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Leistungsbeschreibung ARAG 60plus-Rechtsschutz Tarif 04/2012

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<strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>ARAG</strong> Privat-<strong>Rechtsschutz</strong>:<br />

<strong>60plus</strong><br />

<strong>Tarif</strong> <strong>04</strong>/<strong>2012</strong><br />

www.<strong>ARAG</strong>.at


<strong>Leistungsbeschreibung</strong><br />

<strong>60plus</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

•<br />

Wählen Sie eines der vorgeschlagenen <strong>Rechtsschutz</strong>-Pakete aus:<br />

BASIS deckt Ihre Grundbedürfnisse zu einem attraktiven<br />

•<br />

Preis ab<br />

KOMFORT schließt zusätzliche, wichtige Leistungen, nämlich<br />

KONSUMENTEN & VERTRAG und ARBEIT & SOZIALES,<br />

neben dem Basis-Schutz ein<br />

Sie können Ihren <strong>Rechtsschutz</strong> auch individuell gestalten. Nicht zutreffende Module können frei aus sämtlichen Produkt-Paketen<br />

ausgeschlossen werden > siehe .<br />

Zusatzbausteine (passend zu jeder Produktkombination):<br />

• Verkehrsbereich für wahlweise ein oder alle auf Sie und mitversicherte<br />

Personen zugelassene Fahrzeuge<br />

• Eltern in Pflege<br />

Die <strong>Leistungsbeschreibung</strong> gibt einen kurzen Überblick der im Produkt versicherbaren Risken. Den konkre ten Umfang des<br />

Versicherungsschutzes finden Sie in den ARB, ERB und/oder Klauseln, die auch die Vertrags grund lage darstellen.<br />

Basis-Schutz<br />

• PREMIUM ist unser <strong>Rechtsschutz</strong> mit der umfassendsten<br />

Deckung und enthält neben den Leistungen des Komfort-<br />

Schutzes noch zusätzlich FAMILIE & ERBSCHAFT und<br />

WOHNUNG & EIGENTUM<br />

• Bauherrnrisiko: Versicherungsschutz bis € 6.000,-<br />

pro Versicherungsfall<br />

RECHTSBERATUNG & SERVICES<br />

Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privat- und Berufsbereich inkl. Schadenservice-Hotline 050 53102 1300.<br />

BASISDECKUNG PRIVAT<br />

örtlicher<br />

Geltungsbereich *<br />

EU<br />

Allgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong>: Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Schadens.<br />

Beispiel: Sie werden auf dem Weg zum Supermarkt von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mithilfe eines Anwalts können<br />

Sie Schmerzengeld einfordern.<br />

Allgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong>: Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer<br />

Verwaltungs behörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde.<br />

Beispiel: Sie stoßen auf der Skipiste mit einem Anfänger zusammen und verletzen ihn schwer. Ein gerichtliches Strafverfahren wegen<br />

EUROPA<br />

fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.<br />

Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte: Rückwirkender Versicherungsschutz auch bei Handlungen und Unterlassungen, die nur bei<br />

vorsätzlicher Begehung strafbar sind, wenn eine endgültige Einstellung des Verfahrens oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt.<br />

Beispiel: Der Versicherungsnehmer wird der Urkundenfälschung beschuldigt und ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Begehung<br />

EUROPA<br />

wird eingeleitet. Die <strong>ARAG</strong> übernimmt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch.<br />

Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong>: Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage bis zu 10% der<br />

Versicherungssumme, wenn vor oder nach Anklage eine endgültige Einstellung, ein Freispruch oder eine Verurteilung wegen eines<br />

Fahrlässigkeitsdeliktes erfolgt.<br />

Beispiel: Ihnen wird im Zuge eines Großeinkaufes Ladendiebstahl vorgeworfen, weil einige Waren unter die Getränkekiste gerutscht<br />

sind. Ihrem Anwalt gelingt es, glaubhaft zu machen, dass diese Waren irrtümlich nicht vorgelegt wurden und es wird gegen Sie<br />

