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Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 28.01.2009<br />

N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 19 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 4<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: OV Brucklacher, Frau Durst-Nerz, Frau<br />

Falkenberg, Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 10<br />

Anhebung der Vergabeschwellenwerte für Bau- und Lieferleistungen im kommunalen<br />

Ausschreibungsverfahren<br />

Die Beratungsvorlage 002/2009 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />

Herr Gaebele erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass das<br />

Innenministerium Baden-Württemberg eine Empfehlung für Wertgrenzen für <strong>die</strong> Vergabe von<br />

Aufträgen im kommunalen Bereich herausgegeben hat. Diese resultiert aus einer direkt vom<br />

Ministerpräsidenten eingesetzten Arbeitsgruppe. Die Empfehlung hat den Hintergrund, dass<br />

durch eine Anhebung der Schwellenwerte für freihändige und beschränkte Ausschreibungen<br />

das örtliche Handwerk in seiner Position gestärkt werden soll, aber auch, dass <strong>die</strong><br />

Kommunen bei kleineren Bauaufträgen auf bewährte Partner im Rahmen einer freihändigen<br />

oder beschränkten Ausschreibung nach VOB/A § 3 zurückgreifen können.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass der BUA bereits einstimmig zugestimmt hat.<br />

GR Hoß möchte wissen, ob <strong>die</strong> im VOL-Bereich für <strong>die</strong> freihändige Vergabe vorgeschlagen<br />

10.000 € für Bauleistungen gelten, oder auch zum Beispiel für ein Auto.<br />

Herr Gaebele antwortet, dass <strong>die</strong>se für Bauleistungen gelten.<br />

GR Lumpp meint, dass <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> der größte Auftragsgeber für Handwerker und Firmen<br />

sei. Durch <strong>die</strong> Änderung der Wertgrenzen wird <strong>die</strong> Konkurrenz kleiner, da bleibt zu hoffen,<br />

dass sich <strong>die</strong> örtlichen Handwerker nicht absprechen.

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