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Der Bürgermeister berichtet - Gemeinde Redlham

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Sammelstellen für Tierkörper und tierische Abfälle<br />

Um eine rasche und unkomplizierte Entsorgung<br />

von Tierkörpern und tierischen Abfällen zu ermöglichen,<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Redlham</strong> in Kooperation<br />

mit der AVE Tierkörperverwertung<br />

einen gekühlten Sammelbehälter eingerichtet.<br />

Bewohnerinnen und Bewohner der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Redlham</strong> können beim Altstoffsammelzentrum<br />

vor dem AVE Betriebsgelände (<strong>Redlham</strong> 90)<br />

verendete Tiere und tierische Abfälle kostenlos<br />

in diesem Behälter entsorgen.<br />

Öffnungszeiten: täglich, 0:00 – 24:00 Uhr<br />

Bei Benützung des Containers ist zu beachten:<br />

Sammelstelle sauber halten.<br />

Bitte keine verwesten Abfälle einwerfen.<br />

Umgang mit Feuerwehrskörper<br />

Pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke<br />

werden nach dem Gesamtsatzgewicht<br />

eingeteilt in:<br />

Klasse I – Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren<br />

(0-3 Gramm)<br />

Klasse II – Kleinfeuerwerk (3 – 50 gr)<br />

Klasse III – Mittelfeuerwerk (50 – 250 gr)<br />

Klasse IV – Großfeuerwerk (ab 250 gr)<br />

Zum Erwerb, Besitz und Verwendung pyrotechnischer<br />

Gegenstände der Klasse II muss man<br />

mindestens 18 Jahre alt sein. Diese dürfen<br />

nicht im Ortsgebiet verwendet werden, sofern<br />

keine Ausnahmebewilligung des <strong>Bürgermeister</strong>s<br />

vorliegt; ihre Verwendung in geschlossenen<br />

Räumen ist verboten.<br />

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse III und<br />

IV dürfen darüber hinaus nur mit behördlicher<br />

Bewilligung besessen und verwendet werden.<br />

Solche der Klassen I und II dürfen nur einzeln<br />

gezündet werden; Körper der Klasse II dürfen<br />

nicht innerhalb bzw. in der Nähe größerer Menschenansammlungen<br />

verwendet werden. Sind<br />

Sie beim Böller- oder Raketenschießen Zu-<br />

Hochzeitsschießen<br />

Das Hochzeitsschießen mit Gas muss bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck zeitge-<br />

Seite 44<br />

Entsorgung von Kleinmengen bis 35 kg (tierische<br />

Abfälle, verdorbene Lebensmittel und<br />

Haus- bzw. landwirtschaftlichen Nutztiere)<br />

Tierische Abfälle können mit der Verpackung<br />

(Plastik oder Papier) eingeworfen werden.<br />

Achtung: Tiere, für die Sie einen Entsorgungsnachweis<br />

brauchen, oder bei denen<br />

Seuchenverdacht besteht, werden nach wie<br />

vor von der AVE TKV abgeholt.<br />

Gewerbliche Betriebe wie Schlachthöfe und<br />

Direktvermarkter müssen ihre Schlachtabfälle<br />

weiterhin nachweislich lt. TMG entsorgen.<br />

AVE Österreich, Tierkörperverwertung<br />

4844 Regau 63, Tel.: 050 283-550, Fax – 5510<br />

regau@ave.at, www.ave.at<br />

schauer, sollten Sie das Geschehen sicherheitshalber<br />

nur aus größerer Entfernung verfolgen.<br />

Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung<br />

der Böller oder Raketen auf.<br />

Die Flugbahnen von Raketen hängen von Wind<br />

und Schussrichtung ab, weshalb es auch „Irrläufer”<br />

gibt. Damit diese nicht in Wohnungen<br />

oder Häuser eindringen und Brände verursachen<br />

können, sind Fenster, Balkon- und Haustüren<br />

zu schließen. Raketen und Knallkörper<br />

können die Kleidung entzünden, offene Taschen<br />

oder Kapuzen sind besonders gefährlich.<br />

Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand,<br />

sondern aus Schneehaufen, Rohren oder leeren<br />

Flaschen ab! Abschussrichtung und Flugbahn<br />

(Wind!) beachten, Lenkstäbe der Raketen nicht<br />

verkürzen oder entfernen. Zünden Sie Raketen<br />

und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm<br />

an und treten Sie danach weit zurück.<br />

Versagte Raketen oder sonstige Knallkörper nicht<br />

sofort aufheben, es könnte sich um „Zeitzünder”<br />

handeln. Später nicht nochmals entzünden. Vernichten<br />

Sie diese mit Wasser – nicht trocknen<br />

oder anwärmen (höchste Explosionsgefahr!).<br />

recht angezeigt werden. Das Schießen mit Böller<br />

bedarf zusätzlich einer Bewilligung.

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