EUROPA<br />

keine Anklage erhoben.<br />

Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong> für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt: Geltendmachung von Schaden -<br />

ersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung)<br />

entstehen.<br />

Beispiel: Ein PKW kommt von der Straße ab und beschädigt die Gartenmauer. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteter<br />

Vorschäden die Zahlung der gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensumme<br />

EUROPA<br />

zugesprochen.<br />

Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, ausgenommen<br />

solcher mit dem eigenen <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer.<br />

Beispiel: Nach einem Feuerschaden verweigert der Feuerversicherer die Zahlung der vertraglich vereinbarten Aufräumkosten. Nach<br />

ÖSTERREICH<br />

Klage durch Ihren Rechtsanwalt erhalten Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen. Wartefrist: 3 Monate<br />

EU<br />

Weltdeckung nach Unfällen mit Personenschäden: Weltweiter Versicherungsschutz nach Unfällen mit Personenschäden bis<br />

15% der Versicherungssumme in den Bereichen Schadenersatz-, Straf- und Lenkerrechtsschutz, wenn der Unfall in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit einer Reise (max. Dauer 8 Wochen) steht. Beispiel: Sie haben in Kanada mit einem Mietauto einen Autounfall.<br />

Sie und ihre Beifahrer werden verletzt. Ihr Anwalt hilft Ihnen bei der Geltendmachung von Schmerzengeld beim Unfallgegner.<br />

Lenker-<strong>Rechtsschutz</strong>: Versicherungsschutz als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen,<br />

nicht auf sie zugelassen sind oder nicht von ihr gehalten oder geleast werden.<br />

Versicherungsumfang: Schadenersatz-RS für Schäden, soweit sie nicht das gelenkte Fahrzeug betreffen, Ausfallsversicherung<br />

für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden*, Straf-, Führerschein-RS und Ermittlungs-Straf-RS bis 10% der<br />

Versicherungssumme.<br />

Beispiel: Sie fahren mit dem Auto eines Bekannten und verursachen einen Unfall mit einem Motorradfahrer. Ein Strafverfahren<br />

WELTWEIT<br />

wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.<br />

EUROPA


Komfort-Schutz<br />

Premium-Schutz<br />

SONDERLEISTUNGEN<br />

Anti-Stalking-<strong>Rechtsschutz</strong>: Der Versicherungsschutz umfasst den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wegen<br />

Eingriffs in die Privatsphäre durch beharrliche Verfolgung gemäß § 107a StGB (Stalking), sofern gegen eine bestimmte Person ein<br />

Ermittlungsverfahren wegen Stalking eingeleitet wurde.<br />

Beispiel: Sie werden von einem unwillkommenen Verehrer mit Telefonanrufen, SMS und E-Mails belästigt. Nach der Einleitung eines<br />

Ermittlungsverfahrens hilft Ihnen ihr Anwalt bei der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. Wartefrist: 6 Monate<br />

Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden im Privatbereich: Bis 10% der Versicherungssumme<br />

ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong>es mit Personenschäden die jenigen Ansprüche des<br />

Versicherungsnehmers auf Schmerzengeld (§ 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), die beim Schädiger<br />

uneinbringlich sind.<br />

Daten-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich: Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz.<br />

Beispiel: Nachdem Sie ständig Werbematerialien erhalten, beantragen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen<br />

Daten, die beim Adressverlag gespeichert sind. Als dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage auf<br />

Löschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 Monate<br />

Steuer-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privat-/Berufsbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in<br />

Strafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei<br />

endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes.<br />

Beispiel: Sie haben Ihre neue Uhr bei der Einfuhr nicht verzollt. Ihr Anwalt stellt klar, dass es sich um ein Billigimitat handelt und der<br />

Vorwurf haltlos ist. Wartefrist: 3 Monate<br />

Außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten im Privatbereich: Der Versicherer übernimmt Kosten für<br />

außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro Versicherungsfall,<br />

sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und damit endgültig beendet ist.<br />

Beispiel: Sie führen in Ihrer Wohnung Tapezierarbeiten durch. Dabei stürzen Sie vom Sessel und ziehen sich bleibende Schäden<br />

(= In validität) zu. Mithilfe des privaten Sachverständigengutachtens überzeugen Sie die Unfallversicherung, den höheren<br />

