Die Herrschaft Pöhlberg - geschichte-ana.de
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<strong>de</strong>ssen Gut, auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren jedoch an <strong>de</strong>n Weg stieß, „<strong>de</strong>r do gheet von Geyersdorff biß<br />
ghen Fronawe“, am 11. November (an Sanct Martinus tage) 1397 zu Lehen reichte. 8<br />
Hieraus ergeben sich <strong>de</strong>mnach die urkundlich ältesten Namensformen <strong>de</strong>r drei<br />
Nachbarorte Annabergs, die am Ausgange <strong>de</strong>s 14. Jahrhun<strong>de</strong>rts <strong>de</strong>n Meißner Burggrafen<br />
bereits zustan<strong>de</strong>n. Aber aus <strong>de</strong>m bisher Aufgeführten ergeben sich uns nunmehr<br />
verschie<strong>de</strong>ne Fragen, die wir im folgen<strong>de</strong>n beantworten wollen, soweit wir dazu<br />
imstan<strong>de</strong> sind. Wir formulieren dieselben:<br />
1) War die <strong>Herrschaft</strong> <strong>Pöhlberg</strong> ein selbständiges Gebiet?<br />
2) Welche Lehnsqualität besaß dieselbe?<br />
3) War ihr Bestand vor<strong>de</strong>m einmal größer?<br />
4) Wann gelangte sie in <strong>de</strong>n Besitz <strong>de</strong>r Meißner Burggrafen?<br />
Wir erledigen diese Fragen <strong>de</strong>r Reihe nach.<br />
Man könnte an <strong>de</strong>r S e l b s t ä n d i g k e i t <strong>de</strong>r <strong>Herrschaft</strong> <strong>Pöhlberg</strong> zweifeln, hielte<br />
man sich allein an die Angabe Burggraf Heinrichs I. aus <strong>de</strong>m Hause Plauen beim Abschluß<br />
<strong>de</strong>s Arnshauger Vertrags (1428), wonach auch sie zur Grafschaft Hartenstein<br />
gehören sollte. Dagegen ist vor allem als Hauptbe<strong>de</strong>nken zu erheben, daß in <strong>de</strong>m<br />
Pfandbriefe über die ganze Grafschaft Hartenstein, <strong>de</strong>r wohlgemerkt vom 2. Juli 1406<br />
stammt, von <strong>de</strong>r <strong>Herrschaft</strong> <strong>Pöhlberg</strong> gar nicht gere<strong>de</strong>t wird. Dennoch hätte sie unbedingt<br />
gleichwie die <strong>Herrschaft</strong> Wil<strong>de</strong>nfels, <strong>de</strong>ren Lehnshoheit sich Burggraf Heinrich<br />
I. von Meißen ausdrücklich vorbehielt, genannt wer<strong>de</strong>n müssen, wenn sie<br />
wirklich ein Pertinenzstück <strong>de</strong>r Grafschaft Hartenstein gewesen wäre. Wie hätte sie<br />
sonst im J. 1411 an die Herzöge von Sachsen versetzt wer<strong>de</strong>n können? (s. o.) Hätte sie<br />
zu jener Grafschaft irgendwie in einem Abhängigkeitsverhältnis gestan<strong>de</strong>n, so wäre<br />
sie ja schon im J. 1406 an <strong>de</strong>ren Pfandherren, die Herren von Schönburg, gekommen.<br />
Nun aber ist das n i c h t <strong>de</strong>r Fall, wie die Versetzung an die Wettiner bloß ein Jahrfünft<br />
später beweist, also bil<strong>de</strong>te sie kein Annex besagter Grafschaft, son<strong>de</strong>rn eine beson<strong>de</strong>re<br />
Allodialherrschaft, „alz vnser el<strong>de</strong>rn vnd wir die bis her gehabt vnd besessen<br />
habin“, wie Burggraf Heinrich I. (<strong>de</strong>r Meinheringer) bemerkt.<br />
Es ließe sich übrigens die obige Angabe, daß die <strong>Herrschaft</strong> <strong>Pöhlberg</strong> zur Grafschaft<br />
Hartenstein gehört habe, aus einer ungenauen Ausdrucksweise verstehen, wobei, wie<br />
schon Märcker (a. a. O.) bemerkt hat, man nicht streng zwischen <strong>de</strong>n wesentlich verschie<strong>de</strong>nen<br />
Begriffen „Grafschaft Hartenstein“ und „Besitzungen <strong>de</strong>r Grafen zu Hartenstein“<br />
unterschied. Eine Besitzung <strong>de</strong>r Meißner Burggrafen, die zugleich Grafen<br />
von Hartenstein waren, ist freilich die <strong>Herrschaft</strong> <strong>Pöhlberg</strong> gewesen. Allein von <strong>de</strong>m<br />
eigentlichen Gebiete jener Grafschaft, das uns aus <strong>de</strong>m Pfandbriefe vom J. 1406 sehr<br />
gut bekannt ist, trennte sie ja die Gemarkung <strong>de</strong>s Ortes H e r m a n n s d o r f, welcher<br />
<strong>de</strong>m Cisterzienserkloster Grünhain bis zu <strong>de</strong>ssen Säkularisierung zustand. Dazu<br />
kommt noch, daß die Grafschaft Hartenstein und die <strong>Herrschaft</strong> <strong>Pöhlberg</strong> in zwei verschie<strong>de</strong>ne<br />
Diözesen, jene in <strong>de</strong>r Naumburger, diese in <strong>de</strong>r Meißner, lagen. Wir wissen<br />
aber, daß die Sprengel <strong>de</strong>r Bistümer sich an die p o l i t i s c h e n Grenzen anlehnten.<br />
Da nun in hiesiger Gegend keine sorbischen Gaue existierten, son<strong>de</strong>rn ein weiter Urwald<br />
sich aus<strong>de</strong>hnte, <strong>de</strong>r erst durch fränkische Kolonisation gelichtet ward, so liegen<br />
eben die Grenzen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Grundherrschaften <strong>de</strong>n kirchlichen zugrun<strong>de</strong>. <strong>Die</strong>selben<br />
machen es auch im höchsten Gra<strong>de</strong> wahrscheinlich, daß Hermannsdorf ebenfalls<br />
früher zur <strong>Herrschaft</strong> <strong>Pöhlberg</strong> gezählt wer<strong>de</strong>n darf.<br />
8 H. St. A. Lok. 9827 (abschriftlich). Zum ersten Male gedruckt in d i e s e n Mitteilungen V, 13.<br />
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