Stadtwoche Schweich - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 14 - Ausgabe 36/2012<br />
Bachtler u Böhme aus Kaiserslautern).<br />
Auf der Grundlage gesetzlicher und landesplanerischer Vorgaben<br />
der zuständigen Planungsgemeinschaft Trier sowie in Abstimmung<br />
mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde der Wohnbauflächenbedarf<br />
auch in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Schweich</strong> und den einzelnen<br />
Gemeinden ermittelt.<br />
Nach diesen Vorgaben wird grundsätzlich nur Erneuerungs- und<br />
Sanierungsbedarf gerechnet, ein mögliches Bevölkerungswachstum<br />
wird nicht berücksichtigt.<br />
Neue Wohnbauflächen können im Flächennutzungsplan grundsätzlich<br />
nur ausgewiesen werden, wenn der ermittelte Bedarf durch vorhandene<br />
Reserven nicht gedeckt ist.<br />
Um die Reserven zu ermitteln, wurden umfangreiche, landesweit<br />
einheitliche Untersuchungen angestellt.<br />
Es hat sich gezeigt, dass überwiegend die Reserven höher sind als<br />
der ermittelte Baulandbedarf. Dies stellt für die Neuausweisung von<br />
Baulandflächen ein großes Problem dar.<br />
Die Gemeinden sollen über das Ergebnis informiert werden und<br />
sich äußern können.<br />
Für Ortsgemeinden mit ausreichend Potential werden im Rahmen<br />
einer Flächennutzungsplan-Änderung kaum noch neue Flächen<br />
auszuweisen sein.<br />
Ausnahme: Wenn in einem Ort mehrere Reserveflächen vorhanden<br />
sind, können diese an einen anderen (günstiger gelegenen Ort) verlagert<br />
werden. Das könnte auch für Klüsserath in Frage kommen,<br />
aber wo? Das Ergebnis der Ermittlung ergab für Klüsserath einen<br />
minimalen „Baulandübeschuss“ für einen Zeitraum von 15 Jahren<br />
von 0,07 ha (= 700 qm, was in etwa einer Baustelle entspricht). Hierbei<br />
sind nur 33 % der im Ort bebaubaren Flächen angerechnet worden.<br />
Gemeinden mit besonderen Funktionen wie z.B. Grundzentrum,<br />
Einkaufsmöglichkeiten, gute Infrastruktur, ÖPNV usw. können in<br />
Abstimmung mit den landesplanerischen Stellen eventuell vertretbaren<br />
höheren Bedarf anmelden.<br />
Die Gemeinden sollen sich äußern, ob sie<br />
a) Weitere Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan wünschen<br />
b) Im Flächennutzungsplan dargestellte Flächen konzentrieren<br />
oder tauschen möchten<br />
c) Wo diese Flächen aus ihrer Sicht liegen sollten<br />
Nach längerer Diskussion wurden zwei Vorschläge für weitere<br />
Wohnbauflächen gemacht, die einstimmig beschlossen wurden:<br />
I. Verlängerung des jetzigen Baugebietes hinter dem Tennisplatz<br />
bis zur Wegeeinmündung in der Kreisstraße Richtung Rivenich<br />
(Flur 1, Parzellen 111 - 135.<br />
II. b) Verlängerung des jetzigen Baugebietes rechts der Träf (Flur 9,<br />
Parzellen 22-25 und 28-1 - 28-4)<br />
Wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung haben zu I.<br />
die Ratsmitglieder Kihm, Madertz und Thielen an der Beratung und<br />
Beschlussfassung nicht teilgenommen, zu II. Ratsmitglied Herres.<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Gebühren<br />
für die Leichenhallenbenutzung<br />
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.01.2011 bereits<br />
eine II. Nachtragssatzung beschlossen. Bei der Genehmigung des<br />
Haushaltsplanes für 2012 hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
erneut die zu niedrigen Gebühren im Bereich der Leichenhallen-<br />
Nutzung angemahnt.<br />
Ein Satzungsentwurf mit einem Vorschlag zur Erhöhung der Leichenhallen-Gebühren<br />
um ca. 10 % - 20 % (= neuer Betrag) war<br />
jeder Fraktion ausgehändigt worden, so dass die Gebühren wie folgt<br />
angehoben würden:<br />
Benutzung der Leichenhalle<br />
1. Aufbahrung mit Trauerfeier/Einsegnung neu alt<br />
a) einer Leiche 55,00 € 50,00 €<br />
b) einer Urne 25,00 € 20,00 €<br />
2. nur Trauerfeier/Einsegnung 25,00 € 20,00 €<br />
3. nur Aufbahrung 45,00 € 40,00 €<br />
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die Anhebung der<br />
Leichenhallengebühren auf die neuen Sätze und die entsprechende<br />
