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Informationsschreiben der Stadt Geldern zum Schokoticket

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<strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n Städtische Dienste Gel<strong>der</strong>n<br />

Der Bürgermeister Verkehrsbetrieb<br />

Amt für Jugend, Schule und Sport<br />

Issumer Tor 36<br />

47608 Gel<strong>der</strong>n<br />

Gel<strong>der</strong>n, 13.12.2011<br />

An die<br />

Erziehungsberechtigten<br />

von:<br />

Schule:<br />

Klasse:<br />

Neu ab 01. Februar 2012:<br />

SchokoTicket – die neue Schülerfahrkarte<br />

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,<br />

liebe Schülerin, lieber Schüler,<br />

Sie haben sicherlich schon durch die Medien davon erfahren, dass <strong>zum</strong> 01.01.2012 <strong>der</strong> Tarif <strong>der</strong><br />

Verkehrsgemeinschaft Nie<strong>der</strong>rhein (VGN) durch den Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ersetzt<br />

wird. Das sogenannte „SchokoTicket“ löst damit die bisherige „Schulträgerfahrkarte“ für Freifahrten ab, und<br />

zwar für die Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n nach Beschluss des Rates <strong>zum</strong> 01.02.2012. Mit diesem Schreiben<br />

möchten wir Sie über Details informieren.<br />

<strong>Schokoticket</strong> – was ist das, welche Vorteile hat es ?<br />

Dies ist ein günstiges JahresAboticket für alle Schüler/innen unter 25 Jahren. Mit dem SchokoTicket können<br />

Schüler/innen nach dem Flatrate-Prinzip während des gesamten Jahres rund um die Uhr mit<br />

Nahverkehrsbussen und -bahnen in den Kreisen Kleve und Wesel und den angrenzenden Städten und<br />

Gemeinden im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) fahren. Es gilt auch in den TaxiBussen, die im<br />

Linienverkehr eingesetzt sind. Im AnrufSammelTaxi-Verkehr gilt dann nur <strong>der</strong> ermäßigte Fahrpreis.<br />

Der Geltungsbereich – das ist in diesem Fall die Region VRR-Nord – ist auf Seite 4 abgebildet. Mit dem<br />

SchokoTicket ist man mobil – und zwar nicht nur an Schultagen, son<strong>der</strong>n auch an Wochenenden und in allen<br />

Ferien.<br />

Wer hat Anspruch auf das vom Schulträger zur Verfügung gestellte<br />

Schoko-Ticket (mit Eigenanteil) ?<br />

Die Anspruchsvoraussetzungen sind unverän<strong>der</strong>t; Hauptkriterium ist nach <strong>der</strong> Schülerfahrkostenverordnung<br />

(SchfKVO) „<strong>der</strong> kürzeste Schulweg (Fußweg) zwischen <strong>der</strong> Wohnung und <strong>der</strong> nächstgelegenen Schule“.<br />

� in <strong>der</strong> Primarstufe beträgt <strong>der</strong> Schulweg mehr als 2 km, in <strong>der</strong> Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in<br />

<strong>der</strong> Sekundarstufe II mehr als 5 km<br />

� Hinweis: Schüler(innen) <strong>der</strong> Klasse 10 in den Gymnasien sind nach dem aktuellen Stand <strong>der</strong><br />

Schülerfahrkostenverordnung Schüler <strong>der</strong> Sekundarstufe II = 5 km-Grenze !<br />

Soweit Schüler(innen) nicht die nächstgelegene Schule besuchen sind sie grundsätzlich für das vom<br />

Schulträger <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n bereitgestellte SchokoTicket nicht anspruchsberechtigt. In diesem Fall werden wie<br />

bisher auch die Aufwendungen erstattet, die beim Besuch <strong>der</strong> nächstgelegenen Schule entstanden wären.<br />

1


Eine Abnahme für anspruchsberechtigte Schüler/innen ist nicht verpflichtend, son<strong>der</strong>n freiwillig. Das<br />

SchokoTicket ist allerdings nur im Abo erhältlich. Es wird vom Schulträger keine an<strong>der</strong>e Fahrkarte im ÖPNV<br />

nur für den Weg bis zur Schule und zurück zur Verfügung gestellt.<br />

Schoko-Ticket o<strong>der</strong> Wegstreckenentschädigung ??<br />

Das SchokoTicket ist ein „Schuljahres-Abonnement“. Ab dem 01.02.2012 wird es daher nicht mehr möglich<br />

sein, zwischenzeitlich die Fahrkarte abzugeben und stattdessen eine Fahrrad-Wegstreckenentschädigung<br />

(=0,03 € je Km) geltend zu machen. Sie müssen sich vor dem Schuljahresbeginn (in diesem Jahr vor dem<br />

01.02.2012) bzw. bei Zuzug vor <strong>der</strong> Einschulung für das verbleibende Schuljahr entscheiden, ob sie ein<br />

SchokoTicket bestellen o<strong>der</strong> die Wegstreckentschädigung von 0,03 € je km erhalten wollen;<br />

selbstverständlich müssen die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen (siehe oben – km-Grenze) erfüllt<br />

sein !<br />

Schoko-Ticket und Schulpraktika<br />

Der Schulträger übernimmt Fahrkosten während des Schülerbetriebspraktikums nur bis zu einer Entfernung<br />

von 25 km ab Schule / Wohnort nach <strong>der</strong> Schülerfahrkostenverordnung (SchfKVO). Öffentliche<br />

Verkehrsmittel haben grundsätzlich Vorrang vor an<strong>der</strong>en Beför<strong>der</strong>ungsarten. Das SchokoTicket hat einen<br />

erweiterten Geltungsbereich und dürfte damit auch für den größten Teil <strong>der</strong> Betriebs-Praktika gelten.<br />

Was kostet das SchokoTicket ?<br />

Für die Möglichkeit, das SchokoTicket auch in <strong>der</strong> Freizeit zu nutzen - und das weit über das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Gel<strong>der</strong>n hinaus - wird im Sinne einer „Solidarfinanzierung“ von den Schüler/innen, die Anspruch auf<br />

Fahrtkostenerstattung für Schulfahrten haben, ein gesetzlicher Eigenanteil erhoben. (Rechtsgrundlage: § 97<br />

Abs. 3 Schulgesetz NRW und § 2 Abs. 3 <strong>der</strong> Schülerfahrkostenverordnung). Die Höhe ist davon abhängig,<br />

wie viele ältere anspruchsberechtigte Geschwister ebenfalls das SchokoTicket über den Schulträger beziehen.<br />

Die dazu durch den VRR vorgegebene tarifliche Regelung wurde durch den Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

Gel<strong>der</strong>n noch familienfreundlicher gestaltet. Dieser gilt zunächst bis <strong>zum</strong> 31.12.2012 und wird jeweils bei den<br />

Haushaltsberatungen überprüft.<br />

Die beson<strong>der</strong>e Regelung <strong>der</strong> Eigenanteile für die Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n:<br />

� Schüler/innen an allen Schulformen bis einschl. 17 Jahre<br />

Leistungsempfänger des SGB II – Hartz IV –, Sozialhilfe (SGB XII) bzw. Empfänger von Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />

und/o<strong>der</strong> Wohngeld („Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes“) werden vom Eigenanteil befreit, wenn sie<br />

einen entsprechenden Nachweis vorlegen.<br />

� alle Grundschulen:<br />

Es wäre von den Schüler/innen ein Eigenanteil von 6,00 € im Monat zu zahlen. Diese Kosten übernimmt die<br />

<strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n als Schulträger. Insofern fallen für Sie keine Kosten an.<br />

� Hauptschulen / Realschulen / Gymnasien<br />

Für die Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n gilt hier folgende beson<strong>der</strong>e Regelung:<br />

• Schüler/innen <strong>der</strong> Klassen 5 und 6 zahlen keinen Eigenanteil. Auch diese Kosten übernimmt<br />

die <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n als Schulträger.<br />

• In den Klassen 7 bis 10, bei den Gymnasien bis Klasse 12/13 ist grundsätzlich folgen<strong>der</strong><br />

