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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

Wert der Planung: Standortheimischer Laub- oder Nadelwand<br />

- Code 6.6: Wert der Planung 6 Punkte abzügl. Bestandswert der Fläche von 2 Punkten<br />

ergibt eine Aufwertung der Fläche um 4 Punkte.<br />

Zur Kompensierung des Eingriffs von 18.785 Punkten ist somit die Aufforstung einer 4.697<br />

m² großen Fläche auf dem bisher ackerbaulich genutzten Flurstück erforderlich. Die Bilanzierung<br />

kann den Tabellen 6.3.1 und 6.3.3 entnommen werden. Die Auswahl der zu verwenden<br />

Gehölzarten, Pflanzqualitäten und –abstände wird bei Realisierung der Maßnahme mit dem<br />

Forst abgestimmt.<br />

Maßnahme 4 (M 4):<br />

Umwandlung von Ackerfläche in extensiv genutztes artenreiches Grünland auf<br />

1016m² des Flurstücks 85, Flur 1, Gemarkung Vernum (städtisches Ökokonto)<br />

Ziele<br />

- Förderung und Optimierung von Habitatstrukturen für Flora und Fauna<br />

Gestaltung / Pflanzung / Pflege<br />

Die Realisierung der Maßnahme wird auf Basis des mit dem Kreis Kleve abgestimmten Konzeptes<br />

des Ökokontos realisiert.<br />

6. Ergebnis der Bewertung und Bilanzierung<br />

Für die Bilanzierung werden der Wert des Bestandes und der Planung rechnerisch gegenüber<br />

gestellt. Die Differenz der beiden Werte ergibt den erforderlichen Kompensationsbedarf.<br />

Die nach § 34 BauGB bereits bebaubaren und außerhalb der grünplanerischen Maßnahmen<br />

gelegenen Bereiche gehen rechnerisch nicht in die Bilanz mit ein. Der Verlust der Waldfläche<br />

wird in Abstimmung mit dem Forst über die Ökobilanz berücksichtigt.<br />

6.1 Bestandswert<br />

Der Bestandswert wird auf Grundlage der Biotoptypenkartierung entsprechend der Vorgaben<br />

des Bewertungsverfahrens 5 ermittelt. Korrekturfaktoren werden für den von der Planung betroffenen<br />

Pappelwald (Code 6.2), die Baumgruppen (Code 8.2) und mehrere kleinere heckenartige<br />

Gehölzstrukturen (8.1) verwendet. Bewertungskriterien sind das Alter der Bäume,<br />

ob es sich um standortheimische oder standortfremde Arten handelt sowie Breite und Höhe<br />

bei den Heckenstrukturen. Gründe für die Auf- und Abwertung werden jeweils bei den Wertfaktoren<br />

in den Tabellen erläutert. Zur Vermeidung einer doppelten Flächenbewertung gehen<br />

die Flächen unter Einzelbäumen bzw. Baumgruppen nicht mit in die Bilanz ein.<br />

6.2. Wert der Planung<br />

Der Planungswert wird auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes ermittelt.<br />

Für die Wohnbauflächen wird jeweils der maximale Versiegelungsgrad nach GRZ angenommen<br />

(s. textliche Festsetzungen Bebauungsplan GRZ 2). Verkehrsflächen und versiegelte<br />

Wohnbauflächen, ermittelt anhand der GRZ, werden unter Code 1.2 mit 0,5 Punkten bewertet,<br />

da das Wasser ortsnah versickert bzw. der Niers zugeführt wird. Bei der geplanten<br />

Pflanzung von 13 Laubbäumen in den öffentlichen Verkehrsflächen werden in der Bilanz nur<br />

5<br />

Arbeitshilfe für die Bauleitplanung in der für den Kreis Kleve gültigen Fassung (Stand 2001)<br />

Planungsbüro�Seeling�+�Kappert�GbR,�Auf�der�Schanz�68,�47652�Weeze������������������������������ Seite�14�

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