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Der Bürgermeister berichtet - Gemeinde Redlham

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Grünschnitt<br />

Die Entsorgung von Grünschnitt ist nur<br />

mit Berechtigungskarte möglich!<br />

Bei der Firma AVE Österreich GmbH, <strong>Redlham</strong>,<br />

ist ein Container für Grün- und Strauchschnitt<br />

das ganze Jahr über abgestellt. Für diese Art<br />

der Entsorgung benötigen Sie die Berechtigungskarte<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Redlham</strong>, die während<br />

der Amtsstunden am <strong>Gemeinde</strong>amt kostenlos<br />

ausgestellt wird.<br />

Diese Karte berechtigt zur Abgabe von umfangreichen<br />

Gartenabfällen, die in der Biotonne<br />

oder auf dem Komposthaufen keinen Platz<br />

mehr finden (Baum-, Strauch-, Grasschnitt und<br />

Laub in haushaltsüblichen Mengen bis ca. 2<br />

m³). Nicht zum Grünschnitt gehören Äste und<br />

Baumstämme mit mehr als 10 cm Durchmesser,<br />

sowie Rodungsmaterial (Wurzelstöcke).<br />

Die anfallenden Kosten sind in der Müllabfuhrgebühr<br />

einkalkuliert!<br />

Maßnahmen zur Verkehrssicherheit<br />

Die Liegenschaftsbesitzer werden im Interesse<br />

der Verkehrssicherheit erneut aufgefordert, die<br />

auf das öffentliche Gut ragenden Äste und<br />

Zweige von Bäumen, Sträuchern, sowie Hecken<br />

zurück zuschneiden. Die Landwirte werden<br />

ersucht, dass sie bei der Bestellung ihrer<br />

Felder darauf Rücksicht nehmen, dass durch<br />

die zu erwartende Höhe der Feldfrüchte die<br />

Kanal Info<br />

Kanal und Kläranlage schlucken vieles aber nicht<br />

alles, was oft einfach in WCs, Waschmaschinen,<br />

Gullys etc. beseitigt wird, kann in den Kläranlagen<br />

nur schwer beseitigt werden. „Aus den Augen,<br />

aus dem Sinn“ - so wird leider noch oft gedacht<br />

und gehandelt. Es gelangen viele Grob- und<br />

Schadstoffe, ja sogar toxische Stoffe in den Kanal,<br />

wo sie zum Problem für den Betrieb und die<br />

Funktionstüchtigkeit der Kanäle und Pumpwerke<br />

(bereits öfters Probleme beim Pumpwerk Au)<br />

werden. Feststoffe, wie Textilien, Strümpfe,<br />

Wegwerfwindeln, Slipeinlagen, Tampons, Kondome,<br />

Wattestäbchen, Zigarettenstummeln, Katzenstreu,<br />

Verpackungen etc. haben in der Kanalisation<br />

nichts verloren. Speisefette, Bratpfannenreste,<br />

tierische Fette oder Frittieröl werden in den<br />

Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. In<br />

diesem Zusammenhang werden Sie auch darauf<br />

hingewiesen, im Winter ihre Autos nicht<br />

entlang der öffentlichen Verkehrsflächen zu<br />

parken, da dies zu Problemen bei der Schneeräumung<br />

führt; außerdem kommt es durch<br />

„falsch“ geparkte Autos immer wieder zu Problemen<br />

bei der Müllabfuhr.<br />

Kanälen zusammen mit den Schmutzstoffen des<br />

Abwassers zu zähen Krusten und lassen sich nur<br />

unter großem Mehraufwand bzw. erheblichen<br />

Mehrkosten wieder entfernen. Altöl, Maschinenöl,<br />

Diesel, Benzin, Petroleum, Verdünner oder andere<br />

Mineralölprodukte gehören ebenfalls nicht in<br />

die Kanalisation. Lösungsmittel, Quecksilber<br />

(Fieberthermometer), Säuren, Laugen und Desinfektionsmittel<br />

wirken auf alle Mikroorganismen<br />

einer Kläranlage tödlich und ein derartiger „Giftstoß“<br />

kann zum „Kippen der Kläranlage“ führen.<br />

Es werden alle Bürger gebeten, aus den oben<br />

angeführten Gründen den Kanal nicht als „Mistkübel“,<br />

sondern lediglich für eine geordnete und<br />

damit auch funktionierende Abwasserentsorgung<br />

zu gebrauchen.<br />

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