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Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 28.01.2009<br />

N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 19 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 4<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: OV Brucklacher, Frau Durst-Nerz, Frau<br />

Falkenberg<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

Genehmigung der Annahme von Spenden<br />

§ 11<br />

Die Beratungsvorlage 003/2009 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />

Frau Durst-Nerz erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />

es sich bei <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt um eine Formsache handelt. Nach § 78 Abs. 4 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung dürfen Spenden an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> ausschließlich vom Bürgermeister<br />

sowie den Beigeordneten entgegen genommen werden. Des Weiteren kann <strong>die</strong> Annahme<br />

der Spende nur durch den <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt werden.<br />

Ohne Aussprache<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt <strong>die</strong> Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden.

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