„Seniorensport ist der Markt der Zukunft“ - Badischer Sportbund ...
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BSB-Info – Seite 10 Nr. 6/2008<br />
Der BSB-Buchtipp:<br />
„Le<strong>ist</strong>ungsreserve<br />
Springen“<br />
Springen gehört zu den Grundformen<br />
menschlicher Bewegungen und stellt für<br />
viele Sportarten und Disziplinen einen unmittelbar<br />
o<strong>der</strong> mittelbar<br />
le<strong>ist</strong>ungsrelevanten<br />
Bereich dar.<br />
Wenn sich ein<br />
ausgewiesener<br />
Fachmann wie<br />
Wolfgang Killing,<br />
langjähriger BundestrainerHochsprung,<br />
<strong>der</strong> Le<strong>ist</strong>ungsreserveSpringen<br />
zuwendet, darf man<br />
mit beson<strong>der</strong>er Erwartungshaltung<br />
gespannt sein.<br />
Im einführenden Kapitel „Was <strong>ist</strong> Springen?“<br />
skizziert <strong>der</strong> Verfasser das Springen<br />
als Grundbewegung des Menschen und<br />
arbeitet sportartübergreifende Gemeinsamkeiten<br />
heraus. Die nachfolgenden 8<br />
Kapitel werden jeweils mit einem wenige<br />
Sätze umfassenden Teaser („Was erwartet<br />
Sie hier?“) eingeleitet und einer abschließenden<br />
ganz kurzen Zusammenfassung<br />
beendet.<br />
Zusammenfassend <strong>ist</strong> zu konstatieren:<br />
� Das Buch stellt eine anspruchsvolle Lektüre<br />
für den Trainer dar.<br />
� Trainer werden mit einem durchgängig<br />
hohen Auffor<strong>der</strong>ungscharakter direkt<br />
angesprochen.<br />
� Das Buch <strong>ist</strong> verständlich geschrieben.<br />
� Hervorragendes Bildmaterial sowie die<br />
vielen tabellarischen Übersichten tragen<br />
zur beson<strong>der</strong>en Anschaulichkeit des<br />
dichten Lesestoffes bei.<br />
Das Buch <strong>ist</strong> Übungsleitern und Trainern<br />
sportartübergreifend deshalb zum empfehlen.<br />
Wolfgang Killing:<br />
Le<strong>ist</strong>ungsreserve Springen<br />
176 S., A4-Format, Preis: 27,80 Euro,<br />
erschienen im Philippka-Sportverlag,<br />
Münster (mk)<br />
BSB-Präsidiumsmitglie<strong>der</strong><br />
„on tour“<br />
In den letzten Wochen haben Präsidiumsmitglie<strong>der</strong><br />
des Badischen <strong>Sportbund</strong>es Freiburg<br />
verschiedene öffentliche Termine wahrgenommen.<br />
Dies waren im einzelnen:<br />
Alfred Klaiber: 11. April – 100j. Jub. TV<br />
Jahn 08 Zitzenhausen, Magdalena Heer und<br />
Alfred Hirt: 12. April – 100j. Jub. SC 08<br />
Kuppenheim, Gundolf Fleischer: 12. April –<br />
100j. Jub. FC 08 Staufen, Gerhard Mengesdorf:<br />
19. April – 100j. Jub. TV Neuweier und<br />
26.April – 50j. Jub. Sportverband Furtwangen,<br />
Eberhard Schmoock: 9. Mai – 100j. Jub.<br />
VfR Hornberg, Stefan Wirbser: 17. Mai –<br />
100j. Jub. SV Saig, Gundolf Fleischer: 30.<br />
Mai – 75j. Jub. SV Ebnet, Alfred Hirt: 30. Mai<br />
– 100j. Jub. SV 08 Laufenburg, Gerhard<br />
Mengesorf: 31. Mai – 125j. Jub. Breisgauer<br />
Turngau. (js)<br />
Tipps und Informationen<br />
für Vereine und Verbände:<br />
Klare Aussage:<br />
Sponsoring-Einnahmen bei Vereinen<br />
sind steuerpflichtig!<br />
Nun <strong>ist</strong> es amtlich: Erhält ein gemeinnütziger Sportverein Sponsorengel<strong>der</strong> dafür,<br />
dass <strong>der</strong> Sponsor das vertragliche Recht hat, Werbeanzeigen in <strong>der</strong> Vereinszeitung<br />
zu schalten, redaktionelle, sponsorbezogene Beiträge zu liefern<br />
und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglie<strong>der</strong> über seine Produkte zu<br />
informieren, sind erhaltene Zahlungen beim gemeinnützigen Verein als Einnahmen<br />
im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verbuchen. Außerdem muss <strong>der</strong><br />
Verein diese Einnahmen mit dem regulären, nicht ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />
versteuern.<br />
Der Fall: Ein gemeinnütziger Sportschützenverein<br />
hatte mit einer größeren Versicherungsagentur<br />
eine als „Partnerschaftsvertrag“<br />
bezeichnete Sponsoringvereinbarung<br />
abgeschlossen. Für den jährlich zu zahlenden<br />
Sponsorbetrag schaltete die Versicherung<br />
in <strong>der</strong> Schützenzeitung Werbeanzeigen.<br />
Sie warb zudem über einen Stand während<br />
einer Vereinsveranstaltung für ihre<br />
