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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />
Stadtamtsdirektion<br />
2010 – 2015 Gemeinderat Nr. 6<br />
Mag.G/Sch<br />
StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Hauptplatz 6 Parteienverkehr: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
www.mistelbach.at Tel. 02572/2515 Bankverb.: Konto 20112437900, Erste Bank <strong>Mistelbach</strong><br />
Fax 02572/2515-5249 BLZ 20111; Ust-ID: ATU16233207<br />
2010-12-14.doc<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Dienstag, dem 14. Dezember 2010 im Rathaus,<br />
Sitzungssaal, stattgefunden hat und mit Einladungskurrende vom 6. Dezember 2010 einberufen<br />
wurde.<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Ende: 22.30 Uhr<br />
Anwesend:<br />
ÖVP:<br />
Bürgermeister Dr. Alfred Pohl, Vorsitzender;<br />
Vizebürgermeister Ernst Waberer;<br />
die StadträtInnen Ing. Wolfgang Furch, Dora Polke, Werner Seltenhammer, Klaus Frank (ab 20.00<br />
Uhr) und Leopold Theil;<br />
die GemeinderätInnen Reinhard Grohmann, OR Erhard Dworzak, Regina Simperler, Andreas Egert,<br />
Manfred Stohl, Franz Graf, Andrea Hugl, Bgm.a.D. Reg. Rat Alfred Weidlich, Hermann Staffa, Peter<br />
Harrer, Christian Balon und Wolfgang Inhauser;<br />
SPÖ:<br />
die StadträtInnen Ing. Herbert Ettenauer, Ingeborg Pelzelmayer und Walter Weinerek;<br />
die GemeinderätInnen Renate Knott, Roswitha Janka, Akfm. Matthias Rausch und<br />
Friederike Bachmayer;<br />
LaB:<br />
die Gemeinderäte Reinhard Neubauer und Jürgen Schuster;<br />
FPÖ:<br />
die Gemeinderäte Johann Benitschka, Erwin Netzl und Werner Gube;<br />
Entschuldigt:<br />
die Stadträte Klaus Frank (bis 20.00 Uhr), Florian Ladengruber und Josef Wallisch;<br />
die GemeinderätInnen Roman Fröhlich, Josef Strobl, Christoph Rabenreither und Anita Brandstetter,
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />
Stadtamtsdirektion<br />
Tagesordnung:<br />
01.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 12.10.2010<br />
02.) Bericht des Bürgermeisters<br />
03.) Bericht des Prüfungsausschusses<br />
04.) Projekt Wohnpark Försterweg<br />
05.) Tierheim Dechanthof<br />
06.) Subventionsansuchen<br />
07.) Arbeitsvergaben und Ankaufsbewilligungen<br />
08.) Wohnbauförderung<br />
09.) Gewerbeförderung<br />
10.) Interne Anleihen – Verzinsung und Rückzahlung<br />
11.) Ausgaben-Rahmensperre 2011<br />
12.) Voranschlag 2011<br />
13.) Hundeabgabe, Verordnung<br />
14.) Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane, Änderung<br />
15.) Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen,<br />
Änderung<br />
16.) Förderung von Abbruchkosten<br />
<strong>17</strong>.) Grundverkehr<br />
18.) Bestandverträge<br />
19.) Löschung eines Wiederkaufsrechtes<br />
20.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Stellungnahmen<br />
21.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Begutachtung<br />
22.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31, Verordnung<br />
23.) Bebauungsplan, Änderung 31, Verordnung<br />
24.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der<br />
KG Hüttendorf und Paasdorf, Stellungnahmen<br />
25.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der<br />
KG Hüttendorf und Paasdorf, Begutachtung<br />
26.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und<br />
Paasdorf, Verordnung<br />
27.) Bebauungsplan, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und Paasdorf,<br />
Verordnung<br />
28.) Richtlinie über das Anbringen von Wärmedämmverbundfassaden über der Straßenfluchtlinie<br />
29.) Jugenderholungsfürsorge 2010<br />
30.) Schulsportunterstützung 2009/2010<br />
31.) Ferienerlebnisprogramm<br />
32.) Veranstaltungen<br />
33.) Plakatierung, Kündigung des Vertrages<br />
34.) Sportförderung<br />
a) Änderung der Richtlinien<br />
b) Förderungen<br />
35.) Kunsteisbahn, Tarife<br />
36.) Weihnachtsaktion<br />
37.) Solarförderung<br />
38.) Friedhofsgebührenordnung<br />
39.) Betrauung mit einem Funktionsdienstposten<br />
40.) Zuerkennung, Änderung und Wegfall von Zulagen<br />
41.) A.o. Vorrückung von Vertragsbediensteten<br />
42.) Höherreihung in eine Leistungsverwendungsgruppe<br />
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2010-12-14.doc
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 3 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
43.) Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis<br />
44.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />
45.) Änderung eines Dienstvertrages<br />
46.) Saisonarbeiter<br />
47.) Anfragen und Anregungen<br />
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass ordnungsgemäß<br />
eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Dringlichkeitsanträge<br />
Die FPÖ-Gemeindevertreter haben gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung folgende<br />
Dringlichkeitsanträge eingebracht:<br />
• Bericht über Controlling<br />
Antrag:<br />
Jeder Gemeinderat hat das Recht, Berichte der Controllingabteilung auf Wunsch einzusehen. Eine<br />
Versendung und die Herstellung von Kopien sind nur auf einstimmigen Beschluss des<br />
zuständigen Ausschusses möglich.<br />
• Verzicht der Mandatare auf Bezugserhöhung<br />
Antrag:<br />
Die Mitglieder des Gemeinderats verzichten auf die vom NÖ Landtag im Vorjahr beschlossene<br />
Bezugserhöhung für alle Mandatare und setzen diese solange aus, bis die Gemeinde wieder<br />
ausgeglichen oder positiv budgetiert.<br />
Die Sitzung wird zur Beratung von 19.12 bis 19.21 Uhr unterbrochen.<br />
Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird einstimmig beschlossen, die Angelegenheit „Bericht über<br />
Controlling“ unter Punkt 47.) in die Tagesordnung aufzunehmen.<br />
Der bisherige Tagesordnungspunkt 47.) „Anfragen und Anregungen“ erhält die Bezeichnung 48.).<br />
Der weitere Dringlichkeitsantrag „Verzicht der Mandatare auf Bezugserhöhung“ wird von den FPÖ-<br />
Gemeindevertretern zurückgezogen.<br />
Zur Tagesordnung erfolgt keine weitere Wortmeldung und gilt diese in der geänderten Form als<br />
genehmigt.<br />
Zu 1.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 12.10.2010<br />
Gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.10.2010<br />
wurden keine Einwendungen erhoben und gilt dieses als genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 4 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 2.) Bericht des Bürgermeisters<br />
a) Budget-Controlling, Bericht<br />
Die mit GR-Beschluss vom 6. April 2010 einstimmig beschlossene neugeschaffene Funktion<br />
des Gemeinderats für Budget-Controlling bietet den Führungsverantwortlichen Unterstützung<br />
in verschiedensten Bereichen. Konkrete Umsetzungsvorschläge werden in den dafür<br />
zuständigen Gremien, vor allem in den Gemeinderatsausschüssen, aber auch im Stadtrat und<br />
Gemeinderat diskutiert. Für diese Gremien stehen dann anlassbezogen auch die vom<br />
Controlling vorgelegten Unterlagen zur Verfügung. Ich schlage vor, dass darüber hinaus in<br />
Zukunft halbjährlich ein Controlling-Bericht im Gemeinderat erfolgt. Für das heurige Jahr<br />
ersucht der Vorsitzende nunmehr Herrn Gemeinderat OR Dworzak um seinen Bericht.<br />
Gemeinderat OR Dworzak berichtet:<br />
Zielsetzung:<br />
Bei allen Gemeinde-Betrieben wurde als Zielsetzung eine Abgangsreduzierung um 20%<br />
definiert, die im Rechnungsjahr 2011 ihren Niederschlag finden soll.<br />
Die Umsetzung dieses Zieles ist äußerst wichtig, da die Prognosen der Pflichtausgaben den<br />
Finanzen der Stadtgemeinde noch viel abverlangen werden. Für die kommenden 3 Jahre ist<br />
von einer immensen Steigerung der Pflichtausgaben auszugehen. Die Sozialhilfeumlage wird<br />
sich mit einer Steigerung von 20% pro Jahr niederschlagen, das bedeutet einen Mehraufwand<br />
bis 2013 von 2,2 Mio. Der NÖKAS-Beitrag und die Jugendwohlfahrtsumlage werden um 7%<br />
bzw. um 4,5% steigen, das sich mit einem Mehraufwand bis 2013 von 1,1 Mio. niederschlagen<br />
wird. Diesem Mehraufwand von 3,2 Mio. steht ein Zuwachs der Ertragsanteile in der<br />
Höhe von 4% gegenüber, der sich „lediglich“ mit 2 Mio. zu Buche schlagen wird. Also gilt es<br />
eine Differenz von 1,2 Mio. Euro abzufangen! Jedoch wird nicht nur diese Summe zu<br />
bewältigen sein, auch gilt es den mit Sicherheit eintretenden Zinsanstieg zu finanzieren!<br />
Gerade aus diesem Grund erscheint es umso wichtiger, diese Zielsetzungen zu verwirklichen,<br />
auch wenn dies vielfach nur mit schmerzhaften Einsparungen und Tarif- bzw. Gebührenerhöhungen<br />
zu realisieren sein wird. Es sollte das Bestreben vorhanden sein, leistungsgerechte<br />
und realitätsnahe Entgelte zu lukrieren.<br />
Analysen:<br />
Controlling hat ein Gesamtkonzept für den Betrieb der Stadtbibliothek erstellt. Dieses Konzept<br />
sieht eine Jahresmitgliedsschaftgebühr unter freiem Bezug von Büchern und Zeitschriften vor,<br />
wie auch den freien Zutritt bei Veranstaltungen die durch die Stadtbibliothek organisiert<br />
werden. Vom zuständigen Ausschuss wurde dieser Vorschlag bis dato nicht umgesetzt. Unser<br />
Bestreben wird es jedoch fortdauernd sein, dieses Konzept neuerlich zu diskutieren und zu<br />
behandeln.<br />
Das Weinlandbad <strong>Mistelbach</strong> bietet im Vergleich zu Bädern, die bei weitem nicht einen<br />
annähernd gleichen Qualitätsstandard aufweisen, Saisonkarten zu gleichen oder niedrigeren<br />
Tarifen an. Soll dieser Qualitätsstandard gehalten werden, muss aus unserer Sicht daher eine<br />
adäquate Anhebung der Tarife laut der im Ausschuss vorgelegten Präsentation vorgenommen<br />
werden und das Kartensystem überdacht werden, um dem Missbrauch entgegenzuwirken.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 5 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Im Bereich der Friedhofsangelegenheiten wurde eine genaue Überprüfung der gegenständlichen<br />
Situation durchgeführt. Auch in diesem Fall ist es unumgänglich eine<br />
angemessene Tariferhöhung erstmals nach 20 Jahren durchzuführen. Von Seiten Controlling<br />
wird eine 30%ige Erhöhung vorgeschlagen, laut VPI wäre eine Erhöhung von rund 49%<br />
angebracht. Um diese einmalige und somit beträchtliche Steigerung hintanzuhalten, sollte ab<br />
2011 eine jährliche Anpassung in der Höhe von 2% ins Auge gefasst werden. Die Erstellung<br />
eines langfristigen Konzeptes, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen in<br />
finanzieller und zeitiger Abfolge wieder gibt, sollte zur besseren Planbarkeit vorgenommen<br />
werden.<br />
Für die Kunsteisbahn wurde bereits ein Controlling-Bericht erstellt. Leider wurde uns im<br />
zuständigen Ausschuss noch nicht die Gelegenheit gegeben, diesen vorzustellen! Wir hoffen,<br />
diesen in der nächsten Ausschusssitzung präsentieren zu dürfen.<br />
In all diesen berichteten Bereichen wurde auch die Personalbemessung genauestens<br />
untersucht. Durch die engmaschige Personalstruktur ergeben sich ohne das Beiziehen von<br />
Fremdleistungen, beziehungsweise Änderungen des Leistungsangebotes keine<br />
Personaleinsparungsmöglichkeiten.<br />
Weitere Aufgaben waren neben den laufenden Arbeiten die Erstellung einer<br />
Zusammenfassung der erbrachten Leistungen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an den FC<br />
Weinviertel <strong>Mistelbach</strong> als Grundlage für einen neuen Vertrag, die Aufbereitung der<br />
Zinssicherungsgeschäfte, das Mitwirken bei der Erstellung des Voranschlags und des<br />
Mittelfristigen Finanzplanes, die Valorisierung diverser Verträge im Bezug auf Wertanpassung<br />
und Betriebskosten und die Personalkosten den neuen Verhältnissen gemäß den<br />
Zuständigkeitsbereichen zuzuordnen.<br />
Durch die intensive Mitarbeit bei der Erstellung des Voranschlages rückten noch zwei weitere<br />
Themen in den Blickpunkt.<br />
Im Voranschlag wurde die Realisierung eines Kindergartenneubaues vorgesehen. Nach Analyse<br />
der Geburtenrate in den vergangenen Jahren wäre eine neuerliche Feststellung der<br />
Notwendigkeit dieses Neubaus zu prüfen. Nicht nur die finanziellen Gegebenheiten sondern<br />
auch die Tatsache, dass durch die in Planung bzw. bereits in Realisierung befindlichen<br />
Wohnbauprojekte in der Stadt <strong>Mistelbach</strong> die Notwendigkeit für weitere Kindergartenplätze<br />
voraussichtlich gegeben sein wird, sollte man eine Verschiebung des Projektes um mindestens<br />
3 Jahre ins Auge fassen und dann eine neuerliche Entscheidung über den tatsächlich<br />
erforderlichen Standort treffen.<br />
Für das Straßenausbauprogramm wurde ein langfristiges Konzept über 10 Jahren erstellt.<br />
Dieser Entwurf ermöglicht die Einsicht in die zeitliche Abfolge der Projekte und gibt auch<br />
einen Einblick welche finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Diese<br />
Vorgehensweise ist zu begrüßen, da es einerseits eine Klarstellung über die geplante<br />
Umsetzung gegenüber der Bevölkerung und andererseits eine wesentliche Vereinfachung für<br />
die Verantwortlichen in der Verwaltung darstellt. Bei der Aufteilung der durchzuführenden<br />
Projekte sollte jedoch auf eine zumindest annähernde finanzielle Ausgewogenheit geachtet<br />
werden (Grundwert 70 000.- Schieflast ca. 3500%). Bei kurz- oder mittelfristigen Planungen<br />
lässt sich eine Schieflastigkeit der Mittel nicht immer vermeiden. Bei langfristigen Planungen ist<br />
eine ausgewogene Gleichbehandlung jedoch unumgänglich.<br />
Es liegt nun an Ihnen die Empfehlungen aufzugreifen zu diskutieren und in die operative<br />
Arbeit einzubeziehen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 6 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
b) Ortsvorsteher Franz Petz, Paasdorf - Zurücklegung der Funktion<br />
Der in der Sitzung des Gemeinderates vom 6.4.2010 für die KG Paasdorf bestellte<br />
Ortsvorsteher Franz Petz legt aus gesundheitlichen Gründen seine Funktion mit 31.12.2010<br />
zurück.<br />
c) Landeswohnbauförderung<br />
LH-Stellvertr. Sobotka teilt mit, dass folgende Landeswohnbauförderungen gewährt wurden:<br />
SG Gebös, Am Stadtwald 2, Sanierungsprojekt für 16 Wohneinheiten<br />
SG Frieden, Totenhauerweg 3, Sanierungsprojekt für 46 Wohneinheiten<br />
SG Frieden, Oberhoferstraße 127, 129 und 131, 2 Wohneinheiten als Nachförderung<br />
d) Lehrverpflichtungen Musikschullehrer Schuljahr 2010/2011<br />
Laut § 46c Abs. 2 ist zu Beginn des Schuljahres eine Aufteilung der Unterrichtsverpflichtungen<br />
durch den Schulerhalter in Absprache mit der Musikschulleitung schriftlich festzulegen.<br />
Nachstehend die Lehrverpflichtungen für das Schuljahr 2010/2011:<br />
Mag. Bergauer Karl 26,1 Unterrichtseinheiten<br />
Mag. Burghofer Gudrun 4,6 Unterrichtseinheiten<br />
Fried Andreas 21,4 Unterrichtseinheiten<br />
Gattermayer Judith 12,0 Unterrichtseinheiten<br />
Jilli Christian 20,4 Unterrichtseinheiten<br />
Mag. Lindner Doris 11,7 Unterrichtseinheiten<br />
Mag. Meikl Gabriele 13,7 Unterrichtseinheiten<br />
Ruiz Baracaldo Juana 18,2 Unterrichtseinheiten<br />
Mag. Schöfmann Gabriele 6,5 Unterrichtseinheiten<br />
Timkó Róbert 10,3 Unterrichtseinheiten<br />
Tobisch Karin 25,0 Unterrichtseinheiten<br />
Tucek Wilhelm 20,2 Unterrichtseinheiten<br />
Dir. Wannemacher Adelheid 25,0 Unterrichtseinheiten<br />
Charvat Lisa 18,2 Unterrichtseinheiten (Krankenstandsvertretung für Fr.Ruiz)<br />
e) Ing. Hoffmann Erwin, Dienstprüfung<br />
Ing. Erwin Hoffmann hat beim Amt der NÖ Landesregierung die Prüfung für den gehobenen<br />
Bau- und technischen Dienst mit dem Hauptgegenstand Raumordnung am 8. November 2010<br />
abgelegt und mit Auszeichnung aus „Raumordnung, „Unfallverhütung und<br />
Dienstnehmerschutz“, Vermessungswesen und Grundbuchsrecht“ sowie<br />
„Sachverständigentätigkeit und Ziviltechnikergesetz“ bestanden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 7 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
f) Bildungsinformationsmesse bildung:mistelbach 2010<br />
Die zweite <strong>Mistelbach</strong>er Bildungsinformationsmesse, die vom Donnerstag, 21. bis Samstag,<br />
23. Oktober 2010 im Stadtsaal stattgefunden hat, war wie im Vorjahr, ein großer Erfolg und<br />
sehr gut besucht. Sowohl Schulklassen als auch interessierte Eltern nutzten die Gelegenheit,<br />
sich über die schulischen oder beruflichen Möglichkeiten nach der achten Schulstufe zu<br />
informieren.<br />
Bei der feierlichen Eröffnung durch Landesrat Heuras wurde wieder der großartige<br />
Zusammenhalt unserer Bildungseinrichtungen demonstriert: Die musikalische Umrahmung<br />
kam vom BORG, die kulinarischen Köstlichkeiten von der HLW, Getränke lieferte die LFS und<br />
technische Unterstützung gab es von der HTL.<br />
Die Stände waren informativ und geschmackvoll gestaltet. Banken, AMS und die NÖ Gebietskrankenkasse<br />
haben großzügig Informationsmaterial und Geschenke an die SchülerInnen<br />
verteilt.<br />
Kosten: Einnahmen Ausgaben<br />
Land NÖ € 1.000,--<br />
Standgebühren € 3.620,--<br />
Stadtgemeinde € 1.290,50<br />
Grafik € 168,00<br />
Druck Broschüren/Plakate € 781,04<br />
Plakate austragen € 30,60<br />
Porto € 201,95<br />
Standbaufirma € 4.605,60<br />
Verpflegung/Empfang € 123,31<br />
Gesamt € 5.910,50 € 5.910,50<br />
2011 sollen verstärkt <strong>Mistelbach</strong>er Wirtschaftsbetriebe, die Lehrlinge ausbilden, eingebunden<br />
werden.<br />
Am Samstag würde es auf Grund der Erfahrungen reichen, statt um 13:00 Uhr bereits um<br />
12:00 Uhr zu schließen.<br />
g) NÖ Elternschule<br />
Für die Durchführung der NÖ Elternschule hat die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die schriftliche<br />
Förderungszusage seitens der NÖ Landesregierung mit Schreiben vom 14.10.2010 erhalten. Es<br />
werden somit der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> keine Kosten entstehen.<br />
Zwei Vorträge der Veranstaltungsreihe für Eltern von Kindern von 10 bis 15 Jahren haben<br />
bereits vor zahlreich interessierten Eltern stattgefunden.<br />
Der 3. Vortrag zum Thema „Ablösung und loslassen – wird mein Kind jetzt schon<br />
erwachsen?“ wird wegen Terminkollision auf 12. Jänner 2011 verschoben (statt <strong>17</strong>.<br />
November 2010).<br />
h) Volksschulen <strong>Mistelbach</strong>, Einschreibung Schuljahr 2011/2012<br />
Mit Schreiben vom 5. November 2010 berichten die beiden Volksschuldirektoren, dass bei der<br />
zentralen Schülereinschreibung für das Schuljahr 2011/12 insgesamt 73 Kinder eingeschrieben<br />
wurden. Zusammen mit 10 SchülerInnen, welche im laufenden Schuljahr voraussichtlich die<br />
Vorschulstufe besuchen, werden Schuljahr 83 SchülerInnen eine erste Klasse besuchen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 8 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
i) Volksschule III, Schulstandort Hörersdorf<br />
In Beantwortung einer Anfrage der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> hat der Landesschulrat für NÖ<br />
mit Schreiben vom 24.11.2010 zur Situation der Volksschule <strong>Mistelbach</strong> III festgestellt:<br />
„Es ist nicht zulässig, die Volksschule <strong>Mistelbach</strong> III aus der bestehenden Sprengelverwendung<br />
herauszulösen bzw. stellungsmäßig gesondert zu betrachten. Derzeit wird dort<br />
Abteilungsunterricht mit mehreren Schulstufen geführt. Der Schulversuchsantrag erscheint<br />
nicht zielführend.<br />
Der Landesschulrat für Niederösterreich empfiehlt die Weiterführung dieses Schulstandorts<br />
noch für das laufende und das nächste Schuljahr, wobei für September 2011 keine<br />
Schüler/innen der 1. Schulstufe aufgenommen werden sollen.<br />
Nach Ablauf des Schuljahres 2011/12 sollten alle Schüler/innen des gesamten Stadtgebietes<br />
die Volksschule I bzw. Volksschule II <strong>Mistelbach</strong> besuchen und ist somit der Unterricht an der<br />
Volksschule III einzustellen.“<br />
j) NÖ Jugendkongress Weinviertel 2011 in <strong>Mistelbach</strong><br />
Am 10. Mai 2011, von 9:00 bis 16:00 Uhr, soll dieses Projekt im Stadtsaal <strong>Mistelbach</strong><br />
durchgeführt werden. Landesrat Mag. Johann Heuras hat sein Kommen zugesagt.<br />
Veranstalter ist das Land NÖ, die die Fa. ILD mit der Durchführung beauftragt hat, Partner sind<br />
die Kulturvernetzungsstelle und das Regionalmanagement Büro Weinviertel und die<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, die den Stadtsaal kostenlos zur Verfügung stellt. Zusätzliche<br />
Kosten für die Stadtgemeinde entstehen nicht, organisatorische Unterstützung wurde<br />
zugesagt.<br />
k) Seniorenausflug 2010, Abrechnung<br />
Teilgenommen haben insgesamt 348 Personen an der Fahrt nach Schloss Hof und Carnuntum,<br />
davon 321 Vollzahler zum Preis von € 25,-- und 27 Personen zum ermäßigten Tarif von € 5,--.<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Kostenbeitrag Teilnehmer € 8.160,--<br />
Stadtgemeinde € 9.502,20<br />
Buskosten € 5.560,--<br />
Eintritt/Führungen € 6.255,--<br />
Mittagessen € 4.350,--<br />
1 Schinkenbrot/TN beim Heurigen € 986,--<br />
Post, Portoabrechnung € 511,20<br />
Gesamt € <strong>17</strong>.662,20 € <strong>17</strong>.662,20
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 9 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
l) Seniorenausflug 2011, Termin<br />
Da sich die Vorverlegung des Termins von Juli auf Juni im Jahr 2010 bewährt hat, hat der GRA<br />
3 in seiner Sitzung vom 8.11.2010 empfohlen, dass der Seniorenausflug im nächsten Jahr am<br />
Dienstag, dem 21. Juni stattfinden soll.<br />
m) Silberne Stadtmedaille der Partnerstadt Neumarkt/OPf. für Helga Ruso-Pawelka<br />
Der Kulturamtsleiterin wird im Rahmen der festlichen Weihnachtssitzung des Neumarkter<br />
Stadtrates, am 15.12.2010, die Silberne Stadtmedaille verliehen.<br />
Sie trägt seit vielen Jahren mit hohem persönlichen Einsatz auf großartige Weise zur<br />
Städtepartnerschaft bei. „Sie ist die gute Seele unserer Städtepartnerschaft mit unseren<br />
Freunden in <strong>Mistelbach</strong>“, so erläutert Oberbürgermeister Thumann den Vorschlag in der<br />
Sitzung des Stadtrates und fügt hinzu, dass wohl kaum jemand aus <strong>Mistelbach</strong> so oft in<br />
Neumarkt gewesen und Kontakte geknüpft habe wie sie.<br />
n) Stadtbibliothek, Auszeichnung Schoßkindprogramm<br />
Der Landesverband NÖ Bibliotheken gratuliert mit Schreiben vom 25.10.2010 zum<br />
Anerkennungspreis des Landes NÖ im Bereich Erwachsenenbildung für das Projekt „Das<br />
Schoßkindprogramm – erster Bibliothekszugang für die Leser von morgen“. Darin wird auch<br />
bestätigt, dass die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek höchst professionell arbeiten. Beim<br />
gegenständlichen Projekt wurden die Bibliotheksleiterin Frau Beatrice Hrusa und die für das<br />
Projekt verantwortliche Bibliothekarin Frau Roswitha Lukes entsprechend ausgezeichnet.<br />
Der Preis ist mit € 4.000,-- dotiert und wurde am Freitag, dem 12. November 2010 um 19:30<br />
Uhr in der Donauuniversität Krems verliehen.<br />
o) Eibesthaler Passion, Anerkennungspreis<br />
Die Organisatoren und MitarbeiterInnen der Eibesthaler Passion haben im Rahmen der<br />
alljährlichen Kulturpreisverleihung des Landes NÖ am Freitag, dem 26. November 2010 von Herrn<br />
LH Dr. Erwin Pröll den Anerkennungspreis überreicht bekommen.<br />
p) S-Bahnhof <strong>Mistelbach</strong>, Schreiben von Frau Martina Pürkl<br />
Frau Martina Pürkl befasst sich in dem an den Gemeinderat gerichteten Schreiben vom<br />
18.11.2010 mit der Parkplatzsituation beim Schnellbahnhof <strong>Mistelbach</strong> und verweist auf die<br />
Notwendigkeit eines Gehsteiges bei der Zufahrtsstraße. Weiter bemängelt sie auch die<br />
fehlenden Informationen im Warteraum über die Abfahrtszeiten der Busse.<br />
Die Angelegenheit wird dem zuständigen GRA zur Beratung zugewiesen.<br />
q) Team Österreich Tafel, Standort<br />
Die Team Österreich Tafel ist ein großer Erfolg. Seit der Eröffnung der Team Österreich Tafel<br />
am <strong>17</strong>. September 2010 im ehemaligen Eichamt am Südtirolerplatz ist die Zahl der
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 10 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Bedürftigen, die jeden Samstag ab 18:00 Uhr ihre Waren abholen, auf bis zu 90 Personen<br />
gestiegen. Da nach dem Losprinzip die Reihenfolge der Warenausgabe bestimmt wird, kommt<br />
es aber zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden. Da es aus Platzgründen keine überdachte<br />
oder geschützte Wartezone gibt, müssen die Menschen die Wartezeit im Freien verbringen. Es<br />
gibt keinen Schutz vor Kälte oder Schneefall, ebenso stehen sanitäre Anlagen wie z.B. ein WC<br />
nicht zur Verfügung. Durch einen Besuch der Tafel konnte ich mich von den Umständen<br />
persönlich überzeugen.<br />
Ein neuer Standort mit WC-Anlagen und einer Wartezone innerhalb eines Gebäudes würde<br />
hier Abhilfe schaffen.<br />
Damit dieses wichtige, humanitäre Projekt weiterhin ein Erfolg bleibt, ersucht der<br />
Bürgermeister den Gemeinderatsausschuss 10 mit der Suche und Adaptierung nach einem<br />
neuen, dem Besucherandrang gerechten und den Bedürfnissen der Besucher angepassten<br />
Standort für die Team Österreich Tafel zu beginnen.<br />
r) Ausschussterminkalender<br />
Für die Terminplanung aller ist es vernünftig, nicht nur Stadtrats- und Gemeinderatstermine<br />
für das gesamte Arbeitsjahr im Vorhinein festzulegen, sondern auch einen Ausschussterminkalender.<br />
Ich ersuche daher alle Ausschussvorsitzenden, für das kommende Arbeitsjahr die<br />
fixierten Ausschusstermine bei der Stadtamtsdirektion bekannt zu geben, damit ein<br />
Ausschussterminkalender an alle Fraktionen weiter gegeben werden kann.<br />
s) Fa. Wiesinger – KFZ-Techniker wurde Europameister<br />
Der im Autohaus Wiesinger als gelernter KFZ-Mechaniker mit Meisterprüfung beschäftigte<br />
20-jährige Daniel Weigl ist vor einigen Tagen in Lissabon Europameister der KFZ-Techniker<br />
geworden.<br />
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 3.) Bericht des Prüfungsausschusses<br />
Gemeinderätin Knott berichtet gemäß § 82 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung, dass der<br />
Prüfungsausschuss am 22. April 2010 eine Sitzung mit folgender Tagesordnung durchgeführt hat:<br />
1.) Entscheidungen über Einwendungen gegen die Niederschrift vom <strong>17</strong>. März 2010<br />
2.) Gebarungsprüfung gemäß § 82 NÖ Gemeindeordnung anlässlich Bürgermeisterwechsel<br />
3.) Anfragen und Allfälliges<br />
Weiters hat der Prüfungsausschuss am 7. Oktober 2010 eine unvermutete Prüfung gemäß § 82<br />
Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung vorgenommen.<br />
Die Protokolle über die Sitzungen liegen vor.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 11 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 4.) Projekt Wohnpark Försterweg<br />
Die Vertreter der M Schön Wohnen haben in der Sitzung des GRA 1 vom 10.11.2010 anhand<br />
einer Power Point-Präsentation den derzeitigen Projektstand beschrieben und erklärt. Es wurden<br />
alle Planungen soweit vorbereitet, dass in der heutigen Gemeinderatssitzung die erforderlichen<br />
raumordnungsrechtlichen Beschlüsse gefasst werden können. Die Infrastrukturmaßnahmen<br />
(Straßen, Wasser, Kanal) sind lt. Baumanager Ing. Berg-Taufenecker für das 2. und 3. Quartal<br />
2011 vorgesehen. Berg-Taufenecker empfiehlt auf Grund der vorgesehenen Infrastrukturherstellung<br />
und der damit verbundenen besser möglichen Nutzung und Verwertung als<br />
Bauparzellen, die südlich an das Projektsgebiet anschließenden Grundstücke wie schon einmal<br />
ursprünglich angedacht, wieder in das Projektsgebiet aufzunehmen und ersucht daher den<br />
Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss zu fassen.<br />
Das bedeutet, dass der im vorliegenden Plan farblich gekennzeichnete Grundstücksteil der Parz.<br />
858/2, KG <strong>Mistelbach</strong>, in das Projektsgebiet aufgenommen werden soll. Bei weiteren durch die<br />
gegenständlichen Infrastrukturmaßnahmen aufgeschlossenen nicht im Projektsgebiet befindlichen<br />
Baugrundstücken ist eine entsprechende Berücksichtigung der Aufschließungsbeiträge (inkl.<br />
Anschlussgebühren) geplant.<br />