Invaliditätsgrad anzuerkennen. Wartefrist: 3 Monate<br />

Nebenberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit im Privatbereich: Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf<br />

Ver sicherungsfälle aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit in den Risken<br />

- Allgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden bis 10% der Versicherungssumme*<br />

- Allgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte<br />

- Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der Versicherungssumme<br />

- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> bis zu einer Streitwertgrenze von € 6.000,-**<br />

- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>**<br />

- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>** **Wartefrist: 3 Monate<br />

KONSUMENT & VERTRAG<br />

Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über<br />

bewegliche Sachen, sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inklusive Rückgriffsansprüche des Bürgen (§ 1358 ABGB).<br />

Beispiel: Sie lassen sich eine Küche nach Maß anfertigen. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass die Maße nicht stimmen. Ihr Anwalt<br />

vertritt Ihre Interessen in der Auseinandersetzung aus dem Werkvertrag. Wartefrist: 3 Monate<br />

PENSION & SOZIALES<br />

Pensions-<strong>Rechtsschutz</strong> im Berufsbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pensionsrechtlichen Angelegenheiten in<br />

Verfahren vor Arbeitsgerichten und in pensionsrechtlichen Verfahren bei früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen inkl.<br />

Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung<br />

bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.<br />

Beispiel: Der ehemalige Arbeitgeber kürzt ohne Angaben von Gründen Ihre Firmenpension. Mithilfe eines Anwalts klagen Sie vor<br />

dem Arbeitsgericht den Ihnen zugesagten Betrag ein. Wartefrist: 3 Monate<br />

Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren wegen<br />

Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen und in bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren.<br />

Beispiel: Nach einem Freizeitunfall sind Sie erheblich behindert. Trotzdem verweigert der Sozial ver siche rungsträger die Auszahlung<br />

einer Versehrtenrente. Im sozialgerichtlichen Verfahren werden Sie von Ihrem Anwalt vertreten. Wartefrist: 3 Monate<br />

FAMILIE & ERBSCHAFT<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> in Erbrechtssachen/<strong>Rechtsschutz</strong> in Familienrechtssachen: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus<br />

dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und des<br />

Sachwalterrechtes inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren I. Instanz Kostendeckung bis max. 1 %<br />

der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist.<br />

Beispiel: Sie haben mit anderen Erben Streit über die Gültigkeit eines Testaments (Erbrechtsklage) und benötigen die Hilfe eines<br />

Anwalts. Wartefrist: 12/9/6 Monate<br />

WOHNUNG & EIGENTUM<br />

Liegenschafts-<strong>Rechtsschutz</strong> im Selbstnutzungsbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Gerichten aus<br />

dinglichen Rechten sowie aus Miet- und Pachtverträgen in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder persönlich<br />

dinglich Nutzungsberechtigte von zwei in Österreich gelegenen, selbstgenutzten Wohneinheiten sowie Garagen/Abstellplätze<br />

inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche<br />

Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.<br />

Beispiel: Der Vermieter erhöht ungerechtfertig die Miete auf das Eineinhalbfache. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen erwirken<br />

Sie mithilfe Ihres Anwalts im Prozess eine Reduktion auf die vereinbarte Miete. Wartefrist: 3 Monate<br />

örtlicher<br />

Geltungsbereich *<br />

ÖSTERREICH<br />

ÖSTERREICH<br />

ÖSTERREICH<br />

ÖSTERREICH<br />

EU<br />

EUROPA<br />

EU<br />

EU<br />

EU<br />

EU<br />

EU<br />

ÖSTERREICH


Zusatzbausteine<br />

LB Privat-RS: <strong>60plus</strong> - <strong>Tarif</strong> <strong>04</strong>/<strong>2012</strong> - Version 1.0<br />

FAHRZEUG & VERKEHR<br />

Fahrzeug-<strong>Rechtsschutz</strong> für wahlweise ein oder alle auf den Versicherungs nehmer und die mitversicherten Personen zugelassenen,<br />

nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger. Inkl. Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der<br />

