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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

die 6 Bäume mit je 25 m² unter Code 8.2 in Ansatz gebracht, die außerhalb des 34-er Bereiches<br />

stehen. Für die Planung der Maßnahmenfläche (T-Fläche) wird die Differenzierung aus<br />

dem LBP „Gewässer Nord“ 6 (befestigte Flächen, Gewässer, strukturreiche Grünfläche) übernommen.<br />

Da für den Kinderspielplatz keine weiteren Maßnahmen festgesetzt werden, wird<br />

diese Fläche einheitlich unter Code 4.4 mit 2 Punkten / m² in die Bilanz eingestellt. Die im<br />

Bebauungsplan festgesetzten Heckenpflanzungen außerhalb des 34-er Bereiches (320 m)<br />

werden unter Code 4.2 „Gärten strukturreich“ erfasst.<br />

Da im Vorhabengebiet Wald entfernt wird, soll planextern auf einer 4.697 m² großen Fläche<br />

durch Aufforstung Waldersatz geschaffen werden. Das verbleibende Defizit von 4.064,80<br />

Punkten kann auf einer 1016m² großen Fläche (Flurst. 85, Flur 1, Gemarkung Vernum) durch<br />

Realisierung einer Maßnahme des Ökokontos ausgeglichen werden.<br />

6.3 Ergebnis der Bewertung<br />

Der Bestandswert des Plangebietes beträgt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

im Ausgangszustand 79.920,20 Wertpunkte (s. Tabelle 6.3.1), der Wert der Planung<br />

54.245,40 Punkte (s. Tabelle 6.3.2). Die planextern geplante 4.697 m² große Aufforstung als<br />

Waldersatz (Teilfläche von Flurstücks 32, Flur 15, Gemarkung Walbeck s. Tabellen 6.3.3)<br />

führt zu einer Aufwertung von 18.788 Punkten. Im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 135 der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> (Haupterschließung Nierspark) hat sich durch die Kompensationsmaßnahmen<br />

in der Niersaue ein Punkteüberschuss von 2.822 Punkten ergeben 7 , die dem vorliegenden<br />

Bebauungsplan gut geschrieben werden sollen. Das für den Bebauungsplan Nr. 136 verbleibende<br />

Defizit von 4.064,80 Punkten soll über das Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> (s. Kapitel 5.2,<br />

Maßnahme 4) ausgeglichen werden. Somit kann der Nachweis über eine vollständige Kompensation<br />

erbracht werden.<br />

6<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren, Büro<br />

SEELING + Kappert, Weeze 22.07.2010 mit Ergänzungen vo, 02.08.2010<br />

7<br />

Anlage 6.2 zur Begrünung: Landschaftspflegerische Stellungnahme Büro SEELING + KAPPERT,<br />

Weeze, 25.05.2010<br />

Planungsbüro�Seeling�+�Kappert�GbR,�Auf�der�Schanz�68,�47652�Weeze������������������������������ Seite�15�

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