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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

genden Bebauungsplan Nr. 136 überlagert. Maßnahme 2 beschreibt die Neuanpflanzung<br />

von Straßenbäumen in den Wohnstraßen.<br />

Maßnahme M 1<br />

Anlage einer strukturreichen Grünfläche in Verbindung mit dem Gewässer Nord<br />

Ziele<br />

- Anlage eines naturnahen Gewässerlaufes<br />

- Landschaftsgerechte Einbindung des neuen Gewässers<br />

- Schaffung eines Siedlungsrandes für das geplante Wohngebiet<br />

- Anlage von Habitatstrukturen für Flora und Fauna in Verbindung mit dem Gewässer<br />

- Neuanpflanzung von Gehölzen als Ersatz für gerodete Bäume und Sträucher<br />

Gestaltung / Pflanzung<br />

Das Gewässer ist mit wechselnder Uferneigung mindestens 1 zu 1,5 bis 1 zu 3,0 als Flach-<br />

und Steilufer mit einem naturnahen, leicht mäandrierenden Verlauf (s. Plandarstellung) ohne<br />

Sohl- und Uferbefestigungen herzustellen.<br />

Die Uferbereiche sind nach Fertigstellung der bautechnischen Maßnahme mit einem Landschaftsrasen<br />

(z.B. Mischung „Standard mit Kräutern“ RSM 7.1.2) einzusäen.<br />

Zur Erhöhung der Strukturvielfalt und Schaffung landschaftsgerechter Strukturen sind im<br />

Randbereich des Gewässers entsprechend der Darstellung des Maßnahmenplanes Laubbäume<br />

1. und 2. Ordnung sowie Sträucher in Einzelstellung und in Gruppen anzupflanzen.<br />

Der Anteil der Gehölzpflanzung an den Freiflächen (ohne Gewässer) soll ca. 25% betragen.<br />

Bei der Ermittlung der Flächenanteile werden Bäume mit 25 m²/Baum, Sträucher mit je 1,5<br />

m² und Solitärsträucher mit je 2,0 m² berücksichtigt. Bei der Pflanzung sind die Grenzabstände<br />

lt. Nachbarschaftsrecht NW einzuhalten.<br />

Die Bäume sind in der Qualität als Hochstamm, 3xv. m. Db., Stammumfang 14 – 16 cm oder<br />

als Solitär, Höhe 250 – 300 cm zu pflanzen und mit mindestens einem Baumpfahl zu sichern.<br />

Bei den Sträuchern ist für die Einzelstellung eine Pflanzung als Solitärsträucher mindestens<br />

in der Qualität 3xv. m. B., Höhe 125 – 150 cm zu empfehlen. Für flächige Pflanzungen ist<br />

ballenlose Ware in der Größe 60 – 100 cm zu verwenden. Der Pflanzabstand in den<br />

Strauchgruppen soll 1,0 x 1,5 m betragen. Zur Förderung der heimischen Flora sind ausschließlich<br />

standortgerechte und heimische Gehölzarten zu pflanzen.<br />

Pflege<br />

Die Pflege der Rasenflächen soll maximal 4x jährlich erfolgen. Randbereiche sind möglichst<br />

nur 2x jährlich zu pflegen.<br />

Bei der Pflanzung der Bäume ist ein Pflanzschnitt durchzuführen. Die Kronenentwicklung der<br />

Bäume sollte jedoch auch nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege regelmäßig<br />

überprüft und bei Bedarf durch einen Erziehungs-/Aufbauschnitt korrigiert werden.<br />

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