Eigenanteil zu zahlen<br />

• 12,00 € im Monat für das erste fahrtberechtigte Kind einer Familie<br />

• 6,00 € im Monat für das zweite fahrtberechtigte Kind einer Familie<br />

• für das 3. und jedes weitere Kind entfällt die Eigenbeteiligung<br />

• Volljährige Kin<strong>der</strong> einer Familie zahlen grundsätzlich 12,00 € im Monat<br />

und werden bei <strong>der</strong> Zählung nicht berücksichtigt.<br />

2


� För<strong>der</strong>schule „Franziskusschule“<br />

Der überwiegende Teil <strong>der</strong> Schüler(innen) an <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schule wird im Linienverkehr beför<strong>der</strong>t. Für diese<br />

Schüler(innen) gelten die nachstehenden Regelungen:<br />

• In <strong>der</strong> Primarstufe (Klasse 1 bis 4) wäre von den Schüler/innen ein Eigenanteil von 6,00 € im<br />

Monat zu zahlen. Diese Kosten übernimmt die <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n als Schulträger. Insofern fallen für<br />

Sie keine Kosten an.<br />

• In <strong>der</strong> Sekundarstufe (Klasse 5 bis 6) wäre von den Schüler/innen ein Eigenanteil von 12,00 € im<br />

Monat zu zahlen. Diese Kosten übernimmt die <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n als Schulträger. Insofern fallen für<br />

Sie keine Kosten an.<br />

• In <strong>der</strong> Sekundarstufe (Klasse 7 bis 10) ist grundsätzlich folgen<strong>der</strong> Eigenanteil zu zahlen<br />

• 12,00 € im Monat für das erste fahrtberechtigte Kind einer Familie<br />

• 6,00 € im Monat für das zweite fahrtberechtigte Kind einer Familie<br />

• für das 3. und jedes weitere Kind entfällt die Eigenbeteiligung<br />

• Volljährige Kin<strong>der</strong> einer Familie zahlen grundsätzlich 12,00 € im Monat und werden bei <strong>der</strong><br />

Zählung nicht berücksichtigt.<br />

Wie bekommt man das <strong>Schokoticket</strong> rechtzeitig bis <strong>zum</strong> 01.02.2012 ?<br />

Der Verkehrsbetrieb <strong>der</strong> Städtischen Dienste Gel<strong>der</strong>n benötigt dazu einen Abo-Bestellschein, <strong>der</strong> diesem<br />

Schreiben beiliegt. Den vollständig ausgefüllten Bestellschein (inkl. Einzugsermächtigung für den<br />

Eigenanteil) bitte spätestens<br />

bis <strong>zum</strong> 11.01.2012<br />

im Sekretariat <strong>der</strong> Schule abgeben o<strong>der</strong> an die <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n, Issumer Tor 36, 47608 Gel<strong>der</strong>n einsenden.<br />

Das SchokoTicket wird dann ausgestellt und über die Schule rechtzeitig vor dem 01.02.2012 ausgehändigt.<br />

Weitere Hinweise:<br />

• Das SchokoTicket gilt mindestens für einen 12-Monats-Zeitraum. Wenn es nicht gekündigt wird,<br />

verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Es endet mit dem Zeitpunkt, an dem die<br />

schulische Ausbildung beendet ist. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich; im Laufe<br />

eines Schuljahres kann dieses nur bei Wegzug ordentlich gekündigt werden. Bei einer ordentlichen<br />

Kündigung kann es <strong>zum</strong> Ende eines jeden Kalen<strong>der</strong>monats gekündigt werden. Bei Verlust o<strong>der</strong><br />

Zerstörung kann gegen eine Gebühr ein neues SchokoTicket ausgestellt werden. Nähere Infos dazu<br />

auch in den beigefügten VRR-Abonnementbedingungen o<strong>der</strong> unter www.gel<strong>der</strong>n.de.<br />

• Das SchokoTicket wird <strong>zum</strong> 01.02.2012 für die Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n zunächst in Form einer<br />

Papierkarte mit den Wertmarken für den Zeitraum Februar bis Juli 2012 ausgegeben. Rechtzeitig vor<br />

dem 01.08.2012 erhalten die Schüler/innen dann das SchokoTicket als sogenanntes „E-Ticket“ in<br />

