25.01.2013 Aufrufe

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

stücks zeigen die Auffüllungen Verunreinigungen mit Kohlenwasserstoffen,<br />

polycyclichen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

und mit Schwermetallen. In zwei Bereichen des<br />

Grundstücks wurden darüber hinaus Haufwerke angetroffen,<br />

die sehr hohe Schwermetallgehalte aufweisen und eine Gefahr<br />

für Schutzgüter aufweisen. Ein Kontakt der Basis der<br />

Auffüllung mit dem Grundwasser ist lt. Gutachten nur temporär<br />

bei hohen bis sehr hohen Grundwasserständen gegeben.<br />

Untersuchungen des Grundwassers haben keine Verunreinigungen,<br />

die über den Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung<br />

liegen und von den Auffüllungen ausgehen,<br />

nachgewiesen. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers<br />

durch eine LHKW-Fahne, deren Eintragsstelle außerhalb<br />

des Plangebietes liegt, dieses jedoch durchzieht, konnte<br />

nachgewiesen werden.<br />

Im Zuge der Baufeldräumung und der Aufbereitung der Fläche<br />

für die geplante Wohnnutzung werden alle Bodenbelastungen<br />

mit Gefährdungspotential, die oberhalb der Vergleichswerte<br />

der TR LAGA (1997) Zuordnungsklasse Z 1.2<br />

liegen, ausgekoffert und entsorgt und die Fläche wird so<br />

hergerichtet, dass die verbleibende Oberkante der Auffüllung<br />

auf einem Niveau von mind. minus 0,6 m bis max. 1m zu<br />

dem geplanten Geländeniveau liegt. Im Untergrund verbleiben<br />

damit über weite Bereiche Auffüllungen mit mineralischen<br />

Fremdbeimengungen, deren Oberkante in der Fläche<br />

tiefer als mind. 0,6 m unter dem künftigen Planniveau liegt.<br />

Diese werden im Bereich der Gärten und der Grünflächen<br />

mit unbelastetem Boden in einer Stärke von mind. 0,6 m<br />

überdeckt.<br />

Der Bereich des künftigen Kinderspielplatzes wird so hergerichtet,<br />

dass die in der Bundesbodenschutzverordnung gestellten<br />

Anforderungen eingehalten werden. Da die genaue<br />

Geländeprofilierung für diesen Bereich noch nicht abschließend<br />

vorliegt, kann dies sowohl durch Überdeckung der Basis<br />

der Auffüllung mit unbelastetem Boden oder durch einen<br />

Bodenaustausch erfolgen.<br />

Im Bereich des geplanten Grabens, der zum Teil auf dem<br />

Gelände der ehem. Möbelfabrik liegt, wird im Rahmen des<br />

Wasserrechtsverfahrens die Frage des Umgangs mit schädlichen<br />

Bodenverunreinigungen geklärt.<br />

Aufgrund der angetroffenen Schadstoffbelastungen müssen<br />

alle Erdarbeiten zur Herrichtung der Fläche mit der Unteren<br />

Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve abgestimmt und<br />

durch einen Bodengutachter begleitet und dokumentiert<br />

werden.<br />

AKZ 994: Ehem. Bahngelände:<br />

Das gesamte ehem. Bahngelände wurde im Rahmen der<br />

Flächenrisiko-Detailuntersuchung (FRIDU) durch die DMT<br />

GmbH, Essen und im Rahmen einer ergänzenden Grundwasseruntersuchung,<br />

untersucht.<br />

Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass das gesamte Gelände<br />

flächig aufgefüllt ist. Die Auffüllungen bestehen aus<br />

Sanden und Kiesen, die mit antropogenen Beimengungen,<br />

wie z.B. Ziegel- und Betonstücken, Gleisschotter, Aschen,<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!