Der Bürgermeister berichtet - Gemeinde Redlham
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Förderungen der Gemeinde Redlham Beihilfe für schulische Veranstaltungen Für Teilnehmer an Schulveranstaltungen (zB Landschulwochen, Wienwochen und Schulschikurse) beträgt der Zuschuss 8,- Euro pro Tag. Die schulische Veranstaltung muss mindestens drei Tage dauern. Die maximale Förderungssumme beträgt 40,- Euro. Beihilfe für bestimmte Schulbesuche Die Gemeinde Redlham gewährt dem antragstellenden Elternteil für einen Pflichtschüler, der eine private Schule anstatt des Polytechnischen Lehrganges besucht und für den Schulgeld bezahlt werden muss, eine finanzielle Unterstützung. Beihilfe für Schüler an Privatschulen Für alle Schüler, die in Privatschulen gehen (jedoch nur während des Pflichtschulalters), hat der Gemeinderat beschlossen, 50 % des zu entrichtenden Schulgeldes (hierbei muss es sich um reine Schulkosten handeln und nicht um Internatskosten) als Beihilfe den Eltern zu ersetzen, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird. Zuschuss nach abgeschlossener Berufsausbildung Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass Personen, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, von der Gemeinde mit einem Betrag von 40,- Euro gefördert werden. Anspruch auf diese Belohnung haben alle, die eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung Zuschuss für Matura und Hochschulstudium Die Gemeinde Redlham leistet eine Zuwendung in der Höhe von 40,- Euro für die bestandene Matura. Für den erfolgreichen Abschluss eines Seite 8 Bei der Teilnahme eines weiteren Kindes aus derselben Familie innerhalb des Schuljahres erhöht sich der Zuschuss nicht. Es ist unbedingt notwendig eine unterfertigte Schulbestätigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Schüler an einer der Veranstaltungen auch tatsächlich teilgenommen hat. Die Höhe dieser Förderung errechnet sich nach den Gastschulbeiträgen an die Polytechnischen Lehrgänge in Attnang-P. und Schwanenstadt. Diese Förderung wird nach Ablauf des Schuljahres und nach Vorlage einer Schulgeldbestätigung ausbezahlt. Als Obergrenze der Beihilfe wird der durchschnittliche Wert der Gastschulbeiträge zwischen Attnang-P. und Schwanenstadt festgesetzt. Diese Förderung wird ebenfalls nach Ablauf des Schuljahres und nach Vorlage einer Schulgeldbestätigung ausbezahlt. erfolgreich abgeschlossen haben. Um in den Genuss der Belohnung kommen zu können, ist es notwendig, einen Nachweis über die Berufsausbildung am Gemeindeamt Redlham vorzulegen. Hochschulstudiums wird eine Zuwendung von 80,- Euro ausbezahlt.
Förderung für den Einbau von Alternativenergieanlagen Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Einbau von Alternativenergieanlagen (zB Solaranlage, Erdwärme, Luftwärmepumpe,…) gefördert wird. Die Höhe der Gemeindeförderung beträgt jeweils 25 % der gewährten Landesförderung (für Hackgut- und Pelletsanlagen maximal 500,- Euro). Ebenfalls mit 25 % der Landesförderung (maximal jedoch 500,- Euro) wird der Einbau von Förderung von Rauchgaskatalysatoren Auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahre 1994 wird auch der Einbau eines Rauchgaskatalysators gefördert. Die Förderung beträgt 10 % der Rechnungssumme für den Einbau des Rauchgaskatalysa- Förderung von Komposter In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2000 wurde einstimmig beschlossen, den Ankauf von Kompostern mit 50 % (maximal jedoch 75,- Euro) zu fördern. Förderung für Rinder- und Zuchttierbesitzer Um den Zuschuss für die Besamungsscheine bzw. für die Zuchttierhaltung bei der Gemeinde Redlham beantragen zu können, ist für das ablaufende Jahr die Vorlage der Besamungsscheine bzw. der Nachweis über die Haltung von Zuchttieren erforderlich. Nach Einsichtnahme und erfolgter Registrierung seitens der Gemeinde werden die Geldbeträge an die jeweiligen Tierbesitzer angewiesen. Pro künstliche Besamung für ein Rind wird ein Zuschuss von 15,- Euro gewährt. Für die Haltung von Zuchtebern gibt es pro Tier eine Zuwendung in der Höhe von 200,- Euro. Weiters wird auch die Haltung eines Zuchtwidders mit 200,- Euro gefördert. Seite 9 Photovoltaikanlagen im privaten Wohnhausbereich gefördert. Um in den Genuss der Gemeindeförderung kommen zu können, ist es notwendig, am Gemeindeamt die gewährte Landesförderung entweder durch einen Bescheid des Landes oder durch die Auszahlungsbestätigung des Landes nachzuweisen. Genauere Auskünfte können am Gemeindeamt eingeholt werden. tors, jedoch limitiert mit maximal 363,- Euro. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, ist es notwendig, die Originalrechnung über den Einbau eines Rauchgaskatalysators dem Gemeindeamt Redlham vorzulegen. Eine Originalrechnung ist dem Gemeindeamt Redlham vorzulegen. Frist für die Vorlage läuft bis Ende Jänner. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Ansuchen, die später einlangen, nicht berücksichtigt werden können.
