Der Bürgermeister berichtet - Gemeinde Redlham
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Grünschnitt<br />
Die Entsorgung von Grünschnitt ist nur<br />
mit Berechtigungskarte möglich!<br />
Bei der Firma AVE Österreich GmbH, <strong>Redlham</strong>,<br />
ist ein Container für Grün- und Strauchschnitt<br />
das ganze Jahr über abgestellt. Für diese Art<br />
der Entsorgung benötigen Sie die Berechtigungskarte<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Redlham</strong>, die während<br />
der Amtsstunden am <strong>Gemeinde</strong>amt kostenlos<br />
ausgestellt wird.<br />
Diese Karte berechtigt zur Abgabe von umfangreichen<br />
Gartenabfällen, die in der Biotonne<br />
oder auf dem Komposthaufen keinen Platz<br />
mehr finden (Baum-, Strauch-, Grasschnitt und<br />
Laub in haushaltsüblichen Mengen bis ca. 2<br />
m³). Nicht zum Grünschnitt gehören Äste und<br />
Baumstämme mit mehr als 10 cm Durchmesser,<br />
sowie Rodungsmaterial (Wurzelstöcke).<br />
Die anfallenden Kosten sind in der Müllabfuhrgebühr<br />
einkalkuliert!<br />
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit<br />
Die Liegenschaftsbesitzer werden im Interesse<br />
der Verkehrssicherheit erneut aufgefordert, die<br />
auf das öffentliche Gut ragenden Äste und<br />
Zweige von Bäumen, Sträuchern, sowie Hecken<br />
zurück zuschneiden. Die Landwirte werden<br />
ersucht, dass sie bei der Bestellung ihrer<br />
Felder darauf Rücksicht nehmen, dass durch<br />
die zu erwartende Höhe der Feldfrüchte die<br />
Kanal Info<br />
Kanal und Kläranlage schlucken vieles aber nicht<br />
alles, was oft einfach in WCs, Waschmaschinen,<br />
Gullys etc. beseitigt wird, kann in den Kläranlagen<br />
nur schwer beseitigt werden. „Aus den Augen,<br />
aus dem Sinn“ - so wird leider noch oft gedacht<br />
und gehandelt. Es gelangen viele Grob- und<br />
Schadstoffe, ja sogar toxische Stoffe in den Kanal,<br />
wo sie zum Problem für den Betrieb und die<br />
Funktionstüchtigkeit der Kanäle und Pumpwerke<br />
(bereits öfters Probleme beim Pumpwerk Au)<br />
werden. Feststoffe, wie Textilien, Strümpfe,<br />
Wegwerfwindeln, Slipeinlagen, Tampons, Kondome,<br />
Wattestäbchen, Zigarettenstummeln, Katzenstreu,<br />
Verpackungen etc. haben in der Kanalisation<br />
nichts verloren. Speisefette, Bratpfannenreste,<br />
tierische Fette oder Frittieröl werden in den<br />
Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. In<br />
diesem Zusammenhang werden Sie auch darauf<br />
hingewiesen, im Winter ihre Autos nicht<br />
entlang der öffentlichen Verkehrsflächen zu<br />
parken, da dies zu Problemen bei der Schneeräumung<br />
führt; außerdem kommt es durch<br />
„falsch“ geparkte Autos immer wieder zu Problemen<br />
bei der Müllabfuhr.<br />
Kanälen zusammen mit den Schmutzstoffen des<br />
Abwassers zu zähen Krusten und lassen sich nur<br />
unter großem Mehraufwand bzw. erheblichen<br />
Mehrkosten wieder entfernen. Altöl, Maschinenöl,<br />
Diesel, Benzin, Petroleum, Verdünner oder andere<br />
Mineralölprodukte gehören ebenfalls nicht in<br />
die Kanalisation. Lösungsmittel, Quecksilber<br />
(Fieberthermometer), Säuren, Laugen und Desinfektionsmittel<br />
wirken auf alle Mikroorganismen<br />
einer Kläranlage tödlich und ein derartiger „Giftstoß“<br />
kann zum „Kippen der Kläranlage“ führen.<br />
Es werden alle Bürger gebeten, aus den oben<br />
angeführten Gründen den Kanal nicht als „Mistkübel“,<br />
sondern lediglich für eine geordnete und<br />
damit auch funktionierende Abwasserentsorgung<br />
zu gebrauchen.<br />
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