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Das Nürnberger Schwein oder: Wohnungsbau ... - Kunstlexikon Saar

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Fritz Schmoll gen. Eisenwerrth, <strong>Das</strong> <strong>Nürnberger</strong> <strong>Schwein</strong>, Beitrag zur Festschrift J. A. Schmoll gen. Eisenwerth, 2005, S. 20 /<br />

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tumswohnung meist in einem Atemzug genannt und unter dem undifferenzierten Oberbegriff<br />

Wohneigentum zusammengefasst. Eine breite Lobby von Bauträgern, die Eigentumswohnungen<br />

errichten und anbieten, über Bausparkassen und Banken, die den Bau und Erwerb finanzieren,<br />

bis zur Bauindustrie preist die Vorzüge des Wohneigentums. Bereits das Zweite bundesrepublikanische<br />

<strong>Wohnungsbau</strong>gesetz von 1956 setzte auch für den sozialen <strong>Wohnungsbau</strong><br />

das Ziel, bevorzugt Wohneigentum zu schaffen. Der Begriff „für die breiten Schichten des<br />

Volkes“ ist dort in §1 verankert. Dennoch blieb der staatlich geförderte soziale <strong>Wohnungsbau</strong><br />

auch in der Bundesrepublik überwiegend Mietwohnungsbau. Wohnungseigentum wurde zwar<br />

gemäß der Zielsetzung des Zweiten <strong>Wohnungsbau</strong>gesetzes auch im Rahmen des sozialen<br />

<strong>Wohnungsbau</strong>s gefördert, viel wichtiger wurde aber im Lauf der bundesrepublikanischen Geschichte<br />

die eigens für das Wohneigentum entwickelte steuerliche Förderung.<br />

Bis 1952 wurde der Mietwohnungsbau und der <strong>Wohnungsbau</strong> für den eigenen Bedarf steuerlich<br />

in gleich behandelt: für die eigengenutzte Wohnung wurde steuerlich ein (fiktiver) Nutzungswert<br />

wie eine Mieteinnahme angesetzt. Vom Nutzungswert konnten Kosten, insbesondere<br />

Abschreibungsbeträge für die Abnutzung des Wirtschaftsguts Wohnung abgesetzt werden.<br />

Der Subventionseffekt bestand darin, dass steuerlich höhere Absetzungsbeträge zulässig<br />

waren, als eigentlich zum Ausgleich des tatsächlichen Wertverlusts des Gebäudes <strong>oder</strong> der<br />

Wohnung notwendig waren. Dadurch entstanden in den Steuerklärungen der Bauherren (bzw.<br />

später der Erwerber) Verluste, die das zu versteuernde Einkommen mindern und damit die<br />

Steuerbelastung senken konnten. Der selbstnutzende Bewohner zahlte also weniger Steuern,<br />

als ein Mieter unter sonst vergleichbaren Bedingungen.<br />

Von 1953 an konnte eine erhöhte steuerliche Absetzung nicht nur für den Bau neuer Wohnungen<br />

geltend gemacht werden, sondern auch für die Anschaffung, also den Kauf neu errichteter<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser. Damit kam das Geschäft der Bauträger in Schwung. Ab<br />

1965 wurden diese Steuervorteile auch für den Aus- und Anbau gewährt. Von 1977 an wurde<br />

nicht nur der Neubau bzw. Aus- und Anbau, also die Schaffung zusätzlichen Wohnraums,<br />

sondern jeglicher Erwerb von Wohnraum für Eigennutzung durch erhöhte Absetzungen gefördert.<br />

Damit kam das Geschäft der Umwandlung bestehender Miethäuser in Wohnungseigentum<br />

in Schwung. 1987 wurde das System grundsätzlich umgestellt. An die Stelle der „Investitionsgut-Lösung“,<br />

also dem Ansatz eines Nutzungswertes für eigengenutzte Wohnungen,<br />

trat die „Konsumgut-Lösung“. Die Nutzungswert-Besteuerung und damit auch die Möglichkeit<br />

erhöhter Absetzungen entfiel. Dafür regelte ein neu in das Einkommensteuer-Gesetz eingefügter<br />

§ 10e, dass bestimmte Prozentsätze der Baukosten <strong>oder</strong> des Kaufpreises während der<br />

ersten acht Jahre nach Einzug in die eigengenutzte Wohnung als Sonderausgaben von den<br />

Einnahmen abgezogen werden können.<br />

Sowohl die frühere Absetzung von Abschreibungsbeträgen als auch der Sonderausgaben-<br />

Abzug hatten den Effekt, dass die Vorteile der Förderung um so höher sind, je höher das Einkommen<br />

des Wohnungseigentümers ist. Um die „ganz Reichen“ auszuschließen, gab es zwar<br />

Einkommens-Obergrenzen, aber bis zur Obergrenze war diese wenig soziale Wirkung unvermeidlich.<br />

Durch die Umstellung auf die Eigenheimzulage in den Jahren 1995/96 wurde dieser<br />

Effekt beseitigt. Seither gibt es – bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze – feste Zulagebeträge<br />

während der ersten acht Jahre nach Bezug der eigenen Wohnung.<br />

In den ersten drei Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg diente diese Förderung der Schaffung<br />

neuen Wohnraums. Wer vom Einkommen und den Ersparnissen her gerade in der Lage<br />

war, Wohneigentum zu bilden, sollte unterstützt werden, diese Absicht auch zu realisieren.<br />

Der soziale Mietwohnungsbau alleine schien nicht auszureichen, um den Wohnungsmangel<br />

der Nachkriegszeit zu beseitigen. Die Förderungsprinzipien für Wohneigentum und für Sozialwohnungen<br />

waren jedoch höchst verschieden. Sozialer <strong>Wohnungsbau</strong> wurde im Rahmen<br />

jährlicher, von den Bundesländern aufgelegter <strong>Wohnungsbau</strong>programme subventioniert,<br />

wenn das Programm ausgebucht war, standen für das jeweilige Jahr keine weiteren Mittel zur

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