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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

Maßnahme 2 (M 2):<br />

Pflanzung von 13 hochstämmigen Laubbäumen in der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

(Bilanzierung: 6 Bäume in den eingriffsrelevanten Flächen)<br />

Ziel<br />

- Neugestaltung des Siedlungsraumes<br />

- Betonung der platzartigen Aufweitung<br />

Pflanzung / Pflege<br />

Die Wohnstraßen 1 und 2 bilden die Haupterschließung des Wohngebietes. Durch Bäume<br />

soll der Straßenraum neu gestaltet und begrünt werden. In Verbindung mit geplanten Park-<br />

und Grünstreifen sind die Bäume in Reihen angeordnet. Die platzartigen Aufweitungen der<br />

Straßen im Westen werden durch jeweils einen Baum besonderer Art und in besonderer<br />

Stellung betont.<br />

In den Wohnstraßen 1 und 2 sind 11 Säulenförmige-Spitz-Ahorn (Acer platanoides ‘Columnare‘,<br />

Typ 3) und in den Platzaufweitungen der Wohnstraßen sind 2 Erlen (Alnus spaethii)<br />

als Hochstamm, 3xv. mit einem Stammmindestumfang von 18 - 20 cm (gemessen in 1 Meter<br />

Höhe) zu pflanzen. Der genaue Standort der Bäume wird im Rahmen der Ausbauplanung<br />

der Straße innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche festgelegt. Die offene Fläche der<br />

Baumscheibe muss mindestens 4 m², die Tiefe der Baumgruben mindestens 1,50 m betragen.<br />

Die Baumgruben sind mit einem geeigneten Substrat entsprechend den Vorgaben der<br />

FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) zu verfüllen.<br />

Bei den Bäumen ist bei der Pflanzung ein Pflanzschnitt durchzuführen. Die Kronenentwicklung<br />

der Bäume sollte auch nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege regelmäßig<br />

überprüft und bei Bedarf durch einen Erziehungs-/Aufbauschnitt korrigiert werden. Sofern die<br />

Bäume zwischen Stellplätzen gepflanzt werden, sollte ein Anfahrschutz z.B. aus Felsen oder<br />

Pollern in den Baumbeeten vorgesehen werden.<br />

5.2.2 Planexterne Maßnahmen<br />

Da durch die vorbeschriebenen Maßnahmen im Plangebiet kein vollständiger Ausgleich erbracht<br />

werden kann und Ersatz für den überplanten Wald geschaffen werden soll, ist planextern<br />

auf einer Teilfläche des Flurstücks 32, Flur 15, Gemarkung Walbeck die in der Maßnahme<br />

3 beschriebene Neuaufforstung durchzuführen. Das hiernach noch verbleibende Punktedefizit<br />

wird über das Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> wie in Maßnahme 4 beschrieben kompensiert.<br />

Maßnahme 3 (M 3):<br />

Aufforstung eines standortheimischen Laubwaldes<br />

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 136 überplant eine Fläche von 2.890 m² Wald. In Abstimmung<br />

mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, vertreten durch Herrn Thomas, wird<br />

für den Waldverlust im Rahmen der Kompensation neuer Wald planextern auf einer 4.697 m²<br />

großen Teilfläche des o.g. Flurstücks aufgeforstet. Der Flächenbedarf für den Waldersatz<br />

wird anhand der Biotoptypen des Bestandes und der Planung wie folgt ermittelt:<br />

Bestandswert für vorhandenen Wald aus Hybrid-Pappeln:<br />

- Code 6.2: Nicht standortheimischer Laub- oder Nadelwald (Grundwert A 5 Punkte),<br />

aufgewertet um Faktor 1,3 aufgrund des Stammdurchmessers der Bäume von<br />

> 50 cm. Das entspricht: 2.890 m² x 6,5 = 18.785 Punkte<br />

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