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5. Mai <strong>2011</strong> <strong>Nr</strong>. 5 Ministerialblatt des SMK<br />

D<br />

Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und<br />

Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung<br />

und zum Ablauf des Schuljahres 2009/2010 (VwV<br />

Bedarf und Schuljahresablauf 2009/2010) vom 1. April 2009<br />

(MBl. SMK S. 123), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift<br />

vom 13. November 2009 (MBl. SMK S. 678), enthalten<br />

in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009<br />

(SächsABl. SDr. S. S 2535), außer Kraft.<br />

Dresden, den 13. April <strong>2011</strong><br />

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport<br />

Prof. Dr. Jürgen Staupe<br />

Staatssekretär<br />

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