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bebauungsplan - Stadt Geldern

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und Schlacken durchmischt sind. Die Mächtigkeit der Auffüllungen<br />

reichen von 1,1 bis 3,6 m. Sie betragen im Mittel ca.<br />

1,8 m.<br />

Die Auffüllungen sind diffus mit Schadstoffen verunreinigt.<br />

So finden sich insbesondere in den schlackehaltigen Sanden<br />

und Kiesen PAK und Schwermetalle. Lokal werden auch<br />

Kohlenwasserstoffverunreinigungen angetroffen. Zur Beurteilung<br />

einer möglichen Grundwassergefährdung wurden von<br />

verschiedenen Bodenproben die Eluate untersucht. Diese<br />

zeigen keine Auffälligkeiten. Signifikante Belastungen des<br />

Grundwassers wurden nicht festgestellt. Nachgewiesen wurde<br />

jedoch eine LHKW-Fahne, deren Eintragsquelle außerhalb<br />

des Plangebietes liegt, so dass eine Beeinträchtigung<br />

des Grundwassers nicht auszuschließen ist.<br />

Vor einer Aufnahme der Nutzung wird in diesem Teil des<br />

Plangebiets, unter Begleitung eines Gutachters eine Baufeldfreimachung<br />

durchgeführt und in Abstimmung mit der<br />

Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve ein Rückverfüllungs-<br />

und Entsorgungskonzept im Hinblick auf die geplante<br />

verdichtete Wohnnutzung erarbeitet.<br />

Anforderungen an die Bebauung der Grundstücke im<br />

Plangebiet<br />

Aufgrund der Ausführungen zu den einzelnen ehemals gewerblichen<br />

genutzten Bereichen des Plangebietes sind bei<br />

der Bebauung der Grundstücke folgende Punkte zu beachten:<br />

A) Für das gesamte Plangebiet gilt:<br />

1. Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands ist im<br />

gesamten Plangebiet für die Nutzung von Recyclingbaustoffen<br />

unter befestigten Flächen wie z.B. Gebäuden,<br />

Pflasterflächen o.ä. eine wasserrechtliche Erlaubnis<br />

der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve erforderlich.<br />

2. Eingriffe in das Grundwasser bedürfen grundsätzlich einer<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis. Aufgrund einer LHKW-<br />

Fahne, die das Plangebiet durchströmt, deren Eintragsquelle<br />

jedoch außerhalb des Plangebietes liegt, kann bei<br />

einer Förderung von Grundwasser nicht von einer Belastungsfreiheit<br />

des Grundwassers ausgegangen werden.<br />

Bei Grundwasserhaltungen ist daher mit erhöhten<br />

Kosten für die Ableitung/Reinigung des Grundwassers<br />

und für die Beauftragung eines Gutachters zu rechnen.<br />

B) Für den Bereich 2 (ehem Möbelfabrik) gilt zusätzlich<br />

zu den unter A) genannten Punkten:<br />

1. Wird durch Erdarbeiten in die verbliebene Auffüllung eingegriffen,<br />

so ist die Untere Bodenschutzbehörde des<br />

Kreises Kleve im Vorfeld zu beteiligen. Die Arbeiten sind<br />

zusätzlich durch einen Gutachter zu dokumentieren.<br />

2. Die Freiflächen in den Hausgärten sind mit mind. 0,60 m<br />

unbelastetem Füllboden abzudecken. Über die Herkunft<br />

und die Qualität des Materials ist der Unteren Bodenschutzbehörde<br />

ein Nachweis zu erbringen.<br />

3. Im Bereich der öffentlichen Grünflächen sind die verbliebenen<br />

Auffüllungen mit mind. 0,30 m unbelastetem<br />

Boden aufzufüllen.<br />

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