Stadtrat Ing. Furch wird beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Gemeinderat Netzl stellt die Frage, warum die südlich an das Projektsgebiet angrenzenden<br />
Grundstücke, die jetzt wieder in das Projekt aufgenommen werden, nicht von der Gemeinde<br />
selbst verkauft werden.<br />
Vizebürgermeister Waberer, Stadtrat Ing. Ettenauer und der Vorsitzende erklären, dass durch die<br />
Aufnahme in das Projektsgebiet eine bessere Aufschließung möglich ist und die gegenständliche<br />
Lösung eine win-win-Situation darstellt.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 5.) Tierheim Dechanthof<br />
Nach den bestehenden Richtlinien des Landes NÖ hinsichtlich der Besetzung von Baubeiräten bei<br />
vom Land NÖ finanzierten Projekten ist vorgesehen, dass zwei Vertreter der Gemeinde dem<br />
Baubeirat angehören. Es werden dafür Herr Stadtrat Ing. Wolfgang Furch und Frau Gemeinderätin<br />
Friederike Bachmayer nominiert.<br />
Von den erforderlichen Verträgen liegt inzwischen der endgültige Entwurf des Finanzierungsübereinkommens<br />
und der Fördervereinbarung zwischen dem Land NÖ und der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> vor. Diese beinhalten auch die Bestimmung, dass Kosten im Vorfeld der endgültigen<br />
Beschlüsse der Stadtgemeinde und des Landes NÖ (z.B. Erstellen eines Fundierungskonzeptes<br />
durch DI Spitzer, Donaustraße 4, 2000 Stockerau, mit einer Auftragsstumme von € 750,-- exkl.<br />
USt. und Erstellen eines geologischen Gutachtens und Baugrundbeurteilung durch Dr. Mikura,<br />
Roseggerstraße 52, 2010 Korneuburg, mit einer Auftragssumme von € 2.851,20 exkl. USt.) bei<br />
nicht Zustandekommen des Projektes zu gleichen Teilen vom Land NÖ, der Stadt <strong>Mistelbach</strong> und
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 12 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
dem Tierschutzverein getragen werden. Bei Zustandekommen werden sie in das Projekt hinein<br />
gerechnet. Als wichtige Ergänzung beinhaltet die Fördervereinbarung, dass das Projektteam des<br />
Landes NÖ in jeder Projektphase die Einhaltung des Kostenrahmens überprüft. Sollte eine<br />
Überschreitung der vereinbarten Kosten drohen, werden seitens des Landes NÖ Maßnahmen<br />
dagegen getroffen.<br />
Hinsichtlich der weiteren Verträge (Baurechtsvertrag, Mietvertrag, ....) liegen noch keine<br />
endgültigen Vertragsentwürfe vor. Die nominierten Baubeiratsmitglieder der Gemeinde sollen<br />
ermächtigt werden, erforderlichenfalls vorweg die Zustimmung zu diesen Verträgen zu erteilen<br />
und nachträglich die weiters zuständigen Gemeindegremien damit zu befassen.<br />
Stadtrat Ing. Furch wird beantragt, der Gemeinderat wolle zur gesamten gegenständlichen<br />
Vorgangsweise die Zustimmung erteilen.<br />
Gemeinderat Netzl stellt die Frage, was die Errichtung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> kostet und<br />
was mit den Betriebskosten ist.<br />
Der Vorsitzende und Stadtrat Weinerek erklären, dass im Gemeinderat beschlossen wurde, dass<br />
max. € 150.000,-- für Infrastrukturkosten außerhalb des Areals des Dechanthofes von der<br />
Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebskosten sind im Mietvertrag zu regeln; das<br />
Viertelstierheimmodell sieht vor, dass diese vom Verein zu tätigen sind, aber eine entsprechende<br />
Förderung vom Land NÖ fließt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei<br />
Nichtrealisierung dieses Viertelstierheimprojektes die gesetzliche Verpflichtung für entlaufene bzw.<br />
aufzubewahrende Tiere bei den Gemeinden liegt.<br />
Bei 3 Stimmenthaltungen (FPÖ) genehmigt.<br />
Stadtrat Frank nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil.<br />
Zu 6.) Subventionen<br />
a) Jugendzentrum <strong>Mistelbach</strong><br />
Mit Schreiben vom 29. September 2010 informiert die Obfrau des Vereines Jugendzentrum<br />
<strong>Mistelbach</strong>, Sandra Trinko, dass noch Stromarbeiten in der Höhe von etwa € 800,-- im<br />
Vereinsgebäude durchgeführt werden müssen, um das für die Betriebsstättengenehmigung<br />
erforderliche Elektroattest zu bekommen und ersucht um Übernahme der anfallenden Kosten.<br />
Die Vorsitzende informiert, dass diese Jugendgruppe nun einen neuen Vorstand hat und<br />
derzeit sehr gut funktioniert.<br />
Die Jugendlichen sind sehr engagiert, halten sich an die vereinbarten Regeln und die<br />
Gruppendynamik entspricht den Vorstellungen.<br />
Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Kosten in Höhe von etwa € 800,--, die zur Erlangung des entsprechenden Attests<br />
erforderlich sind, werden übernommen, wobei darauf geachtet werden soll das Material so<br />
günstig wie möglich, z.B. über den Bauhof anzuschaffen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 13 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/3810-76861 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
b) Tennisverein Eibesthal - Kinderspielplatz<br />
Der Tennisverein Eibesthal, der den Kinderspielplatz betreut, ersucht mit Schreiben vom<br />
8. November 2010 um finanzielle Unterstützung für den Ankauf eines Tisches und zwei<br />
Bänken mit Rückenlehne.<br />
Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- gewährt werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/8153-0063 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
c) Der Verein „Alt <strong>Mistelbach</strong>er Advent“<br />
ersucht mit Schreiben vom 29. September 2010 um Gewährung einer finanziellen<br />
Unterstützung und Genehmigung von Dienst- und Sachleistungen für den „Alt <strong>Mistelbach</strong>er<br />
Advent“ von 3. Bis 5. Dezember 2010 in und um das Barnabitenkloster.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- in bar und Dienst- und<br />
Sachleistungen bis zu einem Betrag von max. € 3.000,--, gewährt werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/3810-7685 und 1/3820-7295 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
d) Die Evangelikale Freikirche <strong>Mistelbach</strong><br />
ersucht mit Schreiben vom 1. Oktober 2010 um kostenlose Überlassung des kleinen Stadtsaales<br />
am 3. und 4. Dezember 2010 als Abgabestelle für eine Paketaktion für bedürftige<br />
Menschen in der Ukraine. Am 6. Dezember 2010 werden die Pakete von der Spedition<br />
abgeholt. Der Stadtsaal ist zu der Zeit nicht gebucht.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Der kleine Stadtsaal soll für diesen karitativen Zweck kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 14 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
e) Multivision – Klima & Mobilität<br />
Klima & Mobilität ist eine Initiative von Global2000 in Kooperation mit dem Verkehrsclub<br />
Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie stellt<br />
Gemeinden und Schulen mit der Filmveranstaltung Klima & Mobilität ein ideales Medium zu<br />
Behandlung des umfassenden Themenbereiches Mobilität, neue Energieformen und Umgang<br />
mit Folgen des Klimawandels in Sinne der nachhaltigen Mitgestaltung unserer Zukunft zur<br />
Sicherung unserer Lebensqualität zur Verfügung.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wird ersucht, den Stadtsaal für die 7 Schulveranstaltungen am<br />
8. und 9. November 2010 gratis zur Verfügung zu stellen.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Da diese Veranstaltungen für <strong>Mistelbach</strong>er Schüler sind und in die normale Dienstzeit der<br />
Saalwarte fallen, soll der Sondertarif in Höhe von € 228,-- (statt € 674,--) pro<br />
Veranstaltungstag verrechnet werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
f) Die Pfadfinder <strong>Mistelbach</strong><br />
ersuchen mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 um finanzielle Unterstützung für die<br />
Abhaltung des jährlichen, heuer 61. Nikoloumzuges und um Gewährung von Dienst- und<br />
Sachleistungen beim Bühnenaufbau.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 140,-- und Dienst- und Sachleistungen im<br />
gewohnten Umfang gewährt werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/3690-7290 und 1/3690-7295 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
g) Kinderfreunde <strong>Mistelbach</strong><br />
Die Abrechnung der Kinderfreunde <strong>Mistelbach</strong> für die Kinderbetreuung in den Semester- und<br />
Osterferien 2010 wurde erst am 26. November 2010 im Kulturamt abgegeben.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 15 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Die Überprüfung der Unterlagen hat für die Semesterferien einen rechnerischen Abgang in<br />
Höhe von € 775,12 und für die Osterferien € 715,98 ergeben.<br />
In Absprache mit der Vorsitzenden des GRA 3, Frau Stadträtin Polke und ihrer Stellvertreterin,<br />
Frau Gemeinderätin Knott soll den Kinderfreunden <strong>Mistelbach</strong> für die Kinderbetreuung in den<br />
Semester- und Osterferien 2010 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.491,10<br />
gewährt werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/3810-76870 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
h) Der A capella Chor Weinviertel<br />
ersucht mit Schreiben vom 22. Oktober 2010 um eine Förderung für die Aufführung des<br />
Werkes „Camina Burana“ im April 2011.<br />
Diese Veranstaltung soll unter Mitbeteiligung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> im Rahmen der<br />
„Konzertreihe <strong>Mistelbach</strong>‘“ aufgeführt werden.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 430,-- gewährt werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
i) Das BORG <strong>Mistelbach</strong><br />
ersucht mit Schreiben vom 22. Oktober 2010 um kostenlose Überlassung des kleinen<br />
Stadtsaales am 7. Dezember 2010 für die Charity Veranstaltung, deren Erlös der Micindo<br />
<strong>Mistelbach</strong> Millenium School in Uganda zu Gute kommen soll.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Da diese Veranstaltung eine Charity Veranstaltung ist, soll der Sondertarif in Höhe von<br />
€ 114,-- (statt € 187,--) verrechnet werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 16 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
j) Der Verein film.kunst.kino<br />
ersucht mit Schreiben vom 2. November um einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von<br />
€ 2.000,- für die Durchführung einer monatlichen Programmfilmschiene im Kronen<br />
Filmtheater für das Jahr 2011.<br />
Die detaillierte Projektbeschreibung mit Projektkosten liegt vor.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 2.000,-- gewährt und die Förderrichtlinien<br />
des Landes NÖ übernommen werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />
Gemeinderat Schuster erklärt, dass seine Fraktion nicht gegen das Projekt ist, aber mit dem<br />
neuen Verein noch keine Erfahrung besteht und sie nicht dafür sind, dass dem Verein schon<br />
eine Förderung zuerkannt wird.<br />
Bei 5 Stimmenthaltungen (2 LaB und 3 FPÖ) genehmigt.<br />
k) Verein neue Landesbahn<br />
Der Verein Neue Landesbahn hat im Juni 2009 den Erlebnisbahnhof eröffnet. Dieser dient<br />
seither als Stützpunkt für bei Nostalgiefahrten zum Einsatz kommende Lokomotiven sowie als<br />
Schauplatz diverser Eisenbahnveranstaltungen für die Bevölkerung.<br />
Für die Aufrechterhaltung des Nostalgiebahnbetriebs fallen jedoch auch laufender Kosten, wie<br />
z.B. für die Miete des Lokschuppens, Kosten bei diversen Veranstaltungen für die sanitäre<br />
Infrastruktur, Kosten für die Sonderzugtrassen samt Personal, Kosten für die Miete der<br />
Fahrzeuge und vieles mehr an. Um diese laufenden Kosten auch decken zu können, ersucht<br />
der Verein Neue Landesbahn die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> mit Schreiben vom <strong>17</strong>. September<br />
2010 um eine Finanzhilfe für das Jahr 2010 in Höhe von € 8.000,--.<br />
Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 empfohlen, dem Verein Neue Landesbahn<br />
aufgrund der Verlegung seines Vereinssitzes nach <strong>Mistelbach</strong> mit einer Subvention von<br />
€ 430,-- zu unterstützen.<br />
Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 18.11.2010 empfohlen, in Anbetracht der Bedeutung<br />
der Aktivitäten des Vereines Neue Landesbahn für den Tourismus in der Region und der Stadt<br />
in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten zusätzlich einen Betrag in Höhe von<br />
€ 1.000,-- zu gewähren.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung für € 430,-- VA 2010 1/3810-7685<br />
und für € 1.000,-- VA 2010 1/7710-7280<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite <strong>17</strong> von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
l) NÖ Zivilschutzverband<br />
Der NÖ Zivilschutzverband hat mit Schreiben vom 06.10.2010 die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />
ersucht, die Tätigkeit des Verbandes mit einer Förderung in der Höhe von € 0,15/Einwohner<br />
zu unterstützen. Bisher war es üblich, dem Zivilschutzverband nur dann finanzielle Mittel<br />
zukommen zu lassen, wenn die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> im abgelaufenen Jahr<br />
entsprechende Gegenleistungen erhalten hat. Im Jahr 2010 wurden vom Verband an allen<br />
<strong>Mistelbach</strong>er Schulen, die eine 6. Schulstufe aufweisen, zweistündige Vorträge zum Thema<br />
Zivilschutz abgehalten. Weiters wurde im Frühjahr ein allgemeiner Informationsstand zum<br />
Thema Zivilschutz am Stadtamt aufgestellt, diverse Infomaterialien das ganze Jahr über<br />
kostenlos zur Verfügung gestellt sowie Gemeindemitarbeitern (DI Bösmüller und DI Kreutzer)<br />
die kostenlose Teilnahme an einem mehrtätigen Seminar für die Erstellung des neuen<br />
Katastrophenschutzplanes ermöglicht.<br />
Der GRA 7 hat in seiner Sitzung vom <strong>17</strong>.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Es soll eine Subvention in Höhe von € 1.596,45 an den NÖ Zivilschutzverband gewährt<br />
werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter 1/180000/754000<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
m) Der <strong>Mistelbach</strong>er Modell Car Club<br />
ersucht mit Schreiben vom 23. September 2010, um Gewährung einer finanziellen<br />
Unterstützung zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Vereinslebens. Durch die<br />
Neuasphaltierung der Rennstrecke im Jahr 2007 und die daraus entstandene Erhöhung der<br />
Platzmiete durch den Rübenbauernbund sind Kosten in der Höhe von € 5.400,-- entstanden.<br />
Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Es soll eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 500,-- gewährt werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/2690-7573 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
n) Haus der Frau<br />
ersucht mit Schreiben vom 7. Oktober 2010 um finanzielle Unterstützung in Form eines<br />
Zuschusses für den Mietaufwand von € 3.500,--.<br />
Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 22.11.2010 die Gewährung einer finanziellen<br />
Unterstützung in Höhe von € 3.500,-- empfohlen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 18 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010/1060000-7260<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
o) Das Tierheim Dechanthof – Verein „Die gute Tat<br />
Hat um finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der anfallenden Kosten für das Jahr 2010<br />
und zur Abdeckung des laufenden Betriebes ersucht.<br />
Es wird beantragt eine Subvention in Höhe von € 730,-- und € 0,75 pro angemeldeten Hund<br />
(lt. Abgabenabteilung 714 Hunde) somit € 535,50 zu gewähren. Das ergibt eine<br />
Gesamtförderung von € 1.265,50.<br />
Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 22.11.2010 die Gewährung einer finanziellen<br />
Unterstützung in der Höhe von € 1.265,50 empfohlen.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung VA 2010 1/060000/726000<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 7.) Arbeitsvergaben<br />
a) Kirchengasse 11, Kellersanierung<br />
Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten aller umliegenden Kellerröhren im Bereich des<br />
eingestürzten Kellers auf der Liegenschaft Kirchengasse 11, konnte seitens der Verwaltung<br />
eine Ausschreibung für die Sanierung des eingestürzten Kellers durchgeführt werden.<br />
Das Ausschreibungsergebnis laut wie folgt:<br />
Fa. Kazelt GmbH., 2151 Asparn/Zaya € 39.367,50 excl. USt.<br />
Fa. Aust Bau-GmbH., 2143 Großkrut € 43.986,10 excl. USt.<br />
Fa. Schüller Bau-GmbH., 2153 Stronsdorf € 45.019,80 excl. USt.<br />
Fa. Maier Bau-GesmbH., 2191 Schrick € 46.440,00 excl. USt.<br />
Mit der Fa. Kazelt, welche den Zuschlag erhalten soll, wurde im Vorfeld besprochen, dass die<br />
Rechnungslegung erst im Jahr 2011 erfolgt.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Der Auftrag für die Sanierung der Kellerröhre auf der Liegenschaft Kirchengasse 11, soll an die<br />
Fa. Kazelt GmbH., 2151 Asparn/Zaya, zum Anbotspreis von € 39.367,50 excl. USt. erteilt<br />
werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 19 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung a.o. Vorhaben 5/8534-6140<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
b) ABA, BA 60 Hörersdorf, Kanalkataster<br />
Nach der Fertigstellung des Kanalprojektes wurden die Bestandspläne von den Baufirmen<br />
erstellt. Es ist nun die Einarbeitung in das GIS –System und Kanalkataster notwendig. Das Büro<br />
Dr. Lengyel ZT GmbH legte daher ein Honorarangebot für die Einarbeitung des<br />
Verbindungskanals mit ca. 1.200 lfm und Ortskanal von ca. 9.800 lfm Es ergibt sich eine<br />
Angebotssumme von € 24.600,-- exkl. MwSt.<br />
Von Seiten der Stadtgemeinde wird um entsprechende Fördermittel beim NÖ-<br />
Wasserwirtschaftsfond bzw. Kommunalkredit angesucht.<br />
Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Das Büro Dr. Lengyel ZT GmbH, 1030 Wien, Rennweg 46-50 soll mit der Einarbeitung des<br />
Kanalprojektes Hörersdorf in den Kanalkataster, inkl. Erstellung der Pläne für das GIS – System<br />
in der Höhe von € 24.600,-- exkl. MwSt. beauftragt werden.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung durch das Kanalprojekt BA 60 Hörersdorf 5/851910/050300.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 8.) Wohnbauförderung<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle den vorliegenden<br />
Ansuchen Nr. 1907 – 1916 (siehe Beilage) um Zinsenzuschüsse im Rahmen der Wohnbauförderung<br />
der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 9.) Gewerbeförderung<br />
Die Firma Werbetechnik Hugl GmbH, Quergasse 4, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />
ersucht mit Eingabe vom 11.11.2010 um Förderung eines Darlehens bei der Raiffeisenbank<br />
<strong>Mistelbach</strong>, nach den Richtlinien der Gewerbeförderung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>.<br />
Das aufzunehmende Darlehen dient zur Finanzierung eines UV-Druckers.<br />
Die Investitionskosten belaufen sich lt. vorgelegter Kostenaufstellung auf € 190.300,-- netto.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 20 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle der Firma Hugl aufgrund<br />
der vorgelegten Zahlungsbelege einen Zinsenzuschuss für ein Darlehen in der Höhe von<br />
€ 36.336,42 (Höchstförderung) gewähren.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 10.) Interne Anleihen – Verzinsung und Rückzahlung<br />
Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Rückführung der Sparkassenmittel wird im Jahr 2011 aufgrund der durch die massive<br />
Erhöhung der Pflichtausgaben und der Reduzierung der Einnahmen aus den Ertragsanteilen<br />
entstandenen angespannten finanziellen Lage ausgesetzt, dadurch verlängert sich die jeweilige<br />
Laufzeit der „Internen Anleihen“ um ein Jahr.<br />
Über die Verwendung von eventuellen Überschüssen, die möglicherweise durch<br />
Einsparungsmaßnahmen und die 75%ige Rahmensperre entstehen, wird im Zuge des<br />
Rechnungsabschlusses 2011 entschieden.<br />
Die Verzinsung erfolgt wie in den Jahren 2009 und 2010 mit 2 %.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Gemeinderat Neubauer erklärt, dass seine Fraktion diesmal letztmalig zustimme, da die<br />
Rückzahlung nicht ständig aufgeschoben werden soll und er auch die Verzinsung von 2 % als zu<br />
wenig erachte.<br />
Gemeinderat Netzl stellt die Frage, um welche Summe es bei den internen Anleihen gehe.<br />
Stadtrat Weinerek vermeint dazu, dass es um eine Gesamtsumme von etwa € 750.000,-- gehe<br />
und er schon darauf hinweisen möchte, dass die Gemeinde <strong>Mistelbach</strong> nicht wie andere<br />
Gemeinden die Sparkassengelder verprasst habe, sondern dieses Modell der internen Anleihen<br />
gewählt wurde.<br />
Gemeinderat Netzl vermeint, dass die Sparkassenmittel zurück gezahlt werden sollen.<br />
Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />
Zu 11.) Ausgaben-Rahmensperre 2011<br />
Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 empfohlen, im Jahr 2011 von der unbedingten<br />
Einhaltung der Budgetansätze nicht abzusehen und die 75%ige Rahmensperre für Ermessensausgaben<br />
vorzusehen.<br />
Über eine eventuelle Freigabe der restlichen 25% an Budgetmittel soll im Herbst dieses Jahres<br />
wieder entschieden werden.<br />
Von diesem Sachverhalt sind alle Ausschüsse und deren Sachbearbeiter schriftlich zu verständigen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 21 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 12.) Voranschlag 2011<br />
Stadtrat Ing. Furch berichtet, dass der Bürgermeister wie auch die Jahre vorher, alle im Gemeinderat<br />
vertretenen Parteien zu Budgetgesprächen eingeladen hat.<br />
Der Voranschlagsentwurf 2011 wurde in zwei Budgetrunden ausführlich beraten.<br />
Im ordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen und Ausgaben je 27.950.800 EURO,<br />
im außerordentlichen Haushalt jeweils <strong>17</strong>.094.100 EURO, macht in Summe rd. 45 Mio.<br />
Die Erstellung des Voranschlages gestaltete sich durch die enorme Erhöhung (durchschnittlich<br />
mehr als 11 %) der sowieso schon extrem hohen Pflichtausgaben, wie Sozialhilfeumlage,<br />
Berufsschulerhaltungsbeitrag, Jugendwohlfahrtsumlage, Beitrag für das Weinviertel Klinikum und<br />
NÖKAS-Beitrag besonders schwierig. Der Haushaltsausgleich konnte nur durch<br />
Einsparungsmaßnahmen und dem Aussetzen der Rückführung der Sparkassenmittel erreicht<br />
werden. Es ist geplant, den Schuldenstand nicht weiter zu erhöhen, also nicht mehr Darlehen<br />
aufzunehmen, als Schulden zu tilgen. Die notwendigen Darlehensaufnahmen bedürfen natürlich<br />
gesonderter Beschlüssen im Gemeinderat.<br />
Trotz der auch im Jahr 2011 voraussichtlich sehr angespannten Finanzlage müssen neben den<br />
laufenden Aufgaben einige wichtige Schwerpunkte gesetzt werden und auch neue Vorhaben<br />
vorgesehen werden.<br />
So unter anderem:<br />
• die Fortsetzung bzw. Fertigstellung des Kanalbaus und der Straßenwiederherstellung,<br />
• die Planungen für eine neue Aufbahrungshalle und eines Feuerwehrhauses,<br />
• die Ausfinanzierung des Gasthauses in Hörersdorf,<br />
• Straßen-, Radwege- und Gehsteigbau,<br />
• Die Ausfinanzierung der Zufahrtsstraße zur Park & Ride Anlage,<br />
• Öffentlicher Nahverkehr-Alternativen,<br />
• Planung zur Neuerrichtung des Kindergartens Paasdorf,<br />
• Mobile Jugendarbeit<br />
• der Gemeindeanteil zur Errichtung des Viertelstierheims<br />
• die Fortsetzung der Suche nach neuen Brunnen,<br />
• die Vorfinanzierung der Begleitmaßnahmen zum Ausbau des Weinviertelklinikums<br />
• die Vorfinanzierung der Baufeldfreimachung A5<br />
Im Voranschlag ist keine Erhöhung der Gebühren für Kanal, Wasser und Müll vorgesehen, wobei<br />
die Ausgeglichenheit dieser Gebührenhaushalte erst beim Rechnungsabschluss überprüft wird.<br />
Sämtliche Förderungen, Subventionen etc. konnten in gleicher Höhe belassen werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 22 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Angesichts der auf die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zukommenden möglichen Mehrbelastungen<br />
wurde vom Stadtrat wie im Vorjahr eine Erhöhung der Kreditsperre auf 75% für<br />
Ermessensausgaben einstimmig beschlossen.<br />
Aufgrund der NÖ Gemeindeordnung ist der mittelfristige Finanzplan mit dem Voranschlag 2011<br />
mitzubeschließen. Dieser enthält einen Ausblick für den Zeitraum von 4 Jahren über die Einnahmen und<br />
Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, den Schuldendienst und das Maastricht-<br />
Ergebnis.<br />
Den Teilnehmern wurde zu Beginn der 1. Budgetrunde ein Erst-Entwurf des Voranschlages 2011<br />
übergeben. Eine Ausgabe des Entwurfes, wie er auch heute zur Beschlussfassung vorliegt, war für<br />
alle im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu Beginn der Auflagefrist abholbereit. Auf<br />
Wunsch wurde der Voranschlagsentwurf als Service der Stadtgemeinde durch den Amtswart<br />
zugestellt.<br />
Wie auch in den letzten Jahren, wird ein gebundener Komplettausdruck des beschlossenen<br />
Voranschlages 2011 den Mitgliedern des Gemeinderates aus Kostengründen nur auf Anforderung<br />
zugestellt. Wer also eine Ausgabe des kompletten Voranschlages 2011 erhalten will, bitte bis<br />
spätestens Freitag, <strong>17</strong>.12.2010 in der Finanzverwaltung melden.<br />
Für all jene Gemeinderäte, die kein Exemplar anfordern, steht selbstverständlich Finanzdirektor<br />
Gindl jederzeit gerne für Auskünfte zur Verfügung.<br />
Abschließend dankt Stadtrat Ing. Furch seinem Stellvertreter im GRA 1, Stadtrat Walter Weinerek,<br />
Stadtamtsdirektor Mag. Gabauer, Finanzdirektor Gindl und seinem Team, für die gute<br />
Zusammenarbeit und die hervorragend geleistete Arbeit.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden Voranschlagsentwurf<br />
2011 samt allen Anlagen lt. VRV, sowie dem mittelfristigen Finanzplan die Zustimmung erteilen.<br />
Stadtrat Weinerek erklärt, dass sich die Gestaltung des Voranschlages als sehr schwierig gezeigt hat.<br />
Wenn die Sparkassenmittel heuer zurück geführt würden, wäre eine ausgeglichene Bilanzierung<br />
nicht möglich. Das nicht Zurückführen ist daher für heuer gerechtfertigt, kann aber keine<br />
Zukunftslösung sein. Erfreulich bewertet er, dass Ansätze für wichtige Themen der SPÖ wie z.B.<br />
mobile Jugendarbeit und MASTI vorgesehen werden konnten. Es entspreche der verantwortungsvollen<br />
Haltung der SPÖ, das gegenständliche Budget mitzutragen, aber er ersuche die<br />
Bürgermeisterpartei, nicht „Dialog“ zu predigen und einen „Monolog“ zu halten.<br />
Gemeinderat Neubauer weist darauf hin, dass, wie schon die letzten Jahre kritisiert, in manchen<br />
Bereichen die Einnahmen noch immer zu hoch angesetzt werden. Insgesamt sei ein Sparwille nicht<br />
erkennbar und vor allem die wertgesicherte MZM-Förderung und die geplante Straßenübernahme im<br />
Zuge der Errichtung der Umfahrung sieht er kritisch.<br />
Gemeinderat Netzl behauptet, dass im mittelfristigen Finanzplan ersichtlich ist, dass Ende 2011 noch<br />
mehr Schulden vorliegen als heuer. Weiters stellt er die Frage, warum 2011 auf Grund des<br />
Controllings noch keine Einsparungen im Voranschlag ersichtlich sind.<br />
Der Vorsitzende bringt den Antrag von Stadtrat Ing. Furch zur Abstimmung.<br />
Bei 5 Gegenstimmen (2 LaB, 3 FPÖ) genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 23 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 13.) Hundeabgabe, Verordnung<br />
Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />
empfohlen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010 über die Abgabe für das<br />
Halten von Hunden im Gemeindegebiet:<br />
Gemäß § 1 NÖ Hundeabgabegesetz 1979, LGBl.3702, in Verbindung mit § 8 Abs.5 des Finanz-<br />
Verfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr.45, wird verordnet:<br />
Artikel I<br />
Die Hundeabgabe beträgt jährlich für<br />
Nutzhunde € 4,--<br />
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential € 75,--<br />
alle übrigen Hunde € 25,--<br />
Diese Verordnung tritt mit 1.Jänner 2011 in Kraft.<br />
Artikel II<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />
