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Vertragsinformationen BOXplus

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<strong>Vertragsinformationen</strong> <strong>BOXplus</strong><br />

1. Vertragspartner<br />

AXA Versicherung AG<br />

Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln<br />

Postanschrift: 51171 Köln<br />

Internet: www.AXA.de<br />

Vorsitzender des Vorstandes: Dr. Frank W. Keuper<br />

Sitz der Gesellschaft Köln<br />

Handelsregister Köln HR B Nr. 21298<br />

2. Weitere Ansprechpartner<br />

Den Namen und die Anschrift Ihres Vermittlers finden Sie im Antrag<br />

oder im Angebot.<br />

3. Ladungsfähige Anschriften des Vertragspartners/Vermittlers<br />

Die ladungsfähige Anschrift der AXA Versicherung AG ist unter<br />

Punkt 1 genannt, die Ihres Vermittlers finden Sie im Antrag oder im<br />

Angebot.<br />

4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der zuständigen<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Die Geschäftstätigkeit der AXA Versicherung AG bezieht sich hauptsächlich<br />

auf<br />

a) den Betrieb aller Zweige der Privatversicherung, in der Lebens-,<br />

Rechtsschutz- und Krankenversicherung jedoch nur der Rückversicherung;<br />

b) die Vermittlung von Versicherungen aller Art, von Bauspar- und<br />

anderen Sparverträgen.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

5. Garantiefonds<br />

Ein Garantiefond ist gesetzlich nicht vorgesehen.<br />

6. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung<br />

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Antrag oder dem Angebot.<br />

Es gelten die zu Vertragsbeginn gültigen und Ihnen zuvor ausgehändigten<br />

Versicherungsbedingungen.<br />

7. Gesamtpreis der Versicherung<br />

Bei dem im Antrag oder im Angebot genannten Preis handelt es sich<br />

um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der Versicherungsteuer.<br />

Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungsteuersatz beträgt bis<br />

zum 30.06.2010 in der:<br />

Schadenversicherung allgemein 19,00%<br />

Feuerversicherung 14,00%<br />

Gebäudeversicherung mit Feueranteil 17,75%<br />

Hausratversicherung mit Feueranteil 18,00%<br />

Unfallversicherung 19,00%<br />

Ab dem 01.07.2010 in der:<br />

Schadenversicherung allgemein 19,00%<br />

Feuerversicherung 13,20%<br />

Gebäudeversicherung mit Feueranteil 16,34%<br />

Hausratversicherung mit Feueranteil 16,15%<br />

Unfallversicherung 19,00%<br />

8. Zusätzlich anfallende Kosten und/oder Gebühren<br />

Für Tätigkeiten die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages<br />

hinausgehen, stellen wir Gebühren in Rechnung, insbesondere Gebühren<br />

für Mahnungen (zur Zeit 5,- Euro) und für Lastschriftrückläufer<br />

(zur Zeit 10,- Euro).<br />

Für einen Anruf bei unserem 24-Std.-Service: 0 180 3 -292 100 aus dem<br />

Festnetz werden 9 Cent je angefangene Minute berechnet. Abweichende<br />

Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind möglich (ab dem<br />

01.03.2010: höchstens 42 Cent je angefangene Minute).<br />

9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung<br />

Angaben zur Fälligkeit des Beitrags finden Sie in den dem Vertrag zugrundeliegenden<br />

Bedingungen.<br />

Sie haben Ihre Pflicht zur Zahlung des Beitrags erfüllt, wenn die Zahlung<br />

bei uns eingegangen ist. Das ist bei einer Überweisung der Zeitpunkt,<br />

zu dem der Beitrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Bei<br />

Zahlung im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens ist zusätzlich die<br />

wirksame Belastung Ihres Kontos erforderlich.<br />

Ihre Zahlung ist rechtzeitig, wenn:<br />

• bei einem Überweisungsauftrag an Ihre Bank der Beitrag innerhalb<br />

der Zahlungsfrist von Ihrem Konto abgebucht wurde;<br />

• Einzahlungen auf unser Konto bei Bank oder Post innerhalb der<br />

Zahlungsfrist vorgenommen werden.<br />

Haben Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, haben Sie<br />

lediglich dafür zu sorgen, dass der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit<br />

von Ihrem Konto abgebucht werden kann, also ausreichende Kontodeckung<br />

besteht.<br />

10. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

bzw. der Gültigkeit befristeter Angebote<br />

Sofern wir die Gültigkeit von Informationen oder Angeboten begrenzt<br />

haben, finden Sie dort einen entsprechenden Hinweis. Im Übrigen gelten<br />

die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere<br />

des § 147 BGB. Danach kann der einem Abwesenden gemachte Antrag<br />

nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der<br />

Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen<br />

erwarten darf.<br />

21008118 (4.10) C 1.78.204


11. Angaben zum Vertragsabschluss, zum Beginn der Versicherung<br />

und des Versicherungsschutzes sowie zur Antragsfrist<br />

Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir den von Ihnen gestellten<br />

Antrag auf Abschluß eines Versicherungsvertrages annehmen.<br />

Dies geschieht, indem wir Ihnen den Versicherungsschein oder eine<br />

ausdrückliche Annahmeerklärung übersenden und dieser/diese Ihnen<br />

zugeht.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten<br />

Vertragsbeginn.<br />

Die Angaben zum Beginn der Versicherung ergeben sich im Übrigen<br />

aus dem Antrag oder dem Angebot sowie den dem Vertrag zugrunde<br />

liegenden Bedingungen.<br />

Eine Frist, während der Sie an den Antrag gebunden sind, besteht nicht.<br />

12. Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe<br />

von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />

die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

und diese Belehrung jeweils in Textform<br />

erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die<br />

rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

AXA Versicherung AG<br />

Colonia-Allee 10-20<br />

51067 Köln<br />

Postanschrift: 51171 Köln<br />

Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf<br />

der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich einverstanden, dass der Versicherungsschutz<br />

vor Ablauf dieser Frist beginnt und der erste oder einmalige<br />

Beitrag (Einlösungsbeitrag) - abweichend von der gesetzlichen<br />

Regelung - vor Ablauf der Frist fällig, d. h. unverzüglich zu zahlen ist.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und<br />

wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden<br />

Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz<br />

vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der<br />

Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen<br />

wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag,<br />

der sich je nach Zahlweise wie folgt berechnet:<br />

Anzahl der Tage<br />

an denen<br />

Versicherungsschutz<br />

bestanden hat<br />

1/360 der im Antrag<br />

ausgewiesenen<br />

Jahresprämie<br />

1/180 der im Antrag<br />

ausgewiesenen<br />

Halbjahresprämie<br />

1/90 der im Antrag<br />

ausgewiesenen<br />

Vierteljahresprämie<br />

1/30 der im Antrag<br />

ausgewiesenen<br />

Monatsprämie<br />

Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens<br />

30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz<br />

nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf<br />

zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor<br />

Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

13. Laufzeit<br />

multipliziert<br />

mit<br />

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Antrag oder dem Angebot.<br />

14. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den<br />

vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger<br />

Vertragsstrafen<br />

Wenn Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen, kann der Versicherer<br />

vom Vertrag zurücktreten oder kündigen.<br />

Der Vertrag kann von beiden Seiten zum vereinbarten Ablauf und nach<br />

Eintritt eines Versicherungsfalles gekündigt werden.<br />

Sie können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat<br />

zum ersten eines jeden Monats kündigen.<br />

Der Wohngebäude - Versicherungsvertrag kann außerdem von beiden<br />

Seiten (Erwerber und Versicherer) im Fall der Veräußerung der versicherten<br />

Immobilie gekündigt werden.<br />

Darüber hinaus können Sie den Vertrag aus Anlass einer Beitragserhöhung<br />

ohne Änderung des Umfangs des Versicherungsschutzes kündigen.<br />

Der Versicherer kann außerdem bei Zahlungsverzug kündigen.<br />

Unrichtige Angaben zu den Tarifmerkmalen können zu Vertragsstrafen<br />

führen.<br />

Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den Kündigungsfristen und etwaigen<br />

