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„Schule - Wirtschaft/ Arbeitsleben“ - Das Programm "Schule ...

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Vorträge/ 2.1 Herr Dr. Joachim Ulrich:<br />

„Der Verbleib der Schulabgängerinnen und Schulabgänger in qualitativer und quantitativer Hinsicht“<br />

ist und wie dieser Begriff von verwandten Konstrukten wie „Berufseignung“, „Vermittelbarkeit“, „Bewerberqualifikation“<br />

oder „Ausbildungsfähigkeit“ abgegrenzt werden kann.<br />

Mitte 2005 machte die Bundesagentur für Arbeit aber einen wegweisenden formalen Definitionsvorschlag:<br />

Unter „Ausbildungsreife“ seien „allgemeine Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit“ zu<br />

verstehen, die einen jungen Menschen dazu in die Lage versetzen, „ohne Hilfen eine duale oder schulische<br />

Ausbildung (zumindest auf der untersten beruflichen Niveau-Ebene) erfolgreich zu absolvieren“<br />

(Müller-Kohlenberg/Schober/Hilke, 2005, S. 20). Vom Begriff der „Ausbildungsreife“ sei das Konzept<br />

der „Berufseignung“ abzugrenzen, die nach der DIN-Norm 33430 „immer zwei Aspekte“ beinhalte: Eine<br />

Person sei demnach „für einen Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine berufliche Position geeignet,<br />

wenn sie über diejenigen Merkmale verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe<br />

sind. Wesentlich ist für die Eignung auch, ob ein Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine<br />

berufliche Position Merkmale aufweist, die Voraussetzung für die berufliche Zufriedenheit einer Person<br />

sind“ (Müller-Kohlenberg/Schober/Hilke, 2005, S. 21).<br />

Damit setzt sich die erforderliche „Bewerberqualifikation“ eines Ausbildungsstellensuchenden stets aus<br />

zwei Komponenten zusammen: a) aus einer allgemeinen, grundlegenden Ausbildungsreife und b) aus<br />

einer berufsspezifischen Eignung. Um jedoch auf dem Ausbildungsmarkt zu reüssieren, müssen nach<br />

Müller-Kohlenberg/Schober/Hilke (2005, S. 21) zudem spezifische Bedingungen der „Vermittelbarkeit“<br />

gegeben sein: Diese werden auf der Ausbildungsplatzangebotsseite z.B. definiert über spezielle betriebliche<br />

Einstellungskriterien oder über die regionale Marktsituation. Auf der Nachfragerseite spielen Aspekte<br />

wie z.B. das Erscheinungsbild des Jugendlichen und sein Auftreten eine Rolle, aber auch Mobilitätshemmnisse<br />

(z.B. kein Führerschein, schlechte Verkehrsanbindung des Wohnortes).<br />

Der Definitionsvorschlag der Bundesagentur für Arbeit bedeutete in formaler Hinsicht einen großen Fortschritt.<br />

Es wurde klar, dass sich der Begriff der „Ausbildungsreife“ nur auf grundlegende Merkmale der<br />

allgemeinen Bildungs- und Arbeitsfähigkeit beschränken kann, während darüber hinausgehende berufsspezifische<br />

Qualifikationsanforderungen Teil der „Berufseignung“ sind. Eine Person kann demnach „ausbildungsreif“<br />

sein, aber durchaus für bestimmte Berufe nicht „geeignet“. Offen blieb jedoch zunächst,<br />

welche Merkmale im Einzelnen zur Ausbildungsreife zu zählen sind und (neben den berufsspezifischen<br />

Eignungsanforderungen) die grundsätzliche Bildungs- und Arbeitsfähigkeit sicherstellen.<br />

<strong>Das</strong> Bundesinstitut für Berufsbildung griff diese Frage Mitte 2005 auf und führte hierzu im Herbst desselben<br />

Jahres eine Expertenbefragung durch. Dabei wurde erstmalig im größeren Maß ein internetgestütztes<br />

Erhebungssystem eingesetzt, das unter dem Stichwort „Expertenmonitor Berufliche Bildung“<br />

(www.expertenmonitor.de) als ein flexibles einsetzbares Befragungsinstrument von Fachleuten entwickelt<br />

wurde. Bei der im September/Oktober 2005 durchgeführten Befragung zum Thema „Ausbildungsreife“<br />

kam das neue Instrument erstmalig umfassend zum Einsatz.<br />

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