Zu 14.) Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane, Änderung<br />
Zur Verordnung des Gemeinerates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 5. Juli 2010, mit der die<br />
Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane gemäß § 18 des NÖ Landes- und<br />
Gemeindebezügegesetzes 1979, LGBl. 0032, geändert wurde, teilt das Amt der NÖ<br />
Landesregierung mit, dass die Festlegung der normalen Entschädigung für den Gemeinderat für<br />
Budget-Controlling von 4,9 % statt 5 % für alle anderen Gemeinderäte ersatzlos aufgehoben<br />
werden soll, sodass er nach Inkrafttreten der Änderung ebenfalls 5 % Entschädigung erhält. Die<br />
Festlegung einer Kommissionsgebühr für den Gemeinderat für Budget-Controlling von 0,05 %<br />
des für den Bürgermeister nach § 1 festgesetzten Bezuges für jede angefangene halbe Stunde soll<br />
auf Grund der Wahrnehmung besonderer Aufgaben beibehalten werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 24 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Die Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane ist daher wie folgt abzuändern:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010 mit der die Verordnung über<br />
die Bezüge der Gemeindeorgane vom 9. Oktober 2000 in der Fassung des<br />
Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 2010 geändert wird:<br />
Artikel I<br />
§ 2 Ziffer 6. entfällt ersatzlos. Die bisherigen Punkte 7. und 8. erhalten die Bezeichnungen 6.<br />
und 7.<br />
Artikel II<br />
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Bei 5 Stimmenthaltungen (2 LaB und 3 FPÖ) angenommen.<br />
Zu 15.) Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten zu den<br />
Funktionsgruppen, Änderung<br />
Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />
empfohlen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010 betreffend die Änderung der<br />
Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 1997 in der Fassung der<br />
Gemeinderatsbeschlüsse vom 10. Dezember 1998 und 6. Juli 2000 über die Zuordnung der<br />
Funktionsdienstposten des Allgemeinen Schemas.<br />
Artikel I<br />
Die Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten des Allgemeinen Schemas wird<br />
wie folgt geändert:<br />
Bei der Abteilung Amtsdirektion sind ein Dienstposten „Leiter-EDV“, Funktionsgruppe 7,<br />
Grundverwendung 5 und ein Dienstposten „Leiterstellvertreter-EDV“, Funktionsgruppe 7,<br />
Grundverwendung 5, vorzusehen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 25 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Bei der Abteilung Finanzen und Wirtschaft ist statt dem Dienstposten „Gruppenleiter“ ein<br />
Dienstposten „Leiter-Controlling“, Funktionsgruppe anstelle 8 nunmehr 7, vorzusehen unter<br />
Entfall der vorgegebenen Laufbahn.<br />
Bei der Abteilung Baurecht und Planung hat der Dienstposten „Gruppenleiter (administrativ)“<br />
nunmehr „Gruppenleiter (administrativ und technisch)“ und die Grundverwendung anstelle 5<br />
nunmehr 6 zu lauten unter Entfall der vorgegebenen Laufbahn.<br />
Artikel II<br />
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />
Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Gemeinderat Netzl stellt die Frage, was die gegenständliche Änderung der Verordnung kostet.<br />
Stadtrat Ing. Furch erklärt, dass diese Verordnung nur eine Anpassung an die Strukturen des<br />
neuen Organigramms darstellt.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 16.) Förderung von Abbruchkosten<br />
Schmatzberger Tanja und Hartmut, Franz Josef-Straße 31, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />
ersuchen mit Eingabe vom 27.9.2010 um die finanzielle Unterstützung von Abbruchkosten für<br />
das Objekt Josef Dunkl-Straße 18. Die Kosten betrugen laut vorgelegter Rechnung € 8.034,89.<br />
Die Abbruchgenehmigung der Garage auf dem Grundstück Nr. 1485 u.574/1, EZ. 3759, KG<br />
<strong>Mistelbach</strong>, Josef Dunkl-Straße 18, wurde mit Bescheid vom 26.5.2010, Zl. Ing.Ho/St-3570-2010,<br />
erteilt. Die Zu- und Umbauarbeiten wurden mit gleichlautendem Bescheid bewilligt.<br />
Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 empfohlen, aufgrund der Richtlinien der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für Abbruchkosten und der vorgelegten Belege Herrn und Frau<br />
Hartmut und Tanja Schmatzberger eine Förderung von € 2.410,47 zu gewähren.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Voranschlagsstelle: 1/4890-76891<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 26 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu <strong>17</strong>.) Grundverkehr<br />
A) Kanal Frättingsdorf, Grundankäufe und Grundtausch<br />
a) Verbindungskanal nach Frättingsdorf<br />
In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2010 wurde der Ankauf bzw. Tausch von<br />
Grundstücken, die für das Projekt benötigt wurden, beschlossen. Nach der Durchführung der<br />
Arbeiten in der Natur sind nunmehr Beschlüsse zu nachfolgenden Ergänzungen bzw.<br />
Korrekturen zu fassen:<br />
• Gloner Franz und Anna, 2151 Asparn, Bauernzeile 45, Tausch<br />
Gloner Franz und Anna sind Eigentümer der Parz. 3649, KG Hörersdorf, im Gesamtausmaß<br />
von etwa 663 m² und tauschen flächengleich mit den Gemeindeparzellen 3648 und 3647,<br />
KG Hörersdorf. Das genaue Flächenmaß wird von Geometer DI Swatschina im Zuge der<br />
Erstellung des Planes ermittelt. Der Quadratmeterpreis wird mit € 3,50 bewertet.<br />
• Weninger Gerhard, Mitschastraße 35, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Ankauf<br />
Weninger Gerhard ist Eigentümer der Parz. 1669, KG Frättingsdorf. Für die Erstellung eines<br />
Weges entlang der Mistel, der durchgängig 4 m breit sein soll, derzeit jedoch eine Engstelle<br />
mit lediglich 2,8 m aufweist, ist der Ankauf einer Teilfläche der Parz. 1669 von Herrn<br />
Weninger durch die Stadtgemeinde im Gesamtausmaß von 15 m² zum Preis von € 3,50/m²<br />
erforderlich.<br />
Diesem Projekt liegen die Pläne GZ 4974-2/09B, GZ 4974-2/09A, GZ 4974-3/10 bzw. die<br />
endgültigen von Vermessungskonsulent DI Gerhard Swatschina erstellten Teilungspläne (GZ<br />
4974-3/10) aus dem Jahre 2010 zugrunde. Die von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />
erworbenen Grundstücke werden nach der Teilung als Öffentliches Gut ausgewiesen.<br />
Der GRA 8 und der GRA 2 haben in ihren Sitzungen vom 9.11.2010 bzw. 23.11.2010 dem<br />
Ankauf bzw. Tausch zugestimmt.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung: Kanalprojekt BA 70 Frättingsdorf 5/851991-0503000<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
b) Ortskanal Frättingsdorf, Dorfinger Theresia, Holzleitenstraße 23, 2132 Frättingsdorf,<br />
Ankauf<br />
Bei der Errichtung des Ortskanals Frättingsdorf hat sich im Zuge des Kanalbaues herausgestellt,<br />
dass der Ankauf nachstehender privater Grundstücke durch die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />
erforderlich ist, damit der Kanal zukünftig auf öffentlichen Grund liegt:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 27 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Dorfinger Theresia ist Eigentümerin der Parz. • 109, KG Frättingsdorf. Die Stadtgemeinde kauft<br />
eine Teilfläche dieser Parzelle im Gesamtausmaß von 25,50 m² von Frau Dorfinger zum Preis €<br />
25,--/m², sohin zum Gesamtpreis von € 637,50 an.<br />
Der GRA 8 und der GRA 2 haben in ihren Sitzungen vom 9.11.2010 bzw. 23.11.2010 den<br />
Ankäufen zugestimmt.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung: Kanalprojekt BA 70 Frättingsdorf 5/851991-0503000<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
B) ASFINAG - A5 Nord Autobahn<br />
a) Abschnitt Schrick bis Poysbrunn, Grundeinlöse Nachzahlung - Bericht<br />
Auf Grund der Aktualisierung des Grundsatzgutachtens des Sachverständigen DI Reinhard<br />
Barbl im Mai 2010 wurde die Grundeinlöse für im Privateigentum stehende landwirtschaftliche<br />
Flächen auf € 2,80 pro m² erhöht. Für die betroffenen Flächen „öffentliches Gut“ wirkt sich<br />
die Erhöhung nicht aus, da diese mit € 0,00 bewertet werden. Entsprechend des mit der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> betreffend Privateigentumsflächen abgeschlossenen<br />
Grundeinlöseübereinkommens vom 07.10.2009 (Punkt XIV „Meistbegünstigungsklausel“) ist<br />
die ASFINAG daher zu einer Nachzahlung in Höhe von € 224,66 verpflichtet.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
b) Verbindungsspange <strong>Mistelbach</strong>, L 3094 – B 40 (vormals Franz Dobscha), Grundeinlöse<br />
Nachzahlung - Bericht<br />
Auf Grund der Aktualisierung des Grundsatzgutachtens des Sachverständigen DI Reinhard<br />
Barbl im Mai 2010 wurde die Grundeinlöse für im Privateigentum stehende landwirtschaftliche<br />
Flächen auf € 2,80 pro m² erhöht. Entsprechend des mit der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />
betreffend des ehemaligen Grundstückes von Franz Dobscha abgeschlossenen<br />
Grundeinlöseübereinkommens vom 16.10.2009 (Punkt XIV „Meistbegünstigungsklausel“) ist<br />
die ASFINAG daher zu einer Nachzahlung in Höhe von € 219,03 verpflichtet.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
c) Abschnitt Schrick bis Poysbrunn, Abschluss eines Zusatzübereinkommens (öffentl.<br />
Gut)<br />
Für den Ausbau der A5 Nord Autobahn wurde mit der Republik Österreich, vertreten durch die<br />
ASFINAG, das Übereinkommen vom 07.10.2010 über die Grundeinlöse der für den Ausbau<br />
beanspruchten Teilflächen von Liegenschaften der Stadtgemeinde abgeschlossen. Bei der<br />
Durchführung des Ausbaues hat sich herausgestellt, dass beim Bau des Abschnittes Schrick bis
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 28 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Poysbrunn einige weitere Teilflächen des öffentlichen Gutes der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> von<br />
der ASFINAG beansprucht werden. Für diese Flächen muss daher nunmehr ein<br />
Zusatzüberkommen abgeschlossen werden.<br />
Entsprechend Anhang zu Punkt II. „Beanspruchung und Ablöse“ sind vom<br />
Zusatzübereinkommen folgende Parzellen der Gemeinde erfasst:<br />
KG Kettlasbrunn:<br />
4614, 4611, 4311/1, 4472, 4598, 4580, 4579, 4578, 4540, 4537, 4515, 4497, 4536, 4763,<br />
4577, 4608, 4610, 4620, 4621, 4615,<br />
KG Eibesthal<br />
4635<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle dem Abschluss des<br />
Zusatzübereinkommens mit der ASFINAG betreffend Grundeinlöse öffentliches Gut die<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
d) Abschnitt Schrick bis Poysbrunn, Verbindungsspange L3094 - B40,<br />
Abschluss eines Übereinkommens<br />
Für die Inanspruchnahme von Liegenschaften der Stadtgemeinde (Öffentliches Gut und<br />
Privateigentum) durch den Bau der Verbindungsspange zwischen der L 3094 und der B 40 ist<br />
ein Übereinkommen mit der Republik Österreich, vertreten durch die ASFINAG, abzuschließen.<br />
Gemäß Punkt II. „Beanspruchung und Ablöse“ werden folgende Parzellen der Gemeinde in<br />
Anspruch genommen:<br />
1300, KG Ebendorf<br />
1316, KG Ebendorf<br />
4541/2, KG Kettlasbrunn<br />
5861, KG <strong>Mistelbach</strong><br />
6782, KG <strong>Mistelbach</strong><br />
Privateigentum:<br />
Parz. 4541/2, KG Kettlasbrunn, Teilfläche von 5 m²<br />
Entsprechend der in Anspruch genommenen Teilflächen Privateigentum ergibt sich eine<br />
Gesamtentschädigung in der Höhe von € 16,45.<br />
Dieser Acker ist bis 2013 an Herrn Fichtl Friedrich verpachtet. Herr Fichtl ist über die<br />
Inanspruchnahme der Teilfläche von 5 m² durch die ASFIANG in Kenntnis zu setzen.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 29 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
C) Grundverkäufe<br />
a) Bobolik Otto, Bründlgasse 1, 2130 Ebendorf<br />
Für den Ankauf einer Teilfläche der Gemeindeparz. 1244/2, KG Ebendorf, Widmung<br />
Grünland, wurde ein Ansuchen von Herrn Bobolik Otto gestellt. Er hat bisher die an seine<br />
Scheune angerenzende Teilfläche gepflegt und war bis dato der Meinung, die Teilfläche<br />
gehöre zu seinem Grundstück • 106 dazu. Herr Bobolik würde die Teilfläche auch im Falle des<br />
Ankaufes weiterhin pflegen.<br />
Da es im Sinne der Gemeinde liegt, dass die hinter der Scheune von Herrn Bobolik liegende<br />
Teilfläche weiterhin gepflegt wird, wurde vom GRA 2 am 20.09.2010 bzw. STR vom<br />
27.09.2010 der Verkauf an Herrn Bobolik zu einem Preis von € 15,00/m² befürwortet.<br />
Im Zuge der Vermessung hat sich nunmehr herausgestellt, dass eine Teilfläche von 3 m² des<br />
Grundstückes von Herrn Bobolik, Parz. • 106, durch eine Verkehrsfläche der Gemeinde<br />
beansprucht wird.<br />
Entsprechend Teilungsplan von DI Lebloch, GZ 7665/2010, kauft Herr Bobolik nunmehr eine<br />
Teilfläche der Gemeindeparzelle 1244/2 im Gesamtausmaß von 64 m² von der Gemeinde an<br />
und verkauft eine Teilfläche seiner Parz. •106 im Gesamtausmaß von 3 m² an die Gemeinde.<br />
Als Kaufpreis werden für beide Vertragspartner € 15,00/m² vereinbart. Unter Aufrechnung der<br />
von der Gemeinde anzukaufenden Teilfläche von 3 m² sind von Herrn Bobolik daher<br />
insgesamt € 915,00 zu bezahlen. Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung<br />
des Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind von Herrn Bobolik zu tragen.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle dem Verkauf seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
b) Prowaznik Heinrich und Lechner Maria, Gansterergasse 7/34, 1160 Wien<br />
Frau Marianne Pleyel war Eigentümerin des auf dem der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zur Gänze<br />
gehörigen Grundstücks Parz. 1818/10, KG Frättingsdorf, als Superädifikat befindlichen<br />
Weinkellers mit Presshaus samt Kellerröhre mit der Grundstücksadresse 2132 Frättingsdorf,<br />
Wieselweg 113.<br />
Rechtlich war dadurch die Situation gegeben, dass Frau Pleyel zwar Eigentümerin des Kellers,<br />
nicht aber des Grundes auf dem der Keller steht, war. Frau Pleyel ersuchte daher um<br />
Abschluss einer Optionsvereinbarung mit der Gemeinde, dass sie bzw. ein von ihr namhaft<br />
gemachter Dritter (zukünftiger Käufer) die Teilfläche der Gemeinde im Gesamtausmaß von<br />
49 m 2 zu einem Preis von € 12,--/m 2 , sohin zum Gesamtpreis von € 588,-- ankaufen kann.<br />
Herr Ortsvorsteher Simon Hollaus ist mit dem Verkauf zu diesem Preis einverstanden.<br />
Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung vom 23.8.2010 dem Abschluss einer<br />
Optionsvereinbarung zu.<br />
Da Frau Pleyel den Keller zwischenzeitlich an Herrn Prowaznik Heinrich und Frau Lechner<br />
Maria verkauft hat, ersucht sie nunmehr um direkten Verkauf der unter dem Keller liegende<br />
Teilfläche der Gemeindeparzelle an die Käufer des Kellers.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 30 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Die mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages anfallenden<br />
Steuern, Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
c) Üblauer Josef, Am Kirchenberg 24, 2132 Hörersdorf<br />
Bei einem Lokalaugenschein wurde festgestellt, dass Herr Josef Üblauer das an seine Parz. •332<br />
angrenzende Gemeindegrundstück Parz. 163/24 im Gesamtausmaß von 273 m² mitbenutzt.<br />
Unter anderem stehen auf der Gemeindeparzelle ein Gebäude zur Lagerung von Holz sowie –<br />
jedenfalls im Sommer - ein Swimmingpool. Die Scheune stand laut Aussage von Herrn Üblauer<br />
schon von jeher auf der Gemeindeparzelle und wurde ihm - nach seinen Angaben - im Rahmen<br />
einer Besprechung mit dem damaligen Ortsvorsteher, Herrn Koppensteiner, seinerzeit<br />
gestattet, das Grundstück kostenlos zu nutzen und eine Hütte zur Lagerung von Holz<br />
aufzustellen. Herr Üblauer gibt an, er habe die bereits bestehende Scheune vergrößert.<br />
Herr Üblauer benötigt die Teilfläche der Gemeinde zur Lagerung von Holz und als Garten und<br />
ist bereit, die Gemeindeparzelle zu einem Preis von max. € 15,--/m 2 , sohin zum Gesamtpreis<br />
von € 4.095,-- anzukaufen. Die Parzelle liegt zwar im Bauland, würde von Herrn Üblauer aber<br />
nur als Garten benutzt werden. Dieser Preis erscheint angemessen, da das angrenzende,<br />
steilere Grundstück, um € 12,--/m 2 an Herrn DI Klingler verkauft wurde und das Grundstück<br />
von der Gemeinde nicht anderweitig benötigt wird.<br />
Die mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages anfallenden<br />
Steuern, Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle der Kündigung seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
D) Grundabtretungen<br />
a) Pfründe der römisch-katholischen Pfarrkirche zum heiligen Martin in <strong>Mistelbach</strong>,<br />
Marienplatz 1, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Parz. 770/3, KG <strong>Mistelbach</strong>, und<br />
Österreichische Provinz der Gesellschaft der des Göttlichen Heilands (Salvatorianer),<br />
Habsburgergasse 12, 1010 Wien, Parz. 774/3, KG <strong>Mistelbach</strong>,<br />
Laut Teilungsplan vom 13.03.1961, GZ 2512a, DI Albert Schleiter, sind die Parzellen 770/3<br />
und 774/3 seitens der Kirche unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten. Diese<br />
Grundstücke liegen an der Bahnzeile und werden in der Natur als Zugang für das<br />
Lehrlingsheim benutzt. Wie aus dem Grundbuchsauszug ersichtlich, wurde der Teilungsplan<br />
seinerzeit zwar technisch durchgeführt und eine öffentliche Verkehrsanlage errichtet, die<br />
entsprechende Eigentumsübertragung auf die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurde<br />
grundbücherlich jedoch bis dato noch nicht durchgeführt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 31 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Die mit der grundbücherlichen Eintragung verbundenen Kosten trägt die Stadtgemeinde.<br />
Der GRA 2 war in seiner Sitzung vom 23.11.2010 damit einverstanden.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt<br />
b) Seidl Gerhard, Ebendorfer Hauptstraße 76, 2130 Ebendorf<br />
Herr Seidl Gerhard hat aus Anlass der Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland gemäß<br />
§ 12 Abs. 1 Z 1 BauO 1996 entsprechend Teilungsplan des DI Karl Schweinhammer, GZ 8031,<br />
vom 22.07.2010, eine zwischen den Straßenfluchtlinien gelegene Teilfläche, Parz. 1476, KG<br />
Ebendorf, im Gesamtausmaß von 11 m² unentgeltlich an das öffentliche Gut abzutreten.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
c) Wiesinger Josef und Ulrike, Ernstbrunner Straße 14-16, 2130 <strong>Mistelbach</strong><br />
Laut Bescheid des Bauamtes vom 28.7.2009, dessen integrierende Bestandteile Befund und<br />
Gutachten des Bausachverständigen vom 15.07.2010 sind, wurde auf dem Bauplatz Parz.<br />
5012/1, EZ 2261 sowie Parz. 5012/2, EZ 1946, KG Paasdorf, eine Baubewilligung unter der<br />
aufschiebenden Bedingung der Vorlage eines Grundbuchsbeschlusses über die Vereinigung<br />
der vom Bauansuchen betroffenen Liegenschaften erteilt.<br />
Zwischen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und den Bauwerbern ist eine Vereinbarung<br />
abzuschließen, aus der hervorgeht, dass Wiesinger Josef und Ulrike ihre ausdrückliche<br />
Einwilligung erteilen, dass ob der Trennstücke 1 (Teilfläche der Parz. 5012/1) und 5 (Teilfläche<br />
der Parz. 5013/1), KG Paasdorf, im Gesamtausmaß von 899 m² gemäß Teilungsplan des DI<br />
Swatschina, GZ 5297/09 vom 1.7.2010, das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong>, öffentliches Gut, lastenfrei einverleibt wird.<br />
Für die ob der EZ 1804 einverleibten Pfandrechte sind vor Unterfertigung der Vereinbarung<br />
durch die Stadtgemeinde Löschungsquittungen von den derzeitigen Eigentümern der<br />
Teilflächen vorzulegen.<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieser Vereinbarung<br />
verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind von Wiesinger Josef und Ulrike zu tragen.<br />
Die ob der in EZ 2261 (Parz. 5012/1) sowie in EZ 1804 (Parz. 5013/1) eingetragene<br />
Dienstbarkeit der Duldung einer Leitung der EVN wird von der der Stadt <strong>Mistelbach</strong><br />
übernommen.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle der Abtretung seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 32 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 18.) Bestandverträge<br />
a) Gemeindewohnung Kirchengasse 11/4, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />
Kriterien für Vergabe der Wohnung<br />
Um die voraussichtlich ab 1. Jänner 2011 freiwerdende Gemeindewohnung Kirchengasse 11/4<br />
möglichst rasch wieder vermieten zu können, sollte mit der Renovierung nach Maßgabe der<br />
verfügbaren Ressourcen des Bauhofes Anfang 2011 begonnen werden.<br />
Nach der Renovierung der Wohnung Kirchengasse 11/4 entspricht diese der Ausstattungskategorie<br />
A. Entsprechend dem nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 16 Abs. 2 bis 4 MRG)<br />
für die Mietzinsbildung heranzuziehenden Richtwert für Niederösterreich von € 5,03/m²<br />
beträgt der Mietzins für den neu abzuschließenden Mietvertrag für die 42 m² große Wohnung<br />
dann € 232,39 inkl. USt. (€ 211,26 Mietzins Richtwert plus € 21,13 USt.). Die Gesamtmiete,<br />
bestehend aus dem Hauptmietzins von € 211,26, Umsatzsteuer € 21,13 sowie dem derzeitigen<br />
monatlichen Betriebskosten-Acconto von € 90 (inkl. USt.) beträgt somit € 322,40.<br />
Unter Berücksichtigung der geringen Größe der Wohnung, bestehend aus 2 Räumen samt<br />
Nebenräumen und des sozialen Aspektes wird empfohlen, die Wohnung wenn möglich an<br />
Personen wie bspw. eine Alleinerzieherin mit einem oder maximal zwei Kindern oder eine<br />
andere alleinstehende Person mit besonderen Bedürfnissen zu vermieten. Um Außenstände<br />
von vorne herein hintanzuhalten wird weiters empfohlen, diese Wohnung nur an Personen zu<br />
vergeben, die bereits bei der Anmeldung einen Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen,<br />
mit dem die Miete bezahlt werden kann, erbringen können.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Beim Neuabschluss des Mietvertrages für die Wohnung Kirchengasse 11/4 erfolgt<br />
Mietzinsbildung entsprechend dem gesetzlichen Richtwert und beträgt die Miete daher<br />
€ 232,39 inkl. UST (€ 211,26 Mietzins Richtwert plus € 21,13 UST ) plus Betriebskosten-<br />
Acconto von derzeit € 90,00 sohin insgesamt € 322,40. Um die Einbringung der Miete zu<br />
sichern, wird die Wohnung ausschließlich an Personen vergeben, die einen Nachweis über ein<br />
entsprechend hohes regelmäßiges Einkommen erbringen können. Alleinstehende Mütter mit<br />
Kindern oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen werden bevorzugt, um dem sozialen<br />
Aspekt der Gemeindewohnung Rechnung zu tragen.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
b) Gemeindewohnung Liechtensteinstraße 22a/6, Fertigstellung und Vermietung<br />
Laut Auskunft des zuständigen technischen Sachbearbeiters ist mit der Fertigstellung der<br />
Sanierung der Gemeindewohnung Liechtensteinstraße 22a/6 (ehemalige Wohnung der Familie<br />
Yalda) bis Ende Jänner zu rechnen. Die Wohnung kann somit voraussichtlich mit Februar<br />
wieder vermietet werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 33 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Für die Vergabe der Wohnung wurden im GRA 2 vom 20.09.2010 bzw. STR vom 27.09.2010<br />
folgende Kriterien Liechtensteinstraße 22a/6 einstimmig beschlossen:<br />
„Beim Neuabschluss des Mietvertrages für die Wohnung Liechtensteinstraße 22a/6 erfolgt<br />
Mietzinsbildung entsprechend dem gesetzlichen Richtwert und beträgt die Miete daher<br />
€ 516,23 inkl. UST zzgl. Betriebskosten- acconto von derzeit € 182,00, insgesamt sohin<br />
€ 698,23. Um die Einbringung der Miete zu sichern, wird die Wohnung ausschließlich an<br />
Mieter vergeben, die einen Nachweis über ein entsprechend hohes Einkommen aus geregelter<br />
Tätigkeit erbringen können. Familien mit Kindern werden bevorzugt.“<br />
Für die Wohnung Liechtensteinstraße 22a/6 liegen zwei aktuelle Bewerbungen vor:<br />
1. Frau Garu Maria, geboren am 30.01.1958, geschieden, lebt seit 1991 in <strong>Mistelbach</strong> und<br />
muss ihre derzeitige Unterkunft, Liechtensteinstraße 22, an der sie seit 2002 gemeldet ist,<br />
wegen Eigenbedarf der Vermieter bis spätestens 31. März 2011 aufgeben. Frau Garu hat<br />
sieben Kinder im Alter von 22 Jahren bis 9 Jahren, wovon ein Kind körperlich schwerst<br />
behindert ist.<br />
Aus den von Frau Garu vorgelegten Dokumentationen ist ersichtlich, dass sie über ein<br />
regelmäßiges entsprechendes monatliches Einkommen verfügt.<br />
2. Frau Hager Marion, geboren am 04.07.1967, geschieden, Angestellte im MZM,<br />
Alleinerzieherin von zwei Kindern (Tochter 15 Jahre, Sohn 19 Jahre nicht berufstätig), derzeit<br />
wohnhaft Ebendorfer Hauptstraße 102, Mietvertrag endet 2011.<br />
Frau Hager verfügt lt. ihren Angaben derzeit über ein entsprechendes monatliches Einkommen.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 empfohlen, auf Grund der vorliegenden<br />
Dokumentation die Wohnung Liechtensteinstrasse 22a/6 an Frau Maria Garu zu der<br />
festgelegten Miete zu vergeben. Auf Grund der außergewöhnlich schweren Lebensumstände<br />
von Frau Garu wird aus sozialen Gründen auf die Kaution von drei Monatsmieten verzichtet.<br />
Der Mietvertrag wird spätestens mit 01.03.2010 abgeschlossen.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt<br />
c) Weinlandstüberl, Franz Reuter, Mitschastraße 40, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Zurückziehung<br />
der Vertragsauflösung und Nachtrag zum Pachtvertrag<br />
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 05.07.2010 wurde der mit dem Betreiber<br />
des Weinlandstüberls, Franz Reuter, bestehende Pachtvertrag mit 31.12.2010 aufgelöst, um im<br />
Anschluss an das geplante Vergabeverfahren für das Gesundheitszentrum eine zeitgerechte<br />
Verwirklichung des Projektes Gesundheitszentrum zu ermöglichen.<br />
Das Weinlandstüberl wird nun nicht mehr als Standort für das Gesundheitszentrum benötigt.<br />
Um weiterhin Einkünfte aus dem Pachtzins für das Weinlandstüberl zu lukrieren, soll der<br />
derzeit noch bestehende Pachtvertrag weiterhin bestehen bleiben.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 34 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Herr Reuter ist grundsätzlich damit einverstanden, das Weinlandstüberl weiterhin entsprechend<br />
den im bestehenden Pachtvertrag vereinbarten Konditionen zu pachten. Damit allfällige zu<br />
tätigende Investitionen für den Pächter ökonomisch auch vertretbar sind, möchte Herr Reuter<br />
jedoch einen Kündigungsverzicht seitens der Gemeinde vereinbaren. Es soll daher in einem<br />
Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag ein zweijähriger Kündigungsverzicht seitens der<br />
Gemeinde vereinbart werden.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Um weiterhin Einnahmen für das Gebäude „Weinlandstüberl“ zu lukrieren, bleibt der mit<br />
Herrn Franz Reuter bestehende Pachtvertrag durch einvernehmliche Zurückziehung der<br />
Auflösung bestehen. Mit einem Nachtrag wird ein zweijähriger Kündigungsverzicht seitens der<br />
Gemeinde ab 01.01.2011 vereinbart.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt<br />
Zu 19.) Löschung eines Wiederkaufsrechtes<br />
Holemar Ernst und Emma, KG <strong>Mistelbach</strong><br />
Notar Dr. Franz Schweifer, 2126 Laa/Thaya, Stadtplatz 32, ersucht um Zustimmung, dass das ob<br />
der den Ehegatten Ernst und Emma Holemar, Feldstraße 9, Laa an der Thaya, gehörigen<br />
Liegenschaft Parz. 3499/37, Grundbuch 15028 <strong>Mistelbach</strong>, zu Gunsten der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> einverleibte Wiederkaufsrecht, gelöscht wird. Das Grundstück liegt in der Siedlung<br />
„Beim Stadtwald“, die Bauverpflichtung wurde durch die Errichtung des Wohnhauses Dr. Höllrigl-<br />
Straße 3 erfüllt.<br />
Der GRA 2 war in seiner Sitzung vom 23.11.2010 mit der vorliegenden Löschungserklärung<br />
einverstanden.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 20.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Stellungnahmen<br />
Die Änderung 31 des örtlichen Raumordnungsprogrammes u. Bebauungsplanes ist in der Zeit vom<br />
