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Stadtwoche Schweich - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 14 - Ausgabe 36/2012<br />

Bachtler u Böhme aus Kaiserslautern).<br />

Auf der Grundlage gesetzlicher und landesplanerischer Vorgaben<br />

der zuständigen Planungsgemeinschaft Trier sowie in Abstimmung<br />

mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde der Wohnbauflächenbedarf<br />

auch in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Schweich</strong> und den einzelnen<br />

Gemeinden ermittelt.<br />

Nach diesen Vorgaben wird grundsätzlich nur Erneuerungs- und<br />

Sanierungsbedarf gerechnet, ein mögliches Bevölkerungswachstum<br />

wird nicht berücksichtigt.<br />

Neue Wohnbauflächen können im Flächennutzungsplan grundsätzlich<br />

nur ausgewiesen werden, wenn der ermittelte Bedarf durch vorhandene<br />

Reserven nicht gedeckt ist.<br />

Um die Reserven zu ermitteln, wurden umfangreiche, landesweit<br />

einheitliche Untersuchungen angestellt.<br />

Es hat sich gezeigt, dass überwiegend die Reserven höher sind als<br />

der ermittelte Baulandbedarf. Dies stellt für die Neuausweisung von<br />

Baulandflächen ein großes Problem dar.<br />

Die Gemeinden sollen über das Ergebnis informiert werden und<br />

sich äußern können.<br />

Für Ortsgemeinden mit ausreichend Potential werden im Rahmen<br />

einer Flächennutzungsplan-Änderung kaum noch neue Flächen<br />

auszuweisen sein.<br />

Ausnahme: Wenn in einem Ort mehrere Reserveflächen vorhanden<br />

sind, können diese an einen anderen (günstiger gelegenen Ort) verlagert<br />

werden. Das könnte auch für Klüsserath in Frage kommen,<br />

aber wo? Das Ergebnis der Ermittlung ergab für Klüsserath einen<br />

minimalen „Baulandübeschuss“ für einen Zeitraum von 15 Jahren<br />

von 0,07 ha (= 700 qm, was in etwa einer Baustelle entspricht). Hierbei<br />

sind nur 33 % der im Ort bebaubaren Flächen angerechnet worden.<br />

Gemeinden mit besonderen Funktionen wie z.B. Grundzentrum,<br />

Einkaufsmöglichkeiten, gute Infrastruktur, ÖPNV usw. können in<br />

Abstimmung mit den landesplanerischen Stellen eventuell vertretbaren<br />

höheren Bedarf anmelden.<br />

Die Gemeinden sollen sich äußern, ob sie<br />

a) Weitere Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan wünschen<br />

b) Im Flächennutzungsplan dargestellte Flächen konzentrieren<br />

oder tauschen möchten<br />

c) Wo diese Flächen aus ihrer Sicht liegen sollten<br />

Nach längerer Diskussion wurden zwei Vorschläge für weitere<br />

Wohnbauflächen gemacht, die einstimmig beschlossen wurden:<br />

I. Verlängerung des jetzigen Baugebietes hinter dem Tennisplatz<br />

bis zur Wegeeinmündung in der Kreisstraße Richtung Rivenich<br />

(Flur 1, Parzellen 111 - 135.<br />

II. b) Verlängerung des jetzigen Baugebietes rechts der Träf (Flur 9,<br />

Parzellen 22-25 und 28-1 - 28-4)<br />

Wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung haben zu I.<br />

die Ratsmitglieder Kihm, Madertz und Thielen an der Beratung und<br />

Beschlussfassung nicht teilgenommen, zu II. Ratsmitglied Herres.<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Gebühren<br />

für die Leichenhallenbenutzung<br />

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.01.2011 bereits<br />

eine II. Nachtragssatzung beschlossen. Bei der Genehmigung des<br />

Haushaltsplanes für 2012 hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

erneut die zu niedrigen Gebühren im Bereich der Leichenhallen-<br />

Nutzung angemahnt.<br />

Ein Satzungsentwurf mit einem Vorschlag zur Erhöhung der Leichenhallen-Gebühren<br />

