Der Bürgermeister berichtet - Gemeinde Redlham
Der Bürgermeister berichtet - Gemeinde Redlham
Der Bürgermeister berichtet - Gemeinde Redlham
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sammelstellen für Tierkörper und tierische Abfälle<br />
Um eine rasche und unkomplizierte Entsorgung<br />
von Tierkörpern und tierischen Abfällen zu ermöglichen,<br />
hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Redlham</strong> in Kooperation<br />
mit der AVE Tierkörperverwertung<br />
einen gekühlten Sammelbehälter eingerichtet.<br />
Bewohnerinnen und Bewohner der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Redlham</strong> können beim Altstoffsammelzentrum<br />
vor dem AVE Betriebsgelände (<strong>Redlham</strong> 90)<br />
verendete Tiere und tierische Abfälle kostenlos<br />
in diesem Behälter entsorgen.<br />
Öffnungszeiten: täglich, 0:00 – 24:00 Uhr<br />
Bei Benützung des Containers ist zu beachten:<br />
Sammelstelle sauber halten.<br />
Bitte keine verwesten Abfälle einwerfen.<br />
Umgang mit Feuerwehrskörper<br />
Pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke<br />
werden nach dem Gesamtsatzgewicht<br />
eingeteilt in:<br />
Klasse I – Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren<br />
(0-3 Gramm)<br />
Klasse II – Kleinfeuerwerk (3 – 50 gr)<br />
Klasse III – Mittelfeuerwerk (50 – 250 gr)<br />
Klasse IV – Großfeuerwerk (ab 250 gr)<br />
Zum Erwerb, Besitz und Verwendung pyrotechnischer<br />
Gegenstände der Klasse II muss man<br />
mindestens 18 Jahre alt sein. Diese dürfen<br />
nicht im Ortsgebiet verwendet werden, sofern<br />
keine Ausnahmebewilligung des <strong>Bürgermeister</strong>s<br />
vorliegt; ihre Verwendung in geschlossenen<br />
Räumen ist verboten.<br />
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse III und<br />
IV dürfen darüber hinaus nur mit behördlicher<br />
Bewilligung besessen und verwendet werden.<br />
Solche der Klassen I und II dürfen nur einzeln<br />
gezündet werden; Körper der Klasse II dürfen<br />
nicht innerhalb bzw. in der Nähe größerer Menschenansammlungen<br />
verwendet werden. Sind<br />
Sie beim Böller- oder Raketenschießen Zu-<br />
Hochzeitsschießen<br />
Das Hochzeitsschießen mit Gas muss bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck zeitge-<br />
Seite 44<br />
Entsorgung von Kleinmengen bis 35 kg (tierische<br />
Abfälle, verdorbene Lebensmittel und<br />
Haus- bzw. landwirtschaftlichen Nutztiere)<br />
Tierische Abfälle können mit der Verpackung<br />
(Plastik oder Papier) eingeworfen werden.<br />
Achtung: Tiere, für die Sie einen Entsorgungsnachweis<br />
brauchen, oder bei denen<br />
Seuchenverdacht besteht, werden nach wie<br />
vor von der AVE TKV abgeholt.<br />
Gewerbliche Betriebe wie Schlachthöfe und<br />
Direktvermarkter müssen ihre Schlachtabfälle<br />
weiterhin nachweislich lt. TMG entsorgen.<br />
AVE Österreich, Tierkörperverwertung<br />
4844 Regau 63, Tel.: 050 283-550, Fax – 5510<br />
regau@ave.at, www.ave.at<br />
schauer, sollten Sie das Geschehen sicherheitshalber<br />
nur aus größerer Entfernung verfolgen.<br />
Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung<br />
der Böller oder Raketen auf.<br />
Die Flugbahnen von Raketen hängen von Wind<br />
und Schussrichtung ab, weshalb es auch „Irrläufer”<br />
gibt. Damit diese nicht in Wohnungen<br />
oder Häuser eindringen und Brände verursachen<br />
können, sind Fenster, Balkon- und Haustüren<br />
zu schließen. Raketen und Knallkörper<br />
können die Kleidung entzünden, offene Taschen<br />
oder Kapuzen sind besonders gefährlich.<br />
Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand,<br />
sondern aus Schneehaufen, Rohren oder leeren<br />
Flaschen ab! Abschussrichtung und Flugbahn<br />
(Wind!) beachten, Lenkstäbe der Raketen nicht<br />
verkürzen oder entfernen. Zünden Sie Raketen<br />
und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm<br />
an und treten Sie danach weit zurück.<br />
Versagte Raketen oder sonstige Knallkörper nicht<br />
sofort aufheben, es könnte sich um „Zeitzünder”<br />
handeln. Später nicht nochmals entzünden. Vernichten<br />
Sie diese mit Wasser – nicht trocknen<br />
oder anwärmen (höchste Explosionsgefahr!).<br />
recht angezeigt werden. Das Schießen mit Böller<br />
bedarf zusätzlich einer Bewilligung.