Montag, 27. September 2010 bis Montag, 8. November 2010, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegen. Während der Auflagefrist wurden 12 Stellungnahmen abgegeben.<br />
Im Detail handelt es sich dabei um folgende Stellungnahmen:<br />
Zu 1.1.1. (Fenz, Frättingsdorf), 3.2.2. (Scheiner, Hörersdorf) und 8.10.3. (Dechanthof,<br />
<strong>Mistelbach</strong>)<br />
Das Amt der NÖ Landesregierung hat zu diesen Umwidmungspunkten in Vertretung der Republik
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 35 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Österreich als Eigentümerin von Gewässergrundstücken im Gemeindegebiet von <strong>Mistelbach</strong><br />
mitgeteilt, dass grundsätzlich kein Einwand besteht. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten,<br />
dass entlang der Gewässer ausreichend breite Betreuungs- und Erhaltungsstreifen frei von<br />
jeglicher Verbauung gehalten werden.<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Bei allen 3 Änderungen wurde dem Verlangen des Amtes der NÖ Landesregierung als Vertreterin<br />
des öffentlichen Wassergutes Rechnung getragen. Die Betreuung und Erhaltung der<br />
Wasserflächen ist in den gegenständlichen Bereichen so wie bisher möglich.<br />
Zu 8.10.3. (Dechanthof <strong>Mistelbach</strong>)<br />
Die ÖBB haben dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 36 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />
unrichtig. In der Widmung Bauland-Sondergebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig.<br />
Hinsichtlich der Zufahrt wird angemerkt, dass schon jetzt die bestehende Eisenbahnkreuzung als<br />
Zufahrt zum Tierheim genutzt wird. Aufgrund der Größe des Bauland-Sondergebietes und der<br />
Tatsache, dass das neue Tierheim in der Kubatur in etwa dem Bestand entspricht, ist auch keine<br />
signifikante Frequenzerhöhung bei der Eisenbahnkreuzung zum Tierheim zu erwarten. Ebenfalls<br />
ist eine Einschränkung des Sichtbereiches aufgrund der Lage des Bauplatzes nicht zu erwarten.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 37 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 9.10.4. (XXX-Lutz, <strong>Mistelbach</strong>)<br />
Die ÖBB haben dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 38 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />
unrichtig. In der Widmung Bauland-Betriebsgebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig. Die<br />
Sichtverhältnisse bei der EK zum Koch Baustoffhandel sind nach Ansicht des Bauamtes<br />
ausreichend. Eine signifikante Frequenzsteigerung des Verkehrs ist nicht zu erwarten, weil die<br />
Widmung gleich bleibt. Es wird lediglich eine Bebauungsdichte anstatt einer Geschoßflächenzahl<br />
ausgewiesen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 39 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 10.10.5. (Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg)<br />
Die ÖBB haben dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 40 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Im gegenständlichen Bereich besteht schon seit etwa 20 Jahren eine Bauland-Widmung. Der zur<br />
Auflage vorgelegene Plan sieht zwar eine geringfügige Baulandserweiterung Richtung Westen vor.<br />
Gleichzeitig ist aber auch eine Widmungsänderung von Bauland-Wohngebiet auf Bauland-<br />
Kerngebiet vorgesehen. Das gewidmete Bauland weist zur Liegenschaft der ÖBB einen Abstand
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 41 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
von ca. 35 bis 40 m auf. In diesem Streifen ist für eine Retention (für ein mögliches neues<br />
Siedlungsgebiet westlich der Bahn) auch ein Damm mit einer Kronenhöhe von ca. 3 m<br />
vorgesehen. Weiters gibt es für den gegenständlichen Bereich Lärmkarten, erstellt vom Büro<br />
Neunkirchen, wo, selbst bei einer Frequenzsteigerung, der zulässige Wert nicht überschritten wird<br />
(bei Dammschüttung).<br />
Die Immorent hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 42 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 43 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 44 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 45 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 46 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Das Büro Fleischmann überarbeitete auf Auftrag der Immorent AG den Flächenwidmungs- und<br />
Bebauungsplan. Dabei wurden auch schon die Detailplanungen der Fachplaner Straßen,<br />
Wasserversorgung, Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung berücksichtigt. Es ergeben sich<br />
daraus geringfügige Änderungen: Abflachen der Ecken, aufgrund der Geländesituation kann im<br />
Nordosten auf einen Teil der Verkehrsfläche verzichtet werden, Verbreiterung der<br />
Erschließungsstraße im Westen um 1 m für die Ableitung des Oberflächenwassers in einen Graben<br />
- dadurch ergibt sich eine geringfügige Änderung eines möglichen Retentionsbereiches für eine<br />
Siedlungserweiterung westlich der Bahn.<br />
Seitens der Immorent besteht weiter der Wunsch, dass das südliche als BK-a-A9 ausgewiesene<br />
Bauland nur mehr durch einen 3 m breiten als „Weg anderer Art“ gewidmete Verkehrsfläche<br />
unterteilt wird. Die restliche Fläche soll anstelle von öffentlicher Verkehrsfläche dem angrenzenden<br />
Bauland-Kerngebiet zugeschlagen werden.<br />
Nach Rückfrage beim Wasserbauplaner (DI Theuer) teilte dieser mit, dass die Retentionskubatur<br />
innerhalb des Projektsgebietes nicht verringert werden darf, was tiefere Gräben und daher auch<br />
steilere Böschungen zur Folge hätte.<br />
Nach Ansicht des Bauamtes geht dann der Sinn der sog. „Naturnahen<br />
Oberflächenwasserableitung“ verloren. Geplant ist durch flache Geländemulden mit<br />
unterschiedlicher Tiefenlage für die zukünftigen Bewohner begeh-, bespiel- und erlebbare<br />
Grünzüge zu schaffen. Bei steileren Böschungen und womöglich bei vom<br />
Verkehrssachverständigen vorgeschriebenen Sicherungen (z.B. Leitplanken) geht ein Teil des<br />
Mehrwertes verloren. Da zweifellos auch die Wirtschaftlichkeit für das Projekt gegeben sein muss,<br />
wird daher vorgeschlagen, eine südlich zum Projektsgebiet im Eigentum der Gemeinde befindliche<br />
Liegenschaft in das Projektgebiet aufzunehmen. Diese Liegenschaft wäre sonst nur mit sehr<br />
hohem Aufwand erschließbar und verwertbar.<br />
Derzeit gibt es lt. Auskunft der örtlichen Erste Bank für das Projekt etwa 130 Interessenten. Diese<br />
teilen sich auf Einfamilienwohnhäuser, Reihenhäuser und Wohnungsinteressenten. Um möglichst<br />
ein vielfältiges Angebot zu schaffen, wurde vom Raumplanungsbüro Fleischmann eine<br />
unterschiedliche Bebauungsstruktur in den einzelnen Baufeldern ausgewiesen. Die ausgewiesenen<br />
Freihalteflächen werden gestrichen. Der Sinn der Freihalteflächen, nämlich die Retention von<br />
Niederschlagswasser auf Eigengrund der Bauwerber soll durch Bebauungsvorschriften bzw. die<br />
Durchsetzung im Bauverfahren sichergestellt werden. Dafür wurden vom Raumplanungsbüro<br />
Fleischmann folgende Bebauungsvorschriften ausgearbeitet:<br />
1. Die Versickerung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen und Dachflächen ist<br />
nur insofern zulässig, als dadurch keine Vernässungsgefahr für benachbarte Bauplätze<br />
entsteht.<br />
2. Die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen und Dachflächen in die<br />
dafür vorgesehenen öffentlichen Ableitungsgräben und Retentionsmulden darf nur in<br />
einem solchen Ausmaß erfolgen, dass über die auf Eigengrund vorzusehene Retention (das<br />
sind 12 l/m² der jeweiligen Parzellengröße) hinausgeht.<br />
Das Bauamt führt dazu aus, dass diese Bebauungsvorschriften den Intentionen der naturnahen<br />
Oberflächenwasserableitung, nämlich das Retention schon am Anfang im kleineren Maße<br />
erforderlich ist, Folge geleistet wird. Dazu sind die vorgeschlagenen Bebauungsvorschriften<br />
durchaus anwendbar. Es sollte jedoch auch die Stellungnahme des bautechnischen<br />
Amtssachverständigen vom Amt der NÖ Landesregierung berücksichtigt werden. Jedenfalls muss<br />
die bestehende Verordnung der Bebauungsvorschriften für den „Försterweg“ abgeändert<br />
werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 47 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 10.10.6. (Berufsschule)<br />
Frau Stacher Friederike, Franz Josef-Str. 121, 2130 <strong>Mistelbach</strong> und die ÖBB haben dazu folgende<br />
Stellungnahmen abgegeben:<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Der bei der Auflage vorgelegene neue Bebauungsplan sieht für die Liegenschaft der Berufsschule,<br />
sowie bisher, als Bebauungsweise „freie Anordnung“ vor. Es wird daher lediglich die<br />
Geschoßflächenzahl und die Gebäudehöhe verändert. Bei der Bebauungsweise „freie<br />
Anordnung“ ist zu den seitlichen Nachbargrundstücken ein Bauwich einzuhalten. Dieser muss<br />
gemäß den Vorgaben des § 50 NÖ BO 1996 zumindest der halben Gebäudehöhe entsprechen.<br />
Ab einer Gebäudehöhe von mehr als 8 m und einer Länge der der Grundstücksgrenze<br />
zugewandten Gebäudefront von mehr als 15 m muss der Bauwich für jenen Teil der<br />
Gebäudefront, der über diese 15 m hinausreicht, der vollen Gebäudehöhe entsprechen<br />
(abgesetzte Gebäudefront).
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 48 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Dies bedeutet, dass bei voller Ausnutzung der neuen Bebauungsbestimmungen das Gebäude<br />
weiter von der Grundgrenze zur Liegenschaft der Frau Stacher abgerückt werden muss.<br />
Angemerkt wird weiters, dass im § 6 NÖ BO 1996 lediglich das subjektive Recht des freien<br />
Lichteinfalles in einem Winkel von 45 Grad für bestehende oder mögliche Hauptfenster für die<br />
Nachbarn existiert. Ein Nebengebäude mit einer Gebäudehöhe von max. 3 m ist natürlich nach<br />
wie vor zulässig.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 49 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />
unrichtig. In der Widmung Bauland-Sondergebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig. Weiters<br />
wird darauf hingewiesen, dass die nächste Bahnkreuzung in der Parkgasse bereits mittels<br />
Schranken geregelt wird.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 50 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Betreuung und Erhaltung der Wasserflächen wurde bei den einzelnen Auflagepunkten soweit<br />
wie möglich berücksichtigt. Ebenfalls ergeben sich aufgrund der neuen Festlegungen im<br />
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan keine signifikanten Veränderungen hinsichtlich der<br />
Frequenzen der Eisenbahnkreuzungen. Die Stellungnahmen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />
und die Stellungnahmen der ÖBB werden nicht als Abänderungen sondern als Hinweis aufgefasst.<br />
Dafür ist beispielsweise beim Försterweg eine Fläche für einen Lärmschutzdamm freigehalten.<br />
Die von der Immorent AG nach der Detailplanung beantragte Adaptierung des Flächenwidmungs-<br />
und Bebauungsplanes soll mit Ausnahme der Baulandserweiterung im Bereich BK-a-A9 Folge<br />
geleistet werden. Es sollen jedoch nicht Flächen zu Lasten der Hochwassersicherheit bzw. der<br />
Ausführungsqualität in Bauland gewidmet werden. Durch steilere Böschungen geht der<br />
Mehrwert, nämlich bespiel-, begeh- und erlebbare Grünflächen verloren.<br />
Im Auflageentwurf des Bebauungsplanes ist für die Liegenschaft der Landesberufsschule in der<br />
Franz Bayer-Straße im BB-Plan die Bebauungsvorschrift „freie Anordnung“ festgelegt. Dadurch ist<br />
zu den seitlichen Grundgrenzen ein Bauwich einzuhalten. Der Bauwich beträgt zumindest die<br />
halbe Gebäudehöhe und ab einer Gebäudehöhe über 8 m und einer zur Grundstücksgrenze<br />
zugewandten Gebäudefront über 15 m, für den Gebäudeteil über 15 m, die gesamte<br />
Gebäudehöhe (z.B. Bei voller Ausnutzung der Gebäudehöhe beträgt der Abstand zur<br />
Grundgrenze zumindest 7,5 m und wenn der zur Grundstücksgrenze zugewandte Gebäudeteil<br />
mehr als 15 m beträgt, muss die Gebäudefront ab 15 m abgesetzt werden. Für diesen Teil beträgt<br />
der Abstand dann zumindest 15 m zur Grundgrenze.)<br />
Die Regelungen der NÖ Bauordnung 1996 werden als ausreichend empfunden. Nach Abwägen<br />
der Interessen sollen die Bebauungsvorschriften, sowie im Auflageentwurf, verordnet werden.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 21.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Begutachtung<br />
Die Überprüfungsverhandlung für die Änderung 31 mit dem raumordnungs- und bautechnischen<br />
Amtssachverständigen fand am 22.11.2010 im Bauamt statt. Der bautechnische Sachverständige<br />
hat seine Stellungnahme gleich abgegeben. Diese lautet wie folgt:<br />
31. Änderung des Bebauungsplanes in den KG Frättingsdorf,<br />
Hörersdorf, Eibesthal, Kettlasbrunn und <strong>Mistelbach</strong><br />
Die Verfahrensunterlagen zur Änderung des örtl. Raumordnungsprogrammes und<br />
Bebauungsplanes wurden gemeinsam besprochen und als Ergebnis wird folgendes festgehalten:<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Stadterweiterungsgebietes „Försterweg“ ist<br />
Gegenstand des laufenden Änderungsverfahrens und wird vom Büro DI Fleischmann bearbeitet.<br />
Alle übrigen Änderungspunkte wurden vom Büro DI Friedmann & Aujesky OG ausgearbeitet.<br />
Aus bautechnischer Sicht wird zu den gegenständlichen Änderungspunkten folgendes angemerkt:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 51 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu A) Stellungnahme zum Verordnungstext:<br />
Zu § 9 Abs. 6:<br />
Der Abs. 6 im § 9 der Bebauungsvorschriften steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zur<br />
Gesetzeslage. Dennoch wird angeregt zu prüfen, ob die Bauteile, Aufzüge oder Stiegenhäuser als<br />
Beispiele angeführt werden sollen, um die Möglichkeit zu erhalten, auch jene Bauteile<br />
miteinzubeziehen, die zur Zeit noch nicht eindeutig bestimmt werden können, wie z.B.<br />
Solaranlagen.<br />
Zu 10.10.5 „Försterweg“:<br />
Nach der Novellierung der NÖ BO 1996 ist vorgesehen, dass im § 69 Abs. 2 die Zif. 19 bzw. Zif.<br />
20 neu zu den bestehenden Bestimmungen angefügt werden. In der Zif. 19 sind die Zonen, in<br />
denen eine Versickerung von Niederschlagswässern von versickerten Flächen oder Dachflächen in<br />
einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt oder untersagt werden können, nunmehr in den<br />
Bebauungsbestimmungen zulässig.<br />
Weiters können nach Zif. 20 Zonen, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von<br />
versickerten Flächen oder Dachflächen in einen dafür vorgesehenen Kanal oder in einen Vorfluter<br />
untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt werden.<br />
Aufgrund dieser Bestimmungen wurde versucht, eine Regelung in den Bebauungsbestimmungen<br />
aufzunehmen. In dieser Bestimmung ist neben der Retentionsgröße zusätzlich die Ableitung der<br />
anfallenden Niederschlagswässer vorgesehen. Dieser Vorgangsweise erscheint aus bautechnischer<br />
Sicht problematisch und daher wird angeregt zu prüfen, ob in der Bebauungsbestimmung<br />
ausschließlich die Größe des Retentionsvolumens festgelegt wird. Die Bemessungsgrundlage ist im<br />
Erläuterungsbericht zu definieren und zu begründen.<br />
Die Betriebsanleitung, in welchem Zeitraum das gesammelte Niederschlagswasser in den Kanal<br />
entleert werden darf, wäre innerhalb eines baubehördlichen Genehmigungsverfahrens zu<br />
bestimmen.<br />
Zusammenfassung:<br />
Weiters wird angeregt, in der Endausfertigung der Verordnung neben dem Verordnungstext,<br />
bestehend aus fünf Paragraphen die Gesamtbebauungsbestimmung einzuarbeiten.<br />
Zu B) Stellungnahme zur Plandarstellung:<br />
Voraussetzung für die Festlegungen im Bebauungsplan ist die Übereinstimmung mit dem örtl.<br />
Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan). Sollte diese Übereinstimmung in einzelnen<br />
Bereichen nicht gegeben sein, ist die Stellungnahme in diesen Bereichen gegenstandslos.<br />
Zu 1.1.1 (Fenz, Planblatt FR-3):<br />
Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Zu 2.2.1 (Bittmann, Planlatt HÖ-10):<br />
Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Zu 3.2.2. (Scheiner, Planblatt HÖ 7 und 8):<br />
Beim Weg anderer Art ist die Kotierung außerhalb der Straßenfluchtlinien vorzunehmen. Alle<br />
anderen Änderungen sind aus bautechnischer Sicht nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Zu 4.4.1 (Gemeinde, Planblatt EI-25):<br />
Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Zu 5.5.2 (Grenzänderung Wirtschaftspark, Planblatt KE 32B, 32D und 32F)<br />
Bei neuen Verkehrsflächen sind die Straßenbreiten und die Straßenniveaus festzulegen.<br />
Zu 6.10.1 (Klinikum, Planblatt <strong>MB</strong> 47 und <strong>MB</strong> 55):
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 52 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Bei der Festlegung der freien Anordnung von Gebäuden ist immer die Geschoßflächenzahl im<br />
Kreissegment einzutragen. Ein entsprechender Nachtrag ist vorzunehmen. Bei neuen<br />
Verkehrsflächen sind die Straßenbreiten und die Straßenniveaus festzulegen.<br />
Aus dem vorgenannten Grund wird angeregt zu prüfen, ob die derzeit gültige offene<br />
Bebauungsweise weiterhin im Bebauungsplan festgelegt bleiben soll und keine Bebauungsdichte<br />
dargestellt werden muss.<br />
Zu 7.10.2 (Gesundheitszentrum, Planblatt <strong>MB</strong>/LA 54 und LA/<strong>MB</strong> 61):<br />
Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Zu 8.10.3 (Dechanthof, Planblatt <strong>MB</strong>/KE-49 D)<br />
Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Zu 9.10.4 (XXXLutz, Planblatt <strong>MB</strong> 49A und <strong>MB</strong>/EB 57)<br />
In dem betroffenen Baulandbereich ist die Baulandwidmung „BB“ eindeutig nachzutragen.<br />
Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Zu 10.10.5 („Försterweg“, Planblatt <strong>MB</strong> 38)<br />
In dem Gutachten der Kanzlei DI Michael Fleischmann vom September 2010 sind im<br />
Erläuterungsbericht des Techn. Büros DI Friedmann & Aujesky OG vom 20.9.2010 enthalten,<br />
wobei die einzelnen Änderungen beschrieben und begründet sind. Grundsätzlich ist kein<br />
Widerspruch der Festlegungen gegenüber dem Gesetzesrahmen aus bautechnischer Sicht zu<br />
erkennen, dennoch wird darauf hingewiesen, dass die Festlegungen in einem Kreissegment sich<br />
innerhalb eines Baulandbereiches nicht wiederholen müssen und bei den Verkehrsflächen wie z.B.<br />
„Weg anderer Art“ die entsprechende Signatur im Bebauungsplan einzutragen ist.<br />
Zu 10.10.6 (Schule, Planblatt <strong>MB</strong> 40)<br />
Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Durch die Stellungnahme des bautechnischen Amtssachverständigen ergeben sich keine<br />
wesentlichen Änderungen zum Auflageentwurf. Das Bauamt empfiehlt daher, sowie vom<br />
Sachverständigen beschrieben, die Bebauungsbestimmungen, sowie vorgeschlagen, anzupassen<br />
und als Anhang zur Verordnung neu zu fassen. Weiters soll, sowie angeregt, im Bereich des<br />
Weinviertel Klinikums anstelle von „freier Anordnung“, offene Bebauungsweise festgelegt<br />
werden. Dies hat rein formale Gründe und keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Die<br />
anderen formalen Vorschläge sollen ebenfalls eingearbeitet werden, haben aber rechtlich keine<br />
Bewandtnis.<br />
Der Raumordnungssachverständige hat noch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Im<br />
Zuge der Planbesprechung und des Lokalaugenscheines hat er jedoch darauf hingewiesen, dass<br />
für die Widmung des Weinviertelklinikums Ergänzungen, nämlich Stellungnahme eines<br />
verkehrstechnischen Amtssachverständigen zur neuen Verkehrsführung und ein Nachweis der<br />
Baulandeignung, erforderlich sind. Weiters soll im Bebauungsplan dort wo eine Gebäudehöhe mit<br />
11 m festgelegt ist, auch eine 30%ige Bebauungsdichte ausgewiesen werden. Damit kann die<br />
Ausweisung eines Grüngürtels entfallen. Andernfalls müssten weitere tiefgreifende<br />
Untersuchungen durchgeführt werden, weil angenommen werden muss, dass die Verbauung der<br />
Liegenschaft in ähnlicher Dichte wie beim „Altbau“ erfolgen kann.<br />
Aus Sicht des Bauamtes können diese Bedingungen erfüllt werden, weil einerseits das<br />
gegenständliche Projekt in diesem Bereich mehrheitlich private Verkehrsflächen und Grünflächen<br />
vorsieht und andererseits schon das Weinviertelklinikum Bodenuntersuchungen durchgeführt hat.<br />
Diese können, sowie ein Gutachten von DI Fuchs, dem Erläuterungsbericht angeschlossen werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 53 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zum Tierheim Dechanthof hat der Sachverständige ausgeführt, dass ein Grüngürtel bzw. eine<br />
Freihaltefläche entlang der Zaya wünschenswert wäre. Weiters hat das Bauland-Sondergebiet<br />
keinen Anschluss über „<strong>Mistelbach</strong>er Gebiet“ an die B 40. Dazu wird empfohlen, zuerst im<br />
Gemeindegebiet Wilfersdorf eine Umwidmung für den betreffenden Bereich durchzuführen. Dann<br />
kann mit Gemeinderatsbeschluss von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und Marktgemeinde<br />
Wilfersdorf eine Gemeindegrenzenänderung durchgeführt werden.<br />
Zu C) Der raumordnungstechnische Sachverständige hat zum Verfahren folgende<br />
Stellungnahme abgegeben:<br />
Gegenstand der Beurteilung sind die von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />
übermittelten Auflageunterlagen zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in<br />
den genannten KG. Dazu wurde vom Büro Dipl. Ing. Friedmann & Aujesky im September<br />
2010 ein Änderungsentwurf ausgearbeitet, in dem die Änderungen planlich dargestellt,<br />
beschrieben und begründet sind. Nach einer Durchsicht der vorliegenden Unterlagen sowie<br />
einer Besprechung mit Lokalaugenschein in der Gemeinde am 22. November 2010<br />
wird auf folgende Probleme / Defizite hingewiesen:<br />
Zur strategischen Umweltprüfung:<br />
• Auf die notwendige Ergänzung der Screening Unterlagen betreffend den Änderungspunkt<br />
8.10.3 Widmung von „BS-A1-Tierheim“ wird nochmals hingewiesen (s. Stellungnahme vom 8.<br />
Oktober 2010).<br />
• Zur geplanten Erweiterung des Landesklinikums wurde zu den vorgelegten Scoping-<br />
Unterlagen darauf hingewiesen, dass die SUP in erster Linie auf das geplante Bauprojekt und<br />
nicht auf das tatsächliche Bebauungspotential abzielt, das durch die 1,5 ha große<br />
Baulandfläche geschaffen wird (s. Stellungnahme vom 5. Oktober 2010). In der Besprechung<br />
wurde dazu vereinbart, das Bebauungspotential durch unterschiedliche Bebauungsdichten im<br />
Bebauungsplan einzuschränken. Durch diese Maßnahme sollte es möglich sein, die Bedenken<br />
auszuräumen.<br />
Zu den Änderungen:<br />
1.1.1. KG Frättingsdorf, Verkehrsflächenkorrektur, Streichung eines Ggü:<br />
Am westlichen Ortsrand von Frättingsdorf gibt es nördlich des <strong>Mistelbach</strong>es einen noch teilweise<br />
unbebauten Baulandstreifen. Die Erschließung dieses Baulandes ist durch eine Verkehrsfläche<br />
südlich des Baches über Brückenbauwerke möglich bzw. bereits erfolgt.<br />
Zusätzlich sieht der Flächenwidmungsplan eine Verkehrsflächenwidmung nördlich des Baches in<br />
einer Breite von 10 m vor. Da die Verkehrsfläche in dieser Breite nicht notwendig ist, soll sie auf 6<br />
m verschmälert und gleichzeitig eine schmale Ggü-Widmung entlang des Baches gestrichen<br />
werden.<br />
Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Erschließung dieses Bereiches zu überdenken, da sie in der<br />
derzeitigen Form nicht optimal ist. Nur ändert die ausschließliche Verschmälerung der<br />
Verkehrsfläche nichts an der zusätzlichen Problematik, dass die Verkehrsfläche zu kurz ist, um den<br />
gesamten Baulandstreifen zu erschließen. Es wird daher angeregt, eine verbesserte Variante mit<br />
einer Verlängerung der Verkehrsfläche und der Anordnung eines Umkehrplatzes an deren Ende<br />
auszuarbeiten. Um eine anteilsmäßig gerechte Aufteilung der Verkehrsfläche auf alle betroffenen<br />
Grundeigentümer zu erreichen, könnte auch die Widmung des noch unbebauten Baulandes als<br />
Aufschließungszone mit einer entsprechenden Freigabebedingung angedacht und damit<br />
zusätzlich eine zweckmäßige Parzellierung erreicht werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 54 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
6.10.1, KG <strong>Mistelbach</strong>, Erweiterung von BS-Krankenhaus anstelle von Ggü bzw. BW:<br />
Die Umwidmung betrifft eine etwa 1,5 ha große Fläche, die im Südwesten an das Krankenhaus<br />
anschließt. Im Erläuterungsbericht sind die Notwendigkeit und die Motive für die Erweiterung<br />
umfassend und nachvollziehbar dokumentiert. Im Besonderen soll durch die Umgestaltung mit Zu-<br />
und Umbau des Krankenhauses die Logistik und Funktionalität sowie die gesamte<br />
Verkehrsabwicklung verbessert werden. Zu zwei offenen Fragen sollte der Erläuterungsbericht<br />
ergänzt werden. Beim Areal handelt es sich um einen in Teilbereichen steil nach Süden<br />
abfallenden Hangbereich. Für eine Bebauung stellt die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des<br />
Unterrundes eine wesentliche Voraussetzung dar, die laut Auskunft durch die Gemeindevertreter<br />
bereits untersucht wurde. Das betreffende geotechnische Gutachten vom 28.9.2010 wurde von<br />
der 3P Geotechnik ZT Gmbh erstellt und zwischenzeitlich an RU2 übermittelt. Aus diesem<br />
Gutachten ist folgendes abzuleiten:<br />
Im Bereich der Erweiterungsfläche wurden die Grundstücke Nr. 4584/2, 4585/4 und 4609<br />
geotechnisch untersucht, das sind jene Grundstücke, auf denen laut Projektunterlagen der Zubau<br />
bzw. der Bau des Parkdecks geplant sind. Mit Hilfe der Ergebnisse der Untersuchung, die im<br />
Gutachten dokumentiert sind, wurden ein konkreter Gründungsvorschlag differenziert für die<br />
einzelnen Bauteile, sowie ein Vorschlag für die Herstellung der Baugrube ausgearbeitet. Daraus<br />
lässt sich der Schluss ziehen, dass die untersuchten Bereiche unter Berücksichtigung der im<br />
Gutachten definierten Bedingungen und vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich bebaubar<br />
sind. Im Gutachten wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „die Ergebnisse der<br />
bodenphysikalischen Untersuchungen nur für die untersuchten Proben repräsentativ sind. Eine<br />
Extrapolation der Ergebnisse auf andere Bereiche ist nicht ohne Rücksprache mit dem<br />
Geotechniker zulässig“ (Zitat aus dem Gutachten). Demnach treffen die Ergebnisse nur auf den<br />
untersuchten Teil zu und wäre für den mindestens ebenso großen nicht untersuchten Teil der<br />
geplanten BS-Widmung eine ergänzende Bestätigung der Baulandeignung einzuholen und dem<br />
Bericht beizulegen.<br />
Die zweite offene Frage betrifft die Anbindung der zukünftigen Zu- und Ausfahrt an die<br />
Liechtensteinstraße, deren verkehrstechnische Machbarkeit ebenfalls dokumentiert werden sollte.<br />
Dazu wurde zusammen mit dem geotechnischen Gutachten eine Stellungnahme des<br />
verkehrstechnischen ASV DI Fuchs übermittelt (AV vom 24.11.2010). In dieser Stellungnahme sind<br />
Vorschreibungen betreffend die Anbindung formuliert, es werden jedoch keine grundlegenden<br />
Einwände vorgebracht.<br />
Wie bereits oben beschrieben hat sich zusätzlich die Frage nach einer differenzierten Widmung<br />
der Erweiterungsfläche gestellt, da laut dem vorliegenden Konzept nur ein vergleichsweise<br />
kleiner Teil der baulichen Erweiterung des Krankenhauses dient. Ein relativ großer Teil der Fläche<br />
wird für die Zufahrt bzw. für ein Parkdeck in Anspruch genommen. Sowohl für das Parkdeck, als<br />
auch für die Zufahrt mit Stützmauern und ev. auch einem Lift wird aber von der Stadtgemeinde<br />
eine einheitliche Baulandwidmung bevorzugt. Die Bebaubarkeit soll durch entsprechende<br />
Bebauungsdichten im Bebauungsplan geregelt und entsprechend eingeschränkt werden.<br />
(Hinweis: Im Hinblick auf die fehlende geotechnische Untersuchung für den laut Projekt nicht<br />
