bebauungsplan - Stadt Geldern
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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />
Foto 1: Blick aus südlicher Richtung in das Plangebiet<br />
4. Planungsvorhaben<br />
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan bewertet den naturschutzrechtlichen<br />
Eingriff, der im Rahmen der Bauleitplanung vorbereitet wird.<br />
4.1. Erläuterung der Planung<br />
Städtebauliche Ziele des Bebauungsplanes sind die Vorbereitung von Wohnbauflächen und<br />
deren Erschließung sowie die Anlage von Grünflächen zur Gliederung und Eingrünung des<br />
Wohngebietes und als Kinderspielplatz.<br />
Die geplanten Wohnbauflächen, die der Bebauungsplan im Wesentlichen als Reine Wohngebiete<br />
(WR) und ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt, werden von der neuen Straße<br />
„Am Nierspark“ erschlossen. Das Straßennetz im Wohngebiet ist rasterförmig mit zwei in<br />
Ost-Westrichtung verlaufenden Wohnstraßen geplant, die in Nord-Südrichtung über untergeordnete<br />
Anliegerstraßen miteinander verbunden werden. Die südlichen Bauflächen werden<br />
über drei zusätzliche Stichwege erschlossen. Die Verkehrsflächen werden entsprechend<br />
ihrer Verkehrsbedeutung unterschiedlich ausgebaut: Die Hauptwohnstraßen erhalten einseitig<br />
neben der 5,0 m breiten Fahrbahn einen kombinierten Park-/Grünstreifen von 2,0 Metern<br />
Breite mit Parkplätzen und Baumbeeten und daran anschließend einen 2,0 Meter breiten<br />
Gehweg. Bei den Anliegerwegen, die insgesamt eine Breite von 5,0 Metern aufweisen, erfolgt<br />
keine Separierung der Verkehrsarten. Die Hauptwohnstraßen sind im Westen trichterförmig<br />
als Platz bzw. Wendebereich aufgeweitet. Die Platzsituation wird über einen besonderen<br />
Baum in etwas versetzter Stellung zu den Straßenbäumen in dem Park-/Grünstreifen<br />
betont. Über 3,5 und 2,5 Meter breite Fuß-Radwege wird in der Verlängerung der Straßenachsen<br />
eine Anbindung an den Grünzug geschaffen. Das Allgemeine Wohngebiet im Südos-<br />
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