforderlichen Maßnahmen zuständig ist beim Ord-<br />

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