baulich genutzten Teil des BS könnte eine Widmungsdifferenzierung ev. doch wieder interessant<br />
sein.)<br />
8.10.3, KG <strong>Mistelbach</strong> Dechanthof, Widmung von BS-A1-Tierheim<br />
Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände zur geplanten Widmung des an diesem Standort<br />
bereits seit Jahren bestehenden Tierheims als Bauland-Sondergebiet. Zu dokumentieren wäre noch<br />
die natürliche Baulandeignung insbesondere die Hochwassersicherheit des Areals im Sinne des HQ<br />
100. Zusätzlich hat die Besprechung ergeben, dass die Zufahrt mit Parkplatz und auch ein kleiner<br />
Teil des Tierheimareals im Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Wilfersdorf liegen. Die<br />
Freigabebedingung „Herstellung einer funktionsgerechten Verkehrserschließung“ kann daher nur
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 55 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
durch die Schaffung entsprechender Widmungsvoraussetzungen in Wilfersdorf erfüllt werden.<br />
Dazu ist eine Abstimmung mit der Nachbargemeinde erforderlich. Um eine Pufferzone zur Zaya zu<br />
schaffen wurde im Rahmen der Besprechung vereinbart, im Bebauungsplan eine hintere<br />
Baufluchtlinie festzulegen.<br />
9.10.4, KG <strong>Mistelbach</strong>, Widmungsanpassungen im Stadterweiterungsgebiet Försterweg:<br />
Das von der Widmungsänderung betroffene Gebiet ist als Bauland-Wohngebiet-A10, Vö, Gspi<br />
bzw. Gp gewidmet. Zur Ausgangssituation und den Gründen für die beabsichtigten<br />
Widmungsanpassungen gibt es eine gesonderte Aufbereitung durch das Planungsbüro DI Michael<br />
Fleischmann vom September 2010. Aufgrund der detailgenauen und ausführlichen Beschreibung<br />
sind die Änderungen beim Erschließungssystem, der Baulandkonfiguration, beim Standort für den<br />
Spielplatz und im Bereich der Gp-Widmung entlang der Bahntrasse nachvollziehbar und in der<br />
beabsichtigten Form möglich. Zusätzlich sieht der Entwurf auch eine Änderung der Widmungsart<br />
des rund 3 ha großen Baulandes von derzeit BW in BK vor. Das Gebiet liegt am nördlichen<br />
Stadtrand von <strong>Mistelbach</strong>, es handelt sich um ein typisches Siedlungserweiterungsgebiet.<br />
Begründet wird die Änderung mit einer langfristig beabsichtigten Entwicklung eines<br />
Stadtteilzentrums in diesem Bereich, sowie mit der geringfügigen Verschmälerung der Pufferzone<br />
zur Bahntrasse, da die BKWidmung höhere Immissionswerte erlaubt. Aus fachlicher Sicht ist eine<br />
wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen, die eine Umwidmung in BK rechtfertigen könnte,<br />
aus mehreren Gründen nicht gegeben:<br />
• �In <strong>Mistelbach</strong> gibt es kein verordnetes örtliches Entwicklungskonzept aus dem eine besondere<br />
Funktion dieses Stadtentwicklungsgebietes abgeleitet werden könnte.<br />
• �Im Stadtentwicklungsplan, der vom Gemeinderat im Jahr 2006 beschlossenen wurde, ist die<br />
Hauptfunktion für den Stadterweiterungsbereich Franz Bayer Straße und Försterweg mit<br />
„Großvolumiger Wohnbau & Schule“ definiert. Eine Zentrumsfunktion ist daraus nicht<br />
abzuleiten. Es liegen auch sonst keine Studien und / oder Untersuchungen vor aus denen<br />
hervorgeht, dass die Entwicklung eines weiteren Zentrums in <strong>Mistelbach</strong> an diesem Standort<br />
notwendig und sinnvoll ist.<br />
• Im Nahbereich gibt es bereits einen Nahversorger in Form eines Billa Marktes an der Oberhofer<br />
Straße. Falls sich ein Bedarf an weiteren Versorgungseinrichtungen zeigen sollte wäre es auch<br />
eine Überlegung wert, evt. diesen Standort dafür ins Auge zu fassen. Zusätzlich können<br />
notwendige Versorgungseinrichtungen auch in der Widmung BW untergebracht werden.<br />
• Die Widmung von BK ermöglicht es, für Wohnbauprojekte höhere Wohnbauförderungen in<br />
Anspruch zu nehmen. Der Sinn dieser höheren Förderung liegt unter anderem darin, einen<br />
Ausgleich für den höheren Aufwand für Wohnbauprojekte in zentralen und dichter bebauten<br />
Siedlungsstrukturen zu schaffen. Durch großflächige BK-Widmungen in<br />
Siedlungserweiterungsgebieten würde dieses Instrument der Wohnbauförderung<br />
zweckentfremdet.<br />
Die weiteren Änderungspunkte betreffen kleinräumige Korrekturen bzw. Anpassungsmaßnahmen,<br />
die ausreichend aufbereitet und begründet sind. Dazu sind keine fachlichen<br />
Probleme festzustellen:<br />
• 2.2.1. KG Hörersdorf, Abgrenzungskorrektur zwischen VÖ und BA<br />
• 3.2.2. KG Hörersdorf, Widmung eines schmalen Streifens innerhalb von BW als Vö<br />
• 4.4.1. KG Eibesthal, Abgrenzungskorrektur zwischen VÖ und BA<br />
• 5.5.2. KG Kettlasbrunn, Interkommunales Betriebsgebiet mit Wilfersdorf: Verbesserung des<br />
Erschließungssystems, Darstellung der Änderung der Gemeindegrenze zu Wilfersdorf<br />
• 7.10.2. KG <strong>Mistelbach</strong>, Bereich Weinlandbad, Abgrenzungskorrektur zwischen Gspo und BS<br />
und Neuwidmung von Vö
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 56 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Frättingsdorf:<br />
Derzeit wird der nördliche Bereich des Baulandes beim Straßenzug „Zur Mistelquelle“ mittels<br />
Brücken über die Mistel aufgeschlossen. Zwei Brücken (in Form von Rohrdurchlässen) wurden erst<br />
letztes Jahr errichtet. Der Flächenwidmungsplan sieht derzeit eine 10 m breite Straße vor, welche<br />
nun auf 6 m verringert werden soll. Diese Straße führt jedoch nicht bis zu den letzten als Bauland<br />
gewidmeten Grundstücken. Geplant war, diese Grundstücke über Rohrdurchlässe zu erschließen.<br />
Diesbezüglich ist bereits auch die Schmutzwasser- und Wasserleitungsinfrastruktur so vorgesehen.<br />
<strong>Mistelbach</strong> – Landesklinikum Weinviertel:<br />
In der Stellungnahme von DI Hois wird eine Verdichtung der Bodenuntersuchungen gefordert.<br />
Derzeit wurde der Nachweis nur über die tatsächlich vom Zubau betroffenen Flächen geführt.<br />
Nach Rücksprache mit Herrn DI Kunz von der Landesholding besteht für den restlichen Bereich<br />
grundsätzlich Baulandeignung. Das entsprechende ergänzende Gutachten wird noch<br />
ausformuliert und nachgeliefert.<br />
<strong>Mistelbach</strong> – Dechanthof Tierheim:<br />
Die Dokumentation der natürlichen Baulandeignung, insbesondere der Hochwassersicherheit des<br />
Areales im Sinne des HQ 100 wurde bereits nachgeliefert. Da unmittelbar südlich der Zaya der<br />
tieferliegende Teil als hochwassersicher (Baulandwidmung Reitstall) ausgewiesen wurde, kann von<br />
einer Hochwassersicherheit beim geplanten Tierheim ausgegangen werden (Geländeunterschied<br />
ca. 1 m). Weiters wurden bereits Gespräche mit der Gemeinde Wilfersdorf über die Schaffung der<br />
Widmungsvoraussetzungen in Wilfersdorf geführt. Geplant ist, die Widmung in Wilfersdorf zuerst<br />
durchzuführen und danach die Gemeindegrenzen zu verlegen.<br />
<strong>Mistelbach</strong> – Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg:<br />
Hier ist beabsichtigt, das Bauland vom Bauland-Wohngebiet in Bauland-Kerngebiet umzuwidmen.<br />
Diese Änderung wurde aus fachlicher Sicht vom Sachverständigen nicht stattgegeben. Begründet<br />
wurde dies im Wesentlichen damit, dass kein Entwicklungskonzept vorliegt, wo eine Verdichtung<br />
des Baulandes bzw. eine dadurch mögliche geänderte Nutzung in diesem Bereich ausgewiesen ist.<br />
Empfohlen wird daher die Widmung Bauland-Wohngebiet beizubehalten.<br />
Das Bauamt empfiehlt, die im Zuge der Begutachtung vorgeschlagenen geringfügigen<br />
Abänderungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die im Zuge der Begutachtung der geplanten Änderung 31<br />
von RO-Programm und BB-Plan von den Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />
geforderten geringfügigen Abweichungen zu beschließen, bzw. dass die Änderungen von RO-<br />
Programm und BB-Plan im Sinne der Gutachten der Sachverständigen durchgeführt werden.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 57 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 22.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31, Verordnung<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />
empfohlen:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />
Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende<br />
V E R O R D N U N G<br />
§ 1<br />
Aufgrund des § 22, Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, wird das<br />
Örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde <strong>Mistelbach</strong> dahingehend abgeändert, dass<br />
für die auf der hiezugehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen, die durch rote<br />
Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird.<br />
§ 2<br />
Die im § 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />
Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />
Änderung „31. Änderung des örtliches Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />
KG. Frättingsdorf, Blatt 1, KG. Hörersdorf, Blatt 1, KG. Eibesthal, Blatt 4, KG.<br />
Kettlasbrunn, Blatt 7, KG. <strong>Mistelbach</strong>, Blatt 6 und KG. <strong>Mistelbach</strong>, Blatt 7 vom 1. 9 2010,<br />
Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010“ verfassten Plandarstellung ersichtlich. Die<br />
Plandarstellung, welche gemäß § 21, Abs. 11 NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23<br />
mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Bauamt der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
Sowie die im § 1 angeführte Umwidmung (Punkt 9.10.4) bezieht sich auf die Plandarstellung<br />
• KG. <strong>Mistelbach</strong>, Ausschnitt Blatt 6 (Widmungsanpassungen im Bereich<br />
Stadterweiterungsgebiet Försterweg)<br />
des „Örtlichen Raumordnungsprogramms der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, 31. Änderung vom<br />
September 2010, Beschlussexemplar vom 13.12.2010, erstellt vom staatlich befugten und<br />
beeideten Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, Systemischer Coach, Berater<br />
und Mediator DI Michael Fleischmann, A-2224 Sulz im Wienerwald, Obersulz 110. Die<br />
Plandarstellung, welche gemäß § 21, Abs. 11 NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23<br />
mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Bauamt der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
Die Freigabedingung für das Bauland – Sondergebiet – Aufschließungszone Nr. 1 – Tierheim<br />
lauten:<br />
o Herstellung einer funktionsgerechten Verkehrserschließung<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ - Landesregierung gemäß § 21 NÖ-<br />
Raumordnungsgesetz und nach der darauffolgenden Kundmachung gemäß § 21, Abs. 10 mit<br />
dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 58 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 23.) Bebauungsplan, Änderung 31, Verordnung<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnungen zur Beschlussfassung<br />
empfohlen:<br />
a) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />
Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende<br />
V E R O R D N U N G<br />
§ 1<br />
Aufgrund des § 73, Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, wird der Bebauungsplan<br />
auf der Plandarstellungen Plannummer:<br />
KG. Frättingsdorf, FR- 3, KG. Hörersdorf, HÖ-10, HÖ-7 u. HÖ-8, KG. Eibesthal, EI-25, KG.<br />
Kettlasbrunn, KE-32B, KE-32D u. KE-32F, KG. <strong>Mistelbach</strong>, <strong>MB</strong>-38, <strong>MB</strong>-47, <strong>MB</strong>-55, <strong>MB</strong>/LA-<br />
54, LA/<strong>MB</strong>-61, <strong>MB</strong>/KE-49D, <strong>MB</strong>-49A, <strong>MB</strong>/EB-57 u. <strong>MB</strong>-40<br />
abgeändert und die Bebauungsbestimmungen werden ergänzt.<br />
§ 2<br />
Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen<br />
Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />
Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />
31. Änderung, am 20. 9. 2010, Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010 verfassten und aus dem<br />
Planblättern des Bebauungsplanes mit den Plannummer:<br />
KG. Frättingsdorf, FR- 3, KG. Hörersdorf, HÖ-10, HÖ-7 u. HÖ-8, KG. Eibesthal, EI-25, KG.<br />
Kettlasbrunn, KE-32B, KE-32D u. KE-32F, KG. <strong>Mistelbach</strong>, <strong>MB</strong>-47, <strong>MB</strong>-55, <strong>MB</strong>/LA-54,<br />
LA/<strong>MB</strong>-61, <strong>MB</strong>/KE-49D, <strong>MB</strong>-49A, <strong>MB</strong>/EB-57 u. <strong>MB</strong>-40<br />
bestehend, und auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen Schwarz-<br />
Rot-Darstellung, zu entnehmen.<br />
und<br />
Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen<br />
Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom staatlich befugten und beeideten<br />
Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, DI Michael Fleischmann, A-2224 Sulz im<br />
Weinviertel, Obersulz 110 unter der 31. Änderung vom September 2010, Beschlussexemplar<br />
vom November 2010 verfassten und aus dem Planblatt des Bebauungsplanes mit den<br />
Plannummer:<br />
KG. <strong>Mistelbach</strong>, <strong>MB</strong>-38 (Widmungsanpassungen im Bereich Stadterweiterungsgebiet<br />
Försterweg) (bezieht sich auf Punkt 10.10.5)<br />
bestehend, und auf dem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen Schwarz-Rot-<br />
Darstellung, zu entnehmen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 59 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zusatz zur Gesamtverordnung:<br />
I. ABSCHNITT:<br />
§ 9 Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />
§ 3<br />
(6) Gebäudehöhe für die Widmung Bauland – Sondergebiet – Krankenhaus (KG. <strong>Mistelbach</strong>):<br />
Die maximale Gebäudehöhe oder die festgelegte absolute Höhe ü. A. darf höchstens um 3,5 m<br />
mit Bauteilen wie z.B. Aufzüge, Stiegenhäuser, Solaranlagen etc. überragt werden.<br />
IV. ABSCHNITT<br />
§ 14 zusätzliche Bebauungsbestimmungen für den im Plan speziell abgegrenzten Bereich<br />
„Försterweg“<br />
Zur Sicherung des Wasserrückhaltes auf Eigengrund ist ein Retentionsvolumen von 12 Liter pro<br />
m2 Bauplatzgröße sicherzustellen.<br />
Die Plandarstellungen welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im<br />
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
b) Die Endausfertigung der Gesamtbebauungsbestimmungen lautet nach Einarbeitung der neuen<br />
zusätzlichen bzw. abgeänderten Bebauungsbestimmungen aus der 31. Änderung wie folgt:<br />
Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010<br />
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN<br />
der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />
31. Änderung<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />
Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 60 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
VERORDNUNG<br />
§ 1<br />
Aufgrund des § 72, Abs. 1 und des § 73, Abs. 2 der NÖ-Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, wird<br />
die Verordnung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> abgeändert.<br />
§ 2<br />
Die Festlegung der Einzelheiten ist dieser Verordnung, verfasst vom Technischen Büro für<br />
Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse<br />
44 / 8, am 30. 3. 2006, 31. Änderung 20. 9. 2010, Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010 zu<br />
entnehmen.<br />
I. ABSCHNITT:<br />
Bebauungsvorschriften für das Wohn-Bauland<br />
§ 3 Bauplatzgröße<br />
Die Mindestgröße der neu zu schaffenden Bauplätze muss 400 m 2 betragen. Bei geschlossener<br />
Bebauungsweise bei Bebauung von Baulücken, bei Reihenhausanlagen oder in Altort-Gebieten<br />
können die Bauplätze kleiner als 400 m 2 sein.<br />
§ 4 Bauplatzbreite<br />
Bei offener Bebauung (o) und bei freier Anordnung (f) hat die Breite neu zu schaffender Bauplätze<br />
mindestens 15 m zu betragen. Bei einseitig offener (eo), gekuppelter (k) und geschlossener (g)<br />
Bebauung hat die geringste Breite 12 m zu betragen.<br />
§ 5 Bebauungstiefe<br />
Bei geschlossener (g) und gekuppelter (k) Bebauungsweise sind die Anbauverpflichtungen an die<br />
vordere Baufluchtlinie und eine maximale Bebauungstiefe von 30 m einzuhalten.<br />
§ 6 Werbeanlagen im Wohn-Bauland<br />
a) Die Errichtung von Plakatwänden, Werbetafeln, Werbepilone im Bauland-Wohngebiet (BW),<br />
Bauland-Kerngebiet (BK), Bauland-Agrargebiet (BA) und Bauland-Sondergebiet (BS) sind<br />
verboten. Hinweisschilder bis 0,5 m² sind davon nicht berührt.<br />
b) Im Wohn-Bauland ist das Anbringen von Reklameaufbauten auf Dachflächen, Hauswänden<br />
etc. verboten. Gewerbeschilder, Betriebsankündigungen, Zunftzeichen im Bereich der<br />
betreffenden straßenseitigen Gebäudefront sind davon nicht berührt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 61 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
c) Die Errichtung von Roller-Boards u.d.gl. über 6 m² Werbefläche im Wohnbauland ist<br />
verboten. Bis 6 m² dürfen sie nur dann errichtet werden, wenn positive Stellungnahmen<br />
von Sachverständige für das Ortsbild und Verkehrstechnik vorliegen.<br />
d) Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind die Anbringung der nach § 66 der<br />
Gewerbeordnung 1994, BGBl.Nr. 194/1994, notwendigen Geschäftsbezeichnungen an<br />
Betriebsstätten und öffentliche Verkehrsleitsysteme.<br />
§ 7 Antennen und Sendemasten<br />
a) Antennen und Sendemasten dürfen auf Grundstücken im Wohn- Bauland samt Konstruktion<br />
nicht höher als 8 m über die im Bebauungsplan für dieses Grundstück angegebene<br />
höchstzulässige Gebäudehöhe sein.<br />
b) Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Funkanlagen der öffentlichen Einsatzorganisationen<br />
(Gendarmerie, Rettung, Feuerwehr), sowie Einrichtungen des<br />
Katastrophenschutzes.<br />
§ 8 Bauliche Außenanlagen, Einfriedungen, Abstellplatz<br />
a) Einfriedungen:<br />
Straßenseitige Einfriedungen dürfen höchstens 1,20 m hoch sein und die Einfriedung zum<br />
Anrainer darf eine Höhe von maximal 1,80 m erreichen.<br />
b) KFZ-Abstellplatz:<br />
Bei Bauparzellen im Wohn-Bauland mit offener (o), einseitig offener (eo), gekuppelter (k)<br />
Bebauung und bei der freien Anordnung (f) ist außerhalb der Einfriedung, jedoch auf eigenem<br />
Grund, ein von der Straße aus erreichbarer KFZ-Abstellplatz mit einer Mindestlänge von 6 m zu<br />
schaffen.<br />
c) Mindestanzahl von KFZ- Abstellplätzen:<br />
Mindestanzahl von Stellplätzen für Personenkraftwagen im Sinne der §§ 63(1) bzw. 69(2) Z.10 der<br />
NÖ Bauordnung 1996 Lgbl. 8200:<br />
Bei Neuerrichtung von Wohngebäuden und bei Zu- und Umbauarbeiten wenn eine zusätzliche<br />
Wohneinheit errichtet wird sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze für Personenkraftwagen zu<br />
errichten.<br />
Die so ermittelte Mindestanzahl der Stellplätze für das Bauvorhaben ist auf ganze Zahlen<br />
abzurunden.<br />
§ 9 Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />
(1) Altortgebiete:<br />
Es gelten die §§ 5 und 8 unverändert weiter und die §§ 3 und 4 entfallen.<br />
(2) Schutzzone Hühnerberg - Kettlasbrunn:<br />
Es gelten die §§ 5 und 8 unverändert weiter und werden durch folgende Regelungen ergänzt:<br />
1. Die Mindestgröße des Bauplatzes beträgt: 120 m²<br />
2. Die Bauplatzbreite darf bei jeder Bebauungsweise bis auf 8 m herabgesetzt werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 62 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
3. Der Seitenabstand eines Gebäudes von der Grundgrenze darf bis auf 1,40 m herabgesetzt<br />
werden. In der Sonderform der offenen Bebauung kann an der zweiten parallel dazu<br />
liegenden Grundgrenze angebaut werden.<br />
4. Der Abstand der 2 parallelen Dachtraufen eines Satteldaches darf die tatsächliche oder<br />
sichtbar gemachte Gebäudebreite nur um höchstens 36 cm überragen.<br />
5. Die Höhe eines Gebäudesockels gemessen an der Fassade darf maximal 80 cm betragen.<br />
6. Als Dachform ist bei allen Gebäuden das Satteldach zu wählen, welches auch mit einem<br />
Schopfwalm versehen werden kann. Das Längenverhältnis Höhe zu Dachfläche muss 2:3<br />
ergeben, das entspricht einem Neigungswinkel von ca. 42°. Die Walmflächen sind geringfügig<br />
steiler auszuführen.<br />
(3) Schutzzone Kellerzeile - Hörersdorf:<br />
Es gelten die §§ 5 und 8 unverändert weiter und werden durch die Regelungen des § 9 Abs.2<br />
Zif. 1 bis 6 ergänzt.<br />
(4) Landschaftsbild:<br />
Sämtliche Bauwerke sind so zu errichten, dass das natürliche Gelände in seiner topografischen<br />
Form weitgehend belassen wird. Im Falle notwendiger Veränderungen der Geländeform ist auf<br />
das landschaftliche Gesamtbild Bedacht zu nehmen. Um die in der Schutzzone erforderliche<br />
Sockelhöhe in ungünstigen Fällen besser erreichen zu können, darf die Geländeregulierung dazu<br />
herangezogen werden.<br />
(5) Gebäudehöhe:<br />
Die Bauklasse oder die Gebäudehöhe darf höchstens um 3,0 m mit Bauteilen wie z.B.<br />
zurückgesetzte Geschoße, Dachaufbauten überragt werden, ausgenommen untergeordnete<br />
Bauteile, wie z.B. Schornsteine, energietechnische Anlagen. Dies gilt für die KG. <strong>Mistelbach</strong>,<br />
KG. Paasdorf, KG. Hüttendorf.<br />
(6) Gebäudehöhe für die Widmung Bauland – Sondergebiet – Krankenhaus (KG. <strong>Mistelbach</strong>):<br />
Die maximale Gebäudehöhe oder die festgelegte absolute Höhe ü. A. darf höchstens um 3,5 m<br />
mit Bauteilen wie z.B. Aufzüge, Stiegenhäuser, Solaranlagen etc. überragt werden.<br />
II. ABSCHNITT<br />
Bebauungsvorschriften für das Grünland<br />
§ 10<br />
Der § 5 und § 9 (4) dieser Verordnung gelten auch für Vorhaben im Grünland, ausgenommen im<br />
Kleingartengebiet.<br />
§ 11 Bauklasse<br />
Für alle Bauten im Grünland gelten die Bauklasse I oder II mit den zutreffenden Bestimmungen der<br />
NÖ Bauordnung, sofern der Charakter eines geplanten Bauwerkes nicht eine andere<br />
Bebauungshöhe erforderlich macht.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 63 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
III. ABSCHNITT<br />
Bebauungsvorschriften für das Betriebsgebiet<br />
§ 12 Der § 9 (4) dieser Verordnung gilt auch für Vorhaben im Betriebsgebiet.<br />
§ 13 Bauliche Anlagen wie Werbepylone dürfen samt Konstruktion nicht höher als 8 m über der<br />
im Bebauungsplan für dieses Grundstück angegebene höchstzulässige Gebäudehöhe sein und<br />
eine Werbefläche pro Seite von 25 m² nicht überschreiten.<br />
IV. ABSCHNITT<br />
§ 14 zusätzliche Bebauungsbestimmungen für den im Plan speziell abgegrenzten Bereich<br />
„Försterweg“<br />
Zur Sicherung des Wasserrückhaltes auf Eigengrund ist ein Retentionsvolumen von 12 Liter pro<br />
m2 Bauplatzgröße sicherzustellen.<br />
V. ABSCHNITT<br />
Freiflächen<br />
• Die Freifläche F 1 in der KG. Frättingsdorf ist mit ortsüblichen Bäumen und Sträuchern<br />
dicht zu bepflanzen.<br />
• Die Freifläche F 1 in der KG. Eibesthal dient dem Schutze der darunter bestehenden Keller<br />
und ist gärtnerisch zu gestalten.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 24.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 –<br />
Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und Paasdorf, Stellungnahmen<br />
Die Digitale Neudarstellung der Katastralgemeinden Hüttendorf und Paasdorf ist in der Zeit vom<br />
Montag, 27. September 2010 bis Montag, 8. November 2010, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegen. Während der Auflagefrist wurden 3 Stellungnahmen abgegeben.<br />
Im Detail handelt es sich dabei um Stellungnahmen von Maria Schoberwalter, 1030 Wien, und<br />
von Dr. Detlev Gamon, 2130 Hüttendorf.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 64 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Im Zuge der Besprechungen für die Digitalisierung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes<br />
der KG Hüttendorf wurde vom Ortsvorsteher vorgebracht, dass die Sichtverhältnisse bei der<br />
Kreuzung der Straßen „Zur Barbarakirche“/ „Im Dorf“ sehr begrenzt sind und eine Verbreiterung<br />
der Straße auch die Möglichkeit bringt, einen Gehsteig zur Kirche zu errichten. Im Detail ist eine<br />
Abtretung auf einer Länge von 20 m von 1 m auf 0 auslaufend vorgesehen. Nun gilt es für den<br />
Ausschuss die Gewichtung der Interessen (breitere Kreuzung mit möglichem Gehsteig –<br />
Bebaubarkeit der angrenzenden Liegenschaft) abzuwägen. Für das Bauamt sind beide Argumente<br />
nachzuvollziehen. Eine Abtretung wird aber erst bei einem Bauvorhaben auf der Liegenschaft der<br />
Fam. Schoberwalter schlagend.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 65 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 66 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 67 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 68 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 69 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 70 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 71 von 106<br />
Stadtamtsdirektion
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 72 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Dazu hat das Technische Büro für Raumplanung DI Friedmann & Aujesky OG, 1230 Wien<br />
als Ortsplaner der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> folgende Stellungnahme abgegeben:<br />
Ad 1. Naturdenkmal „Zaya Mühlebachgraben“:<br />
Im Bebauungsplan Blatt HÜ-43 wurde das Naturdenkmal in gleicher Art und Weise wie im derzeit<br />
rechtskräftigen analogen Flächenwidmungsplan eingetragen. Da es sich um eine<br />
Kenntlichmachung handelt ist diese Eintragung in beiden Plandokumenten vorzunehmen (bisher<br />
nur im analogen Flächenwidmungsplan vorhanden).<br />
Im Änderungsanlass wurden die Darstellung des vorhandenen Naturdenkmals und alle anderen<br />
Kenntlichmachungen entsprechend erläutert:<br />
• Generell werden in der KG. Hüttendorf die Kenntlichmachungen richtig gestellt und<br />
ergänzt:<br />
Kenntlichmachungen wurden mit dem Bauamt der Stadtgemeinde aktualisiert. Dies betrifft<br />
Kenntlichmachung von<br />
• Umfahrungsvarianten,<br />
• Mögliche Retentionsbereiche,<br />
• Lage der möglichen Nebenstraßenverbindungen<br />
• Retentionsbereiche, (ein bereits ausgewiesenes Retentionsbecken ist verlegt worden und<br />
weitere Retentionsbecken werden kenntlichgemacht, die mittlerweile errichtet worden sind.)<br />
• Ausweisung einer ehem. Deponie (Altlast), (Im Bereich der Parzelle 1926/1 befindet sich laut<br />
Aussagen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine ehem. Deponie (Altlast). Diese Fläche lässt sich<br />
derzeit noch nicht genauer abgrenzen, dafür wären weitere Untersuchungen notwendig. Um<br />
aber grundsätzlich darauf hinzuweisen wird dieser Standort entsprechend gekennzeichnet.)<br />
• Ausweisung einer Verdachtsfläche (Altlast), (Im Bereich der Parzellen 3363, 3367, 3368, 3372,<br />
3373, 3376 u. 3377 befindet sich laut Aussagen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine<br />
Verdachtsfläche (Altlast). Diese Fläche lässt sich derzeit noch nicht genauer abgrenzen, dafür<br />
wären weitere Untersuchungen notwendig. Um aber grundsätzlich darauf hinzuweisen wird<br />
dieser Standort entsprechend gekennzeichnet.<br />
• Denkmal Pestfriedhof,<br />
• Natura 2000 Gebiet – FFH – Gebiet Weinviertler Klippenzone,<br />
• Flächiges Naturdenkmal, (diese Eintragung ist derzeit nur im Flächenwidmungsplan vorhanden<br />
und dies wird durch das GIS-System auch im Bebauungsplan dargestellt)<br />
• Und Einarbeitung des generellen Straßenprojektes (Kreuzungsneugestaltung, Tempobremsen<br />
am Ortsanfang)<br />
• Denkmalgeschützte Gebäude, etc.<br />
Dass das eingetragene Naturdenkmal in seiner Lage nicht richtig ist, wurde offensichtlich seit<br />
mehreren Jahren nicht erkannt. Dies inbesonders, da dieses nur im Flächenwidmungsplan<br />
eingetragen war. Um die Lesbarkeit im Maßstab 1:5.000 für das Naturdenkmal zu erhalten, hat<br />
der damalige Planersteller die Signatur der Ringe nicht innerhalb der betroffenen Parzellen,<br />
sondern außerhalb festgelegt, wodurch bei dem Übertrag auf den Bebauungsplan im Maßstab<br />
1:1.000 durch die Annahme, dass die dargestellten Ringe die Innengrenze bilden und da kein<br />
Bescheid aufzufinden war, die Ungenauigkeit aufgetreten ist. Da nun der Bescheid der<br />