Vertragsstrafen, sind den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen<br />

zu entnehmen.<br />

15. Angabe des Rechts welches der Versicherer bei der Vertragsanbahnung<br />

der Beziehung zum Versicherungsnehmer zugrunde legt<br />

Den vorvertraglichen Beziehungen liegt deutsches Recht zugrunde.<br />

16. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht<br />

Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugrunde. Der Gerichtsstand ist in<br />

den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen geregelt.<br />

17. Maßgebliche Vertragssprache<br />

Wir teilen Ihnen alle Vertragsbedingungen und die vorliegenden <strong>Vertragsinformationen</strong><br />

in deutscher Sprache mit. Während der Laufzeit<br />

dieses Vertrages kommunizieren wir mit Ihnen auf Deutsch.<br />

18. Außergerichtliche Beschwerde und Rechtsbehelfsverfahren<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn uns<br />

das einmal nicht gelingt, informieren Sie uns (24-Stunden-Kundenservice<br />

0 180 3 - 292 100*)! Wir reagieren unverzüglich und suchen eine<br />

Lösung.<br />

* Für einen Anruf bei unserem 24-Std.-Service: 0 180 3 -292 100 aus<br />

dem deutschen Festnetz werden 9 Cent je angefangene Minute berechnet.<br />

Abweichende Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind möglich (ab<br />

dem 01.03.2010: höchstens 42 Cent je angefangene Minute).<br />

Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben<br />

Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen<br />

und neutralen Schlichter den Versicherungsombudsmann anzurufen:<br />

"Versicherungsombudsmann e.V."<br />

Postfach 080632, 10006 Berlin,<br />

Tel.: 0 180 4/22 44 24, Fax 0 180 4/22 44 25 für<br />

20 Cent aus dem deutschen Festnetz. Abweichende Preise für Anrufe aus<br />

dem Mobilfunknetz sind möglich (ab dem 01.03.2010: höchstens 42 Cent<br />

je angefangene Minute).<br />

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de


Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert von<br />

80.000,- Euro möglich und für Sie kostenfrei.<br />

Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen<br />

Rechtsweg vorzubringen.<br />

19. Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Ziffer 4 genannten<br />

Behörde<br />

Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, haben<br />

Sie die Möglichkeit, bei der unter Punkt 4 genannten Aufsichtsbehörde<br />

Beschwerde einzulegen.


<strong>BOXplus</strong><br />

Allgemeine Bedingungen (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für <strong>BOXplus</strong> und der<br />

<strong>BOXplus</strong> Bedingungen des jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrages.<br />

2. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

B Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />

1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein<br />

genannten Tag - mittags 12 Uhr. Voraussetzung für den Versicherungsschutz<br />

ist das Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Dies<br />

geschieht durch Antrag und Annahme.<br />

2. Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf<br />

des Tages vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Tag des<br />

Versicherungsbeginns, beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn (0.00<br />

Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.<br />

C Wann haben Sie Ihren Beitrag zu zahlen?<br />

1. Der Erstbeitrag wird abweichend von der gesetzlichen Regelung (§<br />

33 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz) nach Abschluss des Versicherungsvertrages<br />

fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen<br />

Versicherungsbeginn.<br />

2. Alle Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu<br />

zahlen.<br />

3. Wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie ohne<br />

Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht<br />

zu vertreten haben. Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur<br />

Zahlung des rückständigen Beitrages zuzüglich Zinsen und Kosten auffordern<br />

und Ihnen eine Zahlungsfrist von einem Monat setzen.<br />

Sind Sie nach Ablauf der gesetzten Frist mit der Zahlung des Beitrages<br />

oder der Zinsen oder Kosten noch in Verzug, haben Sie für Versicherungsfälle,<br />

die nach Ablauf dieser Frist eintreten, keinen Versicherungsschutz.<br />

Weiterhin können wir den Vertrag nach Ablauf der Zahlungsfrist<br />

ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Haben wir gekündigt<br />

und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag,<br />

besteht der Vertrag fort. Versicherungsschutz besteht wieder für<br />

Versicherungsfälle, die nach Zahlung der rückständigen Beiträge zuzüglich<br />

geforderter Zinsen und Kosten eintreten. Im Mahnschreiben<br />

werden wir Sie auf die Folgen bei Nichtzahlung des Beitrages hinweisen.<br />

D Welche Vertragsdauer gilt für Ihren Versicherungsvertrag und wann<br />

kann der Vertrag gekündigt werden?<br />

1. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr.<br />

2. Der Vertrag kann von Ihnen auch während des ersten Versicherungsjahres<br />

zum ersten eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden.<br />

3. Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden.<br />

4. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat vor<br />

dem Kündigungstermin zugegangen sein.<br />

5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas<br />

anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der<br />

dem Zeitpunkt entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.<br />

6. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu<br />

Jahr, wenn er zu dem vereinbarten Vertragsablauf ungekündigt ist.<br />

E Unter welcher Voraussetzung kann im Versicherungsfall gekündigt<br />

werden?<br />

1. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können Sie oder wir das<br />

Versicherungsverhältnis in Schriftform kündigen.<br />

2. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss<br />

der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.<br />

2.1 Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.<br />

2.2 Sie können nicht zu einem späteren Zeitpunkt als dem Schluss der<br />

laufenden Versicherungsperiode kündigen.<br />

F Welches Gericht ist für Klagen zuständig?<br />

1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich<br />

die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem Sitz unserer<br />

für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine<br />

natürliche Person und wohnen in Deutschland, ist auch das Gericht<br />

zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren<br />

Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt haben.<br />

2. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland, müssen<br />

Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben<br />

werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,<br />

den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Unterhalten<br />

Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft,<br />

Islands, Norwegens oder der Schweiz oder ist Ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht<br />

bekannt, können wir Sie vor dem für unseren Sitz zuständigen Gerichtsstand<br />

verklagen. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich<br />

das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.<br />

3. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden<br />

durch diese Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.<br />

G Wer hat Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag?<br />

1. Die Ausübung von Rechten und die Verfügung über Rechte aus diesem<br />

Vertrag steht nur Ihnen und nicht einem Versicherten zu. Sie können<br />

über die Rechte des Versicherten im eigenen Namen verfügen oder<br />

die Leistung entgegennehmen. Unerheblich ist in diesen Fällen, wer im<br />

Besitz des Versicherungsscheines ist.<br />

2. Bezieht sich der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag auf eine<br />

andere Person (Versicherter) als Sie, so finden die für Sie geltenden Bestimmungen,<br />

in denen Ihre Kenntnis oder Ihr Verhalten von rechtlicher<br />

Bedeutung ist, auf diese Person sinngemäße Anwendung.<br />

H Zu welchem Zeitpunkt müssen wir Leistungen erbringen?<br />

1. Wir erbringen unsere Versicherungsleistung innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur<br />

Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung.<br />

2. Steht unsere Pflicht zur Geldleistung zunächst nur dem Grunde nach<br />

fest, so können Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangt<br />

werden, den wir nach Lage der Sache mindestens zu zahlen haben.<br />

I Was müssen Sie tun, wenn sich Ihre Anschrift und/oder Ihr Name<br />

ändert?<br />

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihres Namens<br />

mit. Haben Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, gelten<br />

Erklärungen, die wir per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte<br />

Adresse senden, als zugegangen.<br />

J Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?<br />

1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche<br />

Umstände.<br />

Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten<br />

Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie<br />

in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich<br />

sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.<br />

21008119 (5.09) C 1.78.200


Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung,<br />

aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des<br />

Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die<br />

geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag<br />

überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Soll eine<br />

andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße<br />

und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände<br />

und die Beantwortung der an Sie gestellten Fragen verantwortlich.<br />

Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser<br />

den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen,<br />

als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.<br />

2. Rücktritt<br />

2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts<br />

Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen<br />

berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.<br />

Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform<br />

auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir<br />

müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend<br />

machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere<br />

Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich<br />

weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben.<br />

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung<br />

der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen.<br />

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.<br />

2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts<br />

Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den<br />

nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige<br />

kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie<br />

oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Unser Rücktrittsrecht<br />

wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht,<br />

wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht<br />

angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen<br />

hätten.<br />

Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir<br />

nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz<br />

nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig<br />

oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung<br />

ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz,<br />

wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht<br />

der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung<br />

abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung<br />

3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer<br />

Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte,<br />

können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer<br />

Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn<br />

wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer<br />

Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Dabei haben wir die Umstände<br />

anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der<br />

Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung<br />

unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,<br />

zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis<br />

erlangt haben.<br />

Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung<br />

nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand<br />

oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />

Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,<br />

dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,<br />

wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag<br />

auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen<br />

Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf<br />

unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die<br />

Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen<br />

ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Dies gilt<br />

nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die<br />

Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.<br />

Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich<br />

geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir<br />

unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch<br />

nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben.<br />

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung<br />

der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt,<br />

Kenntnis erlangen.<br />

Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir<br />

den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige<br />

kannten.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als<br />

10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten<br />

Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach<br />

Zugang unserer Mitteilung fristlos in Schriftform kündigen.<br />

4. Anfechtung<br />

Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,<br />

bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages<br />

zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

K Welche Fristen gelten für Verjährung und Klageerhebung?<br />

1. Ihre und unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren<br />

in drei Jahren.<br />

2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der<br />

Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden<br />

Umständen Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit<br />

nicht erlangt hat.<br />

3. Schweben über den geltend gemachten Anspruch zwischen dem<br />

Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen, so ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis der eine oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen<br />

verweigert.<br />

4. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />

Hemmung ein.<br />

L Wann kann eine Anpassung des Beitrags erfolgen?<br />

1. Der Beitrag des jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrages wird<br />

unter Berücksichtigung der in unseren Kalkulationsgrundlagen niedergelegten<br />