Form einer Chipkarte.<br />

• Aus technischen Gründen erfolgt die erste Abbuchung des Eigenanteils für die Monate Februar, März<br />

und April 2012 <strong>zum</strong> 01.04.2012 in einer Summe. Ab Mai 2012 wird dann monatlich abgebucht. Wir<br />

bitten hierfür um Ihr Verständnis.<br />

• Schüler/innen, die keinen Anspruch nach <strong>der</strong> Schülerfahrkostenverordnung haben, können das<br />

SchokoTicket auch als Jahresabo zu einem monatlichen Preis von 29,80 € bestellen. Dazu gibt es<br />

einen speziellen Infoflyer mit Bestellschein, <strong>der</strong> beim Verkehrsbetrieb bzw. im Sekretariat <strong>der</strong> Schule<br />

erhältlich ist.<br />

• Auf <strong>der</strong> Internetseite www.gel<strong>der</strong>n.de sind weitere Informationen <strong>zum</strong> SchokoTicket zu finden.<br />

Noch Fragen ?<br />

Bei Fragen zur Anspruchsberechtigung nach <strong>der</strong> Schülerfahrkostenverordnung wenden Sie sich bitte an das<br />

Amt für Jugend, Schule und Sport. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Frau Jost-Albers (02831 398 809).<br />

Für alle Fragen <strong>zum</strong> Schoko-Ticket, <strong>zum</strong> Abonnement-Vertrag und zur Eigenbeteiligung stehen wir Ihnen<br />

auch gerne telefonisch unter <strong>der</strong> Rufnummer 02831 / 398 777 zur Verfügung.<br />

Sie können uns auch gerne eine E-Mail unter <strong>der</strong> Adresse<br />

verkehrsbetrieb@gel<strong>der</strong>n.de<br />

mit ihren Fragen / Wünschen / Anregungen senden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ulrich Janssen<br />

Bürgermeister<br />

3


Der Geltungsbereich für die VRR Region „D – Nord“<br />

In <strong>der</strong> mit dem Sternsymbol umrandeten Fläche „VRR Region D-Nord“ gilt für die Schülerinnen<br />

und Schüler <strong>der</strong> Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n das SchokoTicket. Es ist also z.B. für Fahrten vom Wohnort in die<br />

Nachbarorte o<strong>der</strong> natürlich auch in weiter entfernte Orte wie Krefeld, Wesel, Duisburg, Oberhausen o<strong>der</strong><br />

Kleve zu nutzen.<br />

Da sind die Kosten für den monatlichen Eigenanteil bei Fahrten in <strong>der</strong> Freizeit schon meistens mit einer Hin-<br />

und Rückfahrt im Monat wie<strong>der</strong> „eingefahren“.<br />

Einzelheiten zu den Fahrtenangeboten mit Bus – Bahn – TaxiBus und AnrufSammelTaxi können Sie dem<br />

Fahrplanbuch „im Gel<strong>der</strong>land mobil 2012“ entnehmen. Dies ist kostenlos im Bürgerbüro <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n<br />

und bei den Geschäftsstellen <strong>der</strong> Sparkassen erhältlich.<br />

Weitere Informationen natürlich im Internet unter www.gel<strong>der</strong>n.de o<strong>der</strong> www.vrr.de.<br />

Für eine telefonische Kundenberatung wenden Sie sich bitte an unser Kundentelefon 02831 / 398 777 o<strong>der</strong> an<br />

„die schlaue Nummer: 01803 / 50 40 30 (24 Std.)“ (0,09 €/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 0,42 €/Min.).<br />

4


itte bis spätestens 11.01.2012 einreichen !!! – an die <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n, Issumer Tor 36,<br />

47608 Gel<strong>der</strong>n<br />

Bestellschein VRR - SchokoTicket<br />

für Schüler/innen mit Anspruch nach Schülerfahrkostenverordnung<br />

Name des Schülers Vorname des Schülers Geschlecht Geburtsdatum<br />

PLZ Wohnort Straße<br />

Telefon Schule Klasse/Fachrichtung<br />

Das SchokoTicket wird bestellt ab:<br />

01.02.2012<br />

bitte ankreuzen<br />

bitte Datum eintragen:<br />

Einstiegshaltestelle Wohnung Ausstiegshaltestelle Schule<br />

Die nachfolgend aufgeführten Geschwister nehmen das SchokoTicket über einen Schulträger in Anspruch:<br />