Bezirkshauptmannschaft <strong>Mistelbach</strong> (BH 9-N-8147/11 vom 23. Juni 1982) vorliegt, wird die Lage<br />
des Naturdenkmales „Zaya Mühlebachgraben“ im Beschlussexemplar entsprechend dem Bescheid<br />
richtig gestellt.<br />
Die Darstellung erfolgt mit Ringen an einer Linie angereiht, die innerhalb der betreffenden Parzelle<br />
liegen und dem Zeichen ND im weißen Kreis.<br />
Die Parzelle 1671/3 ist nicht vom Naturdenkmal betroffen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 73 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Ad 2. Grüngürtel auf Parzelle 1694/22 (zwischen Parzelle 1675 und 1671/3):<br />
Die Parzelle 1694/22, die aufgrund einer Teilung entstanden ist, ist im derzeitigen digitalen<br />
Kataster vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen noch nicht eingetragen worden, daher<br />
ist diese im Grundlagenplan (darunter liegende DKM) auch nicht ersichtlich.<br />
Im beiliegendem Screening Formular zur 31. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
wurde zum Änderungspunkt 1.9.1 festgestellt, dass der Änderungspunkt vom Inhalt und<br />
Umfang so geringfügig ist, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt<br />
ausgeschlossen werden können. Dies deshalb, da im gegenständlichen Fall keine<br />
Widmungsänderung vorliegt, sondern eine „Nutzungsänderung“ innerhalb der<br />
Widmung „Grünland“.<br />
Im Änderungsanlass wurde die „Nutzungsänderung“ innerhalb der Widmung „Grünland“<br />
entsprechend erläutert:<br />
1.9.1 Änderung von Grünland – Land – u. Forstwirtschaft auf Grünland – Grüngürtel mit<br />
der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“<br />
Westlich der Drechslermühle wird in der Breite von 5 m ein Grünland – Grüngürtel mit der<br />
Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ festgelegt, um das<br />
Oberflächenwasser, welches nördlich davon über das Retentionsbecken weiter nach Süden<br />
geleitet wird, geregelt in die Zaya ableiten zu können.<br />
Im Änderungsanlass wurde vom Retentionsbecken auf der Parzelle 4105 ausgegangen. Diese<br />
Parzelle verläuft von Norden nach Süden bis zur L 35. Von diesem Punkt sollte eine Möglichkeit<br />
geschaffen werden das eventuell anfallende Oberflächenwasser weiter in Richtung Zaya ableiten<br />
zu können. Um diesen Schritt zu dokumentieren wurde die Festlegung Grünland – Grüngürtel mit<br />
der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ getroffen. Da die Ableitung der<br />
Oberflächenwässer prinzipiell auch in der Widmung Grünland – Land – u. Forstwirtschaft erfolgen<br />
kann und einer wasserrechtliche Bewilligung bedarf, ist die Ausweisung des Grünland –<br />
Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ nicht unbedingt<br />
erforderlich und kann daher auch im Beschlussexemplar auf Grünland – Land – u. Forstwirtschaft<br />
geändert werden.<br />
Es wird dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aus fachlicher Sicht empfohlen,<br />
dieser Stellungnahme zum Bebauungsplan (bzw. örtlichen Raumordnungsprogramm)<br />
zuzustimmen.<br />
Die Festlegung der Grünland – Freihalteflächen in der KG. Hüttendorf erfolgte in der 25.<br />
Änderung zum örtlichen Raumordnungsprogramm und wurde im damaligen Änderungsanlass<br />
entsprechend dokumentiert:<br />
5.10.1 Änderung von Grünland – Land und Forstwirtschaft und Verkehrsflächen<br />
in Grünland - Freihaltefläche;<br />
KG. <strong>Mistelbach</strong>, Blatt 7A und 8 und als Übersichtsplan M:1:5.000:<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> legt, um weiter Entwicklungsgebiete für den Wohnbau<br />
erschließen zu können, als ersten Schritt eine Grünland – Freihaltefläche fest.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 74 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Im Stadtentwicklungsplan der Stadt <strong>Mistelbach</strong>, überarbeitet und aktualisiert im März 2006,<br />
beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 13. Dezember 2006, ist folgendes festgehalten<br />
worden:<br />
Im Zuge der Grundlagenerhebung wurde auch festgestellt, dass ohne Zuzug von<br />
Wohnbevölkerung in absehbarer Zeit, die bestehenden Kindergärten, Pflichtschulen und die<br />
Musikschule, nicht mehr die gesetzlich vorgegebene Mindestkinder- bzw. Schülerzahlen haben<br />
werden und daher ihren Betrieb wesentlich einschränken oder gar geschlossen werden müssen.<br />
Die Grundlagenerhebung belegt auch, dass die derzeit bestehenden regionalen Bahn- und<br />
Buslinien nur gering ausgelastet sind und daher die Gefahr besteht, dass diese eingestellt<br />
werden. Weiters sind die vorhandenen bzw. in Ausbau befindlichen Infrastruktureinrichtungen,<br />
wie Wasserleitung, Kanalisation usw., ohne Zuzug von Wohnbevölkerung durch den sich daraus<br />
ergebenden Bevölkerungsrückgang nicht mehr wirtschaftlich betreibbar.<br />
Durch die geplanten Stadterweiterungen in der vorgesehenen Form der Aufteilung besteht<br />
durchwegs eine bessere Chance zur Auslastung und damit zur Erhaltung der bestehenden<br />
Infrastruktur und Nahversorgungseinrichtungen, wie Aufschließungsstraßennetz, Kanal, Wasser,<br />
Strom, Gas, Kindergärten, Schulen, Arztpraxen, öffentliche Verkehrsmittel, Greißler, Gasthaus,<br />
Kleingewerbebetriebe, Sportplätze und Freizeiteinrichtungen und Friedhöfe, der einzelnen<br />
Ortsteile und Katastralgemeinden.<br />
Diese Aufteilung der Stadterweiterungsgebiete macht die Stadtplanung und die<br />
Liegenschaftsverwaltung der Stadt für schwierige und kompromisslose Grundeigentümer weniger<br />
leicht erpressbar, da bis zur Kompromissbereitschaft dieser Grundeigentümer die<br />
Stadtentwicklung in anderen Bereichen vorangetrieben werden kann und damit nicht vollkommen<br />
zum Stillstand kommt. Durch die Aufteilung auf insgesamt 15 Einzelgebiete lässt sich die<br />
Erschließung gut an die jeweilige Entwicklungsgeschwindigkeit anpassen. Die öffentlichen<br />
Einrichtungen und die bestehende Infrastruktur lassen sich daher in Zukunft wirtschaftlicher<br />
betreiben. Für die öffentliche Hand sind dadurch keine unwirtschaftlichen Aufwendungen zu<br />
erwarten.<br />
Das bestehende Stadtzentrum und die einzelnen Zentren der Katastralgemeinden bleiben durch<br />
die vorgesehene Aufteilung und Anordnung der Erweiterungsgebiete weiter im Zentrum und es<br />
werden dadurch keine neuen Ortsteilzentren notwendig. Damit werden die großen<br />
Investitionen, welche die Stadt im Zentrum getätigt hat (Hauptplatzneugestaltung, Schaffung<br />
von Parkplätzen, Stadtsaal, Sanierung Volksschule, Sanierung Kindergarten-Stadt, u.<br />
Kindergarten - Am Schloßberg, usw.) wirtschaftlich noch sinnvoller und abgesichert.<br />
Die in der Natur nicht vorhandenen Wege, die als öffentliche Verkehrsfläche noch gewidmet sind,<br />
werden als Grünland – Freihaltefläche gewidmet.<br />
Um diese Entwicklungsziele auch planerisch umsetzen zu können werden die einzelnen Flächen<br />
als Grünland – Freihaltefläche im Flächenwidmungsplan ausgewiesen.<br />
Die derzeitige Festlegung der Widmung Grünland – Freihaltefläche hat in erster Linie die Funktion<br />
zu verhindern, dass im derzeit festgelegten Grünland landwirtschaftliche Bauten errichtet werden,<br />
die jegliche künftige Option in Richtung einer geordneten Siedlungserweiterung unmöglich<br />
machen.<br />
Betreffend der Parzelle 1694/22 kann festgehalten werden, dass die Ableitung der<br />
Oberflächenwässer prinzipiell auch in der Widmung Grünland – Land – u. Forstwirtschaft erfolgen<br />
kann und eine wasserrechtliche Bewilligung bedarf, ist die Ausweisung des Grünland –<br />
Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ nicht unbedingt<br />
erforderlich und kann daher auch im Beschlussexemplar auf Grünland – Land – u. Forstwirtschaft<br />
geändert werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 75 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Es wird dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aus fachlicher Sicht empfohlen,<br />
dieser Stellungnahme betreffend der Parzelle 1694/22 zum Bebauungsplan (bzw.<br />
örtlichen Raumordnungsprogramm) zuzustimmen.<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Die Stellungnahmen des Herrn Dr. Gamon beziehen sich auf 2 Bereiche – nämlich:<br />
Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“ und Ausweisung eines<br />
Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“.<br />
a) Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“:<br />
Im alten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wurden die Kenntlichmachungen vom Büro<br />
Schiegl eingearbeitet. Offensichtlich war den jetzigen Ortsplanern – Techn. Büro DI Friedmann &<br />
Aujesky OG, 1230 Wien - der Bescheid über das Naturdenkmal „Zaya-Mühlbachgraben“ nicht<br />
bekannt. Im Beschlussexemplar wird, sowie in der Stellungnahme vom Büro DI Friedmann &<br />
Aujesky beschrieben, die Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“<br />
richtiggestellt.<br />
Die anderen Kenntlichmachungen wurden im Zuge der Planbesprechung gemeinsam mit den<br />
Gemeindevertretern der KG Hüttendorf erarbeitet.<br />
b) Ausweisung eines Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />
Oberflächenwässer“<br />
Im Jahr 2006 wurde gemeinsam mit den damaligen Ortsvertretern der KG Hüttendorf die<br />
Ortsentwicklung der KG Hüttendorf eingehend diskutiert. Als Ergebnis wurden 2 mögliche<br />
Siedlungserweiterungsgebiete in der KG Hüttendorf als „Grünland-Freihaltefläche“ ausgewiesen<br />
und auch im Rahmen der 25. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogammes und<br />
Bebauungsplanes verordnet. Die Verordnung erfolgte in etwa zeitgleich mit der Beschlussfassung<br />
(keine Verordnung und daher auch nicht rechtsverbindlich) des Stadtentwicklungsplanes der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>. Eines dieser möglichen Siedlungserweiterungsgebiete befindet sich am<br />
westlichen Ortsrand der KG Hüttendorf, nördlich der Liegenschaft Dr. Gamon – Drechslermühle.<br />
In den Konzepten des Bauamtes ist, analog zum „Försterweg“, im Falle einer Baulandwidmung<br />
eine „Naturnahe Oberflächenwasserableitung“ beabsichtigt. Dadurch soll erreicht werden, dass<br />
aus dem dann als Bauland gewidmeten Gebiet nicht mehr Oberflächenwasser wie bisher in den<br />
Vorfluter abfließt.<br />
Zur Dokumentation der Planungsabsicht war in der jetzigen Auflage die Widmung „Grünland-<br />
Grüngürtel“ mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ westlich der<br />
Liegenschaft Dr. Gamon gedacht, weil sich dieser Grundstücksteil mittlerweile im Eigentum der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> befindet.<br />
Es liegt lediglich eine Nutzungsänderung innerhalb der Widmung „Grünland“ vor. Der<br />
Abschätzung der Raumplaner, dass dadurch keine wesentliche Auswirkung auf die Umwelt zu<br />
erwarten ist, kann vollinhaltlich Rechnung getragen werden. Eine SUP ist daher für diese<br />
Zweckbestimmung nicht erforderlich, weil die Errichtung eines Grabens bzw. Kanals auch in einer<br />
anderen Widmungsart – z.B. „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ nach allfälliger<br />
vorhergehender wasserrechtlicher Bewilligung (Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde) aus<br />
raumordnungstechnischer Sicht errichtet werden darf.<br />
Eine SUP wurde vom raumordnungstechnischen Sachverständigen des Amtes der NÖ<br />
Landesregierung auch nicht verlangt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 76 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
In der letzten GR-Sitzung am 12. Okt. 2010 wurde beschlossen, dass für das gesamte<br />
Gemeindegebiet der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ein Entwicklungskonzept ausgearbeitet und in der<br />
Folge verordnet werden soll. Das Entwicklungskonzept beschäftigt sich u.a. mit Ausweisung von<br />
möglichen Baulandserweiterungsflächen (Maßstab 1:10000). Erst in diesem Rahmen sind die<br />
Raumverträglichkeit, die Baulandeigenschaften, die nötige Ver- und Entsorgung,<br />
Verkehrserschließung und dgl. nachzuweisen. Dies geschieht im Rahmen der für ein<br />
Entwicklungskonzept obligatorisch vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung (SUP). Sollte<br />
sich z.B. herausstellen, dass Oberflächenwasser von den als Baulandserweiterungsgebiet ins Auge<br />
gefassten Grundstücken nördlich der Liegenschaft Dr. Gamon nicht geordnet abgeleitet werden<br />
kann, liegt ein Versagungsgrund vor und eine Ausweisung als Siedlungserweiterung ist nicht<br />
möglich. Dieser Prozess wird im dazugehörigen Umweltbericht dokumentiert.<br />
Aus den oben angeführten Gründen, nämlich die Möglichkeit der Errichtung eines Grabens in der<br />
Widmung „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ und der Tatsache, dass für ein<br />
Entwicklungskonzept und für eine Baulandserweiterung ein Umwidmungsverfahren durchgeführt<br />
werden muss ist es nicht zwingend erforderlich, westlich der Liegenschaft des Dr. Gamon –<br />
Drechslermühle einen Grünland-Grüngürtel mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />
Oberflächenwässer“ auszuweisen. Die Planungsabsicht der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurde<br />
bereits mit der Ausweisung als „Grünland-Freihaltefläche“ ausreichend dokumentiert.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
a) Verlegung der Straßenfluchtlinie beim Straßenzug „Zur Barbarakirche“<br />
(Schoberwalter)<br />
In der Straße „Zur Barbarakirche“ besteht derzeit kein Gehsteig. Um eine entsprechende Fläche zu<br />
schaffen ist es sinnvoll, die Straßenfluchtlinie, sowie im Auflageentwurf vorgesehen, abzuändern.<br />
Dem Stadtrat wird empfohlen, der Gemeinderat möge beschließen, der Stellungnahme von Frau<br />
Maria Schoberwalter nicht Folge zu leisten. Die Straßenfluchtlinie soll, sowie im Auflageentwurf<br />
vorgesehen, abgeändert werden.<br />
b) Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“:<br />
Das Naturdenkmal „Zaya-Mühlbachgraben“ wurde im derzeit rechtswirksamen<br />
Flächenwidmungsplan in seiner Lage offensichtlich nicht richtig eingetragen. Der damalige Planer<br />
hat um die Lesbarkeit des Flächenwidmungsplanes im Maßstab 1:5000 zu erhalten, die Signatur<br />
der Ringe nicht innerhalb der betroffenen Parzellen festgelegt. Nun wurde offensichtlich bei der<br />
Auflage zur Digitalisierung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Bescheid der<br />
Bezirkshauptmannschaft <strong>Mistelbach</strong>, BH9-N-8147-11 vom 23.Juni 1982 nicht eingearbeitet.<br />
Dadurch erfolgte sowohl im Flächenwidmungs- als auch im Bebauungsplan eine unrichtige<br />
Darstellung der Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“.<br />
Dem Stadtrat wird empfohlen, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Stellungnahme von<br />
Herrn Dr. Gamon Folge geleistet wird und die Kenntlichmachung des „Zaya-Mühlbachgrabens“<br />
entsprechend dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft <strong>Mistelbach</strong>, BH9-N-8147-11 vom 23.<br />
Juni 1982 erfolgt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 77 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
c) Ausweisung eines Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />
Oberflächenwässer“<br />
Nördlich der Liegenschaft der Fam. Gamon wurde im Jahr 2006 die Widmung „Grünland-<br />
Freihaltefläche“ für ein mehrere Hektar großes Gebiet festgelegt. Diese Fläche dient dazu, wie<br />
auch andere Flächen in der KG Hüttendorf und in anderen KG der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, für<br />
mögliche Baulandserweiterungen infolge des prognostizierten Bevölkerungswachstums Vorsorge<br />
zu treffen. Um nicht von Grundstückseigentümern abhängig zu sein, werden dafür immer<br />
mehrere Ortsbereiche ausgewiesen.<br />
Westlich der Liegenschaft des Dr. Gamon wurde nun zur Dokumentation der Planungsabsicht ein<br />
mittlerweile im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> befindliches Grundstück anstelle von<br />
„Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ als „Grünland-Grüngürtel mit der Zweckbestimmung<br />
Ableitung von Oberflächenwasser“ ausgewiesen. Dies dient rein zur Dokumentation der<br />
Planungsabsicht.<br />
Im gegenständlichen Fall sieht das Konzept des Bauamtes für eine allfällige Siedlungserweiterung<br />
in Hüttendorf-West die „Naturnahe Oberflächenwasserableitung“ vor. Das bedeutet, dass schon<br />
das Oberflächenwasser in den Bereichen, wo es anfällt, retentiert wird. Dies ist, sowie im derzeit in<br />
der Umsetzung befindlichen Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg in der KG <strong>Mistelbach</strong>, mit in<br />
der Schichtenlinie liegenden flachen Geländemulden vorgesehen. Die Ableitung erfolgt dann<br />
mittels Gräben zum Vorfluter. Diese Art der Umsetzung findet hohe Akzeptanz beim Amt der NÖ<br />
Landesregierung, was durch Förderungen in den Planungen dokumentiert ist.<br />
Bei einer allfälligen Baulandwidmung der Flächen nördlich der Drechslermühle (Hüttendorf West)<br />
erfolgt, sowie im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 vorgesehen, eine Abschätzung der<br />
Raumordnungsmaßnahme auf Auswirkungen auf die Umwelt (Im Zuge eines<br />
Entwicklungskonzept ist sogar eine strategische Umweltprüfung obligatorisch).<br />
Für die Umsetzung ist dann eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich, wo natürlich<br />
Parteienrechte berücksichtigt werden müssen. Jedenfalls ist für die Errichtung von Gräben,<br />
Retentionsflächen u.dgl. nicht zwingend die Widmung „Grünland-Grüngürtel“ mit der<br />
Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ erforderlich. Dies kann auch in der<br />
Widmung „Grünland-Landwirtschaft“ erfolgen.<br />
Im gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die Nutzungsänderung von Grünland-Landwirtschaft<br />
auf Grünland-Grüngürtel zurückgenommen werden kann, ohne die Planungsabsicht der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zu gefährden.<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Stellungnahme von Herrn Dr. Gamon Folge geleistet<br />
wird. Die Widmung für die Fläche westlich der Drechslermühle soll, „Grünland-Land- und<br />
Forstwirtschaft“ lauten. Durch diese Festlegung wird die Planungsabsicht der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> nicht gefährdet.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 78 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 25.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 –<br />
Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und Paasdorf , Begutachtung<br />
Die Überprüfungsverhandlung für die Änderung 31- Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf<br />
und Paasdorf -mit dem raumordnungs- und bautechnischen Amtssachverständigen fand am<br />
22.11.2010 im Bauamt statt. Der bautechnische Sachverständige hat seine Stellungnahme gleich<br />
abgegeben. Diese lautet wie folgt:<br />
31. Änderung des Bebauungsplanes in den KG Paasdorf und Hüttendorf<br />
Aus bautechnischer Sicht wird zu den gegenständlichen Änderungspunkten folgendes angemerkt:<br />
Zu A) Stellungnahme zum Verordnungstext:<br />
Zu § 9 Abs. 5:<br />
Der Abs. 5 im § 9 der Bebauungsvorschriften steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zur<br />
Gesetzeslage.<br />
Zusammenfassung:<br />
Weiters wird angeregt, in der Endausfertigung der Verordnung neben dem Verordnungstext,<br />
bestehend aus fünf Paragraphen die Gesamtbebauungsbestimmung einzuarbeiten.<br />
Zu B) Stellungnahme zur Plandarstellung:<br />
Voraussetzung für die Festlegungen im Bebauungsplan ist die Übereinstimmung mit dem örtl.<br />
Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan). Sollte diese Übereinstimmung in einzelnen<br />
Bereichen nicht gegeben sein, ist die Stellungnahme in diesen Bereichen gegenstandslos.<br />
Zu 1.8.1 und 2.8.2 (Planblatt PA-71):<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bebauungsweise „freie Anordnung der Gebäude“ die<br />
Geschoßflächenzahl im Kreissegment festgelegt werden muss. Daher ist der Plan entsprechend zu<br />
ergänzen.<br />
Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />
festzulegen.<br />
Zu 3.8.3 und 5.8.5 (Planblatt PA-73 und 74):<br />
Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />
festzulegen. Bei komplett neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das<br />
Straßenniveau in den Straßenfluchtlinien festzulegen. Bei Veränderungen von Flächen innerhalb<br />
der Verkehrsfläche sind alle Signaturen zu streichen, z.B. bei der Straße „Am Berg“.<br />
Zu 4.8.4. und 6.8.6. (Planblatt PA-74 und 76):<br />
Bei neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das Straßenniveau in den<br />
Straßenfluchtlinien festzulegen. Im Zusammenhang mit bestehenden Verkehrsflächen wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Eckpunkte der Straßenfluchtlinien nicht mit Kreisen zu erkennen sind, da sie<br />
innerhalb der Strichstärke liegen.<br />
Zu 7.8.7 (Planblatt PA-70, 71, 73 und 76)<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />
Zu 8.8.8 (Planblatt PA-73):<br />
Siehe Anmerkung zu 3.8.3 und 5.8.5.<br />
Zu 9.8.9 (Planblatt PA-70):<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 79 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 10.8.10, 11.8.11 und 12.8.12 (Planblatt PA-71):<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />
Zu 13.8.13 (Planblatt PA-74):<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />
Zu 1.9.1, 2.9.2 und 3.9.3 (Planblatt HÜ-43):<br />
Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />
festzulegen. Bei komplett neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das<br />
Straßenniveau in den Straßenfluchtlinien festzulegen.<br />
Zu 4.9.4, 5.9.5, 6.9.6, 7.9.7 und 8.9.8 (Planblatt HÜ-44):<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />
Zu 8.9.8 (Planblatt HÜ-49, 50 und 51):<br />
Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />
festzulegen. Im Zusammenhang mit bestehenden Verkehrsflächen wird darauf hingewiesen, dass<br />
die Eckpunkte der Straßenfluchtlinien nicht mit Kreisen zu erkennen sind, da sie innerhalb der<br />
Strichstärke liegen.<br />
Zu 9.9.9. (Planblatt HÜ-49):<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />
Zu 10.9.10 (Planblatt HÜ-50 und 51 und HÜ/PA-77):<br />
Bei komplett neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das Straßenniveau in<br />
den Straßenfluchtlinien festzulegen. Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche<br />
außerhalb der Straßenfluchtlinien festzulegen.<br />
Zu 11.9.11 (Planblatt HÜ/<strong>MB</strong>-52 und HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59):<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />
Zu 12.9.12 (Planblatt HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60):<br />
Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Durch die Stellungnahme des bautechnischen Amtssachverständigen ergeben sich lediglich<br />
formale Änderungen zum Auflageentwurf.<br />
Der Raumordnungssachverständige hat noch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Im<br />
Zuge der Planbesprechung und des Lokalaugenscheines hat er keine zusätzlichen Forderungen<br />
gestellt. Hinsichtlich der beiden Stellungnahmen der der KG Hüttendorf hat er ausgeführt, dass<br />
kein Widerspruch zur Gesetzeslage erkennbar ist. Es obliegt daher der Gemeinde, ob die<br />
Kreuzung der Straßen „Zur Barbarakirche“ / „Im Dorf“ verbreitert wird bzw. ob die<br />
Nutzungsänderung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft auf Grünland-Grüngürtel mit der<br />
Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ westlich der Drechslermühle als<br />
Planungsziel der Gemeinde auch dargestellt wird.<br />
Zu C) Der raumordnungstechnische Sachverständige hat zum Verfahren folgende<br />
Stellungnahme abgegeben:<br />
Gegenstand der Beurteilung sind die von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />
übermittelten Auflageunterlagen zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in den<br />
genannten KG. Dazu wurde vom Büro Dipl. Ing. Friedmann & Aujesky im September 2010 ein<br />
Änderungsentwurf ausgearbeitet, in dem die Änderungen planlich dargestellt, beschrieben und<br />
begründet sind.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 80 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Nach einer Durchsicht der vorliegenden Unterlagen sowie einer Besprechung mit<br />
Lokalaugenschein in der Gemeinde am 22. November 2010 wird stichwortartig auf folgende<br />
Probleme / Defizite hingewiesen:<br />
KG Paasdorf:<br />
1.8.1. BS-Kirche => BA:<br />
In diesem Bereich überlagert sich die Beschriftung (Kindergarten, Aufbahrungshalle) mit der<br />
Kenntlichmachung des Denkmalschutzes. Darstellung korrigieren!<br />
2.8.2. Gfrei, Gspo => BA<br />
Die Frage der Erschließung für die BA-Erweiterungsfläche, der Verfügbarkeit der Fläche und der<br />
natürlichen Baulandeignung ist ergänzend zu dokumentieren. Diese Eignung ist insofern<br />
zweifelhaft, als in der beiliegenden Stellungnahme der Abt. WA2 (DI Rubey) vom 12.2.2010 auf<br />
mögliche Tragfähigkeitsprobleme bzw. den hohen Grundwasserspiegel hingewiesen und die<br />
Einholung entsprechender Gutachten empfohlen wird.<br />
4.8.4. BA => Vö:<br />
Notwendigkeit der Umwidmung nicht erkennbar, Breite der Verkehrsfläche für die Erschließung<br />
des BA wird als ausreichend erachtet.<br />
12.8.12. Gewässerfläche => Vö:<br />
Umwidmung ist ausreichend begründet. Das nördlich anschließende BW-A1 ist laut der<br />
beiliegenden Stellungnahme der Abt. WA2 (DI Rubey) vom 12.2.2010 nicht hochwassersicher im<br />
Sinne des HQ 100. Auf die notwendigen Schritte gemäß § 22 (2) NÖ ROG wird hingewiesen.<br />
Für zwei weitere geplante Änderungen fehlen eine entsprechende Nummerierung im Plan sowie<br />
eine fachliche Aufbereitung und Begründung:<br />
• Widmung von Vö anstelle von BA, Parz. Nr. 6552<br />
• Erweiterung von BA, Parz. Nr. 5803<br />
KG Hüttendorf:<br />
5.9.5. Gsp => Gspo<br />
Das Areal grenzt im Süden direkt an Wohnbauland (BA), sodass Konflikte im Zusammenhang mit<br />
einer lärmintensiven Nutzung der Sportstättenwidmung nicht ausgeschlossen werden können. Da<br />
der südliche Teil des Areals ohnehin als Spielplatz genutzt wird, wird für diesen Teil die Widmung<br />
als Gspi empfohlen.<br />
7.9.7. Glf => BA-ohne Wohnnutzung<br />
Es handelt sich bei der Fläche um einen zentral gelegenen Bereich, der von Wohnbauland<br />
umgeben ist. Insofern müsste noch näher begründet werden, warum eine Wohnnutzung<br />
ausgeschlossen werden soll.<br />
9.9.9. BA => BA-ohne Wohnnutzung<br />
Bei dieser Änderung müsste noch näher erörtert werden, aus welchem Grund eine Wohnnutzung<br />
im Vergleich zu nicht bewohnten Gebäuden nicht zu nahe an das Gewässer heranrücken soll und<br />
deshalb eine Umwidmung in BA-ohne Wohnnutzung gerechtfertigt ist. Mit der derzeit<br />
vorliegenden Begründung ist die Änderung nicht nachvollziehbar.<br />
Alle weiteren nicht angeführten Änderungspunkte sind ausreichend aufbereitet und begründet,<br />
dazu sind keine fachlichen Probleme erkennbar. Auch bei der digitalen Neudarstellung konnten<br />
keine fachlichen Mängel festgestellt werden.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 81 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Paasdorf:<br />
Zum Änderungspunkt 2.8.2 wird festgehalten, dass für diese geringfügige Baulandserweiterung<br />
bereits sämtliche Infrastruktur besteht. Es bestehen daher keine zusätzlichen Aufwendungen für<br />
die Gemeinde. Weiters liegt dieser Bereich ca. 1 m höher als der nördlich angrenzende Bereich<br />
zum Feldwiesengraben (Stellungnahme der Abt. WA 2). Der neue Baulandbereich weist auch im<br />
Gegensatz zum nördlichen Bereich keine Drainagen auf. Dies begründet die Baulandeigenschaft<br />
für diesen Bereich. Zusätzlich wird am südlichen Ende der KG Paasdorf im nächsten Jahr noch ein<br />
Regenrückhaltebecken errichtet.<br />
Zwischen dem Mühlbach und dem Taschelbach befindet sich schon seit Jahrzehnten der Sport-<br />
und Tennisplatz für die KG Paasdorf. Es handelt sich dabei um eine Ausweisung des Naturstandes.<br />
Hinsichtlich des Umwidmungspunktes 12.8.12., wo die Verkehrsfläche geringfügig erweitert wird,<br />
