bebauungsplan - Stadt Geldern
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Plangebiet bereits vorhanden sind. Im Bereich der öffentlichen<br />
Grünflächen sollen Aufenthalts- und Spielbereiche sowie<br />
ein Spielplatz für Kleinkinder und Kinder mittleren Alters<br />
integriert werden. Spielbereiche für ältere Kinder und Erwachsene<br />
liegen im Bereich des für Sport und Naherholung<br />
ausgelegten Bereiches Holländer See in fußläufiger Entfernung.<br />
6. Lärm- und Geruchsemissionen<br />
Verkehrslärm Das zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch das neue<br />
Baugebiet entsteht, führt zu geringen Immissions-Mehrbelastungen<br />
auf den vorhandenen Verkehrsflächen innerhalb<br />
und außerhalb des Gebietes (Burgstraße/Am Holländer<br />
See). Aufgrund der heutigen Auslastung, dem vorgesehenen<br />
Ausbau und den angrenzenden Nutzungen (MI-/GE-Gebiet)<br />
kann diese Mehrbelastung jedoch unproblematisch aufgenommen<br />
werden.<br />
Die zusätzlichen Lärmimmissionen an den vorgenannten<br />
Straßen werden demzufolge nicht ein Maß überschreiten,<br />
das zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der betroffenen<br />
Anwohner führt. Die zulässigen Werte für MI/GE-Gebiete<br />
werden eingehalten. Der aus dem Bahnbetrieb resultierende<br />
Verkehrslärm hat für die im Plangebiet vorgesehene Nutzung<br />
keine Bedeutung (siehe Anlage 8). Mit der Ausweisung<br />
„Reines Wohngebiet“ in Teilen des Bebauungsplanes sind<br />
keine verkehrlichen Einschränkungen für die Standorte Polizei/Finanzamt<br />
verbunden. Der Abstand hierzu ist ebenso<br />
ausreichend wie zu der Haupterschließungsstraße.<br />
7. Schädliche Bodenveränderungen / Altlastenverdacht<br />
Altlastenverdacht Ein Teil des Plangebietes wurde in der Vergangenheit gewerblich<br />
genutzt. Im Altlastenverdachtsflächenkataster der<br />
Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve sind unter<br />
dem Aktenzeichen AKZ 848 „ehem. Möbelfabrik“ und unter<br />
dem Aktenzeichen AKZ 965 „ehem. Bahngelände“ zwei Bereiche<br />
als schädliche Bodenveränderungen verzeichnet.<br />
(siehe Anlage 2).<br />
Zur Erkundung des Bodens und zur Feststellung von chemischen<br />
Verunreinigungen wurden diese Bereiche durch verschiedene<br />
Gutachterbüros untersucht. Die Kenntnisse über<br />
die einzelnen Flächen werden im Folgenden dargestellt:<br />
AKZ 848 „ ehem. Möbelfabrik“<br />
Ein großer Bereich des Plangebiets liegt auf dem Gelände<br />
der ehem. Möbelfabrik. Hier weist der Bebauungsplan ein<br />
Wohngebiet und eine Grünanlage mit Kinderspielplatz aus.<br />
Der Boden und das Grundwasser dieses Geländes wurden<br />
durch das Büro Dr. Strotmann aus Krefeld untersucht. Die<br />
Ergebnisse zeigen, dass große Teile des Geländes aufgefüllt<br />
sind. Die Mächtigkeit schwankt zwischen 0,4 und ca. 1,4 m.<br />
An einer Stelle wurde eine Mächtigkeit von ca. 2,6 m erbohrt.<br />
In diesem Bereich wird ein ehemaliger Bombentrichter vermutet.<br />
Im Zuge der gewerblichen Nutzung ist es zu nutzungsbedingten<br />
Einträgen von Schadstoffen in den Untergrund<br />
gekommen, die lokal zu schädlichen Bodenveränderungen<br />
geführt haben. An verschiedenen Stellen des Grund-<br />
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