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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

1.2 Lage, Abgrenzung Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum der landschaftspflegerischen Stellungnahme umfasst den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 4,1 ha. Im Westen und damit<br />

zur Niersniederung wird das Plangebiet von der Straße Am Güterbahnhof begrenzt. Im Norden<br />

und Osten kennzeichnet der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 die Grenzen.<br />

Dieser sieht im Norden eine Verkehrsfläche für eine neue Anbindung der Straße Am<br />

Güterbahnhof an die Haupterschließung und im Osten Allgemeine Wohngebiete sowie eine<br />

Verkehrsfläche für die Haupterschließungsstraße vor. Die südliche Grenze des Untersuchungsraumes<br />

verläuft im Bereich von Acker- und Wiesenflächen. In den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes und damit in den Untersuchungsraum einbezogen ist das geplante<br />

Gewässer Nord sowie baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilende Bauflächen im Norden.<br />

2. Planerische und rechtliche Grundlagen<br />

2.1 Landschaftsplan<br />

Bereits bebaute Flächen im nördlichen Teil des Bebauungsplanes (34-er Gebiet) liegen außerhalb<br />

des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Kreis Kleve Nr. 12 „<strong>Geldern</strong> – Walbeck“,<br />

der größere südliche Teil liegt nach der aktuellen Darstellung noch im Geltungsbereich,<br />

hier im Bereich „Baesdonk“. Der Landschaftsplan formuliert für diese Flächen das<br />

Entwicklungsziel Nr. 2 „Anreicherung“ mit der Spezifizierung: …“Anreicherung einer im Ganzen<br />

erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen mit gliedernden und belebenden<br />

Elementen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 LG“ (s. LP Entwicklungsziel 2.4). Aufgrund der<br />

bereits erfolgten Änderung des Flächennutzungsplanes, der für das Plangebiet „Wohnbauflächen“<br />

darstellt, ist jedoch im Rahmen der nächsten Änderung des Landschaftsplanes mit<br />

einer entsprechenden Plananpassung zu rechnen, so dass die Flächen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 136 insgesamt aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden.<br />

Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Unter der Ziffer 6.1.37 sieht der Landschaftsplan an der Straße Am Güterbahnhof die „Anpflanzung<br />

einer 500 Meter langen Baumreihe“ vor. Die Maßnahme ist außerhalb des Plangebietes<br />

dargestellt, so dass die geplante Wohnbebauung einer Realisierung der Maßnahme<br />

nicht entgegen steht.<br />

2.2 Natura 2000, Schutzgebiete<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten und steht auch in keinem<br />

räumlichen und funktionalen Bezug zu diesen Schutzgebieten.<br />

Von der Planung sind keine Flächen mit besonderer Bedeutung i.S. § 21 BNatSchG für den<br />

Biotopverbund und keine nach den §§ 28-30 BNatSchG geschützten Landschaftsbestandteile,<br />

Naturdenkmäler oder geschützten Biotope betroffen.<br />

2.3 Rechtl. Grundlage<br />

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -<br />

BNatSchG) definiert einen Eingriff als …“Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von<br />

Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung ste-<br />

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