Änderung der Friedhofsgebührensatzung gemäß vorliegendem<br />
Entwurf.<br />
7. Antrag des Karnevalvereins auf Zuschuss zur Ausrichtung des<br />
Weinfestes<br />
Der Antrag lag den Fraktionen vor. Gemäß bisheriger Regelung soll<br />
das Klüsserather Weinfest von den Vereinen (oder einem Verein)<br />
durchgeführt werden<br />
In den letztenn Jahren wurde das Weinfest federführend von der<br />
Ortsgemeinde veranstaltet, weil kein Verein zur Ausrichtung des<br />
Festes bereit war.<br />
Die Anzahl der beteiligten Winzer wurde immer kleiner.<br />
Für dieses Jahr waren trotz mehrerer Aufrufe nur 4 Winzer zur<br />
Durchführung bereit, die aber aufgrund der geringen Teilnehmerzahl<br />
nicht in der Lage sind, das Weinfest zu veranstalten.<br />
Daraufhin hat sich der Karnevalsverein bereit erklärt, das diesjährige<br />
Weinfest auszurichten.<br />
Bedingung der Gemeinde war, dass alle Winzer Wein anstellen können<br />
und dafür helfen sollen.<br />
Bisher haben sich hierzu noch nicht viele Betriebe gemeldet.<br />
Zu den Kosten der Weinfeste in den letzten Jahre erhielten die<br />
durchführenden Vereine regelmäßig Zuschüsse von 1.000,00<br />
-1.400,00 €.. Auch bei Ausrichtung durch die Ortsgemeinde sind ungedeckte<br />
Ausgaben in etwa dieser Höhe entstanden.<br />
Nach kurzer Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig,<br />
der Karnevalsgesellschaft „KG NoarischHoohnenKlüsserath e.V.“<br />
für die Ausrichtung des Weinfestes 2012 einen Unkostenzuschuss<br />
z.B. für für Werbung, Genehmigungen u. ä. von 1.200,00 € zu gewähren.<br />
8. Annahme von Spenden<br />
Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />
Vorschriften vom 21. Dezember 2007 wurde § 94 der<br />
Gemeindeordnung (GemO) um Regelungen zum Einwerben und<br />
Annehmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />
ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben<br />
ergänzt. Die Vorschriften sind am 11.01.2008 in Kraft getreten<br />
(Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.01.2008).<br />
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung<br />
für die Ortsgemeinde Klüsserath obliegen ausschließlich<br />
dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes<br />
Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.<br />
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />
Dem Ortsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche<br />
für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen.<br />
Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis<br />
zwischen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und dem Zuwendungsgeber.<br />
In der beigefügten Liste sind die noch zu genehmigenden Spenden<br />
mit den entsprechenden Angaben aufgeführt:<br />
Datum Zuwendungsgeber Anschrift Betrag Zuwendungszweck<br />
04.07.2012 Raiffeisenbank Raiffeisenstr. 5, 1.000,00 € Spende für Brauchtums-<br />
Mehring-Leiwen Leiwen pflege in der OG Klüsserath<br />
1.000,00 €<br />
Die Spende liegt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Genehmigung<br />
vor.<br />
Alle Ratsmitglieder stimmten für die Annahme der Zuwendung.<br />
9. Verschiedenes<br />
Zu diesem Punkt gab es verschiedene Wortmeldungen der Ratsmitglieder:<br />
- Horst Willwert wegen Wasserlauf „Auf Rottel“<br />
- Peter Weigand wegen Verkehrssicherungspflicht zu tief liegender<br />
„Gullys“ - nach Auskunft des Vorsitzenden sind 3 Gullys zur<br />
Reparatur angemeldet<br />
- Maria Feller wegen Loch vor Anwesen Thul und unbefriedigen-<br />
de Darstellung von Klüsserath (Hauptstr.) in der SWR3-Sendung<br />
„Hierzuland“ am 10.05.2012<br />
- Günter Herres wegen zu tief liegender Einlaufschächte (Gullys)<br />
in der Hetzerather Straße und Loch im Mühlenweg<br />
- Franz-Josef Schneider wegen Pflaster Mittelstraße (Senke bei<br />
Str.-Schild)<br />
Außerdem wies Ortsbürgermeister Friedrich darauf hin, dass am<br />
Kindergartengebäude evtl. eine Dachreparatur erforderlich wird<br />
(Ortstermin am 16.08.2012) und im Salmtal der Wasserlauf unterspült<br />
ist und auf ca. 10 m erneuert werden muss.