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Gefahrstoffe im Schreiner-/ Tischlerhandwerk und der ... - BGHM

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Persönliche Schutzausrüstungen<br />

Persönliche Schutzausrüstungen<br />

Atemschutz<br />

Im Sinne <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung haben<br />

technische o<strong>der</strong> organisatorische<br />

Maßnahmen zur Staubmin<strong>der</strong>ung stets<br />

Vorrang. Das Tragen von Atemschutz ist<br />

nur vorübergehend erlaubt. Der Gesetzgeber<br />

will damit erreichen, dass Atemschutz<br />

nicht dauerhaft getragen wird <strong>und</strong><br />

dadurch technische <strong>und</strong> organisatorische<br />

Maßnahmen unterbleiben.<br />

Der Atemschutz muss auf den Gefahrstoff<br />

bzw. das Arbeitsverfahren abgest<strong>im</strong>mt<br />

sein.<br />

Be<strong>im</strong> ausschließlichen Auftreten von<br />

Stäuben sind geeignet<br />

• Halb-/Viertelmasken mit P2-Filter,<br />

• partikelfiltrierende Halbmasken FFP2<br />

<strong>und</strong><br />

• Filtergeräte mit Gebläse TM 1P o<strong>der</strong><br />

solche mit Gebläse <strong>und</strong> Helm o<strong>der</strong><br />

Haube TH2P.<br />

Be<strong>im</strong> Auftreten von Lösemitteln sind<br />

geeignet<br />

• Halb-/Viertelmasken mit Kombifilter<br />

A2P2<br />

• Filtergeräte mit Gebläse TM2 AP o<strong>der</strong><br />

solche mit Gebläse <strong>und</strong> Helm o<strong>der</strong><br />

Haube TH2AP<br />

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