Beitragsfaktoren (z. B. Schaden- und Kostenaufwand, Bestandszusammensetzung,<br />

Stornoquote) für eine ausreichend große Anzahl<br />

gleichartiger Risiken eines Tarifs (Bestandsgruppe) unter Beachtung<br />

der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und<br />

Versicherungstechnik ermittelt. Die Zugehörigkeit zu einer Bestandsgruppe<br />

bestimmt sich nach den Tarifmerkmalen, die sich aus dem für<br />

den jeweiligen Versicherungsvertrag gültigen Tarif und aus sonstigen<br />

Vereinbarungen ergeben. Tarifmerkmale sind alle Informationen, die<br />

wir zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des<br />

Beitrags des jeweiligen Vertrages im Antrag abfragen und im Versicherungschein<br />

dokumentieren.<br />

2. Der Versicherer überprüft jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen<br />

Werte der letzten 3 Kalenderjahre, ob sich die von ihm kalkulierten<br />

Werte der einzelnen Bestandsgruppen bestätigt haben. In der<br />

Unfallversicherung beschränkt sich die Überprüfung auf die für die Erbringung<br />

von Hilfs- und Pflegeleistungen durch externe Dienstleister<br />

kalkulierten Kosten. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den<br />

Fall herangezogen werden, daß eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener<br />

Daten nicht zur Verfügung steht.<br />

3. Bei einer Abweichung sind wir zu Beginn jeder Versicherungsperiode,<br />

berechtigt, die für bestehende Verträge geltenden Beiträge auch<br />

soweit diese für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart sind, für die<br />

einzelnen Bestandsgruppen anzupassen, wenn<br />

a) die Abweichung auf Veränderungen der unternehmensbezogenen<br />

Beitragsfaktoren beruht, die seit Vertragsabschluß bzw. der letzten<br />

Beitragsanpassung eingetreten sind und weder vorhersehbar noch<br />

beeinflußbar waren und<br />

b) die Abweichung mindestens 3% beträgt.<br />

Der neue Beitrag ist unter Beachtung der anerkannten Grundsätze<br />

der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik den tatsächlichen<br />

Werten angemessen anzupassen und darf nicht höher<br />

sein als die Beitragssätze des Tarifs für neu abzuschließende Verträge<br />

mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang.<br />

Kostenveränderungen, die aufgrund der vertraglich vereinbarten<br />

Bedingungen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits<br />

in die Anpassung der Haftung eingeflossen sind, bleiben unberücksichtigt.<br />

Ist der Beitrag nach der festgestellten Abweichung zu senken, so<br />

sind wir dazu verpflichtet.<br />

4. Der neue Beitrag wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres<br />

wirksam. Für eine Beitragserhöhung gilt dies aber nur, wenn<br />

- wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Hinweis auf den Unterschied<br />

zwischen altem und neuem Beitrag einen Monat vor dem Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens mitteilen und<br />

- Sie schriftlich über Ihr Recht nach Nr. 6 belehrt haben.


5. Sehen wir von einer Beitragserhöhung ab, ist die festgestellte Abweichung<br />

bei der nächsten Anpassung zu berücksichtigen.<br />

6. Bei Erhöhung des Beitrags können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung, mit sofortiger<br />

Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />

Erhöhung, schriftlich kündigen. Anderenfalls wird der Vertrag mit dem<br />

geänderten Beitrag fortgeführt.<br />

M Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

Sofern ausdrücklich vereinbart gilt zusätzlich zu den Versicherungssparten<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Wohngebäudeversicherung<br />

Hausratversicherung<br />

Glasversicherung<br />

Haftpflichtversicherung<br />

1. Ab Beginn dieser Vereinbarung gilt für alle oben angegebenen Versicherungssparten<br />

eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall in Höhe<br />

von 200,- Euro.<br />

1.1 Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie bis zur Höhe der vereinbarten<br />

Selbstbeteiligung für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.<br />

2. Nach Ablauf von 12 Monaten, in denen keine Versicherungsfälle mit<br />

Zahlungen zu den oben angegebenen Versicherungssparten angefallen<br />

sind, reduziert sich die Selbstbeteiligung von 200,- Euro auf<br />

100,- Euro und entfällt nach weiteren 12 Monaten.<br />

3. Treten in oder nach dieser Zeit Versicherungsfälle mit Zahlungen ein,<br />

gilt ab dem Tag nach der ersten Zahlung, wieder für alle oben angegebenen<br />

Versicherungssparten die ursprüngliche Selbstbeteiligung von<br />

200,- Euro für alle nach diesem Zeitpunkt eintretenden Versicherungsfälle.<br />

Es führt jeweils nur die erste Zahlung zu einem Versicherungsfall<br />

zur Rückstufung auf die ursprüngliche Selbstbeteiligung.<br />

4. Die Frist von 12 Monaten zur Reduzierung der Selbstbeteiligung<br />

beginnt nach jedem Versicherungsfall einen Tag nach der ersten Zahlung<br />

erneut zu laufen.<br />

5. Sind innerhalb Ihrer oben angegebenen Versicherungssparten andere<br />

Selbstbeteiligungen vereinbart, gehen diese vor, soweit die dort vereinbarten<br />

Selbstbehalte höher sind.


<strong>BOXplus</strong> Standard<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der <strong>BOXplus</strong> Standard Bedingungen für die Hausratversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für <strong>BOXplus</strong>.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie und alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher,<br />

Gäste und Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden<br />

Personen für den Haushalt genutzt werden, beschädigt und reparaturfähig,<br />

erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste<br />

notwendige Reparatur bis zur Höhe des Neuwertes.<br />

2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden<br />

Personen für den Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten<br />

oder übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert (bei Antiquitäten<br />

den Wiederbeschaffungswert) der versicherten Sachen, erstatten wir Ihnen<br />

den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert für eine<br />

gleichwertige Antiquität).<br />

D Welche Sachen sind versichert und welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt<br />

privat genutzt werden;<br />

1.2 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich Ihrem<br />

Beruf/Gewerbe oder ausschließlich dem Beruf/Gewerbe einer mit<br />

Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sofern aus<br />

einem anderen Versicherungsvertrag kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

1.3 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten<br />

Entschädigungsgrenzen.<br />

Wertsachen sind:<br />

1.3.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z. B. Geld- oder Chipkarte);<br />

1.3.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;<br />

1.3.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- und Armbanduhren (auch<br />

Uhrensammlungen), Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen,<br />

Medaillen und alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte<br />

Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, sonstige Sachen,<br />

die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von<br />

Möbeln.<br />

1.4 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen<br />

als Mieter oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder<br />

übernommen wurden und wenn Sie für deren Wartung, Reparatur und<br />

Erneuerung verantwortlich sind und aus einer Gebäudeversicherung<br />

keine Deckung gewährt wird.<br />

1.5 Kleintiere, wie Hunde, Katzen, Vögel etc.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gemeinschaftsantennen und Gemeinschaftssatellitenempfangsanlagen;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von<br />

mehr als 6 km/h und deren Motoren;<br />

2.3 Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.4 Motor-, Segelboote und Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht und deren<br />

Motoren;<br />

2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass<br />

Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen und Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- und Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sachen<br />

zu reparieren;<br />

1.3 Transport und Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der<br />

die Wohnung unbenutzbar ist;<br />

1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die<br />

Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind;<br />

1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in<br />

G 1.5 beschriebene Tat entstanden sind;<br />

1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenkosten<br />

für die Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist;<br />

1.7 vorläufige, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen und<br />

sonstige Sicherungen der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten<br />

