Nr. 5/2011 ansehen
Nr. 5/2011 ansehen
Nr. 5/2011 ansehen
- TAGS
- ansehen
- lvbs-sachsen.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ministerialblatt des SMK <strong>Nr</strong>. 5 5. Mai <strong>2011</strong><br />
Bildungsagentur auf der Grundlage der vorliegenden<br />
medizinischen und pädagogisch-psychologischen<br />
Gutachten zu bestätigen. Darüber hinaus<br />
legt die Sächsische Bildungsagentur unter Berücksichtigung<br />
dieser Gutachten fest, in welchem<br />
Umfang zusätzliche sonderpädagogische Förderung<br />
erforderlich ist, um dem individuellen sonderpädagogischen<br />
Förderbedarf des mehrfachoder<br />
schwerstmehrfachbehinderten Schülers zu<br />
entsprechen. Mehrfachbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte<br />
Schüler nehmen rechnerisch<br />
bis zu zwei Plätze in Anspruch.<br />
e) Eine Klinik- und Krankenhausschule kann in der Regel<br />
innerhalb eines Trägergebietes (Landkreis oder<br />
Kreisfreie Stadt) mehrere Kliniken, Krankenhäuser<br />
oder Kureinrichtungen betreuen. Abweichungen<br />
bedürfen der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums<br />
für Kultus und Sport. In der Regel ist<br />
an diesen Einrichtungen der Unterricht jahrgangsübergreifend<br />
in Gruppen mit sechs Schülern je<br />
Gruppe zu organisieren. Die wöchentliche Beschulung<br />
soll in der Regel höchstens 12 Unterrichtsstunden<br />
betragen. Unter Berücksichtigung der Erkrankung<br />
kann Einzelunterricht durch die Sächsische<br />
Bildungsagentur genehmigt werden.<br />
f) Beratungsstellen<br />
Die Einrichtung einer Beratungsstelle an einer<br />
Förderschule ist durch das Staatsministerium für<br />
Kultus und Sport zu genehmigen. Dabei soll in jedem<br />
mittelzentralen Einzugsbereich eine Beratungsstelle<br />
zur Verfügung stehen. Das Personal an<br />
Beratungsstellen ist auf der Grundlage der 40-Stunden-Woche<br />
zu planen. Zur Anrechnung der Anteilsstunden<br />
im Unterricht auf der Basis der Pflichtstundenzahl<br />
gilt der Umrechnungsfaktor 1,3<br />
(1 Unterrichtsstunde entspricht 1,3 Beratungsstunden).<br />
Grundsätzlich sind die für Beratung und Diagnostik<br />
tätigen Lehrkräfte mit mindestens 50 Prozent<br />
der Pflichtstunden entsprechend ihrer<br />
sonderpädagogischen Ausbildung fachgerecht im<br />
Unterricht einzusetzen.<br />
6. Berufsbildende Schulen<br />
a) Klassen können in Abhängigkeit von den zur Verfügung<br />
stehenden Plätzen in Werkstätten, Laborräumen,<br />
PC-Kabinetten und anderen Fachräumen<br />
in Gruppen geteilt werden. Ist im berufsbezogenen<br />
Bereich der Berufsschule anwendungsbezogener<br />
gerätegestützter Unterricht zu erteilen, stehen in jeder<br />
Klassenstufe 25 Prozent der Unterrichtsstunden<br />
dieses Bereiches zur Teilung der Klasse zur<br />
Verfügung.<br />
b) Fachklassenbildung und Blockunterricht<br />
aa) Die Klassenbildung an den Berufsschulen<br />
erfolgt unter Berücksichtigung des Fachklassenprinzips.<br />
Fachklassen können für Berufsbereiche,<br />
Berufsgruppen oder einzelne<br />
Ausbildungsberufe, gegebenenfalls unter Berücksichtigung<br />
der Fachrichtungen oder<br />
Schwerpunkte, gebildet werden. Das Staatsministerium<br />
für Kultus und Sport richtet in<br />
Abhängigkeit von der Anzahl der Schüler regionale<br />
Fachklassen und überregionale Fachklassen<br />
(Bezirksfachklassen, Landesfachklassen<br />
