bebauungsplan - Stadt Geldern
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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />
Maßnahme 2 (M 2):<br />
Pflanzung von 13 hochstämmigen Laubbäumen in der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
(Bilanzierung: 6 Bäume in den eingriffsrelevanten Flächen)<br />
Ziel<br />
- Neugestaltung des Siedlungsraumes<br />
- Betonung der platzartigen Aufweitung<br />
Pflanzung / Pflege<br />
Die Wohnstraßen 1 und 2 bilden die Haupterschließung des Wohngebietes. Durch Bäume<br />
soll der Straßenraum neu gestaltet und begrünt werden. In Verbindung mit geplanten Park-<br />
und Grünstreifen sind die Bäume in Reihen angeordnet. Die platzartigen Aufweitungen der<br />
Straßen im Westen werden durch jeweils einen Baum besonderer Art und in besonderer<br />
Stellung betont.<br />
In den Wohnstraßen 1 und 2 sind 11 Säulenförmige-Spitz-Ahorn (Acer platanoides ‘Columnare‘,<br />
Typ 3) und in den Platzaufweitungen der Wohnstraßen sind 2 Erlen (Alnus spaethii)<br />
als Hochstamm, 3xv. mit einem Stammmindestumfang von 18 - 20 cm (gemessen in 1 Meter<br />
Höhe) zu pflanzen. Der genaue Standort der Bäume wird im Rahmen der Ausbauplanung<br />
der Straße innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche festgelegt. Die offene Fläche der<br />
Baumscheibe muss mindestens 4 m², die Tiefe der Baumgruben mindestens 1,50 m betragen.<br />
Die Baumgruben sind mit einem geeigneten Substrat entsprechend den Vorgaben der<br />
FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) zu verfüllen.<br />
Bei den Bäumen ist bei der Pflanzung ein Pflanzschnitt durchzuführen. Die Kronenentwicklung<br />
der Bäume sollte auch nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege regelmäßig<br />
überprüft und bei Bedarf durch einen Erziehungs-/Aufbauschnitt korrigiert werden. Sofern die<br />
Bäume zwischen Stellplätzen gepflanzt werden, sollte ein Anfahrschutz z.B. aus Felsen oder<br />
Pollern in den Baumbeeten vorgesehen werden.<br />
5.2.2 Planexterne Maßnahmen<br />
Da durch die vorbeschriebenen Maßnahmen im Plangebiet kein vollständiger Ausgleich erbracht<br />
werden kann und Ersatz für den überplanten Wald geschaffen werden soll, ist planextern<br />
auf einer Teilfläche des Flurstücks 32, Flur 15, Gemarkung Walbeck die in der Maßnahme<br />
3 beschriebene Neuaufforstung durchzuführen. Das hiernach noch verbleibende Punktedefizit<br />
wird über das Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> wie in Maßnahme 4 beschrieben kompensiert.<br />
Maßnahme 3 (M 3):<br />
Aufforstung eines standortheimischen Laubwaldes<br />
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 136 überplant eine Fläche von 2.890 m² Wald. In Abstimmung<br />
mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, vertreten durch Herrn Thomas, wird<br />
für den Waldverlust im Rahmen der Kompensation neuer Wald planextern auf einer 4.697 m²<br />
großen Teilfläche des o.g. Flurstücks aufgeforstet. Der Flächenbedarf für den Waldersatz<br />
wird anhand der Biotoptypen des Bestandes und der Planung wie folgt ermittelt:<br />
Bestandswert für vorhandenen Wald aus Hybrid-Pappeln:<br />
- Code 6.2: Nicht standortheimischer Laub- oder Nadelwald (Grundwert A 5 Punkte),<br />
aufgewertet um Faktor 1,3 aufgrund des Stammdurchmessers der Bäume von<br />
> 50 cm. Das entspricht: 2.890 m² x 6,5 = 18.785 Punkte<br />
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