weist der Sachverständige darauf hin, dass das nördlich angrenzende Gebiet (zwischen<br />
Taschelbach und Mühlbach) nicht hochwassersicher ist. Der Sachverständige verweist auf den §<br />
22 Abs. 2 NÖ ROG 1976, wo beschrieben ist, dass das örtliche Raumordnungsprogramm dann<br />
abzuändern ist, wenn sich herausstellt, dass eine als Bauland gewidmete und noch nicht bebaute<br />
Fläche innerhalb von 5 Jahren abzuändern ist, wenn die Beseitigung dieser Gefährdung nicht<br />
sichergestellt werden kann. Da es sich bei diesem Bereich um eine Aufschließungszone handelt<br />
und die Flächen auch noch nicht bebaut sind, gilt es im nächsten Jahr zu überlegen, ob eine<br />
Rückwidmung oder die Errichtung eines Retentionsbeckens entlang des Taschelbaches<br />
zweckmäßig ist.<br />
Hüttendorf:<br />
In der KG Hüttendorf handelt es sich rein um Ergänzungen zum Erläuterungsbericht. Zum<br />
Umwidmungspunkt 1.9.1 (Stellungnahme Dr. Gamon) wurde festgestellt, dass dieser ausreichend<br />
aufbereitet und begründet wurde und keine fachlichen Probleme erkennbar sind.<br />
Das Bauamt empfiehlt, die im Zuge der Begutachtung vorgeschlagenen geringfügigen<br />
Abänderungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die im Zuge der Begutachtung der geplanten Änderung 31 –<br />
Digitalisierung der KG Hüttendorf und Paasdorf - von RO-Programm und BB-Plan von den<br />
Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung geforderten geringfügigen Abweichungen<br />
zu beschließen, bzw. dass die Änderungen von RO-Programm und BB-Plan im Sinne der<br />
Gutachten der Sachverständigen durchgeführt werden.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 26.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31 – Digitale Neudarstellung<br />
der KG Hüttendorf und Paasdorf, Verordnung<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />
empfohlen:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 82 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />
Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende<br />
V E R O R D N U N G<br />
§ 1<br />
Aufgrund des § 22, Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, wird das<br />
Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> dahingehend abgeändert, dass<br />
für die auf der hiezugehörige Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen, die durch rote<br />
Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird.<br />
§ 2<br />
Die im § 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />
Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />
Änderung „31. Änderung des örtliches Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />
KG. PAASDORF und KG. HÜTTENDORF Örtliches Raumordnungsprogramm Blatt 3, 5, 6, 9<br />
u. 10 – Herstellung des Rechtsstandes und digitale Neudarstellung, M:1:5.000 vom 20. 9.<br />
2010, Beschlussexemplar vom 13.12.2010“ verfassten Plandarstellung ersichtlich. Die<br />
Plandarstellung, welche gemäß § 21, Abs. 11 NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23<br />
mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Bauamt der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ - Landesregierung gemäß § 21 NÖ-<br />
Raumordnungsgesetz und nach der darauffolgenden Kundmachung gemäß § 21, Abs. 10 mit<br />
dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 27.) Bebauungsplan, Änderung 31 – Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf<br />
und Paasdorf, Verordnung<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />
empfohlen:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />
Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 83 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
V E R O R D N U N G<br />
§ 1<br />
Aufgrund des § 73, Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, wird der Bebauungsplan<br />
auf der Plandarstellungen Plannummer:<br />
KG. Paasdorf: Bebauungsplanblätter HÜ/PA-77, HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60 (siehe KG. Hüttendorf),<br />
HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59 (siehe KG. Hüttendorf), LA/PA-66, PA-70, PA-71, PA-72, PA-72A, PA-73, PA-<br />
74, PA-75, PA-76<br />
KG. Hüttendorf: Bebauungsplanblätter HÜ-43, HÜ-44, HÜ-45, HÜ-49, HÜ-50, HÜ-51,<br />
HÜ/<strong>MB</strong>-52, HÜ/PA-77 (siehe KG. Paasdorf), HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60, HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59<br />
abgeändert und digital neu dargestellt.<br />
§ 2<br />
Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen<br />
Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />
Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />
31. Änderung, am 20. 9. 2010, Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010 verfassten und aus dem<br />
Planblättern des Bebauungsplanes mit den Plannummer:<br />
KG. Paasdorf: Bebauungsplanblätter HÜ/PA-77, HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60 (siehe KG. Hüttendorf),<br />
HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59 (siehe KG. Hüttendorf), LA/PA-66, PA-70, PA-71, PA-72, PA-72A, PA-73, PA-<br />
74, PA-75, PA-76<br />
KG. Hüttendorf: Bebauungsplanblätter HÜ-43, HÜ-44, HÜ-45, HÜ-49, HÜ-50, HÜ-51,<br />
HÜ/<strong>MB</strong>-52, HÜ/PA-77 (siehe KG. Paasdorf), HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60, HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59<br />
bestehend, und auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen zu<br />
entnehmen.<br />
Zusatz zur Gesamtverordnung:<br />
I. ABSCHNITT:<br />
§ 9 Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />
(5) Gebäudehöhe:<br />
Die Bauklasse oder die Gebäudehöhe darf höchstens um 3,0 m mit Bauteilen wie z.B.<br />
zurückgesetzte Geschoße, Dachaufbauten überragt werden, ausgenommen untergeordnete<br />
Bauteile, wie z.B. Schornsteine, energietechnische Anlagen. Dies gilt für die KG. <strong>Mistelbach</strong>,<br />
KG. Paasdorf, KG. Hüttendorf.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Die Plandarstellungen welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im<br />
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
§ 5<br />
Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 84 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 28.) Richtlinie über das Anbringen von Wärmedämmverbundfassaden<br />
über der Straßenfluchtlinie<br />
Schon im letzten Jahr wurde vom damals zuständigen Ausschuss GRA 12 erstmalig über das<br />
Anbringen einer Wärmedämmverbundfassade über der Straßenfluchtlinie beraten. In der Sitzung<br />
vom 22. April 2010 hat der Sachbearbeiter die Mitglieder des GRA 2 über die Ausarbeitung einer<br />
Richtlinie für das Anbringen dieses WDVS-Systems informiert. Der Entwurf der Richtlinie wurde<br />
dem Protokoll angefügt, damit in den Fraktionen weiter beraten werden kann.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Da aufgrund einer Novelle der NÖ BO 1996 das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems bis<br />
zu einer Stärke von 20 cm bei Zustimmung des Grundeigentümers möglich ist, bedeutet dies, dass<br />
Gehsteige bzw. das Straßenraumprofil im Allgemeinen eingeengt werden können.<br />
Nun wurde eine Richtlinie ausgearbeitet, wo es klare Regelungen gibt – sowohl Ausführung als<br />
auch Gehsteigbreiten – wann die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ihr Einverständnis als<br />
Grundeigentümerin für das Anbringen einer WDVS-Fassade über der Straßenfluchtlinie gibt.<br />
Dem Gemeinderat wird empfohlen, nachfolgende Richtlinie für das Anbringen eines<br />
Wärmedämmverbundsystems, welches die Straßenfluchtlinie überragt, zu beschließen:<br />
Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für die Herstellung<br />
eines „Wämedämmverbundsystems“ (WDVS) auf der Außenwand oder dem Sockel eines<br />
Gebäudes, wobei sich das WDVS ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche eines<br />
öffentlichen Gehsteiges bzw. einer öffentlichen Straße befinden wird.<br />
1) Technische Auflagen für Wärmedämmverbundsysteme:<br />
Folgende Ausführungsvarianten sind zulässig:<br />
Ausführungsvariante A:<br />
Die Unterkante des WDVS muss mindestens um das Maß der dreifachen Auftragsstärke über dem<br />
fertigen Gehsteig- oder Straßenniveau liegen. Das WDVS ist unten mit einer Sockelschiene<br />
abzuschließen.<br />
Wenn die Herstellung gemäß Variante A, z.B. zur Vermeidung von Kältebrücken, nicht möglich ist,<br />
so muss Variante B angewendet werden:<br />
Ausführungsvariante B:<br />
Die Unterkante des WDVS muss mindestens 30 cm unter dem fertigen Gehsteig- oder<br />
Straßenniveau liegen und ist auf diese Tiefe auch zu verputzen.<br />
Das WDVS ist so widerstandsfähig und haltbar herzustellen, dass es den Belastungen - des Anbaus<br />
oder Erneuerung einer Straßen- bzw. Gehsteigkonstruktion, sowie der öffentliche Benutzung und<br />
der Reinigung und des Winterdienstes langfristig - ohne weiteres standhält.<br />
Rückspringende Sockel:<br />
Aus Gründen des Ortsbildschutzes dürfen durch die Aufbringung eines WDVS nur einfach, nicht<br />
aber zwei- oder mehrfach rückspringende Sockelausbildungen entstehen. Auch aus diesem Grund<br />
kann es dazu kommen, dass Variante B ausgeführt werden muss. Eine Ausnahme davon stellt<br />
dar, wenn ein mehrfach rückspringender Sockel dem Bestand vor der Aufbringung eines WDVS<br />
entspricht.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 85 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
2) Rechtliche Bedingungen:<br />
a) Die Zusicherung, dass die Vorschriften und Bedingungen eingehalten werden, muss, zur<br />
Gewährleistung einer geordneten Rechtsnachfolge, ausschließlich durch den/der<br />
grundbücherlichen Eigentümer/in der Liegenschaft erfolgen.<br />
b) Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, bzw. die Gemeindestraßenverwaltung, ist<br />
selbstverständlich berechtigt Straßen- oder Gehsteigkonstruktionen an ein WDVS nach Variante B<br />
anzubauen bzw. straßenbauliche Konstruktionen zu erneuern oder zu ändern. Die Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong>, bzw. die Gemeindestraßenverwaltung übernehmen dabei keine Gewähr für die<br />
Haltbarkeit eines dabei berührten WDVS , das einem normalen Anbau, Umbau oder Erneuerung<br />
einer Straßen- oder Gehsteigkonstruktion, sowie der normalen und üblichen Benützung und<br />
Pflege nicht gewachsen ist. Beschädigungen gehen ausschließlich zu Lasten des<br />
Liegenschaftseigentümers/in. Weiters übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> bzw. die<br />
Gemeindestraßenverwaltung keine Gewähr für die Wasserdichtheit einer Straßen- oder<br />
Gehsteigbefestigung bzw. der Anbaufuge an das Gebäude.<br />
Diese Regelungen gelten auch zu Gunsten von Einbautenträgern.<br />
c) Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, bzw. die Gemeindestraßenverwaltung übernimmt keinerlei<br />
Erhaltungspflichten in Bezug auf das WDVS und haftet auch nicht für Verschmutzungen oder<br />
Beschädigungen eines WDVS durch Dritte. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ist aus dem Titel der<br />
Herstellung und des Bestands eines WDVS vom Grundeigentümer schad- und klaglos zu halten!<br />
d) Ein WDVS, das anders als von der Gemeindestraßenverwaltung bzw. von der Baubehörde<br />
bedungen hergestellt wurde, ist von dem/der LiegenschaftseigentümerIn unverzüglich und auch<br />
unaufgefordert in einen konsensgemäßen Zustand zu bringen. Unterlässt der/die LiegenschaftseigentümerIn<br />
dies trotz Aufforderung durch die Stadtgemeinde, so ist die Stadtgemeinde<br />
berechtigt das WDVS auf Kosten des Liegenschaftseigentümers/in im erforderlichen Ausmaß zu<br />
entfernen. Eine Entschädigung des Liegenschaftseigentümers/in für seine/ihre Verluste bzw.<br />
weiteren Anwendungen erfolgt dabei nicht.<br />
e) Die Stadtgemeinde wird sich bei der Durchsetzung dieser Auflagen ausschließlich an<br />
den/die grundbücherlichen LiegenschaftseigentümerIn halten und dabei auf keinen Verweis des<br />
Liegenschaftseigentümers/in auf von ihm/ihr beauftragte oder ihm/ihr verpflichtete, z.B. von<br />
ihm/ihr beauftragte Planer oder ausführende Firmen, eingehen.<br />
f) Die Auflagen gehen auf die jeweiligen grundbücherlichen Rechtsnachfolger über.<br />
g) Gerichtsstand für Streitigkeiten ist <strong>Mistelbach</strong><br />
h) Alle Vereinbarungen über eine Abweichung von den oben stehenden technischen oder<br />
rechtlichen Auflagen bedürfen der Schriftform.<br />
i) Nachweis des Grundeigentümers/in durch den Antragsteller
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 86 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
3) Anerkennung der Auflagen durch den Liegenschaftseigentümer:<br />
Der/die gefertigte, grundbücherliche EigentümerIn anerkennt die oben stehenden technischen<br />
und rechtlichen Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung für die Herstellung eines<br />
Wärmedämmverbundsystems (WDVS), das sich ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche<br />
eines öffentlichen Gehsteigs, einer öffentlichen Straße oder im Eigentum einer<br />
Gebietskörperschaft befinden wird, vollinhaltlich und vorbehaltlos und verpflichtet sich zu deren<br />
Einhaltung!<br />
Name und Anschrift des /der Liegenschaftseigentümers/In: (alle Eigentümer)<br />
Adresse, Grundstücksnummer, KG der Liegenschaft (Baustelle) auf der das WDVS angebracht<br />
wird:<br />
Ort, Datum:<br />
Rechtsgültige Fertigung des Liegenschaftseigentümers/in:<br />
Erläuterungen<br />
zu den Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für die<br />
Herstellung eines „Wärmedämmverbundsystems“ (WDVS) auf der Außenwand oder dem Sockel<br />
eines Gebäudes, wobei sich das WDVS ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche eines<br />
öffentlichen Gehsteiges, einer öffentlichen Straße oder im Eigentum einer Gebietskörperschaft<br />
befinden wird.<br />
Erforderliche amtliche und behördliche Zustimmungen:<br />
Für die Herstellung eines „Wärmedämmverbundsystems“ (WDVS), umgangssprachlich auch<br />
„Vollwärmeschutz“ genannt, auf der Außenwand bzw. dem Sockel eines Gebäudes, wobei<br />
sich das WDVS ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche eines öffentlichen<br />
Gehsteigs bzw. einer öffentlichen Straße befinden wird, sind bis zu vier behördliche bzw.<br />
amtliche Zustimmungen erforderlich:<br />
1) Eine Bauanzeige mit technischer Beschreibung und Lageplan. Im Lageplan ist auch die<br />
verbleibende Gehsteigbreite bzw. Straßenbreite darzustellen.<br />
2) Die Zustimmung der Gemeindestraßenverwaltung zum WDVS.<br />
… gilt als erteilt, wenn der/die LiegenschaftseigentümerIn die Auflagen der<br />
Gemeindestraßenverwaltung uneingeschränkt anerkennt.<br />
3) „Vereinbarung über eine Fremdaufgrabung“ mit der Gemeindestraßenverwaltung, bei<br />
einer Ausführung des WDVS nach Variante B, bei der das öffentliche Gut aufgegraben<br />
werden muss.<br />
4) Straßenpolizeiliche Bewilligung von Bauarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (z.B.<br />
Gehsteig).
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 87 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
amtliche bzw. behördliche Entscheidungskriterien:<br />
Was die Zustimmung zur Inanspruchnahme des öffentlichen Guts betrifft, geht es um zwei<br />
Kriterien:<br />
1) Die Bewahrung einer für die sichere und gestörte öffentliche Nutzung ausreichende<br />
Gehsteig-, Radweg oder Fahrbahnbreite.<br />
…wird im baubehördlichen Verfahren beurteilt. Bei beengten Verhältnissen (z.B.<br />
Gehsteigrestbreiten unter 1,0 m) kann dazu ein verkehrstechnisches Gutachten erforderlich<br />
sein, welches zu Lasten des/der AntragsstellerIn geht.<br />
2) Die Einhaltung der technischen und rechtlichen Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung.<br />
… sollen gewährleisten, dass eine Gehsteig- bzw. eine Straßenbefestigung hergestellt,<br />
repariert oder erneuert werden kann, ohne dass dabei der öffentlichen Hand erhöhte<br />
Kosten entstehen. Die Auflagen sind daher auch dann einzuhalten, wenn eine Gehsteig-<br />
oder Fahrbahnbefestigung von der Stadtgemeinde erst später hergestellt wird.<br />
Ausführungsvariante A:<br />
Die Unterkante des WDVS muss mindestens um<br />
das Maß der dreifachen Auftragsstärke über dem<br />
fertigen Gehsteig- oder Straßenniveau liegen. Das<br />
WDVS ist unten mit einer Sockelschiene<br />
abzuschließen.<br />
Beispiel: Stärke des WDVS 15 cm, Unterkante<br />
WDVS daher mindestens 15x3=45 cm über den<br />
Gehsteig- bzw. Straßenniveau..<br />
Diese Variante ermöglicht es straßenbauliche<br />
Arbeiten durchzuführen, ohne dass das WDVS<br />
dabei im Weg ist bzw. zwangsläufig beschädigt<br />
werden muss.<br />
Wenn die Herstellung gemäß Variante A, z.B. zur Vermeidung von Kältebrücken, nicht möglich<br />
ist, so muss Variante B angewendet werden:<br />
Ausführungsvariante B:<br />
Die Unterkante des WDVS muss mindestens 30 cm<br />
unter dem fertigen Gehsteig- oder Straßenniveau<br />
liegen und ist auf diese Tiefe auch zu verputzen.<br />
Das WDVS ist so widerstandsfähig und haltbar<br />
herzustellen, dass es den Belastungen des Anbaus<br />
oder Erneuerung einer Straßen- bzw.<br />
Gehsteigkonstruktion, sowie der öffentliche<br />
Benutzung und der Reinigung und des<br />
Winterdienstes langfristig ohne weiteres standhält.<br />
Hier kommt es zum Kontakt zwischen WDVS und<br />
Straßen- bzw. Gehsteigkonstruktion, worauf das<br />
WDVS, bzw. dessen Oberfläche, ausgelegt werden<br />
muss.
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Stadtamtsdirektion<br />
Weitere Erläuterungen zu den technischen<br />
Auflagen:<br />
Das Aufsetzten eines WDVS auf die Gehsteig- oder<br />
Straßenoberfläche ist nicht nur in Bezug auf das<br />
WDVS eine nicht fachgerechte Bauweise, es<br />
hindert zudem die Gemeindestraßenverwaltung<br />
und Einbautenträger daran Gehweg- oder<br />
Straßenbefestigungen herzustellen bzw. zu<br />
erneuern.<br />
Letzteres gilt auch für WDVS deren Unterkante sich<br />
nur wenig über dem Straßen- oder Gehsteigniveau<br />
befinden.<br />
Die Unterkante eines WDVS muss daher<br />
entweder deutlich über (Variante A) oder<br />
deutlich unter (Variante B) der bestehenden<br />
oder künftigen Oberflächenbefestigung eines<br />
Gehsteigs oder einer Straße liegen.<br />
Andere Bauweisen sind weder für den/die LiegenschaftseigentümerIn<br />
noch für die Gemeindestraßenverwaltung<br />
technisch sinnvoll und<br />
wirtschaftlich nachhaltig!<br />
Rechtliche Bedingungen:<br />
Grundsätzlich sollten möglichst gar keine privaten Bauwerksteile auf das öffentliche Gut ragen,<br />
da dies zur Verschmälerung des für die öffentliche Nutzung vorgesehenen Straßenraums<br />
(Fahrbahnen, Rad- und Gehwege) führt. Weiters können die Neubau-, Reparatur- und<br />
Erneuerungsarbeiten für die Straßenverwaltung, aber auch für die zahlreichen Einbautenträger,<br />
Ver- und Entsorger, die das öffentliche Gut für ihre unterirdischen Trassen nutzen, schwieriger<br />
und teurer werden.<br />
Es gab von dieser grundsätzlichen Regel aber schon bisher bestimmte Ausnahmemöglichkeiten<br />
im Baurecht, wie z.B. für Vorlegestufen, Vordächer etc. Die Behörde hatte aber immer die<br />
Sinnhaftigkeit der privaten Maßnahme gegen eine eventuelle Beeinträchtigung der öffentlichen<br />
Nutzung des Straßenraums abzuwägen, wodurch nicht immer alles realisiert werden kann, was<br />
sich der Straßenanrainer wünscht.<br />
Nun kommen, mit dem Fortschritt der Bauchtechnik, die Wärmedämmverbundsysteme dazu,<br />
die, wenn ein Gebäude an die privat-öffentliche Grundgrenze angebaut ist, eben nur<br />
aufgebracht werden können in dem sie auf das öffentliche Gut ragen. Da solche<br />
Wärmedämmmaßnahmen ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll sind, sollen sie von Seiten<br />
der Straßenverwaltung grundsätzlich ermöglicht werden, wenn nicht Argumente im<br />
öffentlichen Interesse dagegen sprechen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 89 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Es bleibt aber immer, auch beim Thema WDVS, beim Vorrang des öffentlichen<br />
Interesses und der öffentlichen Nutzbarkeit von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und<br />
dabei, dass es für die Gemeinde durch ein WDVS auf der privaten Fassade nicht teurer<br />
und nicht riskanter werden darf!<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 29.) Jugenderholungsfürsorge 2010<br />
Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 auf Grund der bestehenden Richtlinien die Vergabe<br />
der Fördermittel an die Antragsteller in nachfolgender Form empfohlen:<br />
Name Punkte Wert/Punkte Betrag _<br />
Kath. Jungschar, Lager Bad Ischl 184 3,470437 € 638,56<br />
Pfadfinderlager in Großschönau (7 – 10 J) 231 3,470437 € 801,67<br />
Pfadfinderlager in Laxenburg (10 – 15 J) 363 3,470437 € 1.259,77<br />
778 € 2.700,--<br />
Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/439000-728200 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 30.) Schulsportunterstützung 2009/2010<br />
Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 auf Grund der bestehenden Richtlinien die Vergabe<br />
der Fördermittel an die Antragsteller in nachfolgender Form empfohlen:<br />
Schule Anzahl der Schüler Wert/Punkte Betrag<br />
Wohnsitz <strong>Mistelbach</strong><br />
Allgem.Sonderschule 20 3,978779 € 79,58<br />
Polytechn. Schule 15 3,978779 € 59,68<br />
HS I 186 3,978779 € 740,05<br />
HS II 156 3,978779 € 620,69<br />
377 € 1.500,--__<br />
Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/429000/768200 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 90 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 31.) Ferienerlebnisprogramm<br />
a) Abrechnung Ferienbetreuung Sommer 2010<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Elternbeiträge € 7.720,00<br />
Förderbeitrag Land NÖ (lt. Vorjahr) € 1.980,00<br />
Stadtgemeinde € 13.<strong>17</strong>0,15 (2009: € 12.071,52)<br />
Personalkosten € 12.680,95<br />
Bastelmaterial, Besch.Mat. € 476,34<br />
Mittagessen, Miete, Verpflegung € 2.053,70<br />
Ausflüge € 3.933,58<br />
Broschüre Gestaltung u. Druck € 2.698,98<br />
Verpflegung Ausflüge, Getränke Ferienspiel € 924,19<br />
Sonstiges € 102,41<br />
€ 22.870,15<br />
Die Kosten der Ausflüge haben sich gegenüber 2009 um € 1.371,38 erhöht.<br />
Um Kosten einzusparen, sollen im nächsten Jahr maximal 4 Ausflüge stattfinden.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
b) Neue Tarife, gültig ab 1. Februar 2011<br />
Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 empfohlen, die Elternbeiträge für die<br />
Ferienbetreuung von bisher € 10,-- für die Ganztagesbetreuung inkl. Mittagessen, wie folgt<br />
neu festzusetzen:<br />
€ 12,--/Tag/Kind inkl. Mittagessen<br />
€ 6,--/Tag für Geschwisterkind inkl. Mittagessen<br />
€ 18,--/Ausflug/Kind (inkl. Lunchpaket)<br />
€ 5,-- Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen<br />
Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
c) Termine Winterferienspiel 2010/2011<br />
Freitag, 24.12.2010 Montag, 3.1.2011<br />
Montag, 27.12.2010 Dienstag, 4.1.2011<br />
Dienstag, 28.12.2010 Mittwoch, 5.1.2011<br />
Mittwoch, 29.12.2010 Freitag, 7.1.2011<br />
Donnerstag, 30.12.2010<br />
Freitag, 31.12.2010<br />
Die Termine werden zur Kenntnis genommen.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 91 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
d) Abschlussfahrt Ferienspiel 2011<br />
Die Fahrt für die Gewinner des kommenden Ferienspiels soll zum Flughafen Wien-Schwechat<br />
führen.<br />
Anreise mit dem Zug.<br />
Kosten für die Flughafenführung (Gruppen ab 20 Personen): € 3,--/Kind<br />
€ 6,--/Erwachsenen<br />
Aufgrund der großen Nachfrage soll die Reservierung bereits vorgenommen werden. Termin:<br />
Samstag, Mitte bis Ende September 2011, je nach Verfügbarkeit.<br />
Der GRA 3 war in seiner Sitzung vom 8.11.2010 mit dem Ausflugsziel für die Gewinner des<br />
Ferienspiels 2011 einverstanden.<br />
Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 32.) Veranstaltungen<br />
a) Sommerszene 2010 - Abrechnung<br />
Die Sommerszene war an acht Wochenenden und an zwei Donnerstagen geöffnet.<br />
Herr Gahr legt folgende Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung vor:<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
Standgebühr Kreta 2.860,00<br />
Standgebühr Depot 2.860,00<br />
Standgebühr Moser 2.860,00<br />
Standgebühr Schuster 2.860,00<br />
Standgebühr Cocktail-Stand 1.200,00<br />
Einnahmen Schnulzenjäger (á € 3,-) 963,00<br />
Einnahmen Musical Show (á € 5,-) 3.625,00<br />
Einnahmen Stehaufmandln (á € 5,-) 3.824,00<br />
Einnahmen Stefan Gössinger (á € 5,-) 2.135,00<br />
Sponsoring Wiesinger 1.500,00<br />
Gagen Künstler<br />
FF Brandwache<br />
Einladung Presse & Ehrengäste<br />
NÖN Einschaltung Doppelseite<br />
NÖN Inserat<br />
Bezirksblatt - Stehaufmandln und Musical<br />
Werbung lgm Journal<br />
Plakate<br />
Folder<br />
Homepage<br />
23.270,00<br />
280,00<br />
<strong>17</strong>0,30<br />
374,22<br />
266,70<br />
568,01<br />
519,12<br />
311,11<br />
770,40<br />
324,00
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 92 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Aussendung Folder durch Kulturvernetzung<br />
Kleinmaterial gesamt<br />
Miete Palmen Schmidl<br />
Miete Lagerhütte Technik<br />
Tontechnik Leihgebühr und Betreuung<br />
Lichttechnik Musical Show<br />
AKM<br />
Radio 4/4 Mitfinanzierung<br />
Anmeldung Gemeinde<br />
Förderung NÖ Landesregierung - Abt. Kultur 6.000,00<br />
Barleistungen Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> 8.867,84<br />
109,65<br />
287,13<br />
300,00<br />
148,00<br />
6.384,60<br />
1.200,00<br />
2.747,50<br />
1.500,00<br />
24,10<br />
Durch Absagen an Regentagen und der dadurch entgangen Standgebühr sowie<br />
Entschädigungszahlung an Musikgruppen die nicht auftreten konnten, sind die Barleistungen<br />
der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> dieses Jahr höher.<br />
Es wurde beim Land NÖ um eine Zusatzförderung in Höhe von € 3.000,-- angesucht.<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
b) Stadtfest 2010 - Abrechnung<br />
Herr Gahr legt folgende Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung vor:<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
Fish & Chips<br />
Stadtkapelle <strong>Mistelbach</strong><br />
Musikverein Eibesthal<br />
Bühnentechnik für Samstag und<br />
Sonntag<br />
AKM<br />
Verpflegungsgutscheine<br />
Neumarktstand<br />
Verpflegungsgutscheine Schulz<br />
Verpflegungsgutscheine Lisa & Pauli<br />
Verpflegungsgutscheine Schuster<br />
Verpflegungsgutscheine Renner<br />
Standgebühr:<br />
Pauli & Lisa 500,00<br />
Schulz 500,00<br />
Schuster 500,00<br />
Renner 200,00<br />
4.520,00<br />
500,00<br />
1.400,00<br />
2.400,00<br />
658,80<br />
106,00<br />
330,00<br />
540,00<br />
222,00<br />
16,00
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 93 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Krammer 50,00<br />
Rafetzeder 50,00<br />
Werbung:<br />
Plakate<br />
Folder<br />
Plakate austragen<br />
NÖN Stadtfestzeitung<br />
Barleistungen Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> 9.666,67<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
c) Internationale Meisterkurse 2011<br />
119,22<br />
216,53<br />
45,00<br />
393,12<br />
Nach dem Erfolg der Meisterkurse 2009 und 2010 von Karin Reda und Dr. Harald Schlosser<br />
sollen diese Kurse vom 11. bis 21. August 2011 wieder angeboten werden.<br />
Für den Unterricht, die Eröffnungsveranstaltung und das Dozentenkonzert am 15. August und<br />
das Teilnehmerkonzert am 20. August 2011 wird der Stadtsaal benötigt. Dafür soll keine<br />
Miete verrechnet werden.<br />
Ein weiteres Konzert findet am 19. August auf der Piazza im MZM statt.<br />
Der GRA 4 war in seiner Sitzung vom 8.11.2010 mit dieser Vorgangsweise einverstanden.<br />
Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />
d) Konzertreihe<br />
Es ist angedacht, bei der Konzertreihe (Klassik) mit eigenen Veranstaltungen aufzuhören.<br />
Um die Klassikschiene aber nach wie vor zu bedienen, ist angedacht als Mitveranstalter bei<br />
