Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 28.01.2009<br />
N<strong>iederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 19 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 4<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: OV Brucklacher, Frau Durst-Nerz, Frau<br />
Falkenberg<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 8<br />
Evangelische Kindergärten in <strong>Kusterdingen</strong><br />
- Vertrag mit der Evangelischen Kirchenpflege Tübingen<br />
GR Holoch kehrt an den <strong>Sitzung</strong>stisch zurück.<br />
Die Beratungsvorlage 005/2009 wird Bestandteil der N<strong>iederschrift</strong>.<br />
Frau Falkenberg erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />
der neue Vertrag den alten Vertrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde ablöst. Er gilt für<br />
<strong>die</strong> drei Kusterdinger Kindergärten. Bereits im Jahr 2004 wurde <strong>die</strong> Kindergartenförderung<br />
des Landes auf <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>n <strong>über</strong>tragen. Diese erhalten auch weiterhin <strong>die</strong> Zuweisungen<br />
durch das Land ausbezahlt und sind dann verpflichtet, eine entsprechende Verteilung zur<br />
Förderung ihrer eigenen Kindergärten sowie derjenigen der kirchlichen und anderen freien<br />
Träger vorzunehmen. Seit Januar 2009 ist <strong>die</strong> Trägerschaft für <strong>die</strong> Evangelischen<br />
Kindergärten in <strong>Kusterdingen</strong> aus organisatorischen Gründen auf den Kirchenbezirk<br />
Tübingen als neuen Träger <strong>über</strong>gegangen. Folglich muss der Vertrag <strong>die</strong>ser Änderung<br />
angepasst werden. Die Umstellung der Bezuschussung wurde als weitere wesentliche<br />
inhaltliche Änderung darin vorgenommen. Frau Falkenberg fügt hinzu, dass durch <strong>die</strong>se<br />
Berechnung <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> nicht schlechter gestellt wird als bisher. Die Abwicklung der<br />
Abrechnung wird <strong>über</strong><strong>die</strong>s vereinfacht. Sie ergänzt, dass der Vertrag mit dem Kirchenbezirk<br />
Tübingen rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten soll und teilt mit, dass es in § 3 (2)<br />
noch eine Änderung geben soll.