und länderübergreifende Fachklassen)<br />
ein. Die Einrichtung der regionalen Fachklas-<br />
98<br />
sen und Bezirksfachklassen erfolgt auf Vorschlag<br />
der Sächsischen Bildungsagentur.<br />
bb) Für überregionale Fachklassen ist grundsätzlich<br />
Blockunterricht vorzusehen. Der Blockunterricht<br />
umfasst 13 Wochen pro Schuljahr,<br />
wobei mindestens zwei Blöcke zu bilden sind.<br />
In Bezirks- und Landesfachklassen sollte eine<br />
Blockphase mindestens zwei Wochen, in begründeten<br />
Ausnahmefällen eine Woche umfassen.<br />
In länderübergreifenden Fachklassen<br />
umfasst eine Blockphase mindestens vier<br />
Wochen; auf begründeten Antrag des Schulleiters<br />
kann die Sächsische Bildungsagentur in<br />
Abstimmung mit dem Staatsministerium für<br />
Kultus und Sport Ausnahmen zulassen.<br />
IV. Bedarfsnachweise und Berichterstattungen<br />
1. An den allgemeinbildenden Schulen und den Schulen<br />
des zweiten Bildungsweges wird ausschließlich die<br />
Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) für Berichterstattungen<br />
zu Schülerzahlen, zur Personalsituation<br />
und zur Unterrichtsversorgung genutzt. Zur Sicherstellung<br />
der Datengrundlage sind die für das Schuljahr<br />
<strong>2011</strong>/2012 gültigen Personaldaten in der Landespersonaldatenbank<br />
Kultus durch die Sächsische Bildungsagentur<br />
bis spätestens 19. August <strong>2011</strong> zu aktualisieren.<br />
Die Sächsische Bildungsagentur sichert für das Schuljahr<br />
<strong>2011</strong>/2012 mit Stichtag 16. September <strong>2011</strong> bis<br />
spätestens 6. Oktober <strong>2011</strong> und für das dann in der Planung<br />
befindliche Schuljahr 2012/2013 mit Stichtag<br />
26. März 2012 bis spätestens 5. April 2012 die Berichterstattung<br />
der allgemeinbildenden Schulen und Schulen<br />
des zweiten Bildungsweges mit SaxSVS über:<br />
– Schülerzahlen, Klassenzahlen,<br />
– den Bedarf an Lehrkräften sowie über das Personal-Ist,<br />
– die fächerspezifischen Bedarfe und Überhänge<br />
sowie über die eingeleiteten Maßnahmen zum<br />
regionalen Ausgleich der Defizite,<br />
– Anrechnungen, Minderungen, Ermäßigungen und<br />
Freistellungen,<br />
– die Ausreichung des Ergänzungsbereichs und<br />
– die ausgereichten Stunden für den Stundenpool in<br />
Verantwortung des Schulleiters.<br />
2. Berichterstattungen zur Erhebung der Unterrichtsversorgung<br />
an berufsbildenden Schulen<br />
Die Sächsische Bildungsagentur berichtet dem Staatsministerium<br />
für Kultus und Sport mit Stichtag 11. November<br />
<strong>2011</strong> bis zum 25. November <strong>2011</strong> und für das dann in der<br />
Planung befindliche Schuljahr 2012/2013 mit Stichtag<br />
26. März 2012 bis spätestens 5. April 2012 pro Regionalstelle<br />
für die berufsbildenden Schulen über:<br />
– Schülerzahlen, Klassenzahlen,<br />
– den Bedarf an Lehrkräften sowie über das Personal-Ist,<br />
– die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen,<br />
– Anrechnungen, Minderungen, Ermäßigungen und<br />
Freistellungen,<br />
– die fächerspezifischen Bedarfe und Überhänge<br />
sowie über die eingeleiteten Maßnahmen zum<br />
regionalen Ausgleich der Defizite,<br />
– die Ausreichung des Ergänzungsbereichs und<br />
– die ausgereichten Stunden für den Stundenpool in<br />
Verantwortung des Schulleiters.