Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 28.01.2009<br />
N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 19 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 4<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: OV Brucklacher, Frau Durst-Nerz, Frau<br />
Falkenberg<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
Genehmigung der Annahme von Spenden<br />
§ 11<br />
Die Beratungsvorlage 003/2009 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />
Frau Durst-Nerz erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />
es sich bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt um eine Formsache handelt. Nach § 78 Abs. 4 der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung dürfen Spenden an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> ausschließlich vom Bürgermeister<br />
sowie den Beigeordneten entgegen genommen werden. Des Weiteren kann <strong>die</strong> Annahme<br />
der Spende nur durch den <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt werden.<br />
Ohne Aussprache<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt <strong>die</strong> Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden.