bebauungsplan - Stadt Geldern
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und Schlacken durchmischt sind. Die Mächtigkeit der Auffüllungen<br />
reichen von 1,1 bis 3,6 m. Sie betragen im Mittel ca.<br />
1,8 m.<br />
Die Auffüllungen sind diffus mit Schadstoffen verunreinigt.<br />
So finden sich insbesondere in den schlackehaltigen Sanden<br />
und Kiesen PAK und Schwermetalle. Lokal werden auch<br />
Kohlenwasserstoffverunreinigungen angetroffen. Zur Beurteilung<br />
einer möglichen Grundwassergefährdung wurden von<br />
verschiedenen Bodenproben die Eluate untersucht. Diese<br />
zeigen keine Auffälligkeiten. Signifikante Belastungen des<br />
Grundwassers wurden nicht festgestellt. Nachgewiesen wurde<br />
jedoch eine LHKW-Fahne, deren Eintragsquelle außerhalb<br />
des Plangebietes liegt, so dass eine Beeinträchtigung<br />
des Grundwassers nicht auszuschließen ist.<br />
Vor einer Aufnahme der Nutzung wird in diesem Teil des<br />
Plangebiets, unter Begleitung eines Gutachters eine Baufeldfreimachung<br />
durchgeführt und in Abstimmung mit der<br />
Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve ein Rückverfüllungs-<br />
und Entsorgungskonzept im Hinblick auf die geplante<br />
verdichtete Wohnnutzung erarbeitet.<br />
Anforderungen an die Bebauung der Grundstücke im<br />
Plangebiet<br />
Aufgrund der Ausführungen zu den einzelnen ehemals gewerblichen<br />
genutzten Bereichen des Plangebietes sind bei<br />
der Bebauung der Grundstücke folgende Punkte zu beachten:<br />
A) Für das gesamte Plangebiet gilt:<br />
1. Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands ist im<br />
gesamten Plangebiet für die Nutzung von Recyclingbaustoffen<br />
unter befestigten Flächen wie z.B. Gebäuden,<br />
Pflasterflächen o.ä. eine wasserrechtliche Erlaubnis<br />
der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve erforderlich.<br />
2. Eingriffe in das Grundwasser bedürfen grundsätzlich einer<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis. Aufgrund einer LHKW-<br />
Fahne, die das Plangebiet durchströmt, deren Eintragsquelle<br />
jedoch außerhalb des Plangebietes liegt, kann bei<br />
einer Förderung von Grundwasser nicht von einer Belastungsfreiheit<br />
des Grundwassers ausgegangen werden.<br />
Bei Grundwasserhaltungen ist daher mit erhöhten<br />
Kosten für die Ableitung/Reinigung des Grundwassers<br />
und für die Beauftragung eines Gutachters zu rechnen.<br />
B) Für den Bereich 2 (ehem Möbelfabrik) gilt zusätzlich<br />
zu den unter A) genannten Punkten:<br />
1. Wird durch Erdarbeiten in die verbliebene Auffüllung eingegriffen,<br />
so ist die Untere Bodenschutzbehörde des<br />
Kreises Kleve im Vorfeld zu beteiligen. Die Arbeiten sind<br />
zusätzlich durch einen Gutachter zu dokumentieren.<br />
2. Die Freiflächen in den Hausgärten sind mit mind. 0,60 m<br />
unbelastetem Füllboden abzudecken. Über die Herkunft<br />
und die Qualität des Materials ist der Unteren Bodenschutzbehörde<br />
ein Nachweis zu erbringen.<br />
3. Im Bereich der öffentlichen Grünflächen sind die verbliebenen<br />
Auffüllungen mit mind. 0,30 m unbelastetem<br />
Boden aufzufüllen.<br />
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