um ca. 10 % - 20 % (= neuer Betrag) war<br />

jeder Fraktion ausgehändigt worden, so dass die Gebühren wie folgt<br />

angehoben würden:<br />

Benutzung der Leichenhalle<br />

1. Aufbahrung mit Trauerfeier/Einsegnung neu alt<br />

a) einer Leiche 55,00 € 50,00 €<br />

b) einer Urne 25,00 € 20,00 €<br />

2. nur Trauerfeier/Einsegnung 25,00 € 20,00 €<br />

3. nur Aufbahrung 45,00 € 40,00 €<br />

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die Anhebung der<br />

Leichenhallengebühren auf die neuen Sätze und die entsprechende<br />

Änderung der Friedhofsgebührensatzung gemäß vorliegendem<br />

Entwurf.<br />

7. Antrag des Karnevalvereins auf Zuschuss zur Ausrichtung des<br />

Weinfestes<br />

Der Antrag lag den Fraktionen vor. Gemäß bisheriger Regelung soll<br />

das Klüsserather Weinfest von den Vereinen (oder einem Verein)<br />

durchgeführt werden<br />

In den letztenn Jahren wurde das Weinfest federführend von der<br />

Ortsgemeinde veranstaltet, weil kein Verein zur Ausrichtung des<br />

Festes bereit war.<br />

Die Anzahl der beteiligten Winzer wurde immer kleiner.<br />

Für dieses Jahr waren trotz mehrerer Aufrufe nur 4 Winzer zur<br />

Durchführung bereit, die aber aufgrund der geringen Teilnehmerzahl<br />

nicht in der Lage sind, das Weinfest zu veranstalten.<br />

Daraufhin hat sich der Karnevalsverein bereit erklärt, das diesjährige<br />

Weinfest auszurichten.<br />

Bedingung der Gemeinde war, dass alle Winzer Wein anstellen können<br />

und dafür helfen sollen.<br />

Bisher haben sich hierzu noch nicht viele Betriebe gemeldet.<br />

Zu den Kosten der Weinfeste in den letzten Jahre erhielten die<br />

durchführenden Vereine regelmäßig Zuschüsse von 1.000,00<br />

-1.400,00 €.. Auch bei Ausrichtung durch die Ortsgemeinde sind ungedeckte<br />

Ausgaben in etwa dieser Höhe entstanden.<br />

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig,<br />

der Karnevalsgesellschaft „KG NoarischHoohnenKlüsserath e.V.“<br />

für die Ausrichtung des Weinfestes 2012 einen Unkostenzuschuss<br />

z.B. für für Werbung, Genehmigungen u. ä. von 1.200,00 € zu gewähren.<br />

8. Annahme von Spenden<br />

Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />

Vorschriften vom 21. Dezember 2007 wurde § 94 der<br />

Gemeindeordnung (GemO) um Regelungen zum Einwerben und<br />

Annehmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />

ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben<br />

ergänzt. Die Vorschriften sind am 11.01.2008 in Kraft getreten<br />

(Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.01.2008).<br />

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung<br />

für die Ortsgemeinde Klüsserath obliegen ausschließlich<br />

dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes<br />

Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.<br />

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />

Dem Ortsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche<br />

für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen.<br />

Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis<br />

zwischen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und dem Zuwendungsgeber.<br />

In der beigefügten Liste sind die noch zu genehmigenden Spenden<br />

mit den entsprechenden Angaben aufgeführt:<br />

Datum Zuwendungsgeber Anschrift Betrag Zuwendungszweck<br />

04.07.2012 Raiffeisenbank Raiffeisenstr. 5, 1.000,00 € Spende für Brauchtums-<br />

Mehring-Leiwen Leiwen pflege in der OG Klüsserath<br />

1.000,00 €<br />

Die Spende liegt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Genehmigung<br />

vor.<br />

Alle Ratsmitglieder stimmten für die Annahme der Zuwendung.<br />

9. Verschiedenes<br />

Zu diesem Punkt gab es verschiedene Wortmeldungen der Ratsmitglieder:<br />

- Horst Willwert wegen Wasserlauf „Auf Rottel“<br />

- Peter Weigand wegen Verkehrssicherungspflicht zu tief liegender<br />

„Gullys“ - nach Auskunft des Vorsitzenden sind 3 Gullys zur<br />

Reparatur angemeldet<br />

- Maria Feller wegen Loch vor Anwesen Thul und unbefriedigen-<br />

de Darstellung von Klüsserath (Hauptstr.) in der SWR3-Sendung<br />

„Hierzuland“ am 10.05.2012<br />

- Günter Herres wegen zu tief liegender Einlaufschächte (Gullys)<br />

in der Hetzerather Straße und Loch im Mühlenweg<br />

- Franz-Josef Schneider wegen Pflaster Mittelstraße (Senke bei<br />

Str.-Schild)<br />

Außerdem wies Ortsbürgermeister Friedrich darauf hin, dass am<br />

Kindergartengebäude evtl. eine Dachreparatur erforderlich wird<br />

(Ortstermin am 16.08.2012) und im Salmtal der Wasserlauf unterspült<br />

ist und auf ca. 10 m erneuert werden muss.

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