Konzerten von anderen Veranstaltern aufzutreten.<br />
Als Mitveranstalter kann folgendes angeboten werden:<br />
• Gemeinschaftsplakate<br />
• Bewerbung in der Gemeindezeitung<br />
• 2 – 3 Inserate in lokalen Medien<br />
• Kartenvorverkauf über Ticketsystem der Stadtgemeinde gegen Gebühr<br />
• Eigener Tarif für Stadtsaal<br />
Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 94 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
e) Puppentheatertage, Besucherstatistik<br />
2010: 6.015 Besucher 783 bei der Kasperliade<br />
2009: 5.354 Besucher 494 bei der Kasperliade<br />
Zum Publikumspreis 2010 haben 2030 Besucher abgestimmt.<br />
Dr. Olaf Bernstengel hat alle Stimmzettel ausgewertet und kam zu folgendem Ergebnis:<br />
86,3% der Stimmen waren „sehr gut / gut“<br />
1. Platz geht an Hugo Suarez aus Peru mit 98% „sehr gut“ Stimmen.<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
f) Puppentheatertage 2011<br />
Die Puppentheatertage finden von 26. – 30. Oktober 2011 statt. Die Eröffnung ist für<br />
Dienstag, 25. Oktober 2011 abends geplant, die Kasperliade am nächsten Tag, dem<br />
Nationalfeiertag.<br />
Der GRA 4 war in seiner Sitzung vom 8.11.2010 damit einverstanden.<br />
Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />
erteilen.<br />
Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />
g) Puppentheatertage, Neue Intendanz<br />
Da Dr. Olaf Bernstengel mit den 33. Internationalen Puppentheatertagen im Oktober 2011<br />
aufhört, soll es Anfang Jänner 2011 eine Gesprächsrunde über die Zukunft des Festivals geben<br />
und die Auswahlkriterien für eine neue Leitung festgelegt werden.<br />
Der Fördervertrag des Landes Niederösterreich läuft bis 2013.<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 33.) Plakatierung, Kündigung des Vertrages<br />
Mit der Fa. Ankünder besteht seit dem Jahre 1948 ein Vertrag über das ausschließliche Recht zur<br />
Errichtung und Ausnutzung von Anschlagstellen (Tafeln oder Säulen). Eine Zusatzvereinbarung<br />
darüber wurde im Jänner 1979 abgeschlossen.<br />
Nach dem Vertragsinhalt ist eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre vorgesehen, wenn nicht<br />
rechtzeitig vor Fristablauf gekündigt wird. Das bedeutet, dass der aktuelle Vertrag bis zum Jahr<br />
2013 laufen würde.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 95 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Der aktuelle Tarif für Plakatierungen beträgt € 4,-- pro Plakat, der aktuelle Tarif für örtliche<br />
Vereine € 0,60 pro Plakat. Der freiberuflich für die Fa. Ankünder tätige Plakatierer erhält € 0,60<br />
pro Plakat. Beim Normaltarif stehen lt. Vertrag der Stadtgemeinde 18 % zu.<br />
Die Fa. Ankünder hat nunmehr als Rechtsnachfolger die Fa. EPAMEDIA-Europäische Plakat- und<br />
Außenmedien GmbH. Der Leiter des Akquisitions- und Bestandsmanagements, Herr Stefan Tod,<br />
hat bekannt gegeben, dass die Fa. EPAMEDIA auf Grund der aktuellen Geschäftsideologie an<br />
einer einvernehmlichen Auflösung des gegenständlichen Vertrages mit 31.12.2010 interessiert ist.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, dass die einvernehmliche Auflösung des Vertrages mit 31.12.2010<br />
beschlossen wird und die Gemeinde in Zukunft selbst die Plakatierung der Litfaßsäulen und<br />
Dreieckständer veranlasst. Übergangsmäßig kann weiterhin der bisher freiberuflich tätige<br />
Plakatierer beschäftigt werden, nachher soll jemand vor Ort zu denselben Bedingungen mit der<br />
Plakatierung beauftragt werden. Die gegenständliche Lösung ist für die Gemeinde jedenfalls<br />
kostengünstiger. Auf Grund von häufiger Kritik des zu hohen Tarifes von € 4,-- im Vergleich zu<br />
anderen Städten, ist sogar eine Reduktion auf € 3,-- vertretbar. Dieser Tarif gilt für A2-Plakate.<br />
A1-Plakate können nur im Querformat und zu einem um 50 % höheren Tarif angenommen<br />
werden. Weiters haben die Erfahrungen der Fa. Ankünder gezeigt, dass eine Barzahlung bei<br />
Entgegennahme des Plakatierungsauftrages zielführend erscheint, weil eine Exekution von<br />
Bagatellbeträgen unverhältnismäßig ist.<br />
Stadtrat Seltenhammer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 34.) Sportförderung<br />
a) Änderung der Richtlinien<br />
Die bestehenden Richtlinien zur Erlangung einer Sportförderung der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> wurden im Jahr 2006 das letzte Mal abgeändert. Aufgrund von intensiverer<br />
Nachwuchsarbeit der <strong>Mistelbach</strong>er Sportvereine sollen die Punkte 2a.) und 5.) wie folgt<br />
abgeändert werden:<br />
2a.) Alte Formulierung:<br />
Pro Mitglied, das am 31. Juli des Jahres in dem der Antrag um Sportförderung gestellt wurde,<br />
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, in <strong>Mistelbach</strong> seinen Wohnsitz hat und die Sportart<br />
des jeweiligen Vereines ausübt, werden zusätzlich 5 Punkte vergeben. Eine Namensliste mit<br />
Geb. Datum u. Anschrift ist vorzulegen.<br />
2a.) Neue Formulierung:<br />
Pro Mitglied, das am 31. Juli des Jahres in dem der Antrag um Sportförderung gestellt wurde,<br />
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Sportart des jeweiligen Vereines ausübt,<br />
werden zusätzlich 10 Punkte vergeben. Eine Namensliste mit Geburtsdatum ist vorzulegen.<br />
Der Punkt 5.) wird wie folgt ergänzt:<br />
Subventionsgelder werden erst ab € 50,-- ausbezahlt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 96 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 empfohlen, die Richtlinien zur Erlangung<br />
einer Sportförderung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wie oben beschrieben abzuändern.<br />
Über die Richtlinien soll in der Gemeindezeitung ein Bericht erscheinen.<br />
Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
b) Förderungen gemäß Richtlinien<br />
18 Vereine haben für den Durchrechnungszeitraum 2009/2010 um Sportförderung angesucht.<br />
Aufgrund der Neuregelung im Punkt 5.) der Richtlinien zur Erlangung einer Sportförderung<br />
kann an 16 Vereine die Sportförderung ausbezahlt werden.<br />
Verein Punkte Wert/Punkt Betrag<br />
USV Frättingsdorf 190 0,8264 157<br />
Dachverband BSG 335 0,8264 277<br />
Union-Stockschützen-<strong>Mistelbach</strong> 315 0,8264 260<br />
UNION-<strong>Mistelbach</strong> (Turnen) 265 0,8264 219<br />
HBV Raika 725 0,8264 599<br />
LAC Harlekin 250 0,8264 207<br />
Tennisclub <strong>Mistelbach</strong> 850 0,8264 702<br />
UNION-<strong>Mistelbach</strong>-Tischtennis 920 0,8264 760<br />
Bushido <strong>Mistelbach</strong> 1.230 0,8264 1.0<strong>17</strong><br />
USC Eibesthal 950 0,8264 785<br />
USG Paasdorf (Fußball) 1.110 0,8264 9<strong>17</strong><br />
USG Paasdorf-Sektion Stockschützen 80 0,8264 66<br />
KSV <strong>Mistelbach</strong> 1.235 0,8264 1.021<br />
UKJ-HYPO <strong>Mistelbach</strong> 2.485 0,8264 2.054<br />
FC & FNZ <strong>Mistelbach</strong> 4.050 0,8264 3.347<br />
SCHACHVEREIN <strong>Mistelbach</strong> 135 0,8264 112<br />
15.125 0,8264 12.500<br />
Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Aufgrund der Richtlinien zur Erlangung einer Sportförderung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />
soll den oben angeführten 16 Vereinen der zustehende Förderbetrag ausbezahlt werden.<br />
Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010/2690-7570 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 97 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
c) Förderung für besondere Leistungen<br />
Um den Punkt 4.) „Förderung für besondere Leistungen“, nicht nur mit finanziellen Mitteln<br />
abdecken zu können, soll Sportlern für besondere Leistungen, auch ein weißes Polo-Shirt mit<br />
dem „<strong>Mistelbach</strong>-Logo“ überreicht werden. Zu diesem Zweck wurde seitens der Verwaltung<br />
ein Anbot für den Ankauf von 50 Stk. Polo Shirts von der Firma Hugl Werbetechnik, 2130<br />
<strong>Mistelbach</strong>, eingeholt. Die Anbotssumme lautet € 13,-- excl. USt. pro Stück. Die<br />
Gesamtsumme beträgt daher € 650,-- excl. USt.<br />
Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 den Ankauf bei der Fa. Hugl zu den<br />
genannten Bedingungen empfohlen.<br />
Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/2690-7573 gegeben.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
d) Zuwendungen der Gemeinde an den FC Weinviertel <strong>Mistelbach</strong><br />
Im Jahr 2010 wurden bzw. werden € 20.200,-- an Dienst- und Sachleistungen (Strom, Gas,<br />
Wasser, Kanalgebühren, Müllentsorgung, Schneeräumung, Rasenpflege und Versicherungen)<br />
und € 8.500,-- an Barleistung von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an den FC Weinviertel<br />
zugewendet.<br />
Der FC Weinviertel <strong>Mistelbach</strong> hat andererseits für das Sportzentrum € 1.300,-- an<br />
Nutzungsentgelt für das Vereinshaus und € 2.800,-- an Benützungsentgelt für Training und<br />
Meisterschaftsspiele im Jahr 2010 zu bezahlen. (Nicht das Sportzentrum betreffende<br />
Zahlungen, z.B. für Stadtsaal- oder Sporthallenbenützung etc., sind anlassbezogen und daher<br />
nicht berücksichtigt, es ist hier jeweils der normale Vereinstarif zu zahlen.)<br />
Das bedeutet, dass bei Gegenverrechnung im Jahr 2010 ein Betrag von € 24.600,-- an Dienst-,<br />
Sach- und Barleistungen von der Gemeinde an den FC erfolgt sind bzw. erfolgen.<br />
Bei Zustimmung des FC zu einer neuen für beide Seiten klaren Vertragslösung zur Benützung<br />
des Sportzentrums wurde im Stadtrat ein Maximalbetrag von € 27.000,-- statt € 24.600,-- an<br />
Dienst-, Sach- und Barleistungen von der Gemeinde an den FC ab dem Jahre 2011 angedacht.<br />
Der Baranteil würde damit von € 8.500,-- auf € 10.900,-- erhöht (darin ist die variable<br />
Nachwuchsförderung inkludiert). Von dem Betrag von € 10.900,-- sollen bis spätestens 15.<br />
Jänner des jeweiligen Jahres € 7.400,-- an den FCM überwiesen werden. Der Restbetrag ist<br />
erst am Jahresende nach konkreter Abrechnung bzw. Bewertung der Nachwuchsförderung<br />
fällig. Eine weitere Erhöhung des Baranteiles ist für den FCM durch Eigenmaßnahmen wie<br />
Energiesparen, Übernahme von Pflegemaßnahmen und verbesserte Nachwuchsarbeit möglich.<br />
Bei der Besprechung mit den Vertretern des FCM am 13. Dezember 2010 zeigten sich diese<br />
über die Höhe des Barbetrages sehr enttäuscht, da sie einen Betrag ohne<br />
Nachwuchsförderung von<br />
€ 20.000,-- erhofften und € 15.000,-- von ihnen als Minimalbetrag erwartet wurde.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 98 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
In Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten und der Vereinsförderung für alle übrigen<br />
Sportvereine ist allerdings laut Meinung des Stadtrates eine dauerhafte Barförderung von so<br />
einem hohen Betrag nicht vertretbar.<br />
Der Abschluss einer Vertragslösung ist für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zur Erreichung einer<br />
Rechtssicherheit und besseren Planbarkeit für die Zukunft sehr wichtig. Aus diesem Grund und<br />
in Anerkennung der zahlreichen Eigenleistungen des FCM beim aus finanzieller Sicht nunmehr<br />
in der endgültigen Abrechnungsphase befindlichen Projekt Kabinenbau, erscheint die<br />
Zuwendung der Hälfte der vom Land NÖ der Gemeinde mit Schreiben vom 23. November<br />
2010 zugesicherten Restanweisung von € 16.000,--, also der Betrag von € 8.000,--, als<br />
einmalige Unterstützung sinnvoll, wenn die befugten Vertreter des FCM die Vertragslösung<br />
unterzeichnen.<br />
Da die Vertreter des FCM am 13. Dezember 2010 mitgeteilt haben, dass sie grundsätzlich zur<br />
Vertragslösung bereit sind, aber eine Zustimmung innerhalb der kurzen Zeit nicht möglich ist,<br />
sollen der Vorsitzende des GRA 1 und der Vorsitzende des GRA 9 ermächtigt werden, den<br />
vorliegenden Vertragsentwurf über eine Bittleihe (Prekarium) mit den Vertretern des FCM zu<br />
verhandeln und allenfalls mit noch geringfügigen Abänderungen bzw. Ergänzungen zu einem<br />
Abschluss zu bringen. Unter der Voraussetzung der Vertragsunterzeichnung durch den FCM<br />
soll im Jänner 2011 zusätzlich ein Einmalbetrag der Hälfte der Restanweisung des<br />
Subventionsbetrages dem FCM zur Verfügung gestellt werden. Der endgültige Vertragstext<br />
soll in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung nachträglich beschlossen werden.<br />
Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt, der Gemeinderat wolle die Zustimmung zur<br />
gegenständlichen Vorgangsweise erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 35.) Kunsteisbahn, Tarife<br />
Auf Grund des eingeschränkten Betriebes der Kunsteisbahn soll auf alle Saisonkarten eine<br />
Ermäßigung von 30 % gewährt werden. Die im Gemeinderat am 14. Oktober 2009<br />
beschlossenen Tarife haben daher ab der Saison 2010/2011 vorerst weiterhin Gültigkeit.<br />
Weiter wird festgelegt, dass die Tarife für ermäßigte Karten in allen Kategorien bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können.<br />
Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 36.) Weihnachtsaktion<br />
Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 22.11.2010 empfohlen, lt. vorliegender Liste an<br />
15 Sozialhilfeempfänger (Alleinerzieher und Notsituationen) und an vier Personen mit geringem<br />
Einkommen, welche die Richtsätze für die Gemeindehilfe gering überschreiten, je einen Betrag
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 99 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
von € 80,-- sowie an zwei Alleinerzieherinnen auf Grund der besonderen Umstände einen Betrag<br />
von € 100,-- auszuzahlen:<br />
Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Bedeckung unter VA 2010 1/429000/768600<br />
Rest unter VA 2010 1/429000/768500 Sonderunterstützungen<br />
Gemeinderat Netzl meint, dass man bei der Auswahl der Empfänger auch darauf achten sollte, wer<br />
Zuwendungen bekommt. Es sei auch ein amtsbekannter Schläger dabei.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 37.) Solarförderung<br />
Bis dato wurden folgende 18 Anträge an die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> bezüglich Förderung von<br />
Solaranlagen gestellt. Die Besichtigung der 15 fertiggestellten Anlagen wurde am 22. Oktober 2010<br />
durchgeführt. 3 Anlagen sind derzeit noch in Bau und sollen in den nächsten Wochen fertiggestellt<br />
werden. Diese Anlagen werden vom Sachbearbeiter nach Fertigstellung kontrolliert.<br />
Name Vorname Ort Bauplatz Betrag<br />
Ungersböck Thomas Hüttendorf Eschenweg 13 253,00<br />
Berisha Brahim Hüttendorf Untere Landstraße 82 197,00<br />
Staniek Gerhard Ebendorf Schulgasse 15 169,00<br />
Tadzic Fahrudin <strong>Mistelbach</strong> Alfons Petzold-Straße 12 238,00<br />
Sadighian Mohamed-Reza <strong>Mistelbach</strong> Alfons Petzold-Straße 70 504,00<br />
Riedel Günther und Edith <strong>Mistelbach</strong> Winzerschulgasse 48 221,00<br />
Oberauer Erich und Elisabeth <strong>Mistelbach</strong> Waisenhausstraße 8 253,00<br />
Yousif Ivan <strong>Mistelbach</strong> Triftweg 12 550,00<br />
Steiner Peter <strong>Mistelbach</strong> Am Stadtwald 24 216,00<br />
Kasparek Helma <strong>Mistelbach</strong> Totenhauerweg 8 589,00<br />
Trischak Karl und Anna Siebenhirten Siebenhirtner Hauptstraße 15 252,00<br />
Bittmann Christian und Monika Hörersdorf Kohlstatt 25 295,00<br />
Scheiner Johann Eibesthal Prälat Fried-Straße 25 275,00<br />
Scheiner Leopold Eibesthal Unterort 50 505,00<br />
Ribitsch Alfred <strong>Mistelbach</strong> Hüttendorferweg 11 169,00<br />
Misch Mag. Verena <strong>Mistelbach</strong> Franz Josef-Straße 31 491,00<br />
Schmatzberger Hartmut <strong>Mistelbach</strong> Josef Dunkl-Straße 18 505,00<br />
Bloderer Franz und Bettina Ebendorf Ebendorfer Hauptstraße 49 491,00<br />
Aufgrund der vorliegenden Ansuchen ist beabsichtigt, in Summe 18 Anlagen mit einem Betrag<br />
von € 6.<strong>17</strong>3,- zu fördern. Da der Ansatz im Budget 2010 überschritten wird, ersucht der GRA 11<br />
den Stadtrat bzw. den Gemeinderat um Freigabe der Überschreitung im Jahre 2010 durch Vorgriff<br />
auf das Budgetjahr 2011.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 100 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Der GRA 11 hat in seiner Sitzung vom 11.11.2010 empfohlen, die Fördermittel in Höhe von<br />
€ 6.<strong>17</strong>3,-- an die Förderungswerber auszubezahlen, vorbehaltlich jedoch der Überprüfung der<br />
Fertigstellung der Anlagen.<br />
Im Budget 2010 ist unter dem Ansatz 1/061000/777900 Solar- und Alternativenergieförderung<br />
eine Bedeckung von € 5.000,00 vorgesehen. Weitere Bedeckung durch Vorgriff auf das Jahr<br />
2011.<br />
Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle<br />
seine Zustimmung erteilen.<br />
Gemeinderat Netzl vermeint, es sei traurig, dass als Gesamtbetrag für diese Förderung nur<br />
€ 5.000,-- budgetiert seien. Er ist dafür, dass für die Förderung des heurigen Jahres kein<br />
Budgetvorgriff erfolgt.<br />
Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich erklärt, dass Gemeinderat Netzl im zuständigen<br />
Gemeinderatsausschuss zugestimmt habe und ersucht daher auch hier im Gemeinderat um einen<br />
einstimmigen Beschluss.<br />
Der Vorsitzende bringt den Antrag von Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich zur Abstimmung.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 38.) Friedhofsgebührenordnung<br />
Die Vorschläge der Stabstelle Budgetcontrolling zu den Friedhofsgebühren, welche von<br />
Gemeinderat OR Dworzak am 22. September 2010 den Mitgliedern des GRA 11 in Form einer<br />
Power-Point- Präsentation dargestellt wurden, wurden in der Sitzung des GRA 11 vom<br />
11.11.2010 in den Grundzügen nochmals diskutiert. Wesentliche Punkte sind die Anpassung der<br />
Gebühren für Grabverlängerungen bzw. Beerdigungen um 30 %, die Erhöhung der Kosten für<br />
Urnennischen um 100 %.<br />
Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich beantragt daher, der Gemeinderat wolle folgende<br />
Verordnung erlassen:<br />
FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG<br />
für die Friedhöfe der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 folgende<br />
Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 101 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
A. Allgemeiner Teil<br />
Der Geltungsbereich der Friedhofsgebührenordnung wird auf alle Friedhöfe der Stadtgemeinde<br />
<strong>Mistelbach</strong> in den Katastralgemeinden Eibesthal, Frättingsdorf, Hörersdorf, Hüttendorf,<br />
Kettlasbrunn, <strong>Mistelbach</strong>, Paasdorf und Siebenhirten erstreckt.<br />
B. Besonderer Teil<br />
§ 1<br />
Arten der Friedhofsgebühren<br />
Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben<br />
a) Grabstellengebühren<br />
b) Verlängerungsgebühren<br />
c) Beerdigungsgebühren<br />
d) Enterdigungsgebühren<br />
e) Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle und Leichenkammer<br />
§ 2<br />
Höhe der Grabstellengebühren<br />
Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw. auf 30<br />
Jahre erstmalig bei Grüften mit der Möglichkeit der Verlängerung wie bei den übrigen<br />
Grabstellen) betragen für:<br />
a) Familiengräber 1. Kategorie<br />
(Rost, Weg unter 1 m)<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 330,--<br />
doppelte (bis zu 6 Leichen) € 425,--<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 104,--<br />
doppelt (bis zu 6 Leichen) € <strong>17</strong>9,--<br />
Fürsorgegrab (pro Leiche) € 52,--<br />
2. Kategorie<br />
(kein Rost, Weg unter 1 m)
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 102 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
b) Ganggräber 1. Kategorie<br />
(Rost, mind. 1 m Weg)<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 387,--<br />
doppelte (bis zu 6 Leichen) € 529,--<br />
Eckganggräber (bis zu 6 Leichen) € 558,--<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 387,--<br />
doppelte (bis zu 6 Leichen) € 529,--<br />
Eckganggräber (bis zu 6 Leichen) entfällt<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 246,--<br />
doppelte (bis zu 6 Leichen) € 350,--<br />
Eckganggräber (bis zu 6 Leichen) € 368,--<br />
2. Kategorie<br />
(Rost, seitl. Wegbefestigung,<br />
Grünpflege, mind. 1 m Weg)<br />
3. Kategorie<br />
(kein Rost, mind. 1 m Weg)<br />
c) Wandgräber 1. Kategorie<br />
(Rost, mind. 1,2 m Weg)<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 434,--<br />
doppelte (bis zu 6 Leichen) € 558,--<br />
Eckwandgräber (bis zu 6 Leichen) € 558,--<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 293,--<br />
doppelte (bis zu 6 Leichen) € 397,--<br />
Eckwandgräber (bis zu 6 Leichen) € 397,--<br />
einfache (bis zu 3 Leichen) € 255,--<br />
doppelte (bis zu 6 Leichen) € 368,--<br />
Eckwandgräber (bis zu 6 Leichen) € 368,--<br />
d) Grüfte<br />
bis zu 3 Leichen € 2.608,--<br />
für 4 – 9 Leichen € 3.741,--<br />
für 10 – 12 Leichen € 4.308,--<br />
2. Kategorie<br />
(kein Rost, mind. 1,2 m Weg)<br />
3. Kategorie<br />
(kein Rost, unter 1,2 m Weg)
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 103 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
e) Urnennischen<br />
zur Beisetzung bis zu 3 Urnen € 262,--<br />
§ 3<br />
Höhe der Verlängerungsgebühr<br />
(1) Für die Erdgrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des<br />
Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche<br />
Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.<br />
(2) Für Grüfte wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des<br />
Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für<br />
solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.<br />
§ 4<br />
Höhe der Beerdigungsgebühr<br />
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und Bereitstellung des<br />
Versenkungsapparates) beträgt für:<br />
(1) die Beerdigung (Beisetzung) der Leiche in<br />
a) Familien-, Fürsorge-,<br />
Gang- und Wandgräbern € 364,--<br />
b) Grüften und blinden Grüften € 828,--<br />
(2) die Beisetzung von Urnen in<br />
a) Familien-, Fürsorge-,<br />
Gang- und Wandgräbern € 165,--<br />
b) Grüften und blinden Grüften € 629,--<br />
c) in der Urnenwand € 133,--<br />
§ 5<br />
Enterdigungsgebühr<br />
(1) Die Enterdigungsgebühr (für Enterdigung - Exhumierung) einer Leiche<br />
beträgt bei<br />
a) Familien-, Fürsorge-, € 468,--<br />
Gang- und Wandgräbern<br />
Grüften und blinden Grüfte
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 104 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
b) bei Enterdigungen aus oder in Grüfte oder blinde Grüfte erhöht sich die<br />
Enterdigungsgebühr je erforderlichem Öffnen und Schließen eines<br />
Grabdeckels um € 464,--<br />
c) Enterdigung von Urnen – die Höhe der jeweiligen Beisetzungsgebühr<br />
(2) Sind bei einer Leichennachlage früher beerdigte Leichen tiefer zu legen, wodurch eine<br />
Enterdigung erforderlich wird, dann ist für derartige Enterdigungen, wenn die zu<br />
enterdigende Leiche noch nicht 10 Jahre beerdigt ist, die volle Enterdigungsgebühr und wenn<br />
die zu enterdigende Leiche bereits länger als 10 Jahre beerdigt ist, ein Drittel der<br />
Enterdigungsgebühr, d.s. € 156,-- (pro Tieferlegung) zu entrichten.<br />
§ 6<br />
Höhe der Gebühren für die Benützung der<br />
Aufbahrungshalle und Leichenkammer<br />
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Leichenkammer beträgt<br />
für jeden angefangenen Tag € 29,--<br />
§ 7<br />
Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt mit dem 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />
(2) Mit Wirksamkeit dieser Verordnung tritt die bisher gültige Friedhofsgebührenordnung außer<br />
Kraft.<br />
Auf Tatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis<br />
dahin geltenden Gebühren anzuwenden.<br />
Bei 2 Gegenstimmen (GR Benitschka und Netzl) und 1 Stimmenthaltung (GR Gube) genehmigt.<br />
Folgende Tagesordnungspunkte werden gemäß § 47 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung in eine<br />
nichtöffentliche Sitzung verwiesen:<br />
39.) Betrauung mit einem Funktionsdienstposten<br />
40.) Zuerkennung, Änderung und Wegfall von Zulagen<br />
41.) A.o. Vorrückung von Vertragsbediensteten<br />
42.) Höherreihung in eine Leistungsverwendungsgruppe
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 105 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
43.) Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis<br />
44.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />
45.) Änderung eines Dienstvertrages<br />
46.) Saisonarbeiter<br />
Hinweis: Über diese nichtöffentliche Sitzung wurde gemäß § 53 Abs. 7 NÖ Gemeindeordnung ein<br />
gesondert abgelegtes Sitzungsprotokoll aufgenommen.<br />
Die Sitzung ist wieder öffentlich.<br />
Zu 47.) Bericht über Controlling<br />
Die FPÖ hat folgenden Dringlichkeitsantrag eingebracht:<br />
„Der Gemeinderat hat heuer die Einführung einer Controllingabteilung beschlossen. Die Installierung<br />
einer Controllingabteilung ist als Steuerungs- und Regelungsinstrument positiv zu bewerten.<br />
Problematisch erscheint die politische Umsetzung in <strong>Mistelbach</strong>. Schon die ausschließliche Besetzung<br />
mit einem Mitglied der Mehrheitspartei haben wir kritisiert.<br />
Die Berichte der Controllingabteilung werden dem zuständigen Ausschuss präsentiert und behandelt.<br />
Für Gemeinderäte und Parteien, die nicht in dem jeweiligen Ausschuss sitzen, gibt es nach Auskunft<br />
der Gemeindeführung keine Möglichkeit Einschau in diese Unterlagen zu nehmen.<br />
Dies widerspricht fundamental jedem demokratischen Prinzip und ist mit dem gesetzlichen Auftrag<br />
eines verantwortungsvollen Mandatars nicht vereinbar.<br />
Wie kann ein Gemeinderat, rechtlich gedeckt, über einen Bericht abstimmen, den er nicht einsehen<br />
darf?<br />
Die Möglichkeit, sich über den Inhalt eines Controllingberichts zu informieren, darf kein<br />
„Gnadenakt“ sein (Zitat: … dafür muss man sich erst das Vertrauen erarbeiten“ …) sondern ist<br />
Pflicht und Auftrag jedes Mandatars, egal welche Partei er vertritt.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mistelbach</strong> möge beschließen:<br />
Jeder Gemeinderat hat das Recht, Berichte der Controllingabteilung auf Wunsch einzusehen. Eine<br />
Versendung und die Herstellung von Kopien sind nur auf einstimmigen Beschluss des zuständigen<br />
Ausschusses möglich.“<br />
Nach ausführlicher Diskussion stellen die Gemeinderäte der ÖVP und der SPÖ nachfolgenden<br />
Gegenantrag:<br />
Der Gemeinderatsausschuss 1 soll als zuständiger Ausschuss beauftragt werden, einen<br />
Lösungsvorschlag hinsichtlich der Weitergabe und Information von Ausarbeitungen der<br />
Controllingabteilung an Gemeinderäte zu erarbeiten.<br />
Der Gegenantrag wird bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />
Der Antrag der FPÖ wird mehrheitlich abgelehnt.
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 106 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Zu 48.) Anfragen und Anregungen<br />
• Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich ersucht um Klarstellung, dass Gemeinderäte bei<br />
Abstimmungen im Gemeinderat tatsächlich Entscheidungen treffen sollen, also dafür oder<br />
dagegen stimmen sollen. Stimmenthaltungen sind nach seiner Sicht nicht zielführend. Nach<br />
seinem Wissensstand gilt eine Stimmenthaltung rechtlich ohnehin als Gegenstimme. Er ersucht<br />
um Klärung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung.<br />
• Gemeinderat Neubauer zeigt sich verwundert, dass Presseberichte über die Umfahrung<br />
erfolgen, aber keine Information im Gemeinderat. Weiters stellt er die Frage, wer die Experten<br />
sind, welche in der Gemeindezeitung zum Thema Umfahrung zitiert werden. Für ihn sind die<br />
Zahlen nicht nachvollziehbar, die in den Medien kommuniziert werden.<br />
• Stadtrat Seltenhammer wünscht allen Gemeindebediensteten und allen Mandataren ein<br />
gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2011.<br />
Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Personalvertretung mit Weihnachts- und<br />
Neujahrswünschen zu Kenntnis und schließt sich den Wünschen ebenfalls an.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.