Ticketnummer (falls bekannt) Geburtsdatum Nachname, Vorname Schule<br />

Mit Einführung des SchokoTickets ab 01.02.2012 ist ein monatlicher Eigenanteil des Fahrgeldes vom Kunden zu tragen, s.<br />

Begleitschreiben. Der zu zahlende Eigenanteil wird vom Schulträger festgesetzt.<br />

Der Eigenanteil entfällt nach VRR-Bestimmungen für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt).<br />

Nach Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gel<strong>der</strong>n entfällt <strong>der</strong> Eigenanteil für Schüler/innen aus Familien, die Anspruch auf Leistungen aus dem<br />

„Bildungs- und Teilhabepaket“ haben (= Leistungen des SGB II – Hartz IV – bzw. Empfänger von Kin<strong>der</strong>zuschlag und/o<strong>der</strong> Wohngeld)<br />

zunächst bis <strong>zum</strong> 31.12.2012. Der entsprechende Bescheid ist dem Antrag beizufügen.<br />

Die Abobedingungen für das VRR-SchokoTicket habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie mit meiner Unterschrift an.<br />

Datenschutz:<br />

Die Angaben dieses Bestellscheines werden durch das bearbeitende Verkehrsunternehmen im Rahmen <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen verarbeitet.<br />

Hiermit erkläre ich, dass ich die Angaben dieses Bestellscheines, die zur Ermittlung des Eigenanteils herangezogen werden, nach bestem<br />

Wissen und Gewissen gemacht habe. Umstände, die zur Än<strong>der</strong>ung des Eigenanteils führen, zeige ich dem Verkehrsbetrieb <strong>der</strong> Städtischen<br />

Dienste Gel<strong>der</strong>n an.<br />

Ort, Datum<br />

Einzugsermächtigung:<br />

Unterschrift des Ticketinhabers Unterschrift des gesetzlichen Vertreters /<br />

Erziehungsberechtigten (bei Min<strong>der</strong>jährigen)<br />

Hiermit ermächtige ich den Verkehrsbetrieb <strong>der</strong> Städtischen Dienste Gel<strong>der</strong>n – bzw. den dadurch beauftragten Dienstleister – den im<br />

Abonnement zu entrichtenden Eigenanteil von folgendem Konto im Lastschriftverfahren abzubuchen. Der Einzug erfolgt jeweils am 1.<br />

eines Monats im voraus. (Ausnahmefall: für die Monate Februar bis April 2012 in einer Summe <strong>zum</strong> 01.04.2012.)<br />

Kontonummer<br />

Kontoinhaber:<br />

Bankleitzahl Name des Kreditinstituts<br />

Familienname / Vorname Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort<br />

Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />

(bei Min<strong>der</strong>jährigen gesetzlicher Vertreter)<br />

Auszufüllen nur vom Schulträger Verkehrsunternehmen:<br />

Der / die Schüler/in ist nach <strong>der</strong> Schülerfahrkostenverordnung Es wird ein Eigenanteil festgesetzt in Höhe von<br />

anspruchsberechtigt.<br />

Die Schule wird voraussichtlich besucht bis:<br />

12,00 € 6,00 € 0,00 €<br />

bearbeitet von: Datum: bearbeitet von: Datum:<br />

5


Abonnementbedingungen des VRR <strong>zum</strong> SchokoTicket<br />

SchokoTickets mit elektronischem Fahrgeldmanagement können im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen<br />

werden. Hierfür gelten die Beför<strong>der</strong>ungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR sowie Folgendes:<br />

1. Voraussetzungen für das Abonnement<br />

Voraussetzungen für die Ausgabe von SchokoTickets an berechtigte Schülerinnen und Schüler durch das Verkehrsunternehmen sind:<br />

1) <strong>der</strong> Nachweis zur Berechtigung <strong>zum</strong> Erwerb des SchokoTickets durch den Abonnenten o<strong>der</strong> dessen gesetzlichen Vertreter und<br />

