25.01.2013 Aufrufe

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

Umgestaltung als Spielplatz werden die Altlasten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen<br />

saniert. Im Ergebnis sind nur ca. 40% der Flächen nicht durch Siedlungsstrukturen<br />

bzw. Altstandorte vorbelastet.<br />

Die Eingriffe durch die geplante Bebauung beruhen maßgeblich auf der Neuversiegelung<br />

und dem Verlust von Gehölzbeständen.<br />

Eingriff in den Bodenhaushalt durch Neuversiegelung, Befestigung von Erschließungsflächen<br />

und Veränderung der Topografie<br />

Für die geplante Wohnbebauung und Erschließung kommt es außerhalb der 34-er Gebiete<br />

bei einer maximalen Ausnutzung der überbaubaren Grundfläche gemäß GRZ zu einer Neuversiegelung<br />

von ca. 10.200 Quadratmetern. Für Fuß- und Unterhaltungswege in der Grünfläche<br />

werden ca. 500 Quadratmeter Boden mit einer wassergebundenen Wegedecke befestigt.<br />

Die Anlage des Gewässers ist zur Profilierung mit einem Eingriff in den Boden verbunden.<br />

Gemindert wird der Eingriffs durch die Überplanung von überprägten Siedlungsflächen,<br />

so dass nur rund 40% des Wohnquartiers auf bisher landwirtschaftlich genutzten Produktionsflächen<br />

entstehen.<br />

Gehölzverlust<br />

Weiterhin werden für die Realisierung des Wohnquartiers 2.890 Quadratmeter Wald (Hybrid-<br />

Pappeln) und ca. 1.700 Quadratmeter Gehölzstrukturen entfernt. Bei dem Wald handelt es<br />

sich um zwei kleine Waldabschnitte mit Hybrid-Pappeln mit sehr starkem Baumholz. Die anderen<br />

Gehölzflächen setzen sich maßgeblich aus jungen Hecken mit Ziersträuchern, Holunder<br />

sowie Baumgruppen aus Hybrid-Pappeln und Fichten zusammen. Alle Gehölze stehen<br />

im Bereich der Altlastenverdachtsflächen.<br />

Demgegenüber werden im Bebauungsplan ca. 9.900 Quadratmeter öffentliche Grünfläche<br />

festgesetzt, die in Verbindung mit dem geplanten Gewässer weitgehend naturnah gestaltet<br />

werden soll. Der optische und strukturelle Verlust durch Entfernen der Gehölze kann durch<br />

Neuanpflanzung in diesem Bereich ausgeglichen werden.<br />

5. Geplante Maßnahmen<br />

Aufgabe der Landschaftspflegerischen Stellungnahme ist es, negative Auswirkungen durch<br />

das Bauvorhaben aufzuzeigen und Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft weitestgehend<br />

zu vermeiden bzw. zu minimieren (§ 4 Abs. 4 LG NW). In einem zweiten Schritt werden<br />

geeignete Maßnahmen entwickelt, um unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.<br />

5.1 Erläuterung der risikomeidenden/-mindernden Maßnahmen<br />

Im Landschaftsgesetz NW ist formuliert, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft zu unterlassen sind. Bereits beim städtebaulichen Entwurf wurde diese Maxime<br />

berücksichtigt. Das geplante Wohnquartier wird zu ca. 60% auf durch Altlasten und von<br />

Siedlungsstrukturen vorbelasteten Flächen entwickelt. Hierdurch kann der Eingriff in die Bodenfunktion<br />

natürlich gewachsener Böden deutlich vermindert werden.<br />

Planungsbüro�Seeling�+�Kappert�GbR,�Auf�der�Schanz�68,�47652�Weeze������������������������������ Seite�10�

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!