- längstens für die Dauer von 14 Tagen;<br />

1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich<br />

eines erheblichen Schadens;<br />

1.10 das Auffüllen von Aquarien und Wasserbetten mit Wasser<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten<br />

Betrages, die entstandenen Telefonmehrkosten, wenn der Täter infolge<br />

einer in G 1.5 beschriebenen Tat innerhalb des Versicherungsortes den<br />

Telefon-Festnetzanschluss missbraucht.<br />

3. Versichert sind die Ihnen als Mieter oder Eigentümer durch den<br />

Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

3.1 Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung oder Eigentumswohnung<br />

an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten sowie an<br />

behindertengerechten Einbauten;<br />

3.2 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Leitungswasserrohres<br />

entstehen.<br />

3.3 Versicherungsschutz als Eigentümer besteht nur, solange aus einer<br />

Gebäudeversicherung kein Ersatz verlangt werden kann.<br />

4. Alle Aufwendungen - auch erfolglose -, die Ihnen bei Eintritt eines<br />

Versicherungsfalles im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung<br />

entstehen oder auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige<br />

Rückreise aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genannten<br />

Betrag, wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalles am Versicherungsort<br />

Ihre Anwesenheit erforderlich wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die gemäß B genannten mitreisenden<br />

Personen.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich entstandenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des<br />

Verkehrsmittels für die Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßigkeit<br />

zwischen dem ursprünglich geplanten Verkehrsmittel und der<br />

Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

4. Informieren Sie uns vor der Rückreise unverzüglich, soweit dies zumutbar<br />

ist.<br />

G Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz und<br />

gegen welche nicht?<br />

1. Versichert ist:<br />

die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sachen<br />

durch:<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch,<br />

naturbedingten Erdfall über natürlichen Hohlräumen,<br />

Blitz/atmosphärische Überspannung, Abgang von Lawinen, Schneedruck;<br />

21008135 (5.09) C 1.78.401


1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie<br />

ihrer Teile oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen und den jeweils daran angeschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbetten,<br />

Zimmerbrunnen und Wassersäulen<br />

1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der<br />

Tat in einen Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in J bezeichneten<br />

Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem<br />

anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug<br />

eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das<br />

Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt<br />

worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann<br />

bewiesen wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder einem<br />

berechtigten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde.<br />

1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischen Diebstahl in Ihrer<br />

Wohnung oder in einem anderen in J bezeichneten Raum;<br />

1.7 den Versuch einer in G 1.5 oder G 1.6 beschriebenen Tat.<br />

1.8 der notwendige Austausch von Armaturen für die Sie als Mieter die<br />

Gefahr tragen, bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten<br />

Betrages. Voraussetzung ist dass sich die Armatur im Bereich der<br />

Bruchstelle eines ersatzpflichtigen Rohrbruchschadens befindet.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster und Türen<br />

oder sonstige Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöffnungen<br />

nicht als Folge einer der unter G 1 genannten Gefahren entstanden<br />

sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter G 1 genannten<br />

Gefahren sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung;<br />

2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausgesetzt<br />

werden;<br />

2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />

entstehen, die von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden;<br />

2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;<br />

2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonstigen<br />

Flüssigkeiten bewusst ausgesetzt werden;<br />

2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen<br />

des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft<br />

wurden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch<br />

Kernenergie und alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbeben,<br />

Hochwasser, Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder<br />

Hochwasser und alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmflut und alle hieraus entstehenden Folgeschäden.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen ersetzen wir Schäden an Kühl- und<br />

Gefrierschrankinhalten?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten<br />

Betrages, Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge einer unvorhersehbaren<br />

Unterbrechung der Stromzufuhr (Netzausfall), auch wenn die<br />

Unterbrechung der Stromzufuhr mittelbar durch Erdbeben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser<br />

verursacht wird.<br />

2. Nicht versichert sind Schäden durch technische Defekte und Bedienungsfehler,<br />

die in Ihrem Haushalt geschehen.<br />

I Welche Sachen sind auch gegen einfachen Diebstahl versichert?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten<br />

Betrages, außerhalb der Versicherungsräume auf dem Versicherungsgrundstück<br />

inklusive Balkone, Loggien und Terrassen und in Gemeinschaftsräumen,<br />

gegen einfachen Diebstahl<br />

1.1 Wäsche und Kleidung;<br />

1.1.1 nicht versichert sind Pelze, Leder- und Alcantarawaren;<br />

1.2 Gartenmöbel/-geräte sowie Schwimmbadzubehör;<br />

1.3 Kinderwagen, Rollstühle und Krankenfahrstühle mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h sowie fahrbare Gehhilfen.<br />

1.4 Waschmaschinen und Wäschetrockner.<br />

2. Nicht versichert sind die unter G 3. aufgeführten Schäden.<br />

J Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein genannten<br />

Wohnung für die unter B 1. genannten Personen und die gemäß<br />

D versicherten Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1.<br />

genannten Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgrundstück,<br />

einschließlich Balkone, Loggien, Terrassen und Wintergärten.<br />

1.2 Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versicherungsgrundstück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich<br />

beruflich oder gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter<br />

B 1. genannten Personen benutzten Antennen / Satellitenempfangsanlagen,<br />

Markisen und für die unter I 1.1 - 1.3 genannten Sachen auf dem<br />

Versicherungsgrundstück sowie für Ihre Fahrräder, Waschmaschinen<br />

und Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Personen<br />

allein genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räuberischen<br />

Diebstahls besteht für die unter B 1. genannten Personen auf<br />

dem Versicherungsgrundstück.<br />

K Was verstehen wir unter Wohnfläche und was geschieht bei unrichtiger<br />

Angabe der Wohnfläche?<br />

1. Wohnfläche ist die Grundfläche in m 2 aller Räume Ihres Wohnhauses<br />

oder Ihrer Wohnung, einschließlich der Büroräume gemäß J 1.3<br />

und der dazugehörigen Hobbyräume und Wintergärten; ausgenommen<br />

sind dabei Treppen, Keller- und Speicherräume, Balkone, Loggien und<br />

Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind. Dem<br />

gleichgestellt ist die Übernahme der m 2 -Angaben aus Mietverträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Fläche der Büroräume. Wohnflächen<br />

oder Flächen von Büroräumen, die nach Erstellung des Mietvertrages<br />

oder Bauplans hinzugekommen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Flächen nach 1. anzugeben. Jede<br />

Änderung ist uns mitzuteilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese<br />

nicht der tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung<br />

im Verhältnis der angegebenen zu der tatsächlichen Fläche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach O zum beitragsfreien Vorsorgeschutz finden<br />

jedoch Anwendung.<br />

L Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit<br />

beachten?<br />

1. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person in der<br />

Wohnung aufhält, müssen Fenster, Terrassen- und Balkontüren und<br />

sonstige Öffnungen verschlossen und Wohnungseingangstüren abgeschlossen<br />

sein, sofern dies zumutbar ist.<br />

2. Türen/Tore von Kellern, Garagen und Nebengebäuden müssen nach<br />

dem Verlassen abgeschlossen, alle sonstigen Öffnungen müssen verschlossen<br />

werden, sofern dies zumutbar ist.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als vier<br />

Monate unbewohnt bleibt.<br />

4. Haben Sie die vorstehenden Verhaltensregeln nach 1. oder 2. oder die<br />

Mitteilungspflicht nach 3. verletzt, so können wir den Vertrag innerhalb<br />

eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,<br />

ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung<br />

weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei,<br />

wenn Sie die betreffende Verhaltensregel bzw. Mitteilungspflicht vorsätzlich<br />

verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind<br />

wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn<br />

Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpflichtet, wenn Sie<br />

nachweisen, dass die Verletzung der Verhaltensregel nach 1. bis 2. bzw.<br />

die Verletzung der Mitteilungspflicht nach 3. weder einen Einfluss auf<br />

den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfluss auf den Umfang<br />

der von uns zu erbringenden Leistungen gehabt hat. Dies gilt nicht,<br />

wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.


M Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden<br />

und so gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten. Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist,<br />

nicht. Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere<br />

Bitte ist jede zumutbare Untersuchung zur Feststellung des Versicherungsfalls<br />

und des Umfangs der Leistung zu gestatten und es sind Belege<br />

einzureichen.<br />

5. Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher und andere Urkunden<br />

unverzüglich sperren.<br />

6. Zeigen Sie jeden Einbruch, Diebstahl, Raub, räuberischen Diebstahl,<br />

Vandalismus oder jede räuberische Erpressung unverzüglich der Polizei<br />

an und reichen Sie dort unverzüglich eine vollständig Liste der abhanden<br />

gekommen Sachen ein.<br />

7. Zeigen Sie für den Fall, dass Sie nach einem Einbruch eine erhöhte<br />

Telefonrechnung erhalten haben, den entstandenen Schaden der Polizei<br />

und uns unverzüglich an. Legen Sie uns den unverzüglich angeforderten<br />

Einzelverbindungsnachweis vor.<br />

8. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 7. verletzt, entfällt<br />

unsere Leistungspflicht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt<br />

haben.<br />

8.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten<br />

Verhaltensregel sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der<br />

Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies<br />

geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

8.2 Abweichend von 8. und 8.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, wenn<br />

Sie nachweisen, dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die<br />

Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den<br />

Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn<br />

Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

8.3 Haben Sie abhanden gekommene Sachen der Polizei nicht oder<br />

nicht unverzüglich angezeigt, so können wir hinsichtlich dieser Sachen<br />

von der Entschädigungspflicht nach Maßgabe von 8. bis 8.2 ganz oder<br />

teilweise leistungsfrei sein.<br />

Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur, wenn wir Sie<br />

durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß<br />

Nr. 8. - 8.2 hingewiesen haben.<br />

N Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen Ihre Kinder (leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder)<br />

nach Abschluss ihrer Ausbildung, ihres Zivil- oder Grundwehrdienstes<br />

einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des<br />

freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres erstmalig einen eigenen Haushalt<br />

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht auch für den<br />

neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

1.1 Dieser Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

1.2 Bitte teilen Sie uns die Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift<br />

und der Wohnfläche (m 2 ) mit.<br />

2. Haben Ihre Kinder (leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder) bereits<br />

während ihrer Ausbildung, während ihres Zivil- oder Grundwehrdienstes<br />

einschließlich des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres einen<br />

eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gegründet,<br />

besteht auch für diesen Haushalt nach Abschluss der Ausbildung,<br />

des Zivil- oder Grundwehrdienstes einschließlich des freiwilligen<br />

zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen<br />

sozialen/ökologischen Jahres Versicherungsschutz.<br />

2.1 Dieser Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem die Ausbildung, der Zivil- oder Grundwehrdienst<br />

einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres endete.<br />

2.2. Bitte teilen Sie uns die Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift<br />

und der Wohnfläche (m 2 ) und dann auch den Abschluss der<br />

Ausbildung, des Zivil- oder Grundwehrdienstes einschließlich des freiwilligen<br />

zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen<br />

sozialen/ökologischen Jahres mit.<br />

3. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

O Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz haben Sie, wenn Sie umziehen<br />

(Wohnungswechsel) und/oder sich Ihre Wohnfläche verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der in K beschriebenen Wohnfläche in<br />

m 2 Ihrer Wohnung und dem Ort, an dem sich die Wohnung befindet.<br />

1.1 Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift und Wohnfläche (m 2 ) der<br />

neuen Wohnung mit<br />

1.2 Jede sonstige Änderung der Wohnfläche ist uns ebenfalls mitzuteilen.<br />

2. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweiligen<br />

Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer in<br />

K beschriebenen Wohnfläche erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung<br />

angezeigt haben, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis<br />

der angegeben zu der tatsächlichen Wohnfläche in m 2 .<br />

3. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in<br />

beiden Wohnungen.<br />

4. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann<br />

nur noch für die neue Wohnung.<br />

5. Ergibt sich aufgrund des neuen Wohnortes und/oder der neuen<br />

Wohnfläche (m 2 ) ein höherer Beitrag, so ist dieser ab Beginn des neuen<br />

Versicherungsjahres zu zahlen.<br />

6. Ergibt sich aufgrund des neuen Wohnortes und/oder der neuen<br />

Wohnfläche (m 2 ) ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab Umzugsbeginn<br />

zu zahlen.<br />

7. Befindet sich die neue Wohnung außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland, erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Umzugsbeginn.<br />

P Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen und ausziehen<br />

oder wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1.Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und verbleibt Ihr<br />

Ehepartner in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu O:<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen und in der neuen<br />

Wohnung.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei<br />

Monate nach der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug<br />

folgt.<br />

2. Sind Sie und eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer<br />

und zieht einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus,<br />

so besteht Versicherungsschutz in der bisherigen und in der neuen<br />

Wohnung des ausziehenden Partners.<br />

2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Monate<br />

nach der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

Q Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5%<br />

pro Jahr, soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu entrichten<br />

ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist und werden<br />

mit der Entschädigung ausgezahlt.<br />

R Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres<br />

folgenden Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung angepasst.<br />

2. Grundlage hierfür ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für<br />

den Monat September veröffentlichte Preisindex für "Andere Verbrauchs-<br />

und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise<br />

nicht in der Wohnung gelagerte Güter" aus dem Preisindex für<br />

die Lebenshaltung der privaten Haushalte.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im<br />

vergangenen Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr und<br />

auf eine ganze Zahl abgerundet.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.


<strong>BOXplus</strong> Standard<br />

Besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der <strong>BOXplus</strong> Standard Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

sowie die <strong>BOXplus</strong> Standard Besonderen Bedingungen<br />

für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für <strong>BOXplus</strong>.<br />

B Welche Sachen sind versichert und welche nicht?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten<br />

Betrages private Sachen, auch Wertsachen, die von<br />

1.1 im Haushalt lebenden Personen;<br />

1.2 Ihren Kindern (leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder) während<br />

ihrer Ausbildung, während ihres Zivil- oder Grundwehrdienstes<br />

einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des<br />

freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres, auch wenn keine häusliche<br />

Gemeinschaft besteht,<br />

genutzt werden.<br />

2. Nicht versichert sind in Ergänzung zu D2 der <strong>BOXplus</strong> Standard<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

2.1 Fahrräder;<br />

2.2 Reise- und sonstige Dokumente mit Ausnahme von amtlichen<br />

Ausweispapieren;<br />

2.3 Sachen von unter B 1.1 genannten Personen, wenn diese einen eigenen<br />

Hausstand gegründet haben.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht weltweit, allerdings nur außerhalb Ihrer<br />

im Versicherungsschein genannten Wohnung.<br />

2. Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht<br />

nur, wenn auch die in den <strong>BOXplus</strong> Standard Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung G 1.5 genannten Voraussetzungen entsprechend<br />

erfüllt sind.<br />

3. Versicherungsschutz für Schäden durch Raub, räuberische Erpressung<br />

oder räuberischen Diebstahl besteht außerhalb Ihres Versicherungsgrundstückes.<br />

D Für welche Sachen und Gefahren bestehen Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter On-<br />

Tour genannten Betrages:<br />

1.1 Wertsachen sowie Foto-/Filmapparate, tragbare Videosysteme,<br />

Laptops, Mobilfunktelefone, tragbare elektronische Geräte jeweils einschließlich<br />

Zubehör;<br />

1.2 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z. B. Geld- oder Chipkarte).<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter On-<br />

Tour genannten Betrages Sachen bei Entwendung aus Kraftfahrzeugen,<br />

Wohnanhängern, Dachboxen und Schiffskabinen nach F OnTour.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

Diebstahl aus abgeschlossenen Behältnissen?<br />

Versicherungsschutz besteht auch gegen Diebstahl von Sachen aus abgeschlossenen<br />

Safes, Möbeln, Schließ- und Wertfächern innerhalb von<br />

Gebäuden sowie aus abgeschlossenen Spinden innerhalb und außerhalb<br />

von Gebäuden, wenn der Täter zur Ausführung der Tat die oben genannten<br />

Behältnisse aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht<br />

zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt.<br />

Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht<br />

von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist.<br />

Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn<br />

feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind. Ein richtiger<br />

Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder einem berechtigten<br />

Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde.<br />

Nicht versichert ist der Diebstahl aus sonstigen Behältnissen, wie Koffern,<br />

Aktentaschen etc, auch wenn diese abgeschlossen sind.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, Dachboxen und<br />

Schiffskabinen?<br />

Für Sachen in Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, (nicht sonstige<br />

Kraftfahrzeuganhänger), Dachboxen und Schiffskabinen besteht Versicherungsschutz<br />

gegen Diebstahl nur, wenn der Täter zur Ausführung<br />

der Tat diese aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum<br />

ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt. Ein Schlüssel<br />

ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu<br />

berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass<br />

versicherte Sachen abhanden gekommen sind. Ein richtiger Schlüssel<br />

gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder einem berechtigten Schlüsselinhaber<br />

gestohlen oder geraubt wurde.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz bei<br />