2) <strong>der</strong> Abschluss eines Abonnementvertrages bei min<strong>der</strong>jährigen Schülerinnen und Schülern durch den Erziehungsberechtigten o<strong>der</strong><br />

durch die volljährige Schülerin und den volljährigen Schüler und<br />

3) die Ermächtigung des Kontoinhabers <strong>zum</strong> Einzug des jeweiligen Fahrgelds von einem im Inland geführten Girokonto bis auf<br />

weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, monatlich, o<strong>der</strong> soweit vorgesehen vierteljährlich, im Voraus für die<br />

jeweilige Vertragsperiode.<br />

4) dass im Rahmen <strong>der</strong> Antragsprüfung das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität des Kontoinhabers bei einer<br />

Wirtschaftsauskunftsdatei einholen kann. Die Verkehrsunternehmen, die eine Bonitätsprüfung durchführen wollen, unterrichten<br />

vorher den Abonnement / Vertragspartner hiervon und holen dabei seine Unterschrift ein. Damit ist <strong>der</strong> Abonnement / Vertragspartner<br />

hierüber unterrichtet. Bei einer negativen Auskunft gilt <strong>der</strong> Aboantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name,<br />

Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung<br />

wird unter Beachtung <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeichert.<br />

2. Zustandekommen des Abonnementvertrages<br />

Der Abonnementvertrag kommt mit <strong>der</strong> Übergabe von SchokoTickets an den Abonnent o<strong>der</strong> an einen Bevollmächtigten durch das<br />

Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeitraum o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Zahlung von Monatsraten o<strong>der</strong> Quartalsbeträgen für<br />

unaufgefor<strong>der</strong>t übersandte SchokoTickets zustande. Das SchokoTicket geht hierbei in den Besitz des Abonnenten über. Das<br />

SchokoTicket ist Eigentum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des SchokoTickets abgelaufen, wird dem Abonnent<br />

unaufgefor<strong>der</strong>t ein neues SchokoTicket zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat <strong>der</strong> Kunde das Ticket an das<br />

Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger hat das SchokoTicket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei<br />

Übergabe o<strong>der</strong> bei Übersendung des SchokoTickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten<br />

genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des SchokoTickets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen,<br />

kann <strong>der</strong> Abonnent sein SchokoTicket im KundenCenter (o<strong>der</strong> eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem<br />

Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt, schriftlich o<strong>der</strong> durch persönliche Vorsprache<br />

anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.<br />

3. Beginn und Dauer des Abonnements<br />

Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn <strong>der</strong> ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellschein mit<br />

Einzugsermächtigung bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, wird <strong>der</strong> Beginn auf den<br />

nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt mindestens für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1.<br />

Abonnementmonat. Wenn das Abonnement nicht vor Ablauf <strong>der</strong> Vertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12<br />

Monate. Die Berechtigung <strong>zum</strong> Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den nichtschulpflichtigen Schüler (über 15 Jahre) jeweils zu<br />

Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet<br />

ist. Einer beson<strong>der</strong>en Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem<br />

Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen. Unterlässt <strong>der</strong> Kunde dies, so ist für den zurückliegenden Zeitraum<br />

<strong>der</strong> monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement <strong>der</strong> Preisstufe A1/A2 zu entrichten. Unterbrechungen des<br />

Abonnements sind nicht möglich.<br />

4. Fristgemäße Abbuchung<br />

Der Kontoinhaber ist verpflichtet, den monatlichen Einzugsbetrag o<strong>der</strong>, wo dies vorgesehen ist, den Quartalsbetrag auf dem im<br />

Bestellschein o<strong>der</strong> auf dem in <strong>der</strong> aktuellen Einzugsermächtigung angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn o<strong>der</strong> zu<br />

Quartalsbeginn bereitzuhalten.<br />

5. Än<strong>der</strong>ungen des Abonnementvertrages aufgrund von Statusän<strong>der</strong>ung des Abonnenten<br />

Der Abonnent o<strong>der</strong> <strong>der</strong> gesetzliche Vertreter ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel des Status (Wegfall o<strong>der</strong><br />

Erlangung <strong>der</strong> Berechtigung i. S. d. § 97 Schulgesetz NRW, Schulwechsel in eine nicht dem SchokoTicket-Verfahren angeschlossene<br />

