„Schule - Wirtschaft/ Arbeitsleben“ - Das Programm "Schule ...
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2.2.3 BEGRIFFSKLÄRUNGEN UND DEFINITIONEN Vorträge/ 2.2 Frau Karen Schober „Zum Begriff der Ausbildungsfähigkeit“ Im Alltagssprachgebrauch werden die Worte Ausbildungsreife, Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungseignung häufig synonym verwendet 7 . So klagen viele Betriebe darüber, dass sie keine „geeigneten“ Bewerberinnen/Bewerber für die angebotenen Ausbildungsstellen finden, ohne dass deutlich wird, weshalb die Jugendlichen „nicht geeignet“ sind – ob es an der mangelnden Ausbildungsreife, an der fehlenden Eignung für den jeweiligen Beruf oder an den spezifischen Anforderungen des Betriebes für die konkrete Stelle oder an sonstigen, nicht eignungsabhängigen Vermittlungshemmnissen liegt. Die Gründe genau zu kennen wäre aber nicht zuletzt deshalb hilfreich, um entscheiden zu können, woran es mangelt und was getan werden muss, um Probleme bei der Besetzung von Ausbildungsstellen zu beheben und Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf wirkungsvoll zu unterstützen. Es empfiehlt sich daher aus fachlichen Gründen, zwischen „Ausbildungsreife“, „Berufseignung“ und Vermittelbarkeit“ zu unterscheiden und die Begriffe genau festzulegen. Auch wenn die Sachverhalte in enger Beziehung zu einander stehen, ist es dennoch auch für die praktische Arbeit sinnvoll, eigene Begriffe zu haben. Die folgende Grafik veranschaulicht die Zusammenhänge (Schaubild 13): 7 Vgl. auch HILKE, R., „Vom Begriff der Eignung zum Begriff der Ausbildungsreife – Ein pragmatischer Vorschlag zur Verwendung des Wortes ‘Ausbildungsreife’“, in BMBF (Hrsg.), Fachtagung für die Ausbildung – Können, was Zukunft hat, 31. August–1. September 2004 in Düsseldorf. 51
Vorträge/ 2.2 Frau Karen Schober „Zum Begriff der Ausbildungsfähigkeit“ Während Ausbildungsreife die grundlegenden Anforderungen an jedwede Ausbildung im dualen System unabhängig von den berufsspezifisch unterschiedlich hohen Anforderungen beschreibt, berücksichtigt die Berufseignung die spezifischen Anforderungen und das spezifische Anforderungsniveau des oder der jeweils in Frage stehenden Berufe. Die Vermittelbarkeit schließlich bezieht sich auf mögliche Vermittlungshemmnisse, die auch bei gegebener Ausbildungsreife und Eignung bestehen können, z.B. ungünstige Marktsituationen, familiäre oder gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige in der Person liegende Hemmnisse (Schaubild 14). Bei der Beurteilung der Ausbildungsreife geht es somit um die Einschätzung, ob ein Jugendlicher die allgemeinen Merkmalen der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit (schulische Kenntnisse und Fertigkeiten; physische und psychische Belastbarkeit; Bewältigung eines 8-Stunden-Tages; lebenspraktische Kompetenzen, die Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeitsleben sind) und die allgemein gültigen Voraussetzungen für eine Ausbildung im dualen System erfüllt. Um welche Merkmale es sich im Einzelnen handelt, wie sie operationalisiert werden können und welche Indikatoren (Kriterien) gegeben sein sollten, um im konkreten Fall die Ausbildungsreife zuzuerkennen, ist Gegenstand des Kriterienkatalogs. 52
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Vorträge/ 2.2 Frau Karen Schober<br />
„Zum Begriff der Ausbildungsfähigkeit“<br />
Im Alltagssprachgebrauch werden die Worte Ausbildungsreife, Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungseignung<br />
häufig synonym verwendet 7 . So klagen viele Betriebe darüber, dass sie keine „geeigneten“ Bewerberinnen/Bewerber<br />
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die Jugendlichen „nicht geeignet“ sind – ob es an der mangelnden Ausbildungsreife, an der fehlenden<br />
Eignung für den jeweiligen Beruf oder an den spezifischen Anforderungen des Betriebes für die konkrete<br />
Stelle oder an sonstigen, nicht eignungsabhängigen Vermittlungshemmnissen liegt. Die Gründe genau zu<br />
kennen wäre aber nicht zuletzt deshalb hilfreich, um entscheiden zu können, woran es mangelt und was<br />
getan werden muss, um Probleme bei der Besetzung von Ausbildungsstellen zu beheben und Jugendliche<br />
beim Übergang von der <strong>Schule</strong> in den Beruf wirkungsvoll zu unterstützen.<br />
Es empfiehlt sich daher aus fachlichen Gründen, zwischen „Ausbildungsreife“, „Berufseignung“ und<br />
Vermittelbarkeit“ zu unterscheiden und die Begriffe genau festzulegen. Auch wenn die Sachverhalte in<br />
enger Beziehung zu einander stehen, ist es dennoch auch für die praktische Arbeit sinnvoll, eigene Begriffe<br />
zu haben. Die folgende Grafik veranschaulicht die Zusammenhänge (Schaubild 13):<br />
7 Vgl. auch HILKE, R., „Vom Begriff der Eignung zum Begriff der Ausbildungsreife – Ein pragmatischer Vorschlag zur Verwendung des Wortes ‘Ausbildungsreife’“, in BMBF<br />
(Hrsg.), Fachtagung für die Ausbildung – Können, was Zukunft hat, 31. August–1. September 2004 in Düsseldorf.<br />
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