Produkte. Darüber hinaus setzte <strong>der</strong> Verein<br />
auf seiner Vereinshomepage unter seiner Rubrik<br />
„Service/Versicherungen“ einen Link auf<br />
das Versicherungsbüro mit dem Hinweis,<br />
dass dieses spezialisierte Versicherungsbüro<br />
auch Versicherungspakete für die Bedürfnisse<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> anbietet. Das Versicherungsbüro<br />
selbst nahm auf die eigene Internetseite<br />
das zur Verfügung gestellte Vereinslogo<br />
auf.<br />
Der Verein ordnete die erzielten Sponsoringeinnahmen<br />
dem Zweckbetrieb „Sportveranstaltung“<br />
zu, unterwarf die Einnahmen<br />
bei <strong>der</strong> Umsatzsteuer dem ermäßigten USt-<br />
Satz mit 7 %.<br />
Nach einer Vereinsprüfung ordnete das<br />
Vereins-Finanzamt diese Einnahmen insgesamt<br />
dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />
„Werbung“ zu und verlangte nachträglich<br />
den vollen USt-Satz.<br />
Das Finanzgericht München hob die Bescheide<br />
des FA auf und bestätigte zunächst<br />
die Rechtsauffassung des Vereins (Urteil v.<br />
15.5.2006, 7 K 4052/03, EFG 2006, S.<br />
1362). Dieses Urteil wurde nun aufgehoben!<br />
Der BFH stellte nun abschließend fest,<br />
dass Sportvereine zwar grundsätzlich von<br />
<strong>der</strong> Körperschaftsteuer befreit sind, die Einnahmen<br />
aus einem Partnerschaftsvertrag jedoch<br />
zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />
und damit zu einer Versteuerung zum<br />
Regelsteuersatz bei <strong>der</strong> Umsatzsteuer führen.<br />
Welche Konsequenz hat das neue<br />
Urteil für Vereine?<br />
1. Im Regelfall fallen die erzielten Sponso-<br />
BITTE TERMIN VORMERKEN!!!<br />
Der Landessportverband Baden-Württemberg veranstaltet<br />
am Freitag, den 13. Februar 2009 im SpOrt Stuttgart<br />
eine Konferenz „Sport in <strong>der</strong> Schule“<br />
ringeinnahmen wegen <strong>der</strong> marketingorientierten<br />
Verpflichtungen gegenüber dem<br />
Sponsor als Gegenle<strong>ist</strong>ung in den (steuerpflichtigen)<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.<br />
2. Eine Abwicklung über Werbeagenturen<br />
spart Steuern: Der BFH lässt zu, dass Anzeigengeschäfte<br />
o<strong>der</strong> sonstige Werberechte<br />
ganz o<strong>der</strong> teilweise an Dritte, z. B.<br />
Werbeagenturen, übertragen werden.<br />
Dann können die Einnahmen (z. B. Provisionen)<br />
weiterhin dem steuerbegünstigten<br />
Bereich <strong>der</strong> Vermögensverwaltung<br />
zugeordnet werden.<br />
Hinweise zum Umgang mit<br />
„Rahmenverträgen“<br />
Der BFH nimmt mit seinem Urteil auch Stellung<br />
zu den häufig vorkommenden „Rahmenverträgen“.<br />
Zwar liegt kein wirtschaftlicher<br />
Geschäftsbetrieb vor, wenn <strong>der</strong> Verein<br />
dem Werbepartner gestattet, unter Hinweis<br />
auf die bestehende Sponsorpartnerschaft<br />
mit seinem Namen zu werben. Doch da sich<br />
Le<strong>ist</strong>ungen nach dem abgeschlossenen Gesamtvertrag<br />
nicht aufteilen bzw. sich nicht<br />
von den übrigen Verpflichtungen/Le<strong>ist</strong>ungen<br />
des Vereins trennen lassen, führt dies wegen<br />
eines fehlenden geeigneten Aufteilungsmaßstabs<br />
zu einer gesamten Zuordnung <strong>der</strong> Einnahmen<br />
zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.<br />
Tipp: Chancen für das steuerbegünstigte<br />
Sponsoring nutzen<br />
Aus Vereinssicht sollte man daher bei Rahmen-Sponsoringverträgen<br />
eines Partners<br />
versuchen, über einen zweiten separaten<br />
Vertrag die Chancen für das steuerbegünstigte<br />
Sponsoring zu nutzen. Doch beachten<br />
Sie bitte, dass <strong>der</strong> Verein den Sponsor nicht<br />
aktiv unterstützen darf, und <strong>der</strong> Sponsor nur<br />
zurückhaltend – entsprechend den Vorgaben<br />
nach dem Sponsoring-Erlass des BMF<br />
– auf seine finanzielle Unterstützung hinwe<strong>ist</strong>.<br />
Hauptthemen werden sein:<br />
� Welchen Sportunterricht erwarten Sportvereine und Sportverbände in und von <strong>der</strong><br />
Schule?<br />
� Welche Rahmenbedingungen erwarten Sportvereine und Sportverbände von <strong>der</strong><br />
Schulaufsicht und den Schulträgern, aber auch von uns selbst als Sportorganisation?