25.01.2013 Aufrufe

Landschaftspflegerische Stellungnahme zum ... - Stadt Geldern

Landschaftspflegerische Stellungnahme zum ... - Stadt Geldern

Landschaftspflegerische Stellungnahme zum ... - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STADT GELDERN<br />

Der Bürgermeister<br />

Bau- und Planungsamt<br />

-Planungsabteilung-<br />

Az.: 61.26.04/94 - 2. Ä.<br />

A. Ausgangssituation<br />

Bebauungsplan Nr. 94<br />

„Gewerbegebiet Kapellen“<br />

- 2. Änderung –<br />

<strong>Landschaftspflegerische</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

(Neubilanzierung des Eingriffs- und der<br />

erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen)<br />

Der seit dem 19.05.1994 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 94 ist bisher nur <strong>zum</strong> Teil verwirklicht<br />

worden. Realisiert wurde die Anbindung an die L 89 (Einmündungstrichter der Straße „Am<br />

Heistermanshof“), die Regenwasserbehandlungsanlage nördlich der vorgenannten Verkehrsfläche<br />

sowie die Ansiedlung eines Betriebes auf dem Flurstück Nr. 35.<br />

Nachdem inzwischen die Bereitstellung weiterer Baulandflächen geklärt ist, soll das Plangebiet<br />

weiter verwirklicht werden. Dabei ist die bisherige Konzeption aus heutiger Sicht weiter entwickelt<br />

worden was zu folgenden Änderungen führt:<br />

- Die Fläche der Regenwasserbehandlungs-/Rückhalteanlage wird aus dem Gewerbegebiet herausgenommen<br />

und für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche sowie eine zusätzliche Fläche<br />

für Versorgungsanlagen (für eine vorhandene Trafostation) festgesetzt.<br />

- Auf die Anbindung des Baugebietes an die L 362 wird wegen der dann erforderlichen Linksabbiegespur<br />

aus Kostengründen verzichtet.<br />

- Die innere Erschließung des Gebietes wird so geändert, dass eine spätere Erweiterung des Gebietes<br />

nach Nordwesten und Südosten möglich ist.<br />

- Die Begrünung des Gebietes wird auf ein aus städtebaulich/gestalterischer Sicht erforderliches<br />

Maß reduziert. Dabei steht die bessere Auslastung der aufwendigen technischen Infrastruktureinrichtungen,<br />

der sparsame Umgang mit potenziellen Bauflächen sowie die sinnvolle Zuord-


STADT GELDERN . Der Bürgermeister . Bau- und Planungsamt . Issumer Tor 36 . 47608 <strong>Geldern</strong><br />

nung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft an anderer Stelle im<br />

Vordergrund.<br />

Das Konzept und die übrigen daraus abgeleiteten Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben weiterhin<br />

erhalten. Der Begründung <strong>zum</strong> ursprünglichen Bebauungsplan ist ein landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan beigefügt.<br />

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird eine Neuberechnung des Eingriffs-Ausgleichs erforderlich.<br />

Grundlage dieser Neuberechnung sind die Angaben <strong>zum</strong> Bestand vor Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes aus dem o.g. landschaftspflegerischen Begleitplan sowie die Empfehlungen des<br />

Arbeitskreises Eingriffsregelung - Bauleitplanung beim Kreis Kleve mit den Ergänzungen vom Juni<br />

2001.<br />

B. Bilanzierung<br />

Die beigefügte Aufstellung ergibt einen Ausgangszustand von 89.454 ökologischen Werteinheiten.<br />

Durch die Planung bzw. die dadurch möglichen Maßnahmen wird der Ausgangszustand auf 76.632<br />

ökologische Werteinheiten verändert. Diese Differenz von 12.822 ökologischen Werteinheiten wird<br />

dadurch ausgeglichen, dass im Bereich der Gemarkung Vernum eine 3.200 m² große bisherige Ackerfläche<br />

(Wertigkeit 2,0) im Rahmen einer größeren Maßnahme standortheimisch aufgeforstet<br />

wird. (Wertigkeit 6,0). Durch diese Maßnahme, welche entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt<br />

wird, werden 12.800 ökologische Punkte erreicht, womit der Eingriff als ausgeglichen gilt.<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Geldern</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bau- und Planungsamt<br />

-Planungsabteilung-<br />

Im Auftrag<br />

Lambert<br />

Bebauungsplan Nr. 94 - 2. Änderung - „Gewerbegebiet Kapellen“ Seite 2 / 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!