<strong>Stadt</strong> o<strong>der</strong> einem nicht dem SchokoTicket-Verfahren angeschlossenen Schulträger, Ende <strong>der</strong> schulischen Ausbildung) mitzuteilen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen im Abonnement sind <strong>zum</strong> 1. eines Kalen<strong>der</strong>monats möglich. Der Abonnent hat die Än<strong>der</strong>ung des Status 6 Wochen vor<br />

Eintritt <strong>der</strong> Wirkung schriftlich o<strong>der</strong> persönlich dem Verkehrsunternehmen bekannt zu geben. Zur Anzeige <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />

halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor.<br />

Bei Kontoän<strong>der</strong>ungen ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung vorzulegen. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung werden die aufgrund des<br />

ursprünglichen Abonnementvertrages vorgenommenen Eintragungen (Daten auf dem Chip und Tarifmerkmale auf dem Thermofeld)<br />

auf dem SchokoTicket ungültig. Im Falle des Wegfalls <strong>der</strong> Berechtigung i. S. d. § 97 o<strong>der</strong> § 118 Abs 3 Schulgesetz NRW des<br />

Abonnenten hat <strong>der</strong> Abonnent für jeden folgenden Monat, in dem die Statusän<strong>der</strong>ung dem Verkehrsunternehmen nicht vorliegt, den<br />

Unterschiedsbetrag <strong>zum</strong> aktuellen Beför<strong>der</strong>ungsentgelt des frei verkäuflichen SchokoTickets zu entrichten. Das ursprünglich<br />

ausgegebene SchokoTicket muss dem Verkehrsunternehmen bis <strong>zum</strong> 3. Werktag nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Statusän<strong>der</strong>ung vorliegen. Im<br />

KundenCenter o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>weitig bezeichneten Stelle des Vertragsverkehrsunternehmens wird die Än<strong>der</strong>ung vorgenommen. Wird<br />

diese Frist versäumt, ist für jeden folgenden Tag einschließlich des Rückgabetages 1/30 des aktuellen Beför<strong>der</strong>ungsentgeltes des frei<br />

verkäuflichen SchokoTickets als pauschalierter Schadensersatz zu entrichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt<br />

vorbehalten. Der zu zahlende Betrag wird kaufmännisch auf volle 5 Cent gerundet.<br />

6


6. Kündigung des Abonnements durch den Abonnenten<br />

Bei einer Kündigung wird das SchokoTicket in <strong>der</strong> Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die<br />

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechen<strong>der</strong> Vermerk weitergeleitet. Das SchokoTicket ist an das Verkehrsunternehmen<br />

unverzüglich zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.<br />

a) Ordentliche Kündigung<br />

Das Abonnement kann <strong>zum</strong> Ende eines jeden Kalen<strong>der</strong>monats gekündigt werden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist dies<br />

schriftlich bis 6 Wochen vor Eintritt <strong>der</strong> Wirkung dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn<br />

die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen mit dieser vorgeschriebenen Frist zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so<br />

gilt das Abonnement bis <strong>zum</strong> Ablauf des übernächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung <strong>der</strong> Kündigung verschiebt sich um<br />

einen Monat. Wird das Abonnement vor Ablauf <strong>der</strong> ersten 12-Monats-Frist des Abonnementvertrages gekündigt, so wird ein<br />

pauschalierter Schadensersatz von 20,00 Euro erhoben. Das gilt nicht, wenn <strong>der</strong> Abonnementvertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat<br />

und in diesem Zeitraum die monatlichen Beträge gezahlt wurden. Es gilt ebenfalls nicht, wenn <strong>der</strong> Abonnent verstorben ist.<br />

b) Fristlose Kündigung<br />

Das Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger<br />

Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbeson<strong>der</strong>e im Falle <strong>der</strong> Erhöhung des Abonnementpreises, des Wegfalls <strong>der</strong><br />

Berechtigung i. S. d. § 97 o<strong>der</strong> § 118 Abs 3 Schulgesetz NRW, o<strong>der</strong> eines Schulwechsels in eine nicht dem SchokoTicket-Verfahren<br />

angeschlossene <strong>Stadt</strong> gegeben. Der Abonnent o<strong>der</strong> <strong>der</strong> gesetzliche Vertreter kann bei einer Än<strong>der</strong>ung des Abonnementpreises das<br />

