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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

3. Biotische Faktoren und Landschaftsbild<br />

In den nachfolgenden Kapiteln werden der Bestand der biotischen Faktoren Flora und Fauna<br />

ermittelt und wesentliche Merkmale des Landschaftsbildes erläutert. Die Betrachtung der<br />

abiotischen Faktoren erfolgt schutzgutbezogen im Umweltbericht.<br />

3.1 Bestandssituation und Biotoptypen<br />

Die aktuelle Nutzung wurde im September 2009 im Rahmen der Kartierung des gesamten<br />

städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Nierspark“ anhand von Biotoptypen erfasst. Die<br />

Darstellung erfolgt im Bestandplan im Maßstab 1 zu 1.000. Die Flächenbezeichnung entspricht<br />

den Vorgaben des Bewertungsverfahrens „Arbeitshilfe für den Kreis Kleve“. Der Bestandswert<br />

der einzelnen Biotoptypen kann der Bilanzierung in Kap. 6 entnommen werden.<br />

Im nördlichen Teil des Plangebietes, der planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt wird,<br />

werden fast vollständig überbaute und versiegelte Gewerbeflächen überplant. Grünflächen<br />

sind in geringem Umfang lediglich im Randbereich der Gebäude, im Bereich von zwei Innenhöfen<br />

(Code 4.2) und an der Straße Am Güterbahnhof vorhanden. Der Baumbestand weist<br />

im Bereich der Gewerbeflächen insgesamt eine geringe Wertigkeit auf und ist, da die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geldern</strong> über keine Baumschutzsatzung verfügt, im 34-er Gebiet nicht ersatzpflichtig. An der<br />

Straße Am Güterbahnhof wurde eine Baumgruppe mit zwei Hybrid-Pappeln mit mittlerem<br />

Baumholz erfasst. Das Baufeld wurde inzwischen von allen aufstehenden Bauten und Gehölzen<br />

freigeräumt.<br />

Das Plangebiet südlich der ehemaligen Gewerbeflächen lässt sich wiederum in zwei Teilbereiche<br />

untergliedern. Dies ist zum einen ein schmaler Grundstücksstreifen südlich angrenzend<br />

an das 34-er Gebiet, der von kleinteilig strukturierten Wald, Garten- und Wiesenflächen<br />

geprägt ist, sowie die strukturarme Feldflur mit landwirtschaftlichen Flächen im Süden des<br />

Plangebietes. Ein Feldweg kennzeichnet die Grenze zwischen den beiden Teilflächen.<br />

Der erstgenannte Teilbereich wird im Osten und Westen von zwei Wäldchen mit Hybrid-<br />

Pappeln mit starkem Baumholz (Code 6.2) eingerahmt. Die Flächengröße beider Waldparzellen<br />

beläuft sich auf insgesamt 2.890 Quadratmetern. Das Wäldchen wurden nach Rücksprache<br />

mit dem Forst in den Wintermonaten bereits gefällt. Die Flächen zwischen den beiden<br />

Waldstücken werden gärtnerisch als strukturarmer Zier- und Nutzgarten (Code 4.1) und<br />

Wiese (Code 3.2) genutzt. Zahlreiche kleinere Ställe und Schuppen dienen der Kleintierhaltung<br />

(Code 1.1). Gegliedert werden die Gartenflächen durch Gruppen bzw. Baumreihen von<br />

alten Hybrid-Pappeln und Fichten (Code 8.2). Den südöstlichen Teil dieses Grundstücks<br />

nehmen Lagerflächen für Boden, Schutt und Gartenabfälle ein, die massiv mit Herkulesstauden<br />

bewachsen sind (Code 5.1). Die nördliche Grenze der Teilfläche zum 34-er Gebiet wird<br />

durch eine Hecke mit Blütensträuchern markiert. An der südlichen Grenze entlang eines unbefestigten<br />

Wirtschaftsweges (Code 5.1) stehen junge, einreihige Hecken aus Holunder<br />

(Code 8.1). Der Weg kennzeichnet gleichzeitig den Übergang zum agrarisch bewirtschafteten<br />

südlichen Teil des Plangebietes, der sich strukturarm ohne Saum- und Gehölzstrukturen<br />

zeigt. Eine große Ackerfläche und einen kleinen Abschnitt einer Mähwiese, beide intensiv<br />

bewirtschaftet, bilden die Hauptnutzungen. Böschungen zu der etwas höher gelegenen Straße<br />

Am Güterbahnhof sind mit Grasfluren (Code 2.3) bewachsen. Daran schließt eine Bankette<br />

(Code 2.1) an. Die südliche Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes läuft<br />

geschwungen durch die Acker- und Wiesenfläche und orientiert sich an der neuen Abgrenzung<br />

des Gewässers Nord.<br />

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