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Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...

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Blatt 2 zu § 8<br />

GR Bechtle bittet um eine nähere Erklärung der Änderung in der Bezuschussung.<br />

Frau Durst-Nerz erklärt, dass vor 2004 <strong>die</strong> Kirche <strong>die</strong> Landesförderung vom Land direkt<br />

erhalten hat. Die <strong>Gemeinde</strong> hat einen 80 %igen Abmangelzuschuss erhalten. Ab 2004 ging<br />

<strong>die</strong> Landesförderung direkt an <strong>die</strong> Standortgemeinden. Hier gab es einen<br />

Betriebskostenzuschuss von 63 %. Wenn <strong>die</strong>ser Betriebskostenzuschuss geringer als früher<br />

ausfiel, gab es den Differenzbetrag als Abmangelzuschuss. Ab 2009 gibt es wieder einen<br />

reinen Abmangelzuschuss von 86 %. Die <strong>Gemeinde</strong> steht dadurch geringfügig besser da<br />

und <strong>die</strong> Berechnung wird einfacher.<br />

GR Hoß fragt nach, ob der neue Vertrag denn Auswirkungen auf den<br />

Kindergartenausschuss haben werde.<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass es von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> keine Auswirkungen haben<br />

wird. Es wird eben nun auch Frau Hornung von der Kirche daran teilnehmen.<br />

GR Lumpp hat eine Bemerkung zu § 12 des Vertragsentwurfs. Er sagt, dass dort <strong>die</strong> Rede<br />

von einem Rechnungsprüfungsamt der <strong>Gemeinde</strong> ist. <strong>Kusterdingen</strong> habe jedoch kein<br />

Rechnungsprüfungsamt.<br />

Frau Falkenberg erwidert, dass <strong>die</strong>s in der aktuellen Fassung abgeändert wurde.<br />

Daraufhin<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem beiliegenden Vertragsentwurf mit dem Evang. Kirchenbezirk<br />

zu.<br />

Der Vertrag tritt rückwirkend in Kraft.

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