Abonnement <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Wirksamwerdens <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung<br />

ist dem Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen. In jedem Falle wird die pauschale Bearbeitungsgebühr bei Kündigungen im<br />

ersten 12-Monats-Zeitraum nicht erhoben.<br />

7. Kündigung des Abonnements durch das Verkehrsunternehmen<br />

Bei einer Kündigung wird das SchokoTicket in <strong>der</strong> Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die<br />

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechen<strong>der</strong> Vermerk weitergeleitet. Das SchokoTicket ist an das Vertragsunternehmen<br />

unverzüglich zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.<br />

a) Ordentliche Kündigung<br />

Der Abonnementvertrag kann spätestens bis <strong>zum</strong> 10. Kalen<strong>der</strong>tag im letzten Abonnementmonat des 12-Monats-Zeitraums gekündigt<br />

werden. Bei Beendigung des Schulverhältnisses aufgrund <strong>der</strong> Erteilung eines Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses von <strong>der</strong> Schule<br />

gehört <strong>der</strong> dann folgende Hauptferienmonat <strong>der</strong> Sommerferien nicht <strong>zum</strong> 12-monatigen Vertragszeitraum. Das Verkehrsunternehmen<br />

kann in diesem Fall das Abonnement <strong>zum</strong> Ende des Vormonats des Hauptferienmonats kündigen. Die Kündigung hat in jedem Fall<br />

schriftlich zu erfolgen.<br />

b) Fristlose Kündigung<br />

Das Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein<br />

wichtiger Kündigungsgrund liegt insbeson<strong>der</strong>e dann vor, wenn eine Abbuchung gemäß Ziffer 4 nicht möglich ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kunde dem<br />

Verkehrsunternehmen Än<strong>der</strong>ungen seines Status nicht angezeigt hat. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass<br />

<strong>der</strong> Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde o<strong>der</strong> wenn bereits mindestens 3<br />

Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und <strong>der</strong> Abonnement darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten<br />

Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf <strong>der</strong> Schriftform. Anfallende<br />

Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Erfolgt die Kündigung im Laufe des ersten 12-<br />

Montas-Zeitraums, so wird ein pauschalierter Schadensersatz von 20.00 Euro erhoben.<br />

8. Verlust o<strong>der</strong> Zerstörung<br />

Der Verlust o<strong>der</strong> die Zerstörung von SchokoTickets ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich<br />

ausgegebene SchokoTicket wird dann in <strong>der</strong> Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale<br />

Sperrliste des VRR ein entsprechen<strong>der</strong> Vermerk weitergeleitet. Eine Ersatzausgabe von abhandengekommenen o<strong>der</strong> zerstörten<br />

SchokoTickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12-monatigen<br />

Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben.<br />

Im Falle des Verlustes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zerstörung des SchokoTickets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden,<br />

die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass er sonstige durch das SchokoTicket generierte Vorteile neben <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsleistung<br />

(z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist<br />

ausgeschlossen.<br />

9. Wohnungswechsel<br />

Der Kontoinhaber, <strong>der</strong> Abonnent und ggf. <strong>der</strong> gesetzliche Vertreter sind dazu verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen<br />

Wohnungswechsel unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.<br />

10. Erstattungen<br />

Erstattungen von Beför<strong>der</strong>ungsentgelt wegen Nichtausnutzung sind nicht möglich. Ziffer 15.4 <strong>der</strong> VRR-Tarifbestimmungen bleibt<br />

unberührt.<br />

11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

Durch den Abschluss des Abonnementvertrages ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem<br />

Vertragsverhältnis, dessen Beendigung o<strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel,<br />

Ticketkontrollen <strong>der</strong> Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen.<br />

Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen <strong>der</strong> VRR AöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer<br />

Verlustmeldung, des Erlöschens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Vertragsverhältnisses o<strong>der</strong> eines vertragswidrigen Verhaltens des<br />

Abonnenten übermitteln. Die dem elektronischen Fahrgeldmanagement angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf<br />

Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum<br />

<strong>der</strong> Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum <strong>der</strong> Sperrung, ggf. Ende <strong>der</strong> Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet.<br />

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