Unfall des Transportmittels?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust versicherter<br />

Sachen durch den Unfall des Transportmittels, mit dem die<br />

versicherten Sachen befördert werden, sofern das Transportmittel bei<br />

dem Unfall selbst beschädigt wird.<br />

H Welcher besondere Versicherungsschutz gilt für Sachen auf Reisen?<br />

1. Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, beschädigt<br />

werden oder abhanden kommen, während sie sich auf Reisen<br />

in Gewahrsam eines Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens<br />

oder einer Gepäckaufbewahrung befinden.<br />

2. Wir leisten Entschädigung für notwendige Ersatzkäufe bis zu dem im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag, wenn versicherte, wegen einer<br />

Reise aufgegebene Sachen infolge einer Verzögerung bei der Beförderung<br />

mindestens 24 Stunden später als Sie oder eine der nach B 1 der<br />

<strong>BOXplus</strong> Standard Bedingungen für die Hausratversicherung genannten<br />

Personen an Ihrem Zielort eintreffen.<br />

3. Wir leisten keine Entschädigung nach H 1. oder H 2. für die Zerstörung,<br />

Beschädigung oder das Abhandenkommen von unter D 1.1 - 1.2<br />

genannten Sachen.<br />

I Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Alle Aufwendungen - auch erfolglose -, die Ihnen bei Eintritt eines<br />

Versicherungsfalles im Rahmen der Schadenminderung oder der -abwendung<br />

entstehen, werden erstattet. Aufwendungen, die auf unsere<br />

Veranlassung entstehen, werden auch dann erstattet, wenn sie über die<br />

versicherte Summe hinausgehen.<br />

2. Die Wiederbeschaffungskosten amtlicher Ausweispapiere.<br />

J Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie und/oder weitere<br />

unter B 1. der <strong>BOXplus</strong> Standard Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

genannte Personen vor Ort der zuständigen Polizei unverzüglich<br />

anzeigen und dort eine vollständige Liste der abhandengekommenen<br />

Sachen einreichen. Nach der Heimkehr müssen Sie uns eine Bestätigung<br />

der vor Ort in Kenntnis gesetzten Polizei einreichen.<br />

2. Schäden an Sachen, die auf Reisen aufgegeben werden, sind dem Beförderungs-<br />

oder Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung<br />

unverzüglich zu melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestätigung<br />

einreichen.<br />

3. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person im<br />

Kraftfahrzeug oder Wohnanhänger aufhält, müssen Fenster und sonstige<br />

Öffnungen verschlossen und Türen sowie Dachboxen abgeschlossen<br />

sein.<br />

4. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 3. verletzt, entfällt<br />

unsere Leistungspflicht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt<br />

haben.<br />

Zusätzlich gelten M 8.- 8.4 der <strong>BOXplus</strong> Standard Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung.<br />

21008138 (5.09) C 1.78.404


<strong>BOXplus</strong><br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung zur Hausratversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einem bei einem<br />

anderen Versicherer bestehenden Hausratsversicherungsvertrag<br />

(Vertrag).<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene<br />

Hausratdeckung.<br />

B Welchen Versicherungsschutz bietet die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Versicherungsschutz besteht bis zu den jeweils in unserem Vertrag<br />

vereinbarten Entschädigungsgrenzen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen<br />

Versicherer bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden<br />

kann.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages<br />

den Versicherungsschutz oder existiert kein Vertrag bei einem anderen<br />

Versicherer, so besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versicherungsschutzes<br />

aus unserem Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen werden?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen<br />

Versicherer bestehenden Vertrages, längstens für die Dauer von drei<br />

Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist der im Versicherungsschein<br />

genannte rabattierte Beitrag für unseren Vertrag zu entrichten.<br />

2. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für unseren<br />

Vertrag zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepflicht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr Vertrag bei dem<br />

anderen Versicherer vor dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt<br />

endet.<br />

21008144 (5.09) C 1.78.418


<strong>BOXplus</strong> Standard<br />

Bedingungen für Privathaftpflichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der <strong>BOXplus</strong> Standard Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die <strong>BOXplus</strong>-<br />

Bausteine.<br />

B Wo und bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versicherungsvertrages<br />

1.1 weltweit bis zu drei Jahren.<br />

1.2 innerhalb der Europäischen Union (EU), den Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Bundesrepublik<br />

Deutschland ohne zeitliche Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein<br />

jeweils genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben folgende Personen<br />

1.1 bei der Mehrpersonen-Deckung:<br />

1.1.1 Sie;<br />

1.1.2 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.1.3 weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebenden Personen (z. B.<br />

nichtehelicher Lebenspartner und Kinder);<br />

1.1.4 alle unverheirateten Kinder der in 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen<br />

1.1.4.1 bis zur Volljährigkeit;<br />

1.1.4.2 während ihrer Ausbildung, während ihres Zivil- oder Grundwehrdienstes<br />

einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres;<br />

1.1.4.3 nach Abschluss ihrer Ausbildung, ihres Zivil- oder Grundwehrdienstes<br />

einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres bis zur Aufnahme einer<br />

beruflichen Tätigkeit, längst für drei Monate, auch wenn keine<br />

häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.1.5 bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen bis<br />

zu drei Monaten nach Auszug, soweit aus einer anderweitig bestehenden<br />

Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden kann;<br />

1.2 bei der Zweipersonen-Deckung<br />

1.2.1 Sie und nur eine der nachfolgend genannten Personen:<br />

1.2.1.1 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.2.1.2 eine weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebende Person<br />

(z. B. nichtehelicher Lebenspartner oder Kind);<br />

1.2.1.3 ein unverheiratetes Kind<br />

1.2.1.3.1 bis zur Volljährigkeit;<br />

1.2.1.3.2 während seiner Ausbildung, während seines Zivil- oder<br />

Grundwehrdienstes einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres;<br />

1.2.1.3.3 nach Abschluss seiner Ausbildung, des Zivil- oder Grundwehrdienstes<br />

einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres bis zur Aufnahme<br />

einer beruflichen Tätigkeit, längstens für drei Monate, auch<br />

wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.2.1.4 eine bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen<br />

bis zu drei Monaten nach Auszug, soweit aus einer anderweitig<br />

bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden<br />

kann;<br />

1.3 bei der Einpersonen-Deckung<br />

1.3.1 Sie;<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

Besucher, Gäste und Untermieter.<br />

D Welche weiteren Personen sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß C versicherten<br />

Personen Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen; 1.2<br />

Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten Personen<br />

Handlungen vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Kinderpflegeperson, Pflegepersonen und<br />

sonstige kurzfristig beschäftigte Personen aus ihrer Tätigkeit für die<br />

gemäß C versicherten Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu Besuch sind<br />

und für die sie die Aufsichtspflicht haben. Versicherungsschutz besteht<br />

jedoch nur, soweit aus einer anderen Haftpflichtversicherung kein Ersatz<br />

erlangt werden kann.<br />

1.5 Angehörige (1. Grades) der in C genannten Personen in Alten- und<br />

Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit aus einer anderweitig<br />

bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden<br />

kann.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die<br />

während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereignisse<br />

können zur Folge haben:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung<br />

anderer Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von<br />

Sachen und Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensschaden).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgrund gesetzlicher<br />

Haftpflichtbestimmungen von gemäß C versicherten Personen<br />

in ihrer Eigenschaft als Privatperson.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgrund gesetzlicher<br />

Haftpflichtbestimmungen von den unter D genannten Personen<br />

für die Schadenereignisse, die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß<br />

C versicherten Personen gegenüber Dritten verursachen.<br />

4. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die unter C genannten<br />

Personen in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe<br />

erhalten und deswegen auf Ersatz der Aufwendungen in Anspruch genommen<br />

werden, die dem Dritten aufgrund seiner freiwilligen Hilfeleistung<br />

entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter C genannten<br />

Personen aus Sachschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages<br />

eintreten aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten<br />

gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten<br />

sowie aus Personenschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich<br />

veranlasster Tätigkeiten gegenüber den sonstigen Dritten, soweit nicht<br />

anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.<br />

6. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen<br />

in ihrer Eigenschaft als Tagespflegeperson.<br />

7. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen<br />

während des Zivildienstes, des ggf. auch verlängerten Grundwehrdienstes<br />

und bei Wehrübungen der deutschen Bundeswehr, deren Dauer<br />

drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 Versicherungsschutz besteht auch<br />

