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bebauungsplan - Stadt Geldern

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Landschaftspfleg.�Stellungnahme�zum�B�Plan�<strong>Geldern</strong>�Nr.�136�„Wohngebiet�Nierspark�–�Teil�I“�<br />

1. Anlass der Planung / Lage des Planungsgebietes<br />

1.1 Erfordernis der Planung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> ist damit befasst, ehemalige Bahnflächen westlich der Bahnlinie Nimwegen<br />

– Krefeld in Zusammenhang mit der Neustrukturierung bestehender Gewerbeflächen als<br />

Dienstleistungs- und Gewerbestandort zu entwickeln. Das neue <strong>Stadt</strong>quartier wird über eine<br />

Nord-Süd-Achse von der Burgstraße und von der Straße Am Holländer See erschlossen, die<br />

bauleitplanerisch über den Bebauungsplan Nr. 135 vorbereitet wurde. Östlich der geplanten<br />

Haupterschließung wurden bereits neue Gebäude für Polizei und Finanzamt realisiert. Westlich<br />

der geplanten Haupterschließung sollen Wohn- und Mischgebiete entstehen, die den<br />

neuen <strong>Stadt</strong>rand arrondieren. Zwischen den Wohngebieten und am neuen Siedlungsrand<br />

sind Grünflächen (sogenannte „Grüne Finger“) geplant, die zum einen Funktionen als Retentionsraum<br />

zur Aufnahme des oberflächig ablaufenden Nierschlagswasser übernehmen und<br />

andererseits auch der Neugestaltung des Landschaftsbildes sowie der Naherholung dienen.<br />

Die westliche Grenze des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Nierspark“ zur Landschaft<br />

kennzeichnet die Straße Am Güterbahnhof.<br />

Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 136 ist die bauleitplanerische Vorbereitung<br />

von Wohnbauflächen mit angrenzenden Grünflächen als weiterer Baustein in der Umsetzung<br />

des städtebaulichen Konzeptes. Sie werden im Norden von Bauflächen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 135 und im Westen von der Straße „Am Güterbahnhof“ begrenzt. Im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplangebietes ist u.a. die Anlage eines Gewässers geplant (Gewässer<br />

„Nord“), das die Regenwässer aus den geplanten Wohngebieten aufnehmen soll. Für<br />

die Neuanlage dieses Gewässers wurden im Vorfeld wasserrechtliche Antragsunterlagen<br />

gemäß § 68 WHG (INGENIEURBÜRO JANSEN) in Verbindung mit einer Landschaftspflegerische<br />

Stellungnahme (BÜRO SEELING + KAPPERT) erstellt.<br />

Der größere südliche Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes<br />

Nr. 12 „<strong>Geldern</strong> – Walbeck“ des Kreises Kleve, der nördliche Teil liegt außerhalb des Geltungsbereiches<br />

des Landschaftsplanes und wird planungsrechtlich als 34-er Gebiet bewertet.<br />

Alle Flächen liegen außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.<br />

Mit den geplanten Bauvorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Das Büro<br />

SEELING + KAPPERT wurde mit der Erstellung einer Landschaftspflegerischen Stellungnahme<br />

beauftragt, in der gemäß § 4 und § 6 des Landschaftsgesetzes NRW (LG NW) die<br />

Auswirkungen durch das Bauvorhaben analysiert und die erforderlichen Vermeidungs- und<br />

Kompensationsmaßnahmen dargestellt werden. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen<br />

Belange ist von dem INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE, ÖKOLOGIE UND<br />

RAUMPLANUNG IVÖR ein gesonderter Fachbeitrag für den gesamten städtebaulichen Entwicklungsbereich<br />

„Nierspark“ erstellt worden (Düsseldorf, November 2009), dessen Inhalte in<br />

einer Stellungnahme im November 2010 für potentiell zu erwartende planungsrelevante Arten<br />

im Vorhabengebiet konkretisiert wurde (IVÖR, November 2010).<br />

In Verbindung mit der Realisierung der geplanten Wohnbebauung kommt es zum Verlust von<br />

2.890 Quadratmetern Wald, der durch eine Neuaufforstung kompensiert werden soll. In Abstimmung<br />

mit dem Forst erfolgt die Berechnung der Aufforstungsfläche anhand der Biotopfunktion.<br />

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