Versicherungssumme.<br />

ELTERN IN PFLEGE<br />

Versicherungsschutz für die Eltern des VN und die Eltern des Ehegatten oder Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt mit<br />

dem Versicherungsnehmer oder in einem Pflege-/Seniorenheim leben im Privatbereich in den Risken<br />

- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** für Streitigkeiten aus<br />

- einem Vertrag mit/ohne Pflegeverpflichtung mit dem Pflege-/Seniorenheim<br />

- einem Vertrag über die Pflege der versicherten Person (zu Hause)<br />

- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** aus privaten Pflegeversicherungen<br />

- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>*** in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten über Pflegegeld ***Wartefrist: 3 Monate<br />

BAUHERRNRISIKO<br />

bis € 6.000,- **** Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren ab Versicherungsbeginn in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bauherrnrisiko (= Werkverträgen des VN über unbewegliche<br />

Sachen im Sinne des Art. 22.2.1.4. ARB im Zusammenhang mit der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen<br />

Veränderungen von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die ausschließlich privat genutzt werden oder<br />

werden sollen). Diese Abweichung gilt analog für die jeweilig nachfolgenden Dreijahresperioden.<br />

Die Versicherungsleistung ist mit einem Höchstbetrag von maximal € 6.000,- pro Versicherungsfall begrenzt. Die sonstigen<br />

Bestimmungen des Art. 7.1.6. Abs. 2 und 3 ARB (= Planung derartiger Maßnahmen und Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich<br />

des Grundstückerwerbs) sowie die übrigen Bestimmungen der ARB gelten unverändert. Wartefrist: 3 Monate<br />

örtlicher<br />

Geltungsbereich *<br />

EUROPA<br />

EU<br />

ÖSTERREICH<br />

Keine Streitwertobergrenze in den Versicherungsvertragsstreitigkeiten<br />

Keine Bagatellgrenze bei Vormerkdelikten<br />

Versichererwechsel: In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf <strong>ARAG</strong> Risken zuzuordnen sind, die<br />

so wohl beim Vorversicherer als auch bei <strong>ARAG</strong> versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denen<br />

jedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich wegen Ablaufes der Nachdeckungsfrist ablehnt, wird die <strong>ARAG</strong> Österreich keine Ablehnung<br />

wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalb<br />

von 3 Jahren nach Ablauf der Nachdeckungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich<br />

im Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des <strong>ARAG</strong>-Vertrages.<br />

STANDARD-VERSICHERUNGSSUMME PRO VERSICHERUNGSFALL € 128.000,-<br />

Gegen einen Prämienzuschlag kann die Standard-Versicherungssumme individuell erhöht werden:<br />

• Erhöhung auf € 192.000,- pro Versicherungsfall<br />

• Erhöhung auf € 256.000,- pro Versicherungsfall<br />

VERSICHERTER PERSONENKREIS<br />

• <strong>60plus</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>: Der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder verschieden- oder gleich geschlecht<br />

licher Lebensgefährte.<br />

• <strong>60plus</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> mit Singlebonus: versichert ist aussschließlich der Versicherungsnehmer.<br />

* Örtlicher Geltungsbereich: Europa = Europa im geografischen Sinn<br />

samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten,<br />

Kanarische Inseln, Madeira und Azoren. EU = Staaten der<br />

Europäischen Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island, in<br />

der Ausfallsversicherung: Österreich<br />

Nicht zutreffende Module können frei aus dem Produktpaket ausgeschlossen<br />

werden.<br />

SchadenService<br />

) 050 531 02 1300<br />

7 schadenservice@<strong>ARAG</strong>.at<br />

**** Der Zusatzbaustein Bauherrnrisiko bis € 6.000,- kann nur in Ver bindung<br />

mit dem Premium-Schutz (ohne Ausschlüsse aus Basis und<br />

Komfort) inkl. Wohnung & Eigentum abgeschlossen werden.<br />

ARB = Allgemeine Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung (<strong>2012</strong>)<br />

ERB = Ergänzende Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung (<strong>2012</strong>)<br />

VertriebsSupport<br />

) 050 531 02 1450<br />

7 info@<strong>ARAG</strong>.at

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