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Förderung für den Einbau von Alternativenergieanlagen<br />
<strong>Der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat hat einstimmig beschlossen,<br />
dass der Einbau von Alternativenergieanlagen<br />
(zB Solaranlage, Erdwärme, Luftwärmepumpe,…)<br />
gefördert wird. Die Höhe der <strong>Gemeinde</strong>förderung<br />
beträgt jeweils 25 % der gewährten<br />
Landesförderung (für Hackgut- und Pelletsanlagen<br />
maximal 500,- Euro).<br />
Ebenfalls mit 25 % der Landesförderung (maximal<br />
jedoch 500,- Euro) wird der Einbau von<br />
Förderung von Rauchgaskatalysatoren<br />
Auf Grund eines <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses aus<br />
dem Jahre 1994 wird auch der Einbau eines<br />
Rauchgaskatalysators gefördert.<br />
Die Förderung beträgt 10 % der Rechnungssumme<br />
für den Einbau des Rauchgaskatalysa-<br />
Förderung von Komposter<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.05.2000<br />
wurde einstimmig beschlossen, den Ankauf von<br />
Kompostern mit 50 % (maximal jedoch 75,-<br />
Euro) zu fördern.<br />
Förderung für Rinder- und Zuchttierbesitzer<br />
Um den Zuschuss für die Besamungsscheine<br />
bzw. für die Zuchttierhaltung bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Redlham</strong> beantragen zu können, ist für das<br />
ablaufende Jahr die Vorlage der Besamungsscheine<br />
bzw. der Nachweis über die Haltung<br />
von Zuchttieren erforderlich.<br />
Nach Einsichtnahme und erfolgter Registrierung<br />
seitens der <strong>Gemeinde</strong> werden die Geldbeträge<br />
an die jeweiligen Tierbesitzer angewiesen.<br />
Pro künstliche Besamung für ein Rind wird ein<br />
Zuschuss von 15,- Euro gewährt.<br />
Für die Haltung von Zuchtebern gibt es pro Tier<br />
eine Zuwendung in der Höhe von 200,- Euro.<br />
Weiters wird auch die Haltung eines Zuchtwidders<br />
mit 200,- Euro gefördert.<br />
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Photovoltaikanlagen im privaten Wohnhausbereich<br />
gefördert.<br />
Um in den Genuss der <strong>Gemeinde</strong>förderung<br />
kommen zu können, ist es notwendig, am <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
die gewährte Landesförderung entweder<br />
durch einen Bescheid des Landes oder<br />
durch die Auszahlungsbestätigung des Landes<br />
nachzuweisen.<br />
Genauere Auskünfte können am <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
eingeholt werden.<br />
tors, jedoch limitiert mit maximal 363,- Euro.<br />
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen,<br />
ist es notwendig, die Originalrechnung<br />
über den Einbau eines Rauchgaskatalysators<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Redlham</strong> vorzulegen.<br />
Eine Originalrechnung ist dem <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
<strong>Redlham</strong> vorzulegen.<br />
Frist für die Vorlage läuft bis Ende Jänner. Es<br />
wird bereits jetzt darauf<br />
hingewiesen, dass Ansuchen,<br />
die später<br />
einlangen, nicht berücksichtigt<br />
werden<br />
können.