7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und<br />

Kettenfahrzeugen sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen;<br />

7.1.2 für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

7.2 wir leisten maximal 50% des in den Richtlinien für die Einziehung<br />

von Schadenersatzforderungen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis<br />

der Bundeswehrangehörigen (Einziehungsrichtlinien - EZR) festgelegten<br />

Messbetrages.<br />

8. Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche Anordnung<br />

eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner<br />

gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem<br />

Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag je Versicherungsfall zur Verfügung.<br />

21008161 (5.09) C 1.78.711


Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung<br />

angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der<br />

Versicherungsnehmer verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Das<br />

gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung<br />

nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird<br />

oder die Kaution verfallen ist.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche<br />

aus Schadenereignissen<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von Hunden;<br />

1.1.2.1 mitversichert ist jedoch das Halten von Behindertenbegleithunden<br />

Hör- und Signalhunden;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tiere;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der selbstständigen,<br />

frei-, haupt- und nebenberuflichen, gewerblichen und hauptamtlichen<br />

Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Führen<br />

von Betrieben;<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Wohnungen mit einem Gewerbeflächenanteil von mehr als 50%;<br />

1.2.2 Immobilien<br />

1.2.2.1 mit einer Wohnung und einem Gewerbeflächenanteil von mehr<br />

als 50%;<br />

1.2.2.2 mit mehr als zwei Wohnungen und einer Einliegerwohnung;<br />

1.2.2.3 mit mehr als zwei Wohnungen und zusätzlichen gewerblich genutzten<br />

Flächen;<br />

1.2.2.4 mit ausschließlich gewerblicher Nutzung;<br />

1.2.3 von Heizöltanks nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.3.1 mitversichert sind jedoch Heizöltanks versicherter Immobilien<br />

mit einem Gesamtfassungsvermögen von je weils bis zu 6.000 Litern<br />

Heizöl;<br />

1.2.4 Abwassergruben nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.4.1 mit versichert sind jedoch privat genutzte Abwassergruben versicherter<br />

Immobilien ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung<br />

in ein Gewässer, soweit diese Abwassergruben nach 1945 erbaut<br />

wurden;<br />

1.2.5 Photovoltaik- und Solaranlagen auf nicht versicherten Immobilien<br />

und nicht versicherten Grundstücken;<br />

1.2.5.1 mitversichert sind jedoch Photovoltaik- und Solaranlagen auf<br />

versicherten Immobilien und versicherten Grundstücken zur privaten<br />

und gewerblichen Nutzung;<br />

1.2.6 unbebauten Grundstücken mit einer Größe von jeweils mehr als<br />

1.500 m 2 ohne oder mit Gebäuden bis 10 m 2 Grundfläche;<br />

1.3 in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 Bauherr von Bauvorhaben, deren Bauzeit ab Einrichtung der<br />

Baustelle bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens mehr als 4 Monate<br />

beträgt;<br />

1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer und Besitzer von<br />

1.3.2.1 fremden und eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine<br />

behördliche Erlaubnis notwendig ist, eigenen Segelbooten und eigenen<br />

Jetski;<br />

1.3.2.2 Luftfahrzeugen und -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.4 wegen Sach- und Vermögensschäden der im Haushalt lebenden<br />

Personen untereinander;<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubten Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen<br />

Haftpflicht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen, es sei<br />

denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch<br />

grob fahrlässig gehandelt hat;<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger Beanspruchung<br />

von Sachen, die die versicherten Personen gemietet, geliehen,<br />

gepachtet oder geleast haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch<br />

verbotene Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern<br />

können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen<br />

sind.<br />

G Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- und Rechtslage zur Entscheidung über die nachfolgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschädigten<br />

entstanden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer<br />

ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder<br />

geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch<br />

auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte;<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. Ersatz der Aufwendungen, die nötig sind um Schäden, die an ihren<br />

unbeweglichen Sachen dadurch verursacht werden, dass Heizöl aus den<br />

über diesen Vertrag versicherten Heizungsanlagen - auch allmählich -<br />

bestimmungswidrig austritt;<br />

5. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Strafverteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis<br />

betreffen kann und die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht<br />

oder genehmigt wird;<br />

6. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwischen<br />

versicherten Personen und einem oder mehreren Dritten, die<br />

Führung des Prozesses im Namen der versicherten Person/en auf unsere<br />

Kosten;<br />

7. Ersatz aller Aufwendungen - auch erfolgloser -, die ihnen bei Eintritt<br />

eines Versicherungsfalles im Rahmen der Schadenminderung oder -abwendung<br />

entstehen.<br />

8. Bei in den USA, Kanada und in den Gebieten, die der US-amerikanischen<br />

Gerichtsbarkeit (z. B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen,<br />

eintretenden Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen<br />

werden unsere Aufwendungen für Anwalts-, Sachverständigen-,<br />

Zeugen und Gerichtskosten zur Abwendung oder Minderung des<br />

Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten,<br />

auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen, auf<br />

die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers<br />

entstanden sind.<br />

H Für welche Schadenereignisse bestehen besondere Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Für die gemäß C und D versicherten Personen besteht Versicherungsschutz<br />

jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen<br />

besonderen Deckungssummen für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von<br />

1.1.1 fremden Schlüsseln/Code-Cards;<br />

1.1.2 Schlüsseln/Code-Cards in Ihrer Eigenschaft als Sonder- oder Miteigentümer,<br />

abzüglich Ihres Eigenanteils;<br />

1.1.3 mitversichert ist ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab<br />

dem Zeitpunkt, an dem das Abhandenkommen fremder Schlüssel/<br />

Code-Cards festgestellt wurde;<br />

1.2 das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen;<br />

1.3 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen, gepachteten,<br />

geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden beweglichen<br />

Sachen, die nicht Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zimmern<br />

von Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und -häusern<br />

sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger oder deliktunfähiger<br />

Volljähriger<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/<br />

Deliktunfähigkeit nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag zugunsten des Geschädigten eine<br />

Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/<br />

Deliktunfähigkeit nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag zugunsten der verletzten Person<br />

eine Entschädigung, soweit diese nicht auf andere Weise Ersatz erlangen<br />

kann.


2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren Versicherungsanspruch<br />

gegen uns direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

zur Anwendung, aufgrund derer einem Geschädigten Schadenersatz<br />

zusteht.<br />

3. Versichert sind die Personen- und Sachschäden zu E 5 bis zu dem im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag.<br />

4. Versichert ist eine Kautionsvorleistung zu E 8 bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

I Welche Leistungen erbringen wir bei Schäden aus Anlass von Gefälligkeitshandlungen?<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei einer Gefälligkeitshandlung<br />

einen Schaden, leisten wir bis zu den im Versicherungsschein<br />

angegebenen Deckungssummen Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf einen etwa<br />

bestehenden Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

zur Anwendung, aufgrund derer einem Geschädigten Schadenersatz<br />

zusteht.<br />

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz und bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die<br />

nach C oder D versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer,<br />

Halter oder Führer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges<br />

(auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers oder selbstfahrender<br />

Arbeitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden,<br />

die Dritten entstehen durch:<br />

2.1 Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen;<br />

2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür, ausgeschlossen<br />

bleiben Personen- und Vermögensschäden;<br />

2.3 manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten am Kraftfahrzeug/<br />

Kraftfahrzeuganhänger, ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt;<br />

2.4 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler) mit einer<br />

zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h oder auf nicht-öffentlichen<br />

(auch nicht teil-öffentlichen) Wegen und Plätzen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

fahrende Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger,<br />

Golfwagen, motorgetriebene Kinderfahrzeuge und Aufsitzrasenmäher,<br />

sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz<br />

geboten werden kann und es nicht auf die Erzielung von<br />

Höchstgeschwindigkeiten ankommt;<br />

2.5 Krankenfahrstühle<br />

2.6 nicht versicherungspflichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.7 dauerhaft zu Wohnzwecken abgestellte nicht zugelassene Wohnwagenanhänger;<br />

