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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

henden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ (§14 Abs. 1) 1 . Die Realisierung<br />

der geplanten Wohnbebauung und Anlage des Gewässers führen zu einem Eingriff i.S. des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes.<br />

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan umfasst die Bewertung des Bestandes<br />

und des geplanten Eingriffs in Natur und Landschaft. Weiterhin werden geeignete Maßnahmen<br />

zur Risikovermeidung, zur Minderung des Eingriffs sowie zur Kompensierung der nicht<br />

vermeidbaren Eingriffe entwickelt. Die artenschutzrechtlichen Belange werden in einem gesonderten<br />

Fachbeitrag berücksichtigt.<br />

Die zu erwartenden Eingriffe können als Ganzes nicht vermieden werden, ohne die Ziele der<br />

Planung aufzugeben.<br />

2.4 Bewertungsmethodik<br />

Die Bewertung des zu erwartenden Eingriffs für den Arten- und Biotopschutz erfolgt durch<br />

die Erfassung der ökologischen Wertigkeit des Plangebietes im Ausgangszustand und dem<br />

Wert der Planung aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes nach dem Verfahren<br />

der Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“<br />

in der für den Kreis Kleve vereinbarten Fassung (Stand Juni 2001). Jedem Biotoptyp<br />

wird ein im Bewertungsverfahren festgesetzter Biotopwert auf einer Skala zwischen 0 und 10<br />

zugeordnet, wobei 0 dem niedrigsten und 10 dem höchsten Wert entspricht. Vom Regelfall<br />

abweichende Ausprägungen der Biotopstrukturen werden durch die Verwendung von Korrekturfaktoren<br />

berücksichtigt. Die vorhandenen und geplanten Nutzungen werden im Bestands-<br />

und Maßnahmenplan dargestellt. Veränderungen für das Landschaftsbild werden<br />

verbal-argumentativ bewertet.<br />

In die Bewertung einbezogen werden alle Flächen im Plangebiet ausgenommen der 34-er<br />

Fläche im nördlichen Teil des Plangebietes, die nicht zu den geplanten Grünflächen gehören.<br />

Die eingriffsrelevanten Flächen umfassen 26.891 Quadratmeter.<br />

1<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG, Bekanntmachung Artikel 1 G. v.<br />

29.07.2009, Geltung ab 01.03.2010)<br />

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