25.01.2013 Aufrufe

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

bebauungsplan - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Plangebiet bereits vorhanden sind. Im Bereich der öffentlichen<br />

Grünflächen sollen Aufenthalts- und Spielbereiche sowie<br />

ein Spielplatz für Kleinkinder und Kinder mittleren Alters<br />

integriert werden. Spielbereiche für ältere Kinder und Erwachsene<br />

liegen im Bereich des für Sport und Naherholung<br />

ausgelegten Bereiches Holländer See in fußläufiger Entfernung.<br />

6. Lärm- und Geruchsemissionen<br />

Verkehrslärm Das zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch das neue<br />

Baugebiet entsteht, führt zu geringen Immissions-Mehrbelastungen<br />

auf den vorhandenen Verkehrsflächen innerhalb<br />

und außerhalb des Gebietes (Burgstraße/Am Holländer<br />

See). Aufgrund der heutigen Auslastung, dem vorgesehenen<br />

Ausbau und den angrenzenden Nutzungen (MI-/GE-Gebiet)<br />

kann diese Mehrbelastung jedoch unproblematisch aufgenommen<br />

werden.<br />

Die zusätzlichen Lärmimmissionen an den vorgenannten<br />

Straßen werden demzufolge nicht ein Maß überschreiten,<br />

das zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der betroffenen<br />

Anwohner führt. Die zulässigen Werte für MI/GE-Gebiete<br />

werden eingehalten. Der aus dem Bahnbetrieb resultierende<br />

Verkehrslärm hat für die im Plangebiet vorgesehene Nutzung<br />

keine Bedeutung (siehe Anlage 8). Mit der Ausweisung<br />

„Reines Wohngebiet“ in Teilen des Bebauungsplanes sind<br />

keine verkehrlichen Einschränkungen für die Standorte Polizei/Finanzamt<br />

verbunden. Der Abstand hierzu ist ebenso<br />

ausreichend wie zu der Haupterschließungsstraße.<br />

7. Schädliche Bodenveränderungen / Altlastenverdacht<br />

Altlastenverdacht Ein Teil des Plangebietes wurde in der Vergangenheit gewerblich<br />

genutzt. Im Altlastenverdachtsflächenkataster der<br />

Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve sind unter<br />

dem Aktenzeichen AKZ 848 „ehem. Möbelfabrik“ und unter<br />

dem Aktenzeichen AKZ 965 „ehem. Bahngelände“ zwei Bereiche<br />

als schädliche Bodenveränderungen verzeichnet.<br />

(siehe Anlage 2).<br />

Zur Erkundung des Bodens und zur Feststellung von chemischen<br />

Verunreinigungen wurden diese Bereiche durch verschiedene<br />

Gutachterbüros untersucht. Die Kenntnisse über<br />

die einzelnen Flächen werden im Folgenden dargestellt:<br />

AKZ 848 „ ehem. Möbelfabrik“<br />

Ein großer Bereich des Plangebiets liegt auf dem Gelände<br />

der ehem. Möbelfabrik. Hier weist der Bebauungsplan ein<br />

Wohngebiet und eine Grünanlage mit Kinderspielplatz aus.<br />

Der Boden und das Grundwasser dieses Geländes wurden<br />

durch das Büro Dr. Strotmann aus Krefeld untersucht. Die<br />

Ergebnisse zeigen, dass große Teile des Geländes aufgefüllt<br />

sind. Die Mächtigkeit schwankt zwischen 0,4 und ca. 1,4 m.<br />

An einer Stelle wurde eine Mächtigkeit von ca. 2,6 m erbohrt.<br />

In diesem Bereich wird ein ehemaliger Bombentrichter vermutet.<br />

Im Zuge der gewerblichen Nutzung ist es zu nutzungsbedingten<br />

Einträgen von Schadstoffen in den Untergrund<br />

gekommen, die lokal zu schädlichen Bodenveränderungen<br />

geführt haben. An verschiedenen Stellen des Grund-<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!