2.8 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 20 km/h;<br />

2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuganhängern,<br />

sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.<br />

3. Beschädigt eine unter C genannte Person ein vollkaskoversichertes<br />

Kraftfahrzeug durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, das sie von<br />

einem Dritten geliehen, gemietet oder gefälligkeitshalber erhalten hat,<br />

besteht abweichend von J 1. Versicherungsschutz maximal bis zur Höhe<br />

der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung;<br />

4. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von<br />

ferngelenkten Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige<br />

Deckung erlangt werden kann.<br />

K Welche besondere Leistung erbringen wir, wenn ein Dritter Sie geschädigt<br />

hat?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag Versicherungsschutz für den Fall, dass<br />

wegen eines Schadenereignisses, das während der Wirksamkeit dieses<br />

Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter ihnen einen Personen- und/oder Sachschaden zugefügt<br />

und damit gegen gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts verstoßen hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts resultierende Verpflichtung zum Schadenersatz ganz oder<br />

teilweise nicht erfüllen kann und<br />

1.3 sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil wegen<br />

dieses Haftpflichtschadens erstritten haben.<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die Geldleistung auf<br />

Antrag und nach Übersendung folgender Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die Erfolglosigkeit der Vollstreckung<br />

ergibt oder Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen<br />

Versicherung durch den Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen unserer vertraglich<br />

vereinbarten Versicherungssummen, soweit die gemäß C versicherten<br />

Personen nicht anderweitig Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht, geht der Anspruch<br />

gegen den Dritten auf uns über.<br />

5. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs gemäß<br />

1.2 erforderlich und nicht durch eine anderweitig bestehende Versicherung<br />

möglich übernimmt der Versicherer die hierfür gesetzlich bestimmten<br />

Kosten, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht<br />

und nicht mutwillig erscheint, sofern der Streitwert den im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag übersteigt.<br />

5.1 Die Entschädigung ist je Rechtsschutzfall auf den im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag begrenzt.<br />

5.2 Anspruch auf Kostenersatz besteht bis zur Höhe der gesetzlichen<br />

Vergütung von ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht<br />

wurde, sofern er während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist<br />

und längstens zwei Jahre nach Vertragsablauf geltend gemacht wird.<br />

5.3 Wir leisten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort<br />

des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl und<br />

übernehmen die Gerichtskosten; die Entschädigung für Zeugen und<br />

Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden; die Kosten für<br />

Gerichtsvollzieher, die Übernahme der notwendigen Reisekosten der<br />

versicherten Personen, wenn deren Erscheinen als Partei vorgeschrieben<br />

ist und das zuständige Gericht im Ausland liegt. Die Kosten werden<br />

bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten<br />

geltenden Sätze übernommen; die dem Gegner durch die Wahrnehmung<br />

der rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit eine versicherte<br />

Person zu deren Erstattung verpflichtet ist; die Kosten bei gütlicher<br />

Erledigung (gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich), die<br />

dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entspricht. Ein insoweit<br />

auf uns übergehender materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch<br />

bleibt hiervon unberührt; außerdem zahlen wir die Kosten für bis zu<br />

drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Wir leisten nicht,<br />

- wenn Kosten ohne Rechtspflicht übernommen wurden;<br />

- wenn Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, die<br />

später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet<br />

werden;<br />

- Übernahme der Kosten, zu der ein anderer verpflichtet wäre, wenn<br />

der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde,<br />

5.4 Die Übernahme der Kosten können Sie von uns verlangen, sobald<br />

Sie zu der Zahlung verpflichtet sind und die Zahlung der Höhe nach<br />

nachweisen oder sie dieser Verpflichtung bereits nachgekommen sind.<br />

5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher<br />

Interessen im Zusammenhang mit<br />

5.5.1 Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden;<br />

5.5.2 Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten<br />

Grundstückes;<br />

5.5.3 Erwerb oder Veräußerung eines nicht selbst zu nutzenden bzw.<br />

genutzten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles;<br />

5.5.4 Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles<br />

(einschließlich Gestaltung und aller notwendigen Vorstufen für die Errichtung);<br />

5.5.5 genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen eines Grundstückes,<br />

Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz<br />

einer versicherten Person befindet oder das diese zu erwerben oder<br />

in Besitz zu nehmen beabsichtigt, einschließlich notwendiger Vor- oder<br />

Nacharbeiten, auch Kauf von Baumaterialien. Genehmigungsund/oder<br />

anzeigefreie Veränderungen sind im Übrigen nicht ausgeschlossen;<br />

5.5.6 Verfahren vor Verfassungsgerichten in Enteignungs-, Planfeststellungs-,<br />

Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten;


5.5.7 aus der selbstständigen, frei-, haupt- und nebenberuflichen, gewerblichen<br />

und hauptamtlichen Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

5.5.8 wegen Schäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander.<br />

5.6 vor Klageerhebung (oder Einlegung eines Rechtsmittels) haben Sie<br />

unsere Zustimmung einzuholen, den rechtskräftigen Abschluss eines<br />

eventuellen anderen gerichtlichen Verfahrens in einer gleichen Angelegenheit<br />

abzuwarten, das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den<br />

beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.<br />

Wird eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verlieren<br />

Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung<br />

einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der<br />

Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt<br />

haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz<br />

bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung<br />

der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer<br />

obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die<br />

Obliegenheit arglistig verletzt haben.<br />

5.7 Da der Versicherer die Rechtsschutzversicherung nicht selbst betreiben<br />

darf hat er für die gemäß C versicherten Personen eine entsprechende<br />

Versicherung bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG<br />

abgeschlossen.<br />

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Vorsorgeschutz<br />

und für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für<br />

Haftpflichtansprüche wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch neu hinzukommende<br />

Personen;<br />

1.2 Personen- und Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder Risiken<br />

spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann aus Ihrem Mehrpersonenhaushalt auf<br />

Dauer ein Zwei- oder Einpersonenhaushalt geworden ist. Ab diesem<br />

Zeitpunkt reduziert sich der Beitrag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderweitige<br />

Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luftoder<br />

Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder<br />

Führerscheinpflicht unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspflicht unterliegen (nicht Luftfahrzeuge und<br />

-geräte bis 5 kg Fluggewicht).<br />

M Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz für neue Risiken?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

dem eines dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hinzukommen<br />

eines neuen Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende<br />

Beitrag für neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufliche und dienstliche<br />

Haftpflichtrisiken erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser<br />

mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzugekommen<br />

ist.<br />

N Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs<br />

uns zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen<br />

abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen<br />

Ihnen und dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie<br />

uns die Prozessführung in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des<br />

Verfahrens tragen wir.<br />

O Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben<br />

Sie in dem Fall, dass Haftpflichtansprüche gegen die versicherten Personen<br />

erhoben werden könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die<br />

Ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben<br />

könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend,<br />

sind Sie zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung<br />

verpflichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe<br />

beantragt, oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet,<br />

haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie<br />

wegen des den Anspruch begründenden Schadenereignisses ein Ermittlungsverfahren<br />

eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. und 2. genügt die rechtzeitige Absendung<br />

der Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (mit Ausnahme<br />

von K 5) ist uns zu überlassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig und<br />

wahrheitsgemäß zu beantworten und alle für die Beurteilung des Versicherungsfalles<br />

erheblichen Schriftstücke - soweit zumutbar - einzureichen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden<br />

oder so gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

P Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. und 6. verletzt,<br />

entfällt unsere Leistungspflicht, wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich<br />

verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere<br />

Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht<br />

nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. und 2. sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit<br />

die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Feststellung oder den<br />

Umfang zur Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die<br />

Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir<br />

Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen<br />

gemäß Nr. 1. bis 3. hingewiesen haben.


<strong>BOXplus</strong><br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung<br />

zur Privat- und/oder Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung und was leistet sie?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einer bei einem<br />

anderen Versicherer bestehenden Privat und/oder Tierhalterhaftpflichtversicherung.<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene<br />

Haftpflichtdeckung.<br />

B Welche Leistungsvoraussetzungen gibt es?<br />

Die Versicherungssummen des bei dem anderen Versicherer bestehenden<br />

Vertrages betragen mindestens 500.000,- Euro für Personenschäden<br />

und 50.000,- Euro für Sachschäden.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen<br />

Versicherer bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden<br />

kann.<br />

2. Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages<br />

den Versicherungsschutz oder existiert kein Vertrag bei einem anderen<br />

Versicherer, besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versicherungsschutzes<br />

aus unserem Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen<br />

werden?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen<br />

Versicherer bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages, längstens<br />

für die Dauer von drei Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist ein rabattierter Beitrag für<br />

diesen Vertrag zu entrichten.<br />

2. Nach Ablauf der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für diesen<br />

Haftpflichtversicherungsvertrag zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepflicht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr bei einem anderen<br />

Versicherer bestehender Vertrag vor dem im Versicherungsschein genannten<br />

Zeitpunkt endet.<br />

21008164 (5.09) C 1.78.714

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