„Schule - Wirtschaft/ Arbeitsleben“ - Das Programm "Schule ...
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Vorträge/ 2.1 Herr Dr. Joachim Ulrich:<br />
„Der Verbleib der Schulabgängerinnen und Schulabgänger in qualitativer und quantitativer Hinsicht“<br />
ist und wie dieser Begriff von verwandten Konstrukten wie „Berufseignung“, „Vermittelbarkeit“, „Bewerberqualifikation“<br />
oder „Ausbildungsfähigkeit“ abgegrenzt werden kann.<br />
Mitte 2005 machte die Bundesagentur für Arbeit aber einen wegweisenden formalen Definitionsvorschlag:<br />
Unter „Ausbildungsreife“ seien „allgemeine Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit“ zu<br />
verstehen, die einen jungen Menschen dazu in die Lage versetzen, „ohne Hilfen eine duale oder schulische<br />
Ausbildung (zumindest auf der untersten beruflichen Niveau-Ebene) erfolgreich zu absolvieren“<br />
(Müller-Kohlenberg/Schober/Hilke, 2005, S. 20). Vom Begriff der „Ausbildungsreife“ sei das Konzept<br />
der „Berufseignung“ abzugrenzen, die nach der DIN-Norm 33430 „immer zwei Aspekte“ beinhalte: Eine<br />
Person sei demnach „für einen Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine berufliche Position geeignet,<br />
wenn sie über diejenigen Merkmale verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe<br />
sind. Wesentlich ist für die Eignung auch, ob ein Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine<br />
berufliche Position Merkmale aufweist, die Voraussetzung für die berufliche Zufriedenheit einer Person<br />
sind“ (Müller-Kohlenberg/Schober/Hilke, 2005, S. 21).<br />
Damit setzt sich die erforderliche „Bewerberqualifikation“ eines Ausbildungsstellensuchenden stets aus<br />
zwei Komponenten zusammen: a) aus einer allgemeinen, grundlegenden Ausbildungsreife und b) aus<br />
einer berufsspezifischen Eignung. Um jedoch auf dem Ausbildungsmarkt zu reüssieren, müssen nach<br />
Müller-Kohlenberg/Schober/Hilke (2005, S. 21) zudem spezifische Bedingungen der „Vermittelbarkeit“<br />
gegeben sein: Diese werden auf der Ausbildungsplatzangebotsseite z.B. definiert über spezielle betriebliche<br />
Einstellungskriterien oder über die regionale Marktsituation. Auf der Nachfragerseite spielen Aspekte<br />
wie z.B. das Erscheinungsbild des Jugendlichen und sein Auftreten eine Rolle, aber auch Mobilitätshemmnisse<br />
(z.B. kein Führerschein, schlechte Verkehrsanbindung des Wohnortes).<br />
Der Definitionsvorschlag der Bundesagentur für Arbeit bedeutete in formaler Hinsicht einen großen Fortschritt.<br />
Es wurde klar, dass sich der Begriff der „Ausbildungsreife“ nur auf grundlegende Merkmale der<br />
allgemeinen Bildungs- und Arbeitsfähigkeit beschränken kann, während darüber hinausgehende berufsspezifische<br />
Qualifikationsanforderungen Teil der „Berufseignung“ sind. Eine Person kann demnach „ausbildungsreif“<br />
sein, aber durchaus für bestimmte Berufe nicht „geeignet“. Offen blieb jedoch zunächst,<br />
welche Merkmale im Einzelnen zur Ausbildungsreife zu zählen sind und (neben den berufsspezifischen<br />
Eignungsanforderungen) die grundsätzliche Bildungs- und Arbeitsfähigkeit sicherstellen.<br />
<strong>Das</strong> Bundesinstitut für Berufsbildung griff diese Frage Mitte 2005 auf und führte hierzu im Herbst desselben<br />
Jahres eine Expertenbefragung durch. Dabei wurde erstmalig im größeren Maß ein internetgestütztes<br />
Erhebungssystem eingesetzt, das unter dem Stichwort „Expertenmonitor Berufliche Bildung“<br />
(www.expertenmonitor.de) als ein flexibles einsetzbares Befragungsinstrument von Fachleuten entwickelt<br />
wurde. Bei der im September/Oktober 2005 durchgeführten Befragung zum Thema „Ausbildungsreife“<br />
kam das neue Instrument erstmalig umfassend zum Einsatz.<br />
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