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Download als PDF - Landesfeuerwehrverband Hessen

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Rechte Seite mit Infokasten // Rubrikbreich<br />

Fachausschuss Technik<br />

Die 2. Sitzung 2012 des »Fachausschuss<br />

Technik« (FA T) fand am 21. und<br />

22. November 2012 in Oberaula statt.<br />

Personelles<br />

Als Vertreter der AGBF (Arbeitsgemeinschaft<br />

der Berufsfeuerwehren)<br />

wurde Brandrat Johannes Mumbauer<br />

von der BF Wiesbaden aufgenommen<br />

und vorgestellt.<br />

Ausnahmeregelung Euro VI für<br />

Feuerwehrfahrzeuge<br />

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft,<br />

Verkehr und Landesentwicklung<br />

hat gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO eine<br />

Ausnahmeregelung erlassen, in der<br />

Übersicht Fahrzeugnormung<br />

abweichend von § 47 Abs. 6a StVZO<br />

die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen<br />

nach Art. 1 Buchst. a) der Richtlinie<br />

2005/55/EG vom 28. September<br />

2005 (ABl. L 275 v. 20.10.2005 S.1) der<br />

Feuerwehren und des Katastrophenschutzes<br />

des Landes <strong>Hessen</strong> auch<br />

dann noch erfolgen darf, wenn diese<br />

nur die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.<br />

Die o. g. Ausnahmegenehmigung gilt<br />

nur für schwere Nutzfahrzeuge nach<br />

Richtlinie 2005/55/EG der Feuerwehren<br />

und des Katastrophenschutzes des<br />

Landes <strong>Hessen</strong>. Sie gilt unter dem Vorbehalt<br />

des jederzeitigen Widerrufs bis<br />

zum Inkrafttreten einer entsprechenden<br />

bundeseinheitlichen Regelung, längstens<br />

jedoch bis zum 31. Dezember<br />

2015.<br />

Kartellverfahren Feuerwehr -<br />

fahrzeuge<br />

Ergebnis des Kartellverfahrens ist, dass<br />

alle Kommunen, die in diesem Zeitraum<br />

Fahrzeuge von den betroffenen Herstellern<br />

erworben haben, mit einem pauschalen<br />

Betrag entschädigt werden.<br />

Hierunter fallen auch die Fahrzeuge des<br />

Herstellers Ziegler.<br />

Kennzeichenabfrage bei KBA<br />

für Rettungsdatenblätter<br />

Der Gesetzentwurf ermöglicht ab dem<br />

1. Februar 2013 berechtigten Leitstellen,<br />

über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt<br />

(KBA) anhand des polizeilichen<br />

Kennzeichens eindeutige und<br />

aktuelle, passende Rettungsdatenblätter<br />

zu erhalten. Das Programm wird<br